John Wall: Exploring Children´s Suffrage
Rezensiert von Prof. Dr. Manfred Liebel, Dipl. Soz.-Päd. Philip Meade, 25.07.2025
John Wall: Exploring Children´s Suffrage. Interdisciplinary Perspectives on Ageless Voting. Springer (Berlin) 2022. ISBN 978-3-031-14543-8. 128,39 EUR.
Thema
Die Frage, ob Kinder sich an Wahlen beteiligen können, wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit etwa drei Jahrzehnten diskutiert, in einigen Ländern wie den USA bereits seit den 1970er Jahren. In Deutschland hat sich die von Jugendlichen getragene Gruppe KinderRÄchTsZÄnker zuerst in den frühen 1990er Jahren für das Wahlrecht von Kindern eingesetzt. Zuvor waren in den achtziger Jahren ähnliche Forderungen von Erwachsenen, die sich als „Antipädagogen“ bezeichneten, erhoben worden.
Das aktive Wahlrecht erhalten junge Menschen weltweit zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr, in den meisten Ländern beginnt es mit dem 18. Lebensjahr (siehe: https://worldpopulationreview.com/country-rankings/​voting-rights-by-country). Demgemäß können sich beispielsweise in Deutschland Personen erst ab diesem Alter an Bundestagswahlen beteiligen. In einigen Bundesländern wird Kindern bereits ab dem Alter von 16 Jahren die Beteiligung an Landtags- und Kommunalwahlen zugestanden. Während die bis Mai 2025 amtierende Bundesregierung noch die Absicht bekundet hatte, das Wahlrecht generell auf 16 Jahre abzusenken, ist im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von CDU/CSU und SPD davon nicht mehr die Rede. In Österreich wurde das aktive Wahlrecht auf allen politischen Ebenen bereits 2007 auf 16 Jahre abgesenkt. In der Schweiz hat der Nationalrat (nationales Parlament) am 16. März 2022 für eine Gesetzesinitiative gestimmt, das allgemeine Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Diese Regelung würde allerdings nur wirksam, wenn ein entsprechendes verfassungsänderndes Gesetz vom Nationalrat und dem Ständerat (Parlament der Kantone) sowie in einer Volksabstimmung beschlossen würde. In allen genannten Ländern dürfen sich – mit Ausnahme der Europawahlen – nur Personen an Wahlen beteiligen, die die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen.
Das allgemeine Wahlrecht ist ein Grundelement jeder Gesellschaft oder jedes staatlichen Systems, das sich als demokratisch versteht. Seit Jahren treten vor allem Kinderrechtsorganisationen und Jugendverbände dafür ein, jungen Menschen ab einem früheren Alter die Teilnahme an Wahlen zu ermöglichen. Sie haben dafür verschiedene Varianten vorgeschlagen. Diese reichen von einer Absenkung des Wahlalters auf zum Beispiel 16 oder 14 Jahre (Wahlaltersabsenkung) bis zu dem Vorschlag, dass Kinder von dem Zeitpunkt an Wahlen teilnehmen können, an dem sie den Willen dazu bekunden (Kinderwahlrecht). Mitunter wird auch vorgeschlagen, dass Eltern oder Sorgeberechtigte das Wahlrecht im Namen ihrer Kinder ausüben, bis diese ein bestimmtes Alter, z.B. 18 Jahre, erreicht haben (Elternwahlrecht“ oder „Familienwahlrecht) oder für so lange, bis ihre Kinder den Willen bekunden, selbst ihre Stimme abzugeben (Wahlrecht ab Geburt). Alle diese Vorschläge sind es wert, diskutiert zu werden, da sie dazu beitragen könnten, das politische Gewicht der jungen Generationen zu vergrößern oder ein Gegengewicht zur Dominanz der älteren Bevölkerung zu bilden, die mit steigender Lebenserwartung bei geringer Geburtenrate in vielen, vor allem den eher ökonomisch privilegierten Gesellschaften anwächst.
Da junge Menschen unter 18 bzw. 16 Jahren bisher kein allgemeines Wahlrecht haben, werden ihnen mitunter spezielle Wahlverfahren angeboten, bei denen sie parallel zu den „richtigen“ Wahlen ihre politischen Präferenzen zum Ausdruck bringen können. In Deutschland sind dies die sogenannten U18-Wahlen, die jeweils etwa eine bis zwei Woche(n) vor den Bundestags- und Europawahlen veranstaltet werden. Die erste U18-Wahl fand 1996 im Berliner Bezirk Mitte statt. 2005 wurde erstmals eine landesweite U18-Bundestagswahl durchgeführt. Anlässlich der Bundestagswahl im Februar 2025 haben 166.443 Kinder und Jugendliche ihre Stimme abgegeben. Die U18-Wahl wird vom Deutschen Kinderhilfswerk koordiniert. Mitveranstaltet wird sie vom Bundesjugendring, den Landesjugendringen, einigen Jugendverbänden und dem Berliner U18-Netzwerk. Dabei handelt es sich um eine Art „Vorbürgerschaft“, die in erster Linie der politischen Bildung der neuen Generationen dienen und ihr Interesse an politischen Fragen wecken soll.
Auf internationaler Ebene setzen sich einige von jungen Menschen geführte Organisationen wie We Want to Vote und die National Youth Rights Association in den USA seit Jahrzehnten aktiv für ein volles Wahlrecht unabhängig vom Alter ein. Hinzu kommen von Erwachsenen geführte Organisationen wie Amnesty International in Großbritannien, Children’s Voice Association und das Freechild Institute in den USA oder die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen und die Generationenstiftung in Deutschland. Einige dieser Organisationen arbeiten seit 2020 in einem globalen Netzwerk namens Children’s Voting Colloquium (https://www.childrenvoting.org) zusammen, dem etwa hundert Aktivist*Innen und Wissenschaftler*innen angehören und deren Ziel die weltweite Abschaffung des Mindestalters für die Teilnahme an Wahlen ist. An diesem Netzwerk beteiligen sich auch junge Menschen, denen bisher das Wahlrecht vorenthalten wird.
Herausgeber und Hintergrund
John Wall, der Herausgeber des hier rezensierten Bandes, gehört zu den Gründer*innen des genannten Netzwerks. Er hatte 2021 das Buch Give Children the Vote: Democratizing Democracy veröffentlicht (siehe: https://www.socialnet.de/rezensionen/​29109.php) und will mit dem neueren Essayband die Debatte um das Wahlrecht von Kindern mit den wissenschaftlichen Argumenten weiterer Autor*innen untermauern. Wall ist auch Inspirator und Vertreter eines wissenschaftlichen Konzepts, das er childism nennt. Er versteht es in Analogie zu Konzepten wie Feminismus oder Postkolonialismus als kritischen Begriff, der ähnlich wie der in Deutschland eher verwendete Begriff des Adultismus (siehe: https://www.socialnet.de/rezensionen/​30384.php) darauf abzielt, die Dominanz von Erwachsenen aus der Perspektive der Kinder zu dekonstruieren und ihre Subjektivität freizulegen. Wall hofft, damit die Vorstellungskraft in der sozialen Praxis und der wissenschaftlichen Forschung für die Bedeutung der Alterskategorie im gesellschaftlichen Leben zu steigern. Ihm geht es dabei nicht nur um eine gleichgewichtige Kommunikation zwischen Erwachsenen und Kindern, sondern auch um eine Veränderung der ungleichen Machtstrukturen und eine Neukonzipierung des Denkens über das Verhältnis von Altersgruppen in der Gesellschaft. Aus der Perspektive des childism geht es nicht allein darum, ob die derzeitigen demokratischen Strukturen auf Kinder ausgeweitet werden können, sondern auch darum, neue, weitergehende demokratische Strukturen zu inspirieren. Zu diesem Zweck hat Wall das Childism Institute an der Rutgers University im US-Bundesstaat New Jersey gegründet, wo er als Professor für Philosophie, Ethik und Kindheitsstudien tätig ist. Seit Beginn des neuen Jahrtausends hat er zahlreiche Schriften zum Thema veröffentlicht, die ebenso wie das vorliegende Buch bisher nur in englischer Sprache zugänglich sind.
Inhalt und Aufbau
Die Beiträge des Essaybandesstellen die noch immer weit verbreitete Annahme in Frage, dass das Wahlrecht nur für Erwachsene gelten sollte. Dies geschieht mittels einer kritischen und interdisziplinären wissenschaftlichen Diskussion über die Bedeutung und die Möglichkeiten des Wahlrechts von Kindern. Zu diesem Zweck bringen die Autor*innen ihr Fachwissen in vier zentrale Fragen ein, die sich durch den gesamten Band ziehen: Welche intellektuellen, historischen und anderen Annahmen liegen der Ausgrenzung von Kindern vom Wahlrecht zugrunde? Ist das Wahlrecht von Kindern mit demokratischen Idealen vereinbar? Welche Auswirkungen hätte das Wahlrecht von Kindern wahrscheinlich auf Kinder, Erwachsene, Gesellschaften und Demokratien? Und wie könnte ein solches Wahlrecht in der Praxis aussehen und erreicht werden? Mit diesen und anderen Fragen wird dazu eingeladen, über das Wahlrecht von Kindern multidimensional über die üblichen historischen und wissenschaftlichen Normen hinaus nachzudenken.
In der Einleitung des Bandes betont der Herausgeber John Wall, in dem Buch gehe es um das Wahlrecht für alle Kinder, beginnend mit der Geburt. Er erinnert daran, dass es bereits eine umfangreiche Literatur zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre gibt. In dem neuen Band gehe es stattdessen darum, „was es bedeuten könnte, das Wahlalter ganz abzuschaffen. Es wird die Idee selbst in Frage gestellt, das Alter als Barriere zu verwenden“ (S. 3). Dies erfordert nach Ansicht von Wall „eine andere und tiefgreifendere Kritik des demokratischen Lebens“ und „stellt die Vorstellung infrage, dass das Erwachsenenalter das richtige Kriterium für die Gewährung von Wahlrechten ist“ (S. 3). Er erinnert auch daran, dass ein ähnlich tiefgreifendes Umdenken stattgefunden habe, „als das Wahlrecht auf andere Gruppen wie arme Menschen, Minderheiten und Frauen ausgeweitet wurde. Die Frage war damals nicht, ob diese Gruppen den wohlhabenden weißen Männern ausreichend ähnlich sind. Die Frage war vielmehr, ob die demokratischen Normen selbst überdacht werden müssen“ (S. 3). Es wäre zu ergänzen, dass sich dieses Umdenken inzwischen auch auf Menschen mit geistigen Behinderungen bezieht. In dem vorliegenden Band fragen die Autor*innen nicht, ob Kinder wie Erwachsene sind oder nicht, sondern ob und wie Kinder als Kinder in das demokratische Wahlrecht einbezogen werden können.
In der Einleitung gibt der Herausgeber auch einen Überblick über die Diskussion, die seit den 1970er Jahren in englischer Sprache geführt wird, teilweise auch über die Diskussion in französischer und deutscher Sprache. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in den letzten zehn Jahren die Debatte über das Wahlrecht von Kindern an Dynamik gewonnen habe. Aus seiner Lektüre der Fachliteratur zieht er zwei Schlussfolgerungen.
„Erstens: Der Großteil der wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema – wenn auch bei weitem nicht alle – stammt aus den Bereichen politische Philosophie und Rechtswissenschaften. Andere Disziplinen wie Wirtschaft, Geschichte, Soziologie und Kindheitsforschung leisten ebenfalls Beiträge, wenn auch in geringerem Umfang. Zweitens hat die öffentliche Debatte über diese Frage erheblich zugenommen. Argumente für das Wahlrecht aller Kinder werden mittlerweile mit einer etwas überraschenden Häufigkeit in Zeitungen, Zeitschriften, Weißbüchern, Ted Talks und Blogs vorgebracht. Und zahlreiche Organisationen weltweit haben sich entweder für das allgemeine Wahlrecht von Kindern eingesetzt oder wurden speziell zu diesem Zweck gegründet. Das soll nicht heißen, dass das Wahlrecht von Kindern in der Wissenschaft oder den Medien bereits Mainstream ist. Davon sind wir noch weit entfernt. Aber das Thema hat in letzter Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen und wird nun auch in einem größeren Zusammenhang diskutiert“ (S. 10).
Der Band ist in drei Teile gegliedert. Teil I, „Theoretical Frameworks“ (Theoretische Grundlagen), untersucht die grundlegenden Fragen der Debatte über das Wahlrecht von Kindern und geht dabei auf Themen wie Kompetenz, Vor- und Nachteile, Gerechtigkeit und das Wesen der Demokratie ein. Teil II, „Historical Contexts“ (Historische Kontexte), beleuchtet verschiedene Einflüsse aus der Vergangenheit auf das Wahlrecht von Kindern, wie andere Wahlrechtsbewegungen, Dekolonialisierungsprozesse, Machtverhältnisse und sich wandelnde politische Realitäten. Teil III, „Practical Considerations“ (Praktische Erwägungen), erweitert die Diskussion über das Wahlrecht von Kindern auf Bereiche wie Wirtschaft, Recht und Medizin und untersucht Fragen wie wirtschaftliche Folgen, rechtliche Herausforderungen, Zustimmung und Umsetzung.
Teil I beginnt mit einem Beitrag des US-amerikanischen Politikwissenschaftlers Michael Cummings: „Silence is Poison: Explaining and Curing Adult ‚Apathy’“ (Schweigen ist Gift: Erklärung und Heilung der „Apathie“ der Erwachsenen). Darin betont er die „toxischen Wirkungen“ der Nichtberücksichtigung der Stimmen von Kindern und kritisiert den „institutionellen Adultismus“; das Kinderwahlrecht könne einer „systemischen Dysfunktion“ entgegenwirken, die darauf beruhe, die Bürger*innen in den prägendsten Jahren ihres Lebens zu missachten, und damit auch die autoritären Tendenzen in den heutigen Demokratien (Trump & Co.) aufhalten. Es folgt ein Beitrag des neuseeländischen Philosophen Nicholas Munn: „How Low Can You Go? The Capacity to Vote Among Young Citizens“ (Wie tief kann man gehen? Die Fähigkeit junger Bürger*innen zu wählen). Darin zerpflückt er die verbreitete Annahme, Kinder verfügten nicht über die notwendigen Fähigkeiten und begründet, warum für niemanden ein Nachteil entstünde, wenn das Wahlrecht allen Menschen, die es ausüben möchten, unabhängig von ihrem Alter gewährt würde. Das letzte Kapitel in diesem Teil stammt vom Herausgeber John Wall. In seinem Beitrag „The Case for Children’s Voting“ (Argumente für das Kinderwahlrecht) argumentiert er, dass ein universelles Wahlrecht ohne Altersbeschränkung zu stärkeren Demokratien führen würde, die besser auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen und somit besser in der Lage seien, gerechte und inklusive Gesellschaften zu bilden.
Teil II beginnt mit einem Beitrag des britischen Historikers David Runciman: „The Enfranchisement of Women vs. the Enfranchisement of Children“ (Frauenwahlrecht vs. Kinderwahlrecht). Darin zeigt er in einer historischen Betrachtung, wie das Wahlrecht für Frauen und Kinder, obwohl es sich in vielerlei Hinsicht unterscheidet, ähnliche Fragen der Diskriminierung, Bevormundung, Mitsprache und demokratischen Inklusion aufwirft. Es folgt ein Beitrag der indischen Anthropologin und Soziologin Anandini Dar: „De-Colonizing Children’s Suffrage: Engagements with Dr. B R Ambedkar’s Ideas on Democracy“ (Die Dekolonialisierung des Kinderwahlrechts: Auseinandersetzung mit Dr. B. R. Ambedkars Ideen zur Demokratie). Darin argumentiert sie, dass der Dalit-Aktivist und politische Denker Ambedkar aus der Geschichte der demokratischen Befreiung Indiens Ressourcen für die Theoretisierung und Dekolonialisierung des Wahlrechts von Kindern heute liefere. Teil II endet mit einem Beitrag der schwedischen Kindheitsforscher Bengt Sandin und Jonathan Josefsson: „The Reform that Never Happened: A History of Children’s Suffrage Restrictions“ (Die Reform, die nie stattfand: Eine Geschichte der Einschränkungen des Kinderwahlrechts). Darin untersuchen sie die Gründe, warum das Wahlalter in einer ansonsten kinderrechtsfreundlichen Phase in Schweden im 20. Jahrhundert aufgrund einer Kombination aus institutionellen, politischen und politischen Hindernissen nicht gesenkt wurde.
Teil III beginnt mit einem Beitrag der italienischen Ökonom*innen Luigi Campiglio und Lorenza Alexandra Lorenzetti: „Generational Economics“ (Generationale Wirtschaftswissenschaft). Darin argumentieren sie, warum eine zusätzliche Elternstimme für jedes Kind Regierungen und Gesellschaften dabei helfen würde, die Verarmung von Menschen zu bekämpfen, Familien besser zu unterstützen und langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand zu fördern. Es folgt ein Beitrag der kanadischen Rechtswissenschaftlerin Cheryl Milne: „Legality of Age Restrictions on Voting: A Canadian Perspective“ (Gesetzliche Altersbeschränkungen beim Wahlrecht: Eine kanadische Perspektive). Darin untersucht sie die Bemühungen in ihrem Land, das Wahlalter zu senken und abzuschaffen, und lotet Möglichkeiten aus, wie die damit verbundenen komplexen rechtlichen Fragen gelöst werden könnten. Der letzte Beitrag stammt von der britischen Neonatologin Neena Modi: „A View from Paediatric Medicine: Competence, Best Interests, and Operational Pragmatism“ (Eine Sichtweise aus der Kindermedizin: Kompetenz, Kindeswohl und operativer Pragmatismus). Darin zeigt sie, wie Eltern ihre Kinder schrittweise in die Ausübung ihres Wahlrechts einbeziehen könnten, so wie Kinderärzt*innen gelernt hätten, Kinder bei Entscheidungen über die medizinische Behandlung einzubeziehen.
Diskussion
Der Essayband vermittelt einen guten Überblick über die internationale Diskussion zum Wahlrecht für und von Kindern, indem er sowohl bestehende Gedankengänge weiterführt als auch neue entwickelt. Bemerkenswert ist, dass sich die Autor*innen nicht mit einer Absenkung des Wahlalters begnügen, sondern für ein Wahlrecht ohne Altersbeschränkung plädieren. Sie verstehen das Wahlrecht von Kindern nicht als ein gnädiges Zugeständnis (wie es etwa in der Rede vom „Wahlrecht für Kinder“ oder in der „Absenkung“ auf ein vorbestimmtes Alter zum Ausdruck kommt), sondern als ein genuines Recht, das allen Kindern ebenso wie Erwachsenen zusteht. Alle Autor*innen des Bandes gehen davon aus, dass das Kinderwahlrecht eine sinnvolle Möglichkeit ist, um Gesellschaften demokratischer zu machen, erwachsenendominierten (adultistischen) Strukturen und Verhaltensweisen entgegenzuwirken und den Einfluss von Kindern auf politische Entscheidungen zu ermöglichen. Die üblichen Argumente gegen das Wahlrecht von Kindern werden ernst genommen, aber auch kritisch reflektiert. Besonders interessant ist, dass in dem Band das Wahlrecht von Kindern aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen beleuchtet wird. Der Band bietet keine einheitliche Lösung, lässt aber erkennen, wie gerade die interdisziplinäre Herangehensweise zu möglichen Lösungen beitragen kann. Darüber hinaus zeigen die Beiträge, dass Wissenschaftler*innen viel zum wachsenden öffentlichen Aktivismus beitragen, aber auch von ihm gelernt haben und lernen können.
Die Beiträge des Bandes vermitteln den Eindruck, dass die Autor*innen im Wahlrecht nicht den einzigen demokratischen Wert sehen. Ihnen ist bewusst, dass andere demokratische Rechte, wie das Recht, sich zu organisieren, zu protestieren, frei zu sprechen, Massenmedien zu nutzen, Zugang zu Informationen zu haben, ebenso wichtig sind und mitunter sogar mehr Wirkung versprechen. Ihnen ist wohl auch bewusst, dass die tatsächliche Wirksamkeit des Wahlrechts je nach Land oder politischem System stark variiert. Der Herausgeber des Bandes weist darauf hin, dass nur 6,4 Prozent der Weltbevölkerung laut dem Demokratieindex der Economist Intelligence Unit (2021) in einer „vollständigen Demokratie“ mit freien und fairen Wahlen und einer responsiven Regierungsführung leben. Weitere 39,3 Prozent leben demnach in einer „mangelhaften Demokratie“ mit systemischen demokratischen Defiziten und 17,2 Prozent in einem „hybriden Regime“, das teilweise autoritär ist. In den meisten Demokratien der Welt hat die Stimmabgabe wenig Einfluss auf ansonsten mangelhafte und korrupte politische Systeme. Dennoch ist das Wahlrecht für das demokratische Leben von zentraler Bedeutung, stellt sogar das wohl grundlegendste demokratische Recht dar. Wie David Runciman in seinem Beitrag eindrucksvoll belegt, haben im Laufe der Geschichte nicht wohlhabende Männer, sondern vor allem Minderheiten und Frauen dafür gekämpft und sind manchmal sogar deswegen ermordet wurden. Nun fordern auch junge Menschen zunehmend dieses Recht für sich ein.
Der Band ist ein gutes Beispiel dafür, dass es lohnend und kreativ sein kann, Demokratie aus der Perspektive von Kindern neu zu denken. Angesichts der autoritären Tendenzen in vielen Ländern wäre es leicht, das gesamte demokratische Projekt mit Zynismus zu betrachten. Es ist durchaus möglich, dass es den destruktiven Kräften des neoliberalen Kapitalismus, der Korruption, des Autoritarismus und der Globalisierung, die es in unserer Zeit bedrängen, nicht standhalten kann. Vielleicht erweist es sich angesichts der existenziellen Bedrohung durch den Klimanotstand auch als unwirksam. Gerade die Frage des Wahlrechts von Kindern zeigt jedoch, dass Demokratien ihr Potenzial bisher bei weitem nicht ausgeschöpft haben und damit auch zu intergenerationaler Gerechtigkeit beitragen könnten. Sie waren bisher im Grunde nicht mehr als „Adultokratien“, in denen Erwachsene nach Gutdünken über das Leben von „Minderjährigen“ und zukünftiger Generationen verfügten. In den Beiträgen des Bandes wird deutlich, dass es sich lohnt, zumindest zu untersuchen, was ein wirklich allgemeines Wahlrecht bedeuten könnte, wenn man die letzte große Hürde, das Mindestalter, beseitigt.
Besonders anregend fanden wir den Beitrag von Anandini Dar. Sie greift die Ideen des indischen politischen Philosophen und Aktivisten Bhimrao Ramji Ambedgar auf, der seinen Kampf für das allgemeine Wahlrecht als einen Weg zur Befreiung Indiens von der britischen Kolonialherrschaft verstand. In seiner dekolonialen Konzeption von Wahlrecht ging es ihm nicht nur um gleiche Rechte im liberalen Sinn, sondern um die Herstellung von Bedingungen, die es den sozial benachteiligten und marginalisierten „Minoritäten“ ermöglichen sollten, ihre demokratischen Rechte überhaupt in Anspruch zu nehmen und eine adäquate politische Repräsentation zu erlangen. Indem die Autorin diesen Gedanken auf die Altersgruppe der Kinder überträgt, lässt sie eine konkrete Vorstellung davon entstehen, wie das Wahlrecht von Kindern konzipiert sein müsste, um zu ihrer Befreiung aus einer kolonialen Lage beizutragen, was in der Literatur auch als „Dekolonisierung der Kindheiten“ bezeichnet wird.
Nach einer solchen Konzeption kann die politische Partizipation weder bei Erwachsenen noch bei Kindern auf das Wahlrecht beschränkt bleiben. In vielen Ländern sind seit den 1990er Jahren, angeregt durch die UN-Kinderrechtskonvention, Kinder- und Jugendparlamente, Kinderräte oder ähnliche Formen der Partizipation junger Menschen ins Leben gerufen worden. Wenn diese Einrichtungen der Kinderpartizipation nur als symbolischer Ersatz für das Wahlrecht dienen, lenken sie die Interessen und Energien von Kindern in Bahnen, die von Erwachsenen vorherbestimmt sind, und tragen somit nicht wirklich dazu bei, dem Adultismus in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Wenn sie jedoch Teil politischer Prozesse sind, die auf Änderungen in der Gesellschaft abzielen, oder gar selbst aus Protestbewegungen junger Menschen hervorgehen, können sie dazu beitragen, diesen Prozessen und Bewegungen eine stabilere Struktur zu geben und somit ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Generell ist davon auszugehen, dass selbst, wenn Kinder das Wahlrecht erhielten, nur dann größere Wirkungen zu erwarten wären, wenn es von selbstorganisierten politischen Bewegungen begleitet würde. Das Wahlrecht von Kindern sollte deshalb immer mit anderen Formen der politischen Partizipation zusammen gedacht werden.
Nur so wäre auch eine immanente Beschränkung des Wahlrechts zu überwinden, die darin besteht, politische Fragen nur auf parlamentarische Institutionen zu begrenzen. Wenn Demokratie ernstgenommen wird, kann sie sich nicht damit begnügen, irgendwelche neuen Normen und Gesetze zu erzeugen, sondern müsste auch die gelebte Wirklichkeit verändern. In anderen Worten: die Gesellschaft müsste sich in allen Bereichen demokratisieren, in der Wirtschaft ebenso wie in den sozialen und pädagogischen Institutionen. Für junge Menschen würde dies zum Beispiel bedeuten, in der Schule nennenswerten Einfluss auf die Lehrinhalte und Lernformen zu gewinnen, und rechtlich verbindliche Möglichkeiten zu erhalten, um gegen die Verletzung eigener Rechte vorgehen zu können. Mit einer solchen Ausweitung der Demokratie in das alltägliche Leben hinein würde der Rahmen einer sich als repräsentativ verstehenden demokratischen Staatsform nach liberalem Muster überschritten. Gerade das Wahlrecht von Kindern könnte dazu beitragen, eine solche Perspektive deutlicher sichtbar werden zu lassen.
Würde Kindern das Wahlrecht zugestanden, könnte davon ausgegangen werden, dass ihr Interesse, sich zu informieren, ebenso anwächst wie ihre Fähigkeit, eigenständige politische Urteile abzugeben. Politische Parteien und Kandidat*innen, die gewählt werden wollen, würden dazu veranlasst, sich jungen Menschen verständlich zu machen, und es wäre damit zu rechnen, dass die angebotenen politischen Informationen und Optionen den Interessen und Erwartungen junger Menschen eher Rechnung tragen. Die jüngsten Protestbewegungen in verschiedenen Teilen der Welt haben sichtbar gemacht, dass junge Menschen heute zu den Bevölkerungsgruppen gehören, die sich in besonderem Maße politisch engagieren.
Eine offene Frage, die in einigen Beiträgen des Essaybandes zwar angesprochen, aber nicht näher behandelt wird, bezieht sich auf die Möglichkeiten von Kindern, sich selbst in den demokratischen Institutionen zu repräsentieren, somit Mitverantwortung zu übernehmen und sich direkt an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Dies würde neue Überlegungen und Regelungen des „passiven Wahlrechts“ erfordern, also inwieweit und in welcher Weise Kinder nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden und bestimmte Funktionen im politischen System übernehmen können. Solche Regelungen müssten mit einem Umbau der politischen Institutionen in der Weise verbunden werden, dass junge Menschen nicht genötigt werden, Politik als Beruf auszuüben, und es müssten Praxisformen geschaffen werden, die für Kinder attraktiv sind und im Rahmen der ihnen verfügbaren Zeit ausgeübt werden können.
Eine mögliche Form wäre, die parlamentarischen Institutionen nach Alter zu differenzieren und neben den Erwachsenenparlamenten Kinder- und Jugendkammern einzurichten. Im Unterschied zu den bisher üblichen Kinder- und Jugendparlamenten müssten die Kompetenzen dieser Kammern jedoch über symbolische Funktionen hinausgehen, tatsächlich Entscheidungsmacht besitzen und über die hierfür notwendigen Ressourcen verfügen. Diese könnte sich unter anderem in einem Vetorecht manifestieren. Ähnlich wie in Deutschland die Zustimmung des Bundesrates bei Gesetzen erforderlich ist, die die Interessen der Bundesländer und Kommunen berühren, könnte die Zustimmung der Kinder- und Jugendkammern zwingend bei Gesetzen geboten sein, die Interessen der jungen Menschen und der zukünftigen Generationen direkt berühren. Ein altersparitätisch zusammengesetzter Vermittlungsausschuss könnte im Streitfall darüber entscheiden, welche Gesetze die Zustimmung der Kinder- und Jugendkammern zwingend erfordern. Eine solche Praxis könnte auf kommunaler Ebene beginnen und allmählich auf die Bundesländer und schließlich die nationale Ebene ausgeweitet werden. In dieser Hinsicht ist noch viel kreative Erfindungsgabe erforderlich, bei der nicht zuletzt auf die Ideen von jungen Menschen zurückgegriffen werden sollte.
Zu bedenken ist auch, dass das Wahlrecht von Kindern eine machtausgleichende Funktion hätte, die der strukturellen Rücksichtslosigkeit gegenüber Kindern in den zeitgenössischen Gesellschaften entgegenwirkt, indem es ihren sozialen Status und ihre Verhandlungsposition stärkt. Dabei genügt es nicht, nur das Wahlrecht zu ändern. Es müssen im Leben der jungen Menschen auch die realen Bedingungen dafür geschaffen werden, damit dieses Recht als bedeutungsvoll für das eigene Leben wahrgenommen werden kann. In diesem Sinn ist es auch notwendig, das in der UN-Kinderrechtskonvention maßgebliche Prinzip der sich entwickelnden Fähigkeiten in dem Sinne zu erweitern, dass es nicht nur die subjektiven Fähigkeiten der jungen Menschen betrifft, sondern gleichzeitig die Schaffung der materiellen Bedingungen einschließt, um diese Fähigkeiten gebrauchen zu können. Diese haben ebenso wie die Handlungserfahrungen selbst Einfluss darauf, in welchem Maße und in welcher Weise sich die subjektiven Fähigkeiten der jungen Menschen überhaupt entwickeln. Auch die Fähigkeit, die eigenen Interessen zu erkennen und ihnen gemäß das Wahlrecht auszuüben, kann sich nur in dem Maße ausbilden, wie junge Menschen Handlungserfahrungen haben und sich ihrer Selbstverantwortung und der Mitverantwortung für andere bewusst werden. Eine solche pragmatische Perspektive wird in dem Beitrag von Neena Modi aus der Perspektive der Kindermedizin mit anschaulichen Beispielen unterfüttert, verfängt sich aber auch in Widersprüchen, da sie an der linearen Vorstellung einer mit dem Lebensalter wachsenden „Reife“ festhält. In dieser werden weder die historischen, sozialen und kulturellen Kontexte, in denen Kindheiten eingebettet sind, genügend berücksichtigt, noch wird die Normierung der vermeintlich fertig entwickelten Erwachsenen in Frage gestellt, zu denen Kinder sich entwickeln sollen.
Es gibt noch viele offene Fragen darüber, was ein Wahlrecht ohne Altersbeschränkung bedeuten könnte, ob es gerechtfertigt ist und wie es verwirklicht werden könnte. In dem Essayband werden dazu verschiedene Begründungen vorgetragen und verschiedene Vorschläge gemacht. Einer der Vorschläge, der besonders prononciert in dem Beitrag von Luigi Campiglio und Lorenza Alexandra Lorenzetti vertreten wird, läuft darauf hinaus, Eltern eine zusätzliche Stimme für ihre minderjährigen Kinder zu geben (im Englischen als proxy right bezeichnet). Wir halten eine solche Perspektive, die auch in Deutschland schon mehrfach vorgeschlagen wurde, vor allem deshalb für problematisch, da sie nicht genügend die ungleiche Macht und die verschiedenen, oftmals konträren Interessen von Erwachsenen und Kindern – zumal innerhalb der Familie – berücksichtigt. Plausibler erscheint uns, zwischen dem Wahlrecht und der faktischen Stimmabgabe zu unterscheiden (wie es in dem Beitrag von Nicholas Munn geschieht) und jungen Menschen die Entscheidung zu überlassen, ab wann sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen. Um Verzerrungen in den Wahlbeteiligungsstatistiken zu vermeiden (da sehr junge Kinder noch nicht wählen wollen), könnte geregelt werden, dass alle Kinder, die ihr Wahlrecht bis zu einem bestimmten Alter (beispielsweise 14 Jahre) ausüben wollen, in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen werden und damit das Wahlrecht erwerben. Mit Erreichen dieses Alters würden sie automatisch als wahlberechtigt registriert werden.
Eine harte Nuss ist sicher, wie ein Wahlrecht von Kindern ohne Altersbeschränkung praktisch erreicht werden kann. Ein solches Wahlrecht ist für die meisten Menschen noch immer schwer vorstellbar und löst Ängste aus. Sehr anschaulich wird dies in dem Beitrag von Bengt Sandin und Jonathan Josefsson am Beispiel von Schweden geschildert. Obwohl dieses Land in den 1990er Jahren eine lebendige Kinderrechtskultur hervorbrachte, gelang es zu keinem Zeitpunkt, für Kinder das Wahlrecht durchzusetzen. Die Autoren sehen einen scheinbar paradoxen Grund darin, dass die Debatte auf die Umsetzung der UN-Kinderechtskonvention fixiert blieb, in der das Wahlrecht von Kindern ausgespart ist. Auf andere Weise vermittelt der Beitrag von Cheryl Milne über Kanada einen konkreten Eindruck von den rechtlichen Barrieren, die das Wahlrecht von Kindern auch in diesem Land trotz vielfältiger Bemühungen bisher verhindert haben. Ihr Hinweis, dass sich auf dem rechtlichen Weg immer nur schrittweise etwas erreichen lässt, sollte allerdings nicht dazu verleiten, sich, wie es bisher auch in Deutschland der Fall war, mit der Forderung nach der Absenkung des Wahlalters zu begnügen. Gerade die Geschichte der Kämpfe um das Wahlrecht zeigt, dass auch utopisch erscheinende Ideen und Forderungen die Vorstellungskraft erweitern und weitergehenden Lösungen den Weg bereiten können. Mittlerweile hat das Thema immerhin eine Eigendynamik entwickelt, die so schnell nicht wieder verschwinden dürfte.
Fazit
In dem von John Wall herausgegebenen Essayband finden sich starke Argumente, warum Kindern das allgemeine Wahlrecht zuerkannt werden muss, ohne ein Mindestalter festzulegen. Dabei werden die Schwierigkeiten nicht ausgespart, die dem Erreichen dieses Ziels noch entgegenstehen. Der Band ermöglicht den Leser*innen, einen Überblick über die verschiedenen Vorschläge für das Wahlrecht von Kindern zu bekommen, sie miteinander abzuwägen und zu einem eigenen Urteil zu gelangen.
Rezension von
Prof. Dr. Manfred Liebel
Prof. a.D. für Soziologie an der Technischen Universität Berlin, Unabhängiger Kindheits- und Kinderrechtsforscher
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Dipl. Soz.-Päd. Philip Meade
Dipl. Soz.-Päd., Master of Arts Childhood Studies and Children’s Rights (MACR) an der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften
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