Suche nach Titel, Autor:in, Rezensent:in, Verlag, ISBN/EAN, Schlagwort
socialnet Logo

Harald Mier: Die 100 wichtigsten Merkblätter für Schulleitungsmitglieder

Rezensiert von Stefan Hierholzer, 16.01.2026

Cover Harald Mier: Die 100 wichtigsten Merkblätter für Schulleitungsmitglieder ISBN 978-3-556-09920-9

Harald Mier: Die 100 wichtigsten Merkblätter für Schulleitungsmitglieder. Schulrecht und Schulorganisation auf einen Blick. Carl Link (Hürth) 2025. 3. Auflage. 463 Seiten. ISBN 978-3-556-09920-9. D: 59,00 EUR, A: 60,70 EUR.

Weitere Informationen bei DNB KVK GVK.
Inhaltsverzeichnis bei der DNB.

Kaufen beim socialnet Buchversand

Thema

Das Werk widmet sich zentralen Fragen des Schulrechts und der Schulorganisation aus der Perspektive schulischer Leitungsarbeit. Ziel ist es, Schulleitungsmitglieder in ihrem administrativen und rechtlich verantwortungsvollen Handeln zu unterstützen. Komplexe Sachverhalte werden systematisch aufbereitet, rechtlich fundiert eingeordnet und in einer stark praxisorientierten Merkblattstruktur zugänglich gemacht. Gemäß dem im Vorwort zitierten Leitspruch von Charles Dickens – „Auch eine schwere Tür hat nur einen kleinen Schlüssel nötig!“ – fungiert das Buch als pragmatischer Türöffner zum oft als sperrig empfundenen Schulrecht.

Autor

Harald Mier ist ein renommierter Experte für Schulrecht und Führungshandeln. Als ehemaliger Schulleiter des Schadow-Gymnasiums verfügt er über jahrzehntelange Erfahrung in der Leitungspraxis. Er ist Mitherausgeber der Datenbank Schulleitung A-Z Berlin und führt bundesweit Fortbildungen zu Themen wie Leistungsbewertung und Schulentwicklung durch. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge und Standardwerke zählt er zu den profiliertesten Experten im Bereich Schulmanagement.

Entstehungshintergrund

Die dritte Auflage reagiert auf fortlaufende rechtliche Anpassungen sowie auf den wachsenden Professionalisierungs- und Absicherungsbedarf schulischer Leitungen. Schulleitungshandeln ist zunehmend durch rechtliche Verantwortung, Dokumentationspflichten und haftungsrelevante Entscheidungen geprägt. Das Buch versteht sich als praxisnahes Arbeitsinstrument, das Orientierung in einem dynamischen und anspruchsvollen Handlungsfeld bietet.

Aufbau

Der Band umfasst 100 Merkblätter, die thematisch gebündelt zentrale Handlungsfelder schulischer Leitung abdecken, darunter Schulleitung und Personal, Arbeits- und Sozialverhalten, Aufsichtspflichten, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Organisation schulischer Abläufe.

Jedes Merkblatt folgt einer klaren Binnenstruktur:

  • Problemaufriss: Darstellung einer typischen schulischen Entscheidungssituation
  • Rechtliche Einordnung: Benennung der einschlägigen Normen und rechtlichen Grundlagen
  • Handlungslogik: Ableitung rechtssicherer Vorgehensweisen
  • Zuständigkeiten und Hinweise: Klärung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Schule

Das übersichtliche Layout und die modulare Struktur ermöglichen sowohl eine lineare Lektüre als auch die Nutzung als gezieltes Nachschlagewerk im Schulalltag.

Inhalt

Inhaltlich deckt das Werk ein breites Spektrum schulischer Leitungsaufgaben ab und legt den Fokus auf rechtlich relevantes Entscheidungshandeln. Besonders prägend sind die Themenfelder Aufsicht, Haftung, Personalführung und schulische Organisation.

Exemplarisch verdeutlicht dies das Merkblatt „Amtshaftung“. Es erläutert systematisch, unter welchen Voraussetzungen Schäden im schulischen Kontext dem Dienstherrn zugerechnet werden und welche Bedeutung der Aufsichtspflicht dabei zukommt. Anhand typischer Fallkonstellationen wie etwa Schulunfälle, Verletzungen durch Dritte oder Schäden bei schulischen Veranstaltungen wird die rechtliche Logik von Verschuldens- und Gefährdungshaftung nachvollziehbar dargestellt. Hierzu verweist der Autor im Abschnitt Haftungsformen auf die zwei bundesdeutschen bestehenden Haftungsformen, jene der Verschuldenshaftung und der Gefährdungshaftung. Der Rückgriff erfolgt hier auf § 839 BGB. Dazu merkt er an: „Das übliche bundesdeutsche zivilrechtliche Haftungssystem ist geprägt durch den Grundsatz der Verschuldenshaftung, d.h. eine Art Schadensersatzrecht aus unerlaubten Handlungen heraus“ (S. 3). Bezogen auf die Gefährdungshaftung führt er aus: „Darüber hinaus gibt es die Gefährdungshaftung, bei der der Verursacher auch ohne Verschulden haftet. Dies ist die Ausnahme, sie kommt nur in den wenigen Fällen zur Anwendung, in denen Gesetze dies ausdrücklich vorsehen: z.B. bei Tierhalterhaftung […]“ (S. 3). Die Rechtsquellen werden dahingehend auf Seite 6 nochmals gebündelt aufgelistet, sodass eine schnelle Recherche möglich wird. Zugleich wird herausgearbeitet, welche Anforderungen an ein pflichtgemäßes Verhalten schulischer Mitarbeitender gestellt werden.

Ein weiteres zentrales Beispiel ist das Merkblatt „Aufsichtsführung durch schulische Mitarbeiter“. Dieses konkretisiert, wie Aufsichtspflicht im schulischen Alltag auszugestalten ist, differenziert nach Altersstufen, Situationen (Unterricht, Pausen, Ausflüge) und Personengruppen. Die Darstellung macht deutlich, dass Aufsicht keine starre Kontrolle, sondern eine situationsangemessene pädagogische Verantwortung darstellt, die stets im Verhältnis zur Gefährdungslage steht.

Dabei geht der Autor systematisch vor, insofern er zentrale Fragen an die Aufsichtsführung stellt und diese numerisch beantwortet (S. 17 f.):

  • Wer führt Aufsicht
  1. Lehrkräfte
  2. Pädagogische Mitarbeiter und nichtpädagogische Mitarbeiter, auch Mitarbeiter der freien Jugendhilfe
  3. Erziehungsberechtigte (nach schriftlicher Beauftragung durch die Schule, z.B. im Rahmen der Schülerfahrten)
  4. In Ausnahmefällen geeignete Schüler, erfordert aber schriftliche Zustimmung der Eltern)
  • Worauf erstreckt sich die Aufsicht?
  • Wie ist Aufsicht zu führen?
  • Wer bestimmt den Aufsichtseinsatz?
  • Wer ist zu beaufsichtigen?
  • Was gilt für Haftung und Regress bei Aufsichtspflichtverletzung?

Im Zusammenhang mit Aufsichtspflichtverletzungen wird der Autor hingegen differenzierter in seinen Ausführungen und Kontextualisierungen, da er hier auch die Differenzierung der Aufsichtspflichtverletzungen wie folgt ausführt: „Fahrlässigkeit: Außer Acht lassen der dabei (Aufsichtsführung) erforderlichen Sorgfalt. Grobe Fahrlässigkeit: Nichtanstellung und Nichtbeachtung der einfachsten und nächstliegenden Überlegungen, was bei sachgerechter Würdigung des Einzelfalls jedem Aufsichtsführenden einleuchten würde. Vorsatz: Bedeutet die bewusste und gezielte Verletzung der Aufsichtspflicht, eine Aufsichtspflichtverletzung kann durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen (in der Regel Vorsatz) begangen werden.“ (S. 19).

Gleichsam wird dieses Merkblatt mit einem Hinweis zu spezifischen Gerichtsentscheidungen abgerundet, indem der Autor auf das Urteil vom 13.12.2013 (Az.: III ZR 226/12: Aufsichtspflicht und Beweislast, Kommentierung von Dr. Thomas Böhm in SchuR 5–6/2013) durch den Bundesgerichtshof verweist. „Bei allen schulischen Veranstaltungen in der Schule und außerhalb der Schule haben Lehrkräfte in der Regel nach schulrechtlicher Verankerung Aufsicht zu führen […] Kurz zusammengefasst heißt das, dass nunmehr die einzelne Lehrkraft im Rahmen seiner Organisationshoheit der Schulleitung nachweisen müssen, dass hinreichend Aufsicht geführt wurde bzw. eingeteilt wurde.“ (S. 19 f.).

Im Bereich der Personalführung befassen sich mehrere Merkblätter mit dienstlichen Beurteilungen, Arbeits- und Sozialverhalten sowie der Dienstaufsicht. Hier werden Kriterien, Bewertungsmaßstäbe und formale Anforderungen beschrieben, die für rechtssichere Beurteilungs- und Entscheidungsprozesse relevant sind. Besonders eindrücklich ist hierbei das Merkblatt 78 zum Thema „Bewerberverfahren – besondere Aufgaben“. Hierin wird besonders für die Zielgruppe Schulleitung und Schulaufsicht beschrieben, wie ein Bewerbungsverfahren ausgestaltet werden kann: „Neben dem üblichen Auswahlverfahren mit Stundenbesprechung und Bewerberinterview haben sich das Schreiben lassen eines Briefs, eines Redebeitrages, eines Informationsblattes oder eines Merkblattes zu einem funktionsbezogenen Thema und das Halten eines weitgehend unvorbereiteten Vortrages als ausgesprochen aussagekräftige und einblickgebende Auswahlkriterien erwiesen.“ (S. 368). Dieser allgemeinen Feststellung folgt unter der Überschrift „Worum es geht“ eine Auflistung verschiedener besonderer Aufgaben innerhalb der Schule, denen Beispiele zu möglichen Verfahrensabläufen angefügt sind. So wird beispielsweise das Auswahlverfahren Fachbereichsleiter Fremdsprachen ausgeführt; dieser soll einen Elternbrief verfassen. Dazu führt er aus: „Elternbrief: Die schul- und bildungspolitische Verankerung der Fremdsprachen in diesem Bundesland im Allgemeinen und an der beworbenen Schule im Besonderen“ (S. 369).

Ergänzend behandelt das Werk organisatorische Fragestellungen, etwa zur Dokumentation schulischer Prozesse, zur Arbeit in Mitwirkungsgremien oder zur Organisation von Prüfungen.

Insgesamt wird deutlich, dass das Buch weniger eine theoretische Auseinandersetzung mit Rechtsdogmatik verfolgt, sondern eine strukturierte Sammlung handlungsleitender Orientierungen für den schulischen Führungsalltag bereitstellt.

Diskussion

Die besondere Stärke des Buches liegt in seiner konsequenten Praxisorientierung. Es bietet rechtliche Orientierung und Entscheidungssicherheit, ohne den Anspruch einer vollständigen juristischen Kommentierung zu erheben. Diese funktionale Reduktion ist für den schulischen Alltag sinnvoll, setzt jedoch voraus, dass landesspezifische Regelungen ergänzend berücksichtigt werden. Der Autor weist im Vorwort ausdrücklich auf diese Notwendigkeit hin, was den Charakter des Buches als Arbeitsinstrument unterstreicht.

Die Merkblattlogik lässt wenig Raum für konzeptionelle oder bildungspolitische Vertiefungen. Für Schulleitungen, die vor allem handlungsleitende Klarheit in konkreten Entscheidungssituationen suchen, stellt dies jedoch keinen Nachteil dar.

Fazit

Das Werk bietet eine strukturierte, rechtlich fundierte und gut zugängliche Orientierung für schulische Leitungsarbeit. Als Nachschlagewerk überzeugt es durch Klarheit, Systematik und unmittelbare Praxisrelevanz. Es unterstützt Schulleitungen dabei, Verantwortung reflektiert und rechtssicher wahrzunehmen, und erweist sich damit als wertvolles Hilfsmittel für die professionelle Schulführung.

Rezension von
Stefan Hierholzer
Erzieher, Fachbuchautor und Sexualpädagoge, Träger des deutschen Lehrerpreises sowie Schulleiter der Pädagogika Fachschule für Sozialwesen in Potsdam.
Mailformular

Es gibt 2 Rezensionen von Stefan Hierholzer.

Zitiervorschlag anzeigen Besprochenes Werk kaufen

Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.


socialnet Rezensionen durch Spenden unterstützen
Sie finden diese und andere Rezensionen für Ihre Arbeit hilfreich? Dann helfen Sie uns bitte mit einer Spende, die socialnet Rezensionen weiter auszubauen: Spenden Sie steuerlich absetzbar an unseren Partner NPO Forum e.V. mit dem Stichwort Rezensionen!

Zur Rezensionsübersicht

Sponsoren

Wir danken unseren Sponsoren. Sie ermöglichen dieses umfassende Angebot.

Über die socialnet Rezensionen
Hinweise für Rezensent:innen | Verlage | Autor:innen | Leser:innen sowie zur Verlinkung

Bitte lesen Sie die Hinweise, bevor Sie Kontakt zur Redaktion aufnehmen.
rezensionen@socialnet.de

ISSN 2190-9245