Ingo Richter, Lothar Krappmann et al.: Kinderrechte
Rezensiert von Wolfgang Schneider, 11.12.2025
Ingo Richter, Lothar Krappmann, Friederike Wapler, Stefanie Schmahl: Kinderrechte Handbuch des deutschen und internationalen Kinder- und Jugendrechts. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2025. 2. Auflage. 802 Seiten. ISBN 978-3-7560-0718-9. 99,00 EUR.
Thema
Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist nach jahrelangen Diskussionen gescheitert; doch die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes deutsches Recht. Welche Rechte garantiert die Kinderrechtskonvention? 18 Expert:innen aus unter anderem den Rechtsbereichen Kindheit und Jugend, Familie, Bildung, Arbeit, Medien, Migration, Behinderung, Gesundheit, Kriminalität geben darauf in dieser 2., umfassend aktualisierten und erweiterten Auflage Antwort. Das Handbuch richtet sich sowohl an Rechts- und Sozialwissenschaftler:innen als auch insbesondere an diejenigen, die in der Praxis mit der Anwendung der Kinderrechte befasst sind.
Herausgeber:innen
Prof. Dr. iur. Ingo Richter, ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht, war 1993–2003 Direktor des Deutschen Jugendinstituts in München sowie 1977–2017 Herausgeber von Recht der Jugend und des Bildungswesens. Prof. Dr. phil. Lothar Krappmann, bis 2001 Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, Hon.-Prof. für Soziologie der Bildung an der FU Berlin. 2003–2011 Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Prof. Dr. iur. Friederike Wapler ist Inhaberin des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Universität Mainz, Mitherausgeberin der Zeitschrift Recht der Jugend und des Bildungswesens. Prof. Dr. iur. Stefanie Schmahl ist Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Würzburg; Mitglied des Committee on Enforcing the Rights of Children in Migration der International Law Association.
Aufbau und Inhalt
Rund 800 Seiten ist dieses Buch stark, das sich in zwei Hauptteile gliedert, die keine eigene Hauptüberschrift haben. Dazu kommt ein Anhang, in dem sich Lothar Krappmann mit dem Berichtsverfahren der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) beschäftigt. Neben einer bedarfsorientierten Überarbeitung der einzelnen Texte finden sich in dieser Neuauflage auch inhaltliche Veränderungen, die im Vorwort beschrieben werden. So stehen im vierten Kapitel des ersten Teils die vier Grundprinzipien Nichtdiskriminierung, Kindeswohl, Leben und Entwicklung sowie Beteiligung der Kinderrechtskonvention im Fokus, die im Überblick dargestellt und kommentiert werden. Im zweiten Teil wurden drei Beiträge ergänzt, die sich mit Fragen der Identität, zur politischen Beteiligung und zur Religionsfreiheit auseinandersetzen. Entfallen ist dafür ein autonomer Beitrag zum Datenschutz, der im Kapitel zur Identität aber berücksichtigt wird. Wesentlich mehr Raum nimmt in dieser neuen Auflage der Themenblock Beteiligung ein, der sich nun in drei Kapiteln des zweiten Teils wiederfindet: Beteiligung als Grundprinzip der Kinderrechtskonvention, Politische Beteiligung und Beteiligung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.
Aus den über 20 einzelnen Kapitel sollen zwei Beträge sollen nun zwei näher beleuchtet werden, die in der aktuellen Auflage neu hinzugekommen sind – und zwar aus dem ersten Teil das Kapitel Wohl des Kindes von Friederike Wapler sowie aus dem zweiten Teil das Kapitel Beteiligung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren von Linda Zaiane-Kuhlmann und Sebastian Schiller.
Das Kindeswohlprinzip als handlungsleitendes Motiv für alle Maßnahmen und Handlungen, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, steht im Fokus des Kapitels I.4.2 und ist im Rahmen der Kinderrechtskonvention Ein Grundsatz für sämtliche Abwägungen und Entscheidungen bezüglich junger Menschen. Warum das nötig ist, führt Friederike Wapler aus: „Kinder und Jugendliche [werden] in den meisten Angelegenheiten von Dritten (…) vertreten (…), die an ihrer Stelle entscheiden dürfen [und] verfügen (…) über weniger Möglichkeiten als Erwachsene, ihre Interessen selbst zur Geltung zu bringen und ihre Lebensbedingungen nach ihren Vorstellungen zu beeinflussen und mitzugestalten“ (S. 101). Die KRK ist insofern ein subjektives Recht, auch wenn die entsprechende Zuordnung durchaus schwierig ist. In der KRK gilt das als selbstverständlich vorausgesetzt, dass sich Minderjährige auf diese gesetzliche Grundlage berufen und ihr Recht insofern einklagen können, während das „in der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung nicht abschließend geklärt“ (S. 103) ist. Insofern ist von besonderem Interesse, wie es um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren bestellt ist. Wie ist es in Deutschland um die individuellen und kollektiven Beteiligungsrechte bestellt? Dass es dabei nämlich um eine Vielzahl von Maßnahmen geht, machen Linda Zaiane-Kuhlmann und Sebastian Schiller gleich zu Beginn ihres Beitrages deutlich: So waren 2021 116.000 Minderjährige Teil von Scheidungsverfahren ihrer Eltern, rund 72.000 Opfer von Straftaten, und etwa 84.000 junge Menschen stellten einen Erstantrag auf Asyl. Gar nicht eingerichtet sind an dieser Stelle Verfahren vor dem Familiengericht wegen möglicher Kindeswohlgefährdungen sowie die unzähligen sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren wegen Eingliederungshilfen oder Hilfen zur Erziehung, die direkte Auswirkung auf die Kinder und Jugendlichen haben. Nach einem kurzen Blick auf das internationale Recht diesbezüglich, steht das deutsche Recht im Mittelpunkt, das zum Beispiel in familiengerichtlichen Verfahren klar definiert, dass Kinder Gehör finden und ihnen in vielen Bereichen außerdem ein Verfahrensbeistand zur Wahrung ihrer Interessen durch das Gericht gestellt wird. In Verwaltungsverfahren ist das Gehör von Minderjährigen ebenfalls gesetzlich normiert. Das gilt nicht nur für die klassischen Hilfeformen, sondern explizit auch in anderen Themenkomplexen wie zum Beispiel der Gestaltung von Spielplätzen oder anderen Kinder und Jugendliche betreffenden Angeboten. Entsprechende Beteiligungsformen haben sich mittlerweile – wie auch Jugendparlamente oder ähnliches – nahezu flächendeckend in Deutschland etabliert, auch wenn nicht alles Gold ist, was da glänzt.
Diskussion
Gerade ist der UNHCR-Bericht zur Lage von Kindern in Deutschland erschienen, der deutlich macht, dass gerade Deutschland nicht entsprechend seines Status' in der Welt für seine Kinder ‚sorgt‘. Dieses Buch legt den Finger in die Wunde, beschreibt es doch nicht bloß den Status quo, sondern macht auch deutlich, was sich wie ändern müsste, damit die Rechte von Kindern in Deutschland – aber auch anderswo – mehr Bedeutung erhalten. Die juristische Betrachtung der Thematik ist vielfältig und vermittelt breites Wissen sowohl für Jurist:innen aber auch für Fachkräfte der Sozialen Arbeit und angrenzender Gebiete, die sich mit dem Thema Kinderrechte auseinandersetzen. Wohltuend fällt auf, dass genau beschrieben wird, welche Erweiterungen Aufnahme in diese Neuauflage gefunden haben. Wünschenswert wäre es allerdings gewesen, die beiden Teile mit einer Überschrift, die diese rahmt, zu versehen. Da das fehlt, bleibt es den Leser:innen selbst überlassen, sich Gedanken darum zu machen, welche Verbindungen es zwischen den einzelnen Beiträgen in den Teilen gibt.
Fazit
Auch in der zweiten Auflage wartet das Buch vor allem mit seinem breit gefächerten, hoch kompetenten Blick auf die Rechte junger Menschen auf und bietet wichtige Impulse sowohl für die Theorie als auch die praktische Umsetzung.
Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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Es gibt 201 Rezensionen von Wolfgang Schneider.





