Martin Staiger: Nicht-, Minder- und Fehlinanspruchnahme von Sozialleistungen
Rezensiert von Dr. Dieter Korczak, 18.07.2025
Martin Staiger: Nicht-, Minder- und Fehlinanspruchnahme von Sozialleistungen. Eine explorative Studie. Schulz-Kirchner Verlag (Idstein) 2025. 2025. Auflage. 398 Seiten. ISBN 978-3-8248-1352-0. D: 44,00 EUR, A: 45,30 EUR.
Thema
Viele Klient*innen Sozialer Arbeit leben in ungesicherten finanziellen Verhältnissen und sind gänzlich vom ersten Arbeitsmarkt abgeschnitten. Ein erheblicher Anteil von ihnen müsste Anspruch auf Sozialleistungen haben. Über die Höhe der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen ist jedoch kaum etwas bekannt.
Autor
Martin Staiger, geb. 1967 in Stuttgart, studierte Theologie und Sozialarbeit, war lange als Schuldnerberater tätig, ist freiberuflicher Fortbilder zum Sozialrecht und publiziert seit vielen Jahren Artikel, vornehmlich zu Hartz IV und Kindergrundsicherung, in den Blättern für deutsche und internationale Politik und der Frankfurter Rundschau.
Entstehungshintergrund
Das Buch ist die gekürzte und überarbeitete Version seiner Dissertationsschrift am gemeinsamen Promotionszentrum Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt, der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain (Wiesbaden). Der Autor will mit der Konzeption eines Fragebogens und eines Mikrosimulationsmodells ein Instrument zur Verfügung stellen, mit dem sich Nicht-, Minder- und Fehlinanspruchnahme von Sozialleistungen durch Klient*innen Sozialer Arbeit erforschen und bestimmen lassen.
Aufbau
In Kapitel 1 (Seite 22–91) untersucht der Autor die relevanten Sozialleistungen nach dem SGB II sowie dem SGB XII und dem Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Kapitel 2 (Seite 92–165) bietet einen Überblick über den Forschungsstand zur Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen. In dem sehr umfangreichen Kapitel 3 (Seite 166–303) werden der methodische Ansatz sowie die Befragungsergebnisse der qualitativen empirischen Studie referiert. In Kapitel 4 (Seite 304–321) werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst und Empfehlungen für sozialpolitische Reformen abgeleitet.
Inhalt
Im ersten Kapitel wird umfänglich dargestellt, welche Anspruchsberechtigungen und welche Bedarfe bestehen. In einem Zwischenfazit der untersuchten Sozialleistungen kommt der Autor zu dem Schluss, „dass es sehr vom Einzelfall abhängt, ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungen besteht.“ (Seite 88) Um das beurteilen zu können, bedarf es vertiefter Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Rechtsprechung sowie sehr detaillierter Informationen von Seiten der Klient*innen.
Die vom Autor präsentierte Analyse des Forschungsstandes zeigt eine unzureichende Datengrundlage der zugrunde liegenden wenigen Studien mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen zur Nichtinanspruchnahme (Hartmann 1981; Hauser und Hübinger 1993; Becker und Hauser 2003; Becker 2006; Bruckmeier und Wiemers 2011; Becker und Hauser 2012; Bruckmeier u.a. 2013; Harnisch 2019; Buslei u.a. 2019). Die Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme schwanken zwischen 39 Prozent und 80 Prozent, je nachdem ob es sich um Leistungen nach dem SGB II oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag handelt.
Um Aussagen zur Nichtinanspruchnahme auf eine gesicherte Basis zu stellen, bedarf es daher eines auf genauen Kenntnissen der einschlägigen Sozialleistungen beruhenden Fragebogens. Einen solchen 64 (!) Seiten umfassenden Fragebogen hat der Autor entwickelt und im Laufe des Jahres 2021 von 42 Klient*innen von Beratungsstellen in Baden-Württemberg ausfüllen lassen. Zwei Drittel davon waren Alleinstehende ohne Kinder im Haushalt. Die Auswertung hat Staiger nach fünf Gruppen vorgenommen:
- Alleinstehende Erwerbsfähige ohne Kinder im Haushalt (N=21)
- Alleinstehende nicht Erwerbsfähige ohne Kinder im Haushalt (N=7)
- Haushalte von Paaren ohne Kinder im Haushalt (N=1)
- Haushalte von Alleinerziehenden (N=9)
- Paare mit Kindern im Haushalt (N=4)
Durch das verwendete Mikrosimulationsmodell konnten die untersuchten Sozialleistungsansprüche sehr genau simuliert werden. „60,5 % der Haushalte mit Sozialleistungsanspruch gehörten zu den Haushalten, die die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht, nicht in korrekter Höhe oder nicht in der für sie finanziell bestmöglichen Konstellation erhalten.“ (Seite 285)
Der Autor schlussfolgert, dass aufgrund dieser Ergebnisse das Thema „Sozialleistungsberatung“ in der Aus- und Weiterbildung von Sozialarbeiter*innen einen höheren Stellenwert erhalten sollte. Die Beratenden sollten in die Lage versetzt werden, 'unversäult' sozialrechtliche Beurteilungen vornehmen zu können, das heißt gesamtheitliche Bewertungen der Leistungsansprüche aus SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss usw. Aufgrund der hohen Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen konzediert der Autor den Anspruchsberechtigten wie den Berater*innen Überforderung aufgrund der komplizierten, intransparenten und nicht stringenten Sozialgesetzgebung.
Diskussion
Gegenwärtig ist eine Kampagne der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD gegen das Bürgergeld zu beobachten. Das Bürgergeld in der jetzigen Form soll abgeschafft werden und durch eine sogenannte 'Neue Grundsicherung' ersetzt werden. Das Schlagwort „Fördern und Fordern“ wird aus der historischen Mottenkiste hervorgeholt. Laut Herrn Linnemann (CDU Generalsekretär) soll derjenige, der arbeitsfähig ist und nicht arbeitet, keine Sozialleistungen erhalten. Martin Staiger zeigt in seiner Arbeit, dass der Ansatz der aktuellen Regierungskoalition nichts mit der gesellschaftlichen Realität zu tun hat. Sowohl mit seiner Übersicht zum Forschungsstand wie seiner eigenen kleinen explorativen Studie belegt er das Gegenteil von ungerechtfertigtem Sozialleistungsbezug. Die Mehrheit der Sozialleistungsberechtigten erhält die Leistungen nicht in der angemessenen Höhe. Das ist seit Jahrzehnten bekannt, wird aber willentlich in den konservativen Parteizentralen ignoriert. Die Arbeit von Staiger ist explorativ und detailreich, ohne den Anspruch auf Repräsentativität zu erheben. Es wäre wünschenswert, dass seine Ergebnisse im Rahmen einer großen repräsentativen Studie überprüft werden.
Fazit
Martin Staiger hat mit seiner Dissertation ein wichtige Arbeit zur Nicht-, Minder- und Fehlinanspruchnahme von Sozialleistungen vorgelegt. Die von ihm ausgesprochenen Forderungen nach Erhöhung der Regelbedarfe und der Verbesserung der Sozialgesetzgebung sind voll und ganz zutreffend.
Literatur
Becker I, Hauser R (2003) Nicht-Inanspruchnahme zustehender Sozialhilfeleistungen (Dunkelzifferstudie). Frankfurt/Main: J.W.Goethe Universität
Becker I (2006): Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen unterhalb der ALG II Grenze. Frankfurt/Main: J.W.Goethe Universität
Becker I, Hauser R (2012). Kindersicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag: Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge. WSI – Diskussionspapier 180
Bruckmeier K, Wiemers J (2011) A new targeting – a new take-up? Nontake-up of social assistance in Germany after social policy reforms. IAB Discussion Paper 210/2011
Bruckmeier K u.a. (2013) Mikroanalytische Untersuchungen zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008. Simulationsberechnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Endbericht. Nürnberg: IAB
Buslei H u.a. (2019) Wer bezieht Grundsicherung im Alter? Eine empirische Analyse der Nichtinanspruchnahme. FNA-Journal. Heft 4/2019. Berlin: Deutsche Rentenversicherung
Hartmann H (1981) Sozialhilfebedürftigkeit und „Dunkelziffer der Armut“: Bericht über das Forschungsprojekt zur Lage potentielle Sozialhilfeberechtigter. Stuttgart: Kohlhammer
Harnisch M (2019) Non-take-Up of means-Tested social Benefits in Germany. DIW- Discussion Paper 1793. Berlin: DIW
Hauser R, Hübinger W (1993) Arme unter uns. Teil 1: Ergebnisse und Konsequenzen der Caritas-Armutsuntersuchung. Freiburg: Lambertus
Rezension von
Dr. Dieter Korczak
Soziologe, Präsident des European Consumer Debt Network, Mitglied der Financial Services User Group der Europäischen Union
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Es gibt 26 Rezensionen von Dieter Korczak.




