Ole Lueg: Das Kindeswohl als Ausgangspunkt und Grenze der Elternschaft
Rezensiert von Prof. Dr. Annegret Lorenz-Ruffini, 29.06.2026
Ole Lueg:Das Kindeswohl als Ausgangspunkt und Grenze der Elternschaft. Eine Untersuchung zur möglichen Gestaltung modernen Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung. Duncker & Humblot GmbH (Berlin) 2025. 421 Seiten. ISBN 978-3-428-19424-7. D: 109,90 EUR, A: 113,00 EUR.
Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht - Band 588.
Thema
Die Untersuchung wurde 2024 als Dissertation an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingereicht.
AutorInnen
Ole Lueg hat an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promoviert.
Aufbau
Die Untersuchung ist in 14 Abschnitte untergliedert, an die sich ein Literatur‑ und Quellenverzeichnis sowie ein Stichwortverzeichnis anschließt.
- Einleitung
- Grundlagen des Kindeswohls
- Das geltende Abstammungsrecht und seine Entwicklung
- Die Bedeutung des Kindeswohls bei der Eltern-Kind-Zuordnung aus der Sicht des Gesetzgebers
- Das Kindeswohl und die Statusprinzipien
- Recht der „Abstammung“ als „Verstarrung“ der elternschaftlichen Zuordnung
- Moderne Familienformen im „Recht der Eltern-Kind-Zuordnung“
- Elternschaft im Rechtsvergleich
- Verordnungsvorschlag zur Elternschaftsanerkennung der Kommission
- Reformgedanken zum geltenden Abstammungsrecht
- Modell eines Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung de lege ferenda
- Das „kleine“ Sorgerecht
- Gedanken der Initiative „Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts“ vom 5. Mai 2023
- Zusammenfassung und Ergebnisse der Arbeit
Inhalt
1. Einleitung
Die Einleitung ist der Ort zur Legitimation und Konkretisierung der Forschungsfrage: Ziel der Dissertation ist die Analyse des geltenden Kindschaftsrechts auf seine Kindeswohlorientierung und – auf dieser Basis – die Konzipierung eines kindeswohlzentrierten Abstammungsrechts.
2. Grundlagen des Kindeswohls
Das erste Kapitel dient der rechtlichen Verortung des Kindeswohlbegriffs im Alltag und im Recht. Lueg unternimmt hier eine dogmatische Einordnung des Kindeswohls (bzw. verwandter Begriffe wie die Kinderrechte) im rechtlichen Gefüge: Im Grundgesetz, den Landesverfassungen, im Völkerrecht (UN-Kinderrechtekonvention und EMRK) und in der EU-Grundrechtecharta. Lueg greift in diesem Rahmen die Debatte um eine verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten auf.
Insgesamt stellt Lueg fest, dass der Begriff des Kindeswohles zum Teil zwar auftaucht, gleichwohl aber unbestimmt bleibt.
3. Das geltende Abstammungsrecht und seine Entwicklung
Auf dieser Basis gibt Lueg einen Überblick über das Abstammungsrecht und dessen historische Entwicklung.
4. Die Bedeutung des Kindeswohls bei der Eltern-Kind-Zuordnung aus der Sicht des Gesetzgebers
Sodann nimmt Lueg das geltende Abstammungsrecht in den Blick und reflektiert dessen Zuordnungsmechanismen und Korrekturmöglichkeiten auf deren Kindeswohlorientierung hin: Die Mutterschaft der gebärenden Person, die Zuordnungsoptionen zum rechtlichen Vater und die Korrekturoption der gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft.
Lueg konzediert dem geltenden Abstammungsrecht durchaus eine gewisse Kindeswohlorientiertheit, die sich allerding – so seine Kritik – kaum explizit in den gesetzlichen Formulierungen wiederfindet und die überdies auch nicht stringent durchgehalten sei. Kritisiert wird vor diesem Hintergrund etwa die Unkalkulierbarkeit einer Vaterschaftsanfechtung durch unterschiedliche Fristenläufe für die jeweiligen Anfechtungsberechtigten, die Beeinflussbarkeit des Fristbeginns und nicht zuletzt die Zustimmungsbedürftigkeit der Vaterschaftsanerkennung durch die Mutter.
5. Das Kindeswohl und die Statusprinzipien
Im Folgenden schürft Lueg weiter in die Tiefe und nimmt die dem Abstammungsrecht zugrundeliegenden Prinzipien in den Blick, um diese auf ihre Vereinbarkeit mit den Kindesinteressen hin zu befragen: Die Grundsätze der Statuswahrheit, der Statusklarheit und Statusbeständigkeit sowie das „Ein-Vater-eine Mutter“- Prinzip werden aus der Perspektive der Kindesinteressen sorgfältig durchdekliniert. Aus dessen Perspektive stellt Lueg insbesondere die Notwendigkeit, das Kind auch seinen biologischen Eltern zuweisen zu müssen, in Frage. Insoweit sieht Lueg im geltenden Recht durchaus begrüßenswerte Ansätze, etwa bei der Begrenzung der Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater, für deren Ausweitung er plädiert.
6. Recht der „Abstammung“ als „Verstarrung“ der elternschaftlichen Zuordnung
Auch die Terminologie des Abstammungsrechts wird in den Blick genommen. Was sich im vorangehenden Kapitel bereits mehrfach angedeutet hat, setzt sich in diesem Kapitel fort: Lueg stellt die Grundkonzeption des Abstammungsrechts und dort vor allem die Leitidee der Zuordnung des Kindes zu seinen genetischen Eltern in Frage. Folgerichtig plädiert Lueg für eine Öffnung der geltenden Zuordnungslogik für weitere Formen der Elternrolle, insbesondere auch sozialer und biologischer Elternschaft. Konsequenterweise müsse sich dann auch die Terminologie (nicht zuletzt auch geschlechts-) neutral anpassen.
7. Moderne Familienformen im „Recht der Eltern-Kind-Zuordnung“
Dieses Kapitel geht der inhaltlichen Frage nach, wie bzw. an wen die Zuordnung des Kindes erfolgen solle. Lueg nimmt dafür die möglichen Elternkonstellationen in den Blick und stellt den dahingehenden Forschungsstand vor: In den Blick genommen werden Einelternfamilien, „reguläre Familien“, vor allem aber auch besondere Konstellationen, insbesondere: Gleichgeschlechtlichkeit von Eltern, Trans‑ und Intergeschlechtlichkeit, Leihmutterschaft und Mehrelternschaft. Auch wenn nicht für alle Bereiche ausreichend belastbare repräsentative Studienergebnisse vorliegen, so zeichneten sich tendenziell vor allem positive Aspekte für das Kindeswohl – bzw. keine negativen Effekte – durch die Ausweitung möglicher Eltern-Kind-Settings ab.
8. Elternschaft im Rechtsvergleich
Lueg überprüft seine dahingehenden Überlegungen mit Hilfe eines Blicks über den Zaun in die europäische Nachbarschaft und deren Umgang mit erweiterten Elternzuordnungen. Das Ergebnis ist gespalten: Während sich für homosexuelle sowie trans‑ und intergeschlechtliche Elternschaft im europäischen Rechtsordnungen Regelungen finden, so zeichnet sich eine deutliche Zurückhaltung beim Thema Leihmutterschaft und Mehrelternschaft ab. Im letzteren Bereich finden sich nur Regelungen in einigen kanadischen Provinzen.
9. Verordnungsvorschlag zur Elternschaftsanerkennung der Kommission
Ein Blick auf die europäische Rechtsentwicklung bestätigt diese Tendenz: Ein Kommissionsvorschlag zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Mehrelternschaften wird Luegs Einschätzung nach nicht konsensfähig sein.
10. Reformgedanken zum geltenden Abstammungsrecht
Die vorherigen Vergleiche finden ihre Abrundung in der Darstellung der Reformdiskussion. Lueg stellt die auf die von ihm favorisierte Gestaltung gerichteten gesetzgeberischen Anläufe und Anstöße aus Literatur und Rechtsprechung dar.
11. Modell eines Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung de lege ferenda
Auf dieser Basis nun entwickelt Lueg ein umfassendes Konzept eines Abstammungsrechts, das vom Kindeswohl aus „denkt“.
Dafür zeichnet Lueg die Rechtsprechung des BVerfG nach und prüft sodann die verfassungsrechtliche Rahmung für ein breit aufgestelltes Abstammungsrecht, das nicht zuletzt auch Regelungen zur Leihmutterschaft und Mehrelternschaft enthält.
12. Das „kleine“ Sorgerecht
In diesem Abschnitt setzt sich Lueg mit dem in dem Reformentwurf der gescheiterten Ampel-Regierung enthaltenen „kleinen“ Sorgerecht für soziale Elternteile – als „Minus“ gegenüber einer Mehrelternschaft - auseinander.
13. Gedanken der Initiative „Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts“ vom 5. Mai 2023
Am Rande greift Lueg das von verschiedenen Initiativen und AkteurInnen begleitend zu den Reformbestrebungen der Ampel-Regierung verfasste Papier „Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts“, auf und diskutiert dieses.
14. Zusammenfassung und Ergebnisse der Arbeit
In der abschließenden Zusammenfassung präsentiert Lueg noch einmal die zentralen Aspekte, Überlegungen, Forderungen und Ergebnisse seiner Untersuchung.
Diskussion
Das geltende Abstammungsrecht ist – so Lueg – aus der Perspektive des Kindeswohles von Spannungsfeldern und Inkonsistenzen geprägt. Das Kindeswohl spiele darin zwar – wenn auch eher implizit – eine Rolle, werde aber nicht konsistent in den Mittelpunkt gerückt.
Dies zu tun, ist das Anliegen von Luegs Untersuchung, in der er ein Recht der Zuordnung von Eltern und Kind konzipiert, das konsequent und durchgängig auf allen Ebenen von der Warte des Kindeswohles aus denkt. Dies ist zwangsläufig mit dem Aufbrechen etablierter Strukturen, Denkgewohnheiten und Familienbilder (Vater-Mutter-Kind) verbunden.
Der Begriff des Kindeswohls wird dabei nicht wirklich inhaltlich gefüllt, sondern fungiert eher als strukturierendes Leitprinzip, gewissermaßen als archimedischer Punkt, um den sich das Recht drehen solle. Das ist ein gewisser Schwachpunkt, ist diese Perspektive doch geeignet, zu verdecken, dass letztlich nicht Kindesinteressen, sondern an erster Stelle die Interessen und Wünsche von Erwachsenen an der Einnahme einer rechtlichen Elternposition die Diskussion determinieren und deswegen ins Verhältnis zueinander und nicht zuletzt zu der Position der biologische/​genetischen Eltern zu setzen sind.
Nun erweist sich die – allseits geforderte und notwendige – Reform des Abstammungsrechts ihrerseits als schwere Geburt. Die sehr grundsätzlichen Reformbestrebungen der Ampelkoalition sind nach ihrem Scheitern nicht mehr aufgegriffen worden. Im Gegenteil: Die aktuellen gesetzgeberischen Bemühungen beschränken sich im Wesentlichen darauf die bis dato ergangenen höchst‑ und verfassungsgerichtlichen Monita in das geltende Abstammungsrecht einzupflegen und im Übrigen – bis zum Ergehen weiterer Verdikte aus Karlsruhe – die Diskussion auszusitzen.
Luegs Untersuchung, die begleitend zu den gescheiterten Reformbestrebungen entstanden ist, kann von deren Scheitern nur profitieren und bleibt in der nach wie vor schwelenden Auseinandersetzung um ein zeitgemäßes, kindeswohlorientiertes und zukunftsweisendes Abstammungsrecht aktuell.
Fazit
Ein wertvoller Diskussionsbeitrag in der Diskussion um die Schaffung eines zeitgemäßen Abstammungsrechts.
Rezension von
Prof. Dr. Annegret Lorenz-Ruffini
Professorin für Recht mit Schwerpunkt Familien- und Ausländerrecht am Fachbereich Gesundheits- und Sozialwesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ältere Lexikonartikel siehe unter Annegret Lorenz.
Ältere Rezensionen siehe unter Annegret Lorenz.
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