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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

Rezensiert von Prof. Dr. Claudia Muche, 24.07.2025

Cover  Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen ISBN 978-3-7841-3786-5

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Ausgabe 2. Lambertus Verlag GmbH Marketing und Vertrieb (Freiburg) 2025. 104 Seiten. ISBN 978-3-7841-3786-5. D: 18,20 EUR, A: 18,80 EUR.
ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit 2/2025.

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Thema

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine inklusive Ausbildung und Beschäftigung. Eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist für diese Zielgruppe jedoch deutlich erschwert. Aus diesem Grund beleuchtet das Themenheft die vielfältigen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Umsetzung. Es stellt verschiedene Maßnahmen wie das Budget für Arbeit vor und untersucht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Übergang auf den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gelingt. Diskutiert wird auch der Veränderungsbedarf des bestehenden Werkstättensystems. Insbesondere werden interessante Ansätze der Arbeitsmarktteilhabe für verschiedene Zielgruppen anhand von konkreten Projekten und Fallbeispielen aus der Praxis vorgestellt.

Autor:in oder Herausgeber:in

Der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.“ ist ein unabhängiger Fachverband, der sich für die Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit und der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland einsetzt. Das „ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit“ ist eine Vierteljahresschrift zur Förderung von Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe und wird vom Deutschen Verein herausgegeben.

Aufbau und Inhalt

Das Themenheft umfasst 102 Seiten und enthält 10 Beiträge. Das Heft enthält zu Beginn zwei Beiträge zur rechtlichen Situation und den Anspruchsvoraussetzungen der Teilhabe am Arbeitsleben. Es folgen 8 weitere Beiträge, die sich aus verschiedenen Perspektiven mit Modellen und aktuellen Konzepten der Arbeitsmarktteilhabe sowie ihren Potenzialen und Veränderungsbedarfen auseinandersetzen.

Katja Nebe befasst sich zunächst in dem Beitrag „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Anspruchsvoraussetzungen“ ausführlich mit dem Rechtsrahmen einer Arbeitsmarktteilhabe. Eingangs werden relevante Begrifflichkeiten geklärt sowie die einzelnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgestellt. Thematisiert wird auch der mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbundene Leitbildwechsel: Insgesamt soll mehr Selbstbestimmung durch personenzentrierte und partizipativ ermittelte Teilhabeleistungen möglich werden. Nebe weist darauf hin, dass zu diesem Zweck insbesondere folgende neue Leistungsangebote in den Leistungskatalog des SGB IX aufgenommen wurden: das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX), das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) und die Möglichkeit Anderer Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Mit diesen neuen Leistungen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Arbeitswelt inklusiver zu gestalten und so die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Im Beitrag werden außerdem die Koordinierung und Zuständigkeitsabgrenzungen von Leistungen erläutert. Schlussendlich wird in dem Beitrag resümiert, dass es zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Leistungsansprüche gibt, deren tatsächlicher Erfolg aber stark von den vorhandenen Strukturen abhängt. Diese Strukturen müssen von beiden Seiten – Leistungsträgern und Arbeitgebern – sensibel wahrgenommen und mit fachlichem Wissen ausgestaltet werden. Damit Menschen mit Behinderung eigenständig am Berufsleben teilnehmen können, müssen auch entsprechende infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen werden, unterstützt durch ergänzende Sozialleistungen, falls nötig.

Claudia Spindler befasst sich im zweiten Beitrag des Heftes mit „Teilhabe am Arbeitsleben als Menschenrecht“ und betrachtet wesentliche Aspekte der Reformdiskussion zu den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Sie gibt einen Überblick zu den relevanten Menschenrechtsdokumenten und bettet diese in die Diskussionen über Werkstätten als Sonderwelten ein. Schon seit geraumer Zeit wird nach wiederholter Kritik der Vereinten Nationen (UN) am System der Werkstätten kontrovers darüber diskutiert, ob diese abgeschafft, reformiert oder beibehalten werden sollten. Spindler trägt im Beitrag u.a. zentrale Kritikpunkte aus Prüfberichten zu wichtigen, von Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsdokumenten zusammen. Spindler diskutiert diese Aspekte im Fazit ihres Beitrags und zeigt auf, dass Werkstätten für behinderte Menschen die menschenrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Zugleich wird vor der Gefahr eines bloßen Abbaus von Werkstätten gewarnt, womit eine erhebliche Verstärkung der Exklusionstendenzen verbunden wäre, insbesondere, wenn alternative Angebote ausbleiben.

Im nachfolgenden Beitrag von Lulzim Lushtaku und Katrin Rosenbaum kommen die betroffenen Menschen selbst zu Wort. Unter dem Titel „Reformbedarf in Werkstätten für Menschen mit Behinderung aus Sicht von Werkstatträte Deutschland e.V.“ werden Impulse für einen Veränderungsprozess gegeben. Der Verein Werkstatträte Deutschland e.V. sieht sich als Interessenvertretung für die über 300.000 Beschäftigten in Werkstätten und hat ein Positionspapier namens „Die Zukunft unserer Arbeit“ entwickelt. Eckpunkte aus diesem Papier werden im Beitrag vorgestellt, so zum Beispiel die Erhöhung der Durchlässigkeit der Werkstätten und die Weiterentwicklung zu inklusiven Orten, an denen – ähnlich wie in Inklusionsbetrieben – Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten. Im Beitrag werden weitere wesentliche Impulse von Werkstatträte Deutschland e.V. vorgestellt, etwa die Idee, Werkstätten zu Kompetenzzentren für Berufliche Bildung weiterzuentwickeln. Abschließend sprechen sich die Autor:innen dafür aus, Werkstätten als wichtige Orte der Förderung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu bewahren.

Im nächsten Beitrag kommen ebenfalls Praktiker*innen zu Wort: die beiden Autoren sind Inklusionsberater bei „Access – Inklusion im Arbeitsleben gGmbH“ in Nürnberg und Mitarbeiter im bundesweiten Projekt „Budgetkompetenz“. Thomas Dir und Marco Schrage fragen in ihrem Aufsatz zum „Budget für Arbeit“: Wie gelingt der Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt? Im ersten Schritt beleuchten sie zunächst die rechtlichen Grundlagen und die bisherige Umsetzung des Budgets für Arbeit. Das Budget für Arbeit umfasst zwei zentrale Elemente: einen Zuschuss von bis zu 75 % des Bruttolohns sowie die Finanzierung von Anleitung und Begleitung direkt am Arbeitsplatz. Diese Unterstützung kann grundsätzlich dauerhaft in Anspruch genommen werden. Die bisherige Inanspruchnahme kann jedoch, trotz bundeslandspezifischer Unterschiede, als gering bezeichnet werden. Darauf aufbauend zeigen die beiden Autoren anhand von zwei konkreten Praxisbeispielen, unter welchen Bedingungen das Budget erfolgreich eingesetzt wird und wo Verbesserungen notwendig sind. Die Autoren machen anhand ihrer Erfahrungen deutlich, dass das Budget für Arbeit bereits in seiner aktuellen Ausgestaltung für viele Menschen mit Behinderungen eine wertvolle Chance bietet, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der Beitrag endet mit konkreten Änderungsvorschlägen.

Jennifer Langer betrachtet in ihrem Beitrag den Prozess der „Förderung inklusiver Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart“. Anhand dieses konkreten Beispiels wird veranschaulicht, wie die Stärken und Kompetenzen von Menschen mit wesentlichen Behinderungen ressourcenorientiert eingesetzt werden können. Der Artikel richtet sich an alle Kommunen und Arbeitgeber*innen und möchte dazu inspirieren, selbst aktiv zu werden. Aus dem spezifischen Projektkontext werden im Hinblick auf die Anbahnung von Arbeitsplätzen vier Elemente betrachtet: Ressourcenorientierung, Identifizierung passender Einsatzfelder, „Job -Carving“ sowie eine Praktikumsphase. Unter „Job Carving“ versteht man die gezielte Gestaltung eines Arbeitsplatzes, sodass die Aufgaben und Tätigkeiten passgenau auf die Kompetenzen, Fähigkeiten und Stärken der Person mit Behinderung abgestimmt sind. Der Beitrag schließt mit einem Blick auf Erfolgsfaktoren dieses Inklusionsprojekts.

Ein weiteres Modellprojekt mit dem Titel „Übergang Schule-Beruf-INKLUSIV“ (ÜSB-INKLUSIV) für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stellen Martina Fey und Bernd Prezewowsky in ihrem Beitrag vor. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass für viele dieser Schülerinnen und Schüler der Weg nach der Schule noch immer direkt in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) führt. Das Modellprojekt ÜSB-INKLUSIV in Schleswig-Holstein setzt hier an: Es ermöglicht diesen Jugendlichen in vier Regionen eine bis zu dreijährige Berufsorientierung an berufsbildenden Schulen. Durch inklusive Kooperationsmaßnahmen und die Begleitung durch Integrationsfachdienste (IFD) erhalten sie die Chance, ihre Interessen und Fähigkeiten praxisnah zu erkunden und eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Damit werden sie befähigt, neue Wege auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu gehen. Im Beitrag wird das Konzept vorgestellt sowie insbesondere auch Einblick in eine Evaluation des Konzepts gegeben, die durchaus ermutigend ist.

Jennifer Sieger beleuchtet die beruflichen Perspektiven für junge Menschen mit Behinderung, indem sie „Das Unternehmernetzwerk Perspektiva in Fulda“ vorstellt. Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig, während gleichzeitig viele junge Menschen, insbesondere solche mit Behinderungen oder anderen Hemmnissen, Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben haben. In Fulda hat sich deshalb ein Netzwerk von 125 Unternehmen gebildet, um genau hier anzusetzen. Unter dem Dach der Perspektiva gGmbH unterstützen sie junge Menschen dabei, ihren Platz im Berufsleben zu finden. Der Beitrag gibt Einblicke in dieses Unternehmernetzwerk, und stellt die grundlegende Idee und Konzept sowie den Ablauf der Begleitung durch Perspektiva vor. Die Autorin kommt zu dem Schluss: indem junge Menschen individuell vorbereitet und qualifiziert werden und anschließend gezielt mit Unternehmen zusammengebracht werden, entstehen nachhaltige Perspektiven – sowohl für die Jugendlichen als auch für die Betriebe.

Thomas Rick und Markus Spranger stellen anschließend das im Jahr 2017 gestartete Projekt „Individueller Ruhestandslotse“ im Landkreis Konstanz vor und beschreiben, wie sich dieses Angebot entwickelt und welche Bedeutung es für Menschen mit Behinderungen im Ruhestand hat. Angesichts des demografischen Wandels wird die Zahl älterer Menschen mit Unterstützungs- und Assistenzbedarf künftig deutlich steigen. Das Projekt hat zum Ziel, Senior*innen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf zu begleiten – sowohl jene, die noch berufstätig sind, etwa in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Inklusionsbetrieben oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, als auch bereits berentete Personen, insbesondere wenn sie von Einsamkeit bedroht sind. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an ihre Angehörigen. Dem Projekt liegt der Ansatz zugrunde, dass der Übergang in den Ruhestand frühzeitig vorbereitet und begleitet werden sollte. Im Beitrag werden die wesentlichen Bausteine und Eckpunkte des Projekts vorgestellt sowie abschließende Handlungsempfehlungen gegeben.

Daniel Nischk hinterfragt im vorletzten Beitrag des Themenheftes „wie man die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessern kann“ und stellt das „Reichenauer Individual Placement and Support-Angebot“ vor. Individual Placement and Support (IPS) ist ein Coaching-Ansatz, der Menschen mit psychischen Erkrankungen dabei hilft, unmittelbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und langfristig in Beschäftigung zu bleiben. Im Landkreis Konstanz wurde IPS bereits im Jahr 2015 eingeführt. Der Beitrag schildert zentrale Praxiserfahrungen und zeigt, wie IPS die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen fördern kann. Hierzu werden u.a. Einblicke in Organisationsstruktur und regionale Einbindung als auch in konkrete Ergebnisse und Befunde gegeben. Am Ende des Beitrags wird eine Einschätzung zentraler Aspekte gegeben, die zu einem gelingenden Teilhabeprozess beitragen.

Der letzte Beitrag des Bandes von Eberhard Lueder, Michael Backhaus und Katrin Langensiepen lautet „¡PARTICIPACIÓN! Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung in anderen europäischen Ländern“. Die prekäre Arbeitsmarktlage von Menschen mit Behinderung wird zum Anlass genommen über den Tellerrand in andere europäische Länder zu schauen. Ein Beispiel im Beitrag ist Spanien, das hier als Vorreiter gilt. Im Gegensatz zu Deutschland setzt Spanien auf ein inklusives Beschäftigungssystem. Grundlage ist ein seit den 1970er-Jahren aufgebautes System des Sozialunternehmertums. Weitere interessante Vergleichsbeispiele werden im Beitrag zu den Ländern Österreich, Finnland und Slowenien gegeben. Im Beitrag wird darum geworben von diesen innovativen Beispielen der europäischen Nachbarländer zu lernen und Synergieeffekte zu schaffen.

Diskussion

Trotz zahlreicher sozialpolitischer Maßnahmen bleibt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben prekär. Menschen mit Behinderung sind überdurchschnittlich oft arbeitslos (BA 2025), gerade Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen befinden sich oft in besonderen Beschäftigungsangeboten der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), was häufig mit einem dortigen Verbleib bis ins Rentenalter verbunden ist (Bundesbehindertenbeauftragter 2024). Insgesamt sind sie einem hohen Risiko des Ausschlusses vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgesetzt. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert jedoch ausdrücklich das gleiche Recht auf Arbeit in einem offenen und zugänglichen Arbeitsmarkt (UN-BRK 2006).

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2017/18 wurde abermals ein Leitbild- und Paradigmenwechsel in der Teilhabepolitik ausgerufen. Ein solcher wurde bereits mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 proklamiert. Bereits damals zielte man darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu stärken. Konkrete strukturelle Änderungen im Bereich Arbeitsmarktteilhabe blieben jedoch aus. Mit dem jüngeren Bundesteilhabegesetz wurden nun weitere Anpassungen vorgenommen und u.a. neue Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben implementiert. Diese Leistungen sollen stärker an den individuellen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sein, anstatt an bestehenden Institutionen. Ob und inwieweit dieser Wechsel tatsächlich bei den Betroffenen ankommt, wird in der aktuellen wissenschaftlichen und praxisorientierten Debatte weiter kritisch diskutiert. Bisher zeigen sich in der Breite eher wenig Effekte, was sich zum Beispiel an der weiterhin geringen Umsetzung des Budgets für Arbeit oder der Kontinuität der Werkstätten (WfbM) zeigt.

Hilfreich können hier konkrete Impulse und Ideen aus der Praxis sein, weswegen dem vorliegenden Themenheft eine wichtige Rolle zukommt. Praxisbeispiele und Modellprojekte sind zentrale Instrumente, um innovative Ansätze zur beruflichen Teilhabe zu erproben, sichtbarer zu machen und pragmatisch auf Schwierigkeiten in der Umsetzung zu hinzuweisen.

Dies gelingt gut mit dem vorliegenden Themenheft. Die vorgestellten Ansätze zeigen konkret auf, wie Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des BTHG und der UN-BRK gelingen und auch nicht gelingen kann.

Die Beiträge sind fokussiert und klar geschrieben. Sicherlich wünscht man sich zu manch vorgestelltem Projekt etwas tiefere Einblicke, was dem spezifischen Format geschuldet ist. Dennoch liegt ein sehr interessanter Einblick in aktuelle einschlägige Praxiszusammenhänge vor, der in Gestalt weiterer Formate ausgeweitet werden sollte.

Angesprochen werden mit dem Themenheft praxisnahe Akteure wie Arbeitgeber und Kommunen. Es richtet sich insgesamt an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Politik, Verwaltung und Studierende, die sich mit Teilhabe am Arbeitsleben und beruflicher Inklusion beschäftigen.

Fazit

Im Heft werden gesetzliche Anspruchsgrundlagen erklärt und aus der gelebten Praxis heraus konkrete, aktuelle und innovative Projekte der Teilhabe am Arbeitsleben vorgestellt. Somit werden neue Wege aufgezeigt, wie Menschen mit Behinderungen arbeiten und gesellschaftlich teilhaben können.

Literatur

BA – Bundesagentur für Arbeit (2025): Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024, https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/​Statistiken/​Themen-im-Fokus/​Menschen-mit-Behinderungen/​generische-Publikation/​Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf?__blob=publicationFile (Abruf: 22. Juli 2025).

Bundesbehindertenbeauftragter (2024): Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft – auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/​Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/​Teilhabeempfehlungen_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=10 (Abruf: 22. Juli 2025).

Vereinte Nationen (2006): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Online verfügbar unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/​Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf (Abruf: 22. Juli 2025).

Rezension von
Prof. Dr. Claudia Muche
Professorin für Soziale Arbeit
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Es gibt 1 Rezension von Claudia Muche.

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ISSN 2190-9245