Sabine Knickrehm, Gundula Roßbach et al. (Hrsg.): Kommentar zum Sozialrecht
Rezensiert von Prof. Dr. Gerhard Igl, 05.09.2025
Sabine Knickrehm, Gundula Roßbach, Raimund Waltermann (Hrsg.): Kommentar zum Sozialrecht. VO (EG) 883.
Verlag C.H. Beck
(München) 2025.
9. Auflage.
2351 Seiten.
ISBN 978-3-406-82772-3.
259,00 EUR.
Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare (ungezählt).
Thema
Der Kommentar zum Sozialrecht enthält Erläuterungen nicht nur zu den wichtigsten sozialrechtlichen Gesetzen, sondern auch zu den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Familienlastenausgleich und zum Unionsrecht der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die 9. Auflage ist auf dem Stand vom 1.1.2025.
Autor:innen/​Herausgeber:innen
Herausgeber:innen sind Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Honorarprofessorin an der Universität Göttingen, Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund, und Dr. Raimund Waltermann, Professor an der Universität Bonn und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit.
Den Herausgeber:innen ist es gelungen, ein Team namhafter Autor:innen aus Wissenschaft und Praxis zusammenzustellen. Neben den auch als Autor:innen tätigen Heraus:geber:innen sind weitere 25 Autor:innen zu verzeichnen.
Entstehungshintergrund
Der Kommentar zum Sozialrecht als einbändiges Werk stellt das Pendant zu dem unter Jurist:innen geläufigen einschlägigen Kommentierungswerk für das BGB, den Grüneberg (vormals Palandt), dar. Angesichts der Breite des sozialrechtlichen Stoffes bedeutet die Zusammenfassung einer Kommentierung aller wichtiger sozialrechtlicher Vorschriften eine hohe Konzentration auf das Wesentliche. Daher werden die Vorschriften nicht, wie sonst bei juristischen Kommentierungen üblich, Paragraf für Paragraf, sondern überwiegend in einem größeren Sachzusammenhang erläutert. Diese Vorgehensweise ist gerade für Jurist:innen, die nicht tagtäglich mit dem Sozialrecht zu tun haben, besonders hilfreich, als damit ein breiteres Verständnis der Vorschriften geliefert wird.
Aufbau und Inhalt
Neben den bisher kommentierten zwölf Büchern des Sozialgesetzbuchs (SGB) enthält der Kommentar jetzt auch das SGB XIV (Soziale Entschädigung). Weiter werden kommentiert drei zum Sozialgesetzbuch gehörige Gesetze, die noch nicht in das SGB inkorporiert worden sind, so das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Unterhaltsvorschussgesetz und das Wohngeldgesetz (WoGG). Darüber hinaus werden die familienlastenausgleichsrechtlichen Vorschriften des Einkommensteuerrechts (EStG) und die unionsrechtliche Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erläutert.
Die Kommentierung der Bücher des SGB umfasst alle zwölf Bücher:
- SGB I: Allgemeiner Teil
- SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III: Arbeitsförderung
- SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII: Sozialhilfe
- SGB XIV: Soziale Entschädigung.
Von diesen Büchern des SGB werden nicht alle, sondern nur die für die juristische Praxis relevanten Vorschriften kommentiert. Bei den einzelnen Sozialleistungszweigen werden vor allem die leistungsrechtlichen Vorschriften zur Erläuterung ausgewählt. Ebenso werden Vorschriften kommentiert, die insbesondere für die anwaltliche Praxis von Bedeutung sind, z.B. die beschränkte Unternehmerhaftung in §§ 104 ff. SGB VII (von Koppenfels-Spies) und die Erstattungs- und Haftungsansprüche gegen Dritte in §§ 115 ff. SGB X (Waltermann).
Besonders wichtig für die sozialrechtliche und sozialgerichtliche Praxis ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aus gutem Grund wird deshalb das SGB II umfassend und ausführlich auf 360 Seiten kommentiert. Auf dem Gebiet des SGB IX wird das Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 3) nicht kommentiert, was insofern nachvollziehbar ist, als dieses Rechtsgebiet systematisch dem Arbeitsrecht zuzuordnen ist. Für Rechtspraktiker:innen mag dies möglicherweise irritierend wirken.
In der Rechtspraxis kommt dem unionalen Sozialrecht immer mehr Bedeutung zu. Hier ist die kompakte Sammelkommentierung der VO (EG) 883/2004 (Fuchs) sehr hilfreich, die alles Wesentliche zum Verständnis des Rechtsgebietes der unionalen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit enthält.
Diskussion
Wie schon für die Vorauflagen ist zu sagen, dass es die Autor:innen dieses Werkes verstehen, die komplizierten Materien des Sozialrechts auf hohem Niveau und trotzdem mit Blick insbesondere auf die anwaltliche Praxis darzustellen. Das heißt nicht, dass mögliche Nutzer:innen des Kommentars sich auf diesen Personenkreis beschränken Die Auswahl der Vorschriften, aber auch die jeweilige Dichte der Kommentierung folgt jedoch primär dieser Zielsetzung mit der Schwerpunktsetzung auf die für das Leistungsrecht zentralen Vorschriften.
Fazit
Der von Knickrehm/Roßbach/Waltermann in 9. Auflage herausgegebene Kommentar zum Sozialrecht stellt für die anwaltliche Praxis, aber auch für andere mit Sozialrecht befasste Personen und Stellen ein hilfreiches Werkzeug für den schnellen Zugriff auf die komplizierten sozialrechtlichen Vorschriften und deren Verständnis dar. Ein hervorragendes Team von Autor:innen steht für die Wertigkeit dieses Kommentars. Wer sich im Sozialrecht verlässlich und kompetent kundig machen will, ist mit diesem Kommentar vortrefflich bedient.
Rezension von
Prof. Dr. Gerhard Igl
(Universitätsprofessor a.D., Universität Kiel)
Mailformular
Es gibt 55 Rezensionen von Gerhard Igl.





