Thomas Trenczek, Annemarie Schmoll: Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren
Rezensiert von Prof. Dr. Julian Knop, 16.03.2026
Thomas Trenczek, Annemarie Schmoll: Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren. Sozialwissenschaftlich-kriminologische Grundlagen und rechtliche Regelungen (SGB VIII und JGG) : Handbuch. Richard Boorberg Verlag (Stuttgart) 2024. 2., vollständig überarbeitete Auflage. 766 Seiten. ISBN 978-3-415-07598-6. D: 98,00 EUR, A: 100,80 EUR.
Thema
Das im Jahr 2024 in zweiter, vollständig überarbeiteter Auflage im Richard Boorberg Verlag erschienene Handbuch Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren bietet eine interdisziplinäre Perspektive auf das Phänomen Jugendkriminalität und die damit zusammenhängenden Themenfelder von Recht und Praxis der Jugendhilfe sowie Strafverfahren. Im Mittelpunkt steht die transdisziplinäre Verknüpfung von sozialwissenschaftlich-kriminologischen und juristischen Perspektiven im Kontext von strafrechtlich relevantem Verhalten junger Menschen.
Autor:in oder Herausgeber:in
Die interdisziplinäre Ausrichtung des Handbuches, die eine Verbindung von rechtlichen und empirischen Blickwinkeln herstellt, spiegelt sich auch in den beruflichen und akademischen Werdegängen der Autor:innen wider.
Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek, M.A. soz., studierte Rechtswissenschaften sowie Sozialwissenschaften/​Sozialpädagogik in Tübingen und Minneapolis (USA). Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Von 1996 bis zu seiner Emeritierung 2024 war er Professor an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena für Öffentliches Recht, Jugend‑ und Strafrecht, Mediation und Konfliktmanagement. Dabei begleiteten ihn längere Forschungsaufenthalte zu Mediation und Restorative Justice u.a. in den USA sowie vielfältige Praxiserfahrungen in der Justiz, bei Kreis‑ und Landesjugendämtern und bei der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ).
Dr. iur. Annemarie Schmoll, BA, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und Soziologie an der FernUniversität Hagen. Von 2009 bis 2019 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Regensburg. Zwischen 2021 und 2023 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der DVJJ, seit 2023 Vorsitzende der DVJJ-Regionalgruppe Südbayern. Seit 2015 ist sie als wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut e.V. in München in der Abteilung „Jugend und Jugendhilfe“ tätig.
Das Zusammenwirken rechtsdogmatischer und sozialwissenschaftlich-kriminologischer Expertise in dieser Form ist bemerkenswert und besitzt nach Einschätzung des Rezensenten in dieser Form im akademischen Feld der Jugendkriminalitätsforschung Seltenheitswert.
Entstehungshintergrund
Das Handbuch „Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren“ ist die zweite Auflage des Vorgängerwerks „Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafjustiz: Mitwirkung der Jugendhilfe im strafrechtlichen Verfahren“, das Thomas Trenczek und Brigitta Goldberg 2016 erstmals veröffentlichten. Brigitta Goldberg ist aus persönlichen Gründen ausgeschieden, und Annemarie Schmoll ist als neue Autorin hinzugekommen.
Das Werk verfolgt nach Angabe der Autor:innen nicht das Ziel, neue Strategien oder Modelle zu entwickeln. Vielmehr stellt dieses eine pointierte Zusammenführung der zahlreichen Veröffentlichungen der Autor:innen seit 1991 zum Themenfeld dar. Die inhaltliche Grundlage bildet die von Trenczek 1996 veröffentlichte Monografie „Strafe, Erziehung oder Hilfe?“, in der erstmals die Zweispurigkeit der rechtlichen Grundlagen im Rahmen der jugendrechtlichen Sozialkontrolle umfassend herausgearbeitet wurde (S. 8).
Die geringfügige Veränderung des Buchtitels im Vergleich zur ersten Auflage signalisiert nach den Autor:innen die Absicht, Recht und Praxis der Jugendhilfe sowie des Strafverfahrens im Hinblick auf strafrechtlich relevantes Verhalten junger Menschen detailliert darzustellen und zu kommentieren. Die verwendeten Daten sowie Literatur und Rechtsprechung wurden bis 2024 aktualisiert.
Der grundlegende Aufbau des Handbuches wurde beibehalten, wobei der größere Umfang der zweiten Auflage vor allem auf die Ergänzung neuer inhaltlicher bzw. Erweiterung bestehender Abschnitte zurückzuführen ist. Dazu zählen beispielsweise die historische Entwicklung der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren (Kap. 2.4.1) und die Ausführungen zur Kooperation zwischen Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft (Kap. 3.4.3). Zudem wird an mehreren Stellen die Corona-Pandemie als Kontextualisierungs‑ und Erklärungsrahmen einbezogen.
Aufbau
Der inhaltliche Hauptteil des Handbuches untergliedert sich in zwei Teile.
„Teil I – Sozialwissenschaftlich-kriminologische Grundlagen“ (S. 33–191) widmet sich in Form von vier verschiedenen inhaltlichen Unterabschnitten kriminologisch-sozialwissenschaftlichen Grundlagen zu den Themenfeldern von „Jugend und gesellschaftlichem Wandel“ (S. 35–87), „Jugendkriminalität“ (S. 87–147), „strafrechtlicher Sanktionierungspraxis und kriminalpräventiver Wirkung“ (S. 147–178) sowie „der historischen Entwicklung der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren“ (S. 178–191).
Der wesentlich umfangreichere „Teil II – Rechtswissenschaftliche Grundlagen“ (S. 195–619) beleuchtet detailliert die rechtlichen Grundlagen der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Dieser Teil untergliedert sich in fünf Unterabschnitte: „Zweispurigkeit der jugendrechtlichen Sozialkontrolle“ (S. 198–208), „Die Mitwirkung des Jugendamtes im jugendstrafrechtlichen Verfahren nach dem SGB VIII“ (S. 209–405), „Jugendstrafrechtliche Grundlagen der Mitwirkung des Jugendamtes im Strafverfahren“ (S. 406–570), „Konsequenzen der Zweispurigkeit der jugendrechtlichen Sozialkontrolle für die Kooperation von Jugendhilfe und Strafjustiz“ (S. 570–609) sowie „Strafe, Erziehung oder Hilfe – Resümee und Ausblick“ (S. 609–619).
Den beiden Hauptteilen vorangestellt sind ein Vorwort der Autor:innen, ein Verzeichnis der Übersichten, ein Abkürzungsverzeichnis sowie eine grundlegende Einführung zu den Themenfeldern Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren. Am Ende des Werkes befinden sich ein Anhang, das Literaturverzeichnis sowie ein Autor:innen‑ und Stichwortverzeichnis.
Inhalt
Teil I des Handbuches widmet sich den „sozialwissenschaftlich-kriminologischen Grundlagen“ (S. 33–191) und gliedert sich grundlegend in vier verschiedene inhaltliche Abschnitte.
Zu Beginn wird im ersten Abschnitt die Jugendphase allgemein betrachtet, sowohl als besondere Lebensphase als auch als soziales, transdisziplinär zu deutendes Phänomen. Dabei werden die Rechtspositionen der verschiedenen Altersstufen junger Menschen erläutert, die spezifischen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters dargestellt und grundlegende theoretische Ansätze zur Lebensphase Jugend aufgezeigt (S. 35 ff.). Im Anschluss werden statistische Grunddaten präsentiert und unterschiedliche Lebenslagen junger Menschen sowie ihrer Familien analysiert. Diese reichen von Bildungs-, Ausbildungs‑ und Arbeitsmöglichkeiten über Armut und gesellschaftliche Teilhabe bis hin zu politischer Partizipation und Religion (S. 45 ff.). Bereits in diesem Abschnitt wird die Bedeutung der jeweiligen Lebenslagen für delinquentes Verhalten junger Menschen anhand zahlreicher kriminologisch-empirischer Befunde erläutert. So zeigen die Autor:innen hier z.B. auf, inwiefern Störungen der Eltern-Kind-Beziehung einen hohen Erklärungswert für die Entstehung von Delinquenz haben können. Im Kontext von Armut und gesellschaftlicher Teilhabe zeigen sie, dass immaterielle Armut junger Menschen und die damit einhergehende permanente Geldnot aus anomietheoretischer Perspektive insbesondere Klein‑ und Beschaffungskriminalität begünstigen. Anhand des empirisch nachgewiesenen Zusammenhanges von Freizeit und Delinquenzverhalten leiten die Autor:innen die Notwendigkeit der Schaffung von delinquenzverhindernden, attraktiven und stärkenden Freizeitangeboten für junge Menschen ab, die ihnen positive Alternativen bieten, ihre Freizeit „konstruktiv“ nutzen zu können
Abschließend werden im Rahmen des Themenblocks „Risiken, Hoffnungen und Perspektiven“ das Risikoverhalten junger Menschen als generationstypische Entwicklungsaufgabe sowie die durch strukturelle Unsicherheiten und Zukunftsungewissheit bedingten Konsequenzen für die Entstehung von Delinquenz und die strafrechtliche Sozialkontrolle diskutiert. Junge Menschen, so resümieren Trenczek und Schmoll, sind gegenwärtig höheren Anforderungen und Risiken als noch vor der Jahrtausendwende ausgesetzt. Gerade bei wiederholt straffällig in Erscheinung getretenen Menschen zeige sich, dass diese vielschichtigen sozialen Problemlagen bezogen auf soziales Umfeld, Bildung und Arbeit, Einkommen, Wohnen, Gesundheit und Freizeit ausgesetzt sind. In diesem Zusammenhang schlussfolgern die Autor:innen: „Legale Lebensbewältigung einerseits und verfestigte soziale Benachteiligung andererseits sind widersprüchliche Strukturmerkmale, die es Jugendlichen, die davon betroffen sind, schwer machen, einen rechtschaffenden Lebenswandel zu führen“ (S. 86).
Der zweite Abschnitt „Jugendkriminalität – Fakten und Hintergründe“ (S. 87 ff.) präsentiert aktuelle Entwicklungen, Struktur‑ und Qualitätsbefunde von Jugendkriminalität bzw. Delinquenz im Hell‑ und Dunkelfeld. Im Lichte der Frage, „weshalb es nach den Rückgängen in den PKS-Daten 2020/2021 und nach der Corona-Pandemie-Krise für bestimmte Altersstufen oder Straftaten(gruppen) zu z.T. dokumentierten Zunahmen im Jahr 2022 kam“ (S. 95), ziehen beide insbesondere die Corona-Pandemie als Erklärungsfolie heran und diskutieren Belastungen, die aus den pandemie-bedingten Einschränkungen resultierten, sowie mögliche Verschiebungs‑ und Nachholeffekte im Zeitraum nach der Pandemie. Zudem werden in diesem Abschnitt spezifische Zielgruppen, wie Kinder, Mädchen und junge Frauen, in den Blick genommen, und klassische kriminalitätstheoretische Erklärungen für Ursachen und Bedingungen von Jugendkriminalität dargestellt.
Der dritte Abschnitt untersucht die Wirksamkeit von Interventionen des Jugendstrafrechts einerseits und der Jugendhilfe andererseits. Hierbei wird ein breiter Kanon nationaler und internationaler Forschungsbefunde vorgestellt und darüber hinaus sich auch kritisch mit dem Begriff der Kriminalprävention auseinandergesetzt (S. 147 ff.). Die Autor:innen zeigen im ersten Teil des Unterkapitels, dass durch formelle Sanktionierung oder „harte Strafen“ die Rückfallwahrscheinlichkeit nicht gesenkt werden kann, und legen im zweiten Teil dar, welche Interventionen nach den Ergebnissen der Wirkungsforschung als wirksam, unwirksam oder vielversprechend angesehen werden können.
Abgeschlossen wird Teil I im vierten Abschnitt durch eine historische Betrachtung der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren (S. 178 ff.). Dieser Abschnitt beleuchtet die historische Verbindung von Strafe und Erziehung und fasst empirisch dokumentierte Praxisbeispiele der Mitwirkung der Jugendhilfe zusammen. Dabei konzentrieren sich die Autor:innen insbesondere auf die institutionelle Verbindung, die zur Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren geführt hat
Im zweiten Teil des Handbuches, der sich durch seine stärker rechtswissenschaftliche Ausrichtung auszeichnet, werden die rechtlichen Grundlagen der Mitwirkung der Jugendhilfe im strafrechtlichen Verfahren präsentiert und in diesem Zusammenhang die sozial‑ und jugendstrafrechtlichen Grundlagen detailliert in den Blick genommen (S. 193–619).
Der erste Abschnitt des zweiten Teils widmet sich der Zweispurigkeit der jugendrechtlichen Sozialkontrolle. Thematisiert wird dabei der doppelte rechtliche Bezugsrahmen der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren in Form von Sozialrecht, insbesondere dem SGB VIII, und dem Strafrecht, insbesondere dem JGG. In diesem Zusammenhang thematisiert werden auch die Unterschiede in den Teilsystemen, die sich aus der sozialpädagogischen Aufgabenstellung einerseits und den rechtlichen Grundlagen der Jugendhilfe andererseits ergeben (S. 195–208).
Der zweite Abschnitt, der anhand von fünf Unterabschnitten Strukturierung erfährt, stellt eines der Herzstücke des zweiten Teils dar, da hier die Mitwirkung des Jugendamts im strafrechtlichen Verfahren aus rechtlicher Perspektive ins Zentrum der Betrachtung rückt. In den ersten beiden Unterabschnitten werden hier die allgemeinen Grundsätze des Jugendhilferechts sowie das Sozialverwaltungsverfahren und der Sozialdatenschutz sowohl allgemein als auch vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Bedeutung für die Mitwirkung der Jugendhilfe im strafrechtlichen Verfahren in den Blick genommen (S. 226–271). Nach der erfolgten Darlegung dieser allgemeinen Grundsätze des Jugendhilferechts folgt in den folgenden drei Unterabschnitten eine detaillierte Auseinandersetzung mit den rechtlichen Inhalten des § 52 SGB VIII. Hierbei werden zunächst die leistungsorientierten Aufgaben i.S.d. § 52 Abs. 2 SGB VIII, wie z.B. idealtypische Hilfen nach den §§ 29 ff. SGB VIII, thematisiert (S. 272 ff.), um im Anschluss das Themenfeld der Betreuung während des Verfahrens nach § 52 Abs. 3 SGB VIII zu erläutern (S. 336 ff.). Abschließend findet die verfahrensbegleitende Mitwirkung i.S.d. § 52 Abs. 1 SGB VIII Thematisierung (S. 341 ff.). In diesem Zusammenhang werden aufgrund des in § 52 Abs. 1 S. 1 SGB VIII normierten Verweises auch die rechtlichen Regelungen des § 38 JGG beleuchtet, die von der Stellungnahme des Jugendamtes im jugendgerichtlichen Verfahren über die Teilnahme an der Hauptverhandlung bis hin zur Beteiligung in Haftsachen sowie Aufgaben im Rahmen von Auflagen und Weisungen reichen. Ebenso findet sich in diesem Abschnitt eine differenzierte Darstellung von Restorative Justice und den Unterschieden von Täter-Opfer-Ausgleich und der Mediation im Strafverfahren (S. 316 ff.).
Der dritte Abschnitt widmet sich umfassend jugendstrafrechtlichen Grundlagen (S. 406–569) und führt in diesem Zusammenhang zunächst in den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich (S. 408 ff.) sowie die grundlegenden Ziele und Grundlagen des Jugendstrafrechts (S. 422 ff.) ein. Darauffolgend wird das formelle Jugendstrafrecht in den Blick genommen (S. 436). Hier stehen sowohl die beteiligten Akteur:innen im Strafverfahren als auch das Strafverfahren an sich im Vordergrund. Im Anschluss daran wird ausführlich die breite Klaviatur der jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen präsentiert, die von der Diversion, über nicht freiheitsentziehende sozialpädagogische Maßnahmen bis hin zu freiheitsentziehenden Sanktionen reichen (S. 480 ff.).
Zum Ende des Handbuches werden im vierten Abschnitt die Konsequenzen erläutert, die aus der Zweispurigkeit der jugendrechtlichen Sozialkontrolle für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jugendjustiz resultieren (S. 570 ff.). In diesem Kontext wird zunächst die Kooperation zwischen Jugendamt und Strafjustiz im Rahmen des jugendkriminalrechtlichen Dreiecksverhältnisses thematisiert. Im folgenden Abschnitt wird sich dann dem komplexen Themenabschnitt zur (Re-)Finanzierung von sozialpädagogischen Hilfen für junge straffällig in Erscheinung getretene Menschen zugewendet. Abschließend findet die spezifische Kooperation des Jugendamtes mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft entlang ausgesuchter Themenfelder (z.B. Verfahrensbeschleunigung, interdisziplinären Fallkonferenzen und sogenannten Häusern des Jugendrechts) Erörterung.
Entlang der Überschrift „Strafe, Erziehung oder Hilfe“ erfährt das Werk im letzten fünften Abschnitt in Form eines resümierenden Ausblicks beider Autor:innen Abrundung (S. 609 ff.). Trenczek und Schmoll kommen zu dem Schluss, dass die interdisziplinäre und Institutionen übergreifende Kooperation zwischen Justiz und Jugendhilfe funktionieren und eine den Anforderungen des Arbeitsfeldes angemessene Arbeit geleistet werden kann, wenn die jugendstraf‑ und sozialrechtlichen Regelungen wahr‑ und ernstgenommen werden. Dabei bilden, so die Autor:innen, die Bereitschaft zu transparentem Handeln und ein hohes Maß an Vertrauensbildung eine unverzichtbare Basis für die Entwicklung nachhaltiger kooperativer Strukturen im Zuge der Zusammenarbeit und Justiz und Jugendhilfe.
Diskussion
Das Handbuch stellt ein unentbehrliches Standardwerk zu den Themenfeldern Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren dar, das Akteur:innen aus Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik ebenso wie Studierenden und Lehrenden uneingeschränkt zu empfehlen ist. Aufgrund vielfältiger interdisziplinär-theoretischer Bezüge, der Darstellung eines äußerst reichhaltigen und aktualisierten Forschungsstandes sowie lebendiger Diskussionen relevanter Spannungsfelder bietet das Werk zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem erweiterten Themenfeld von Jugendkriminalität auf hohem Niveau. Es eignet sich damit hervorragend für Lesende aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit diesem Gegenstand befassen.
Gleichermaßen kommen Akteur:innen aus der Praxis auf ihre Kosten. Das Handbuch vermittelt zum einen zentrales Grundlagenwissen mit erheblicher Praxisrelevanz, darunter kriminologische und strafrechtliche Grundlagen der Jugendkriminalität sowie allgemeine rechtliche Grundlagen der Kinder‑ und Jugendhilfe und der Mitwirkung des Jugendamtes im Strafverfahren. Zum anderen gelingt den Autor:innen in einem fachlich wie gesellschaftspolitisch polarisierenden Handlungsfeld ein bemerkenswerter Spagat: Während Trenczek und Schmoll komplexe Spannungsfelder, Ambivalenzen und Kritiklinien offenlegen und inhaltliche Positionierungen vornehmen, die Fachkräften als Orientierungsrahmen und Reflexionsfolie für professionelles Handeln dienen, stellen sie zugleich durchgehend konkrete Praxisbezüge her und verbleiben nicht im „Elfenbeinturm“ der Wissenschaft. Exemplarisch zeigt sich dies darin, dass sie sich nicht „in die häufig vernommene Klage mit ein[stimmen], das Verhältnis von Jugendhilferecht (SGB VIII) und Jugendstrafrecht (JGG) sei nur durch Widersprüche gekennzeichnet. Richtig ist, dass sie unterschiedlichen Grundsätzen und Logiken folgen – und das ist auch gut so. Geht es zum einen um Sozial‑ und Hilferecht, geht es zum anderen um die strafrechtliche Sozialkontrolle“ (S. 32).
Nicht zuletzt aufgrund seiner großen Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sowie der zahlreichen anschaulichen Übersichten eignet sich das Handbuch zudem hervorragend als Nachschlagewerk. Es erweist sich damit insbesondere auch im Hochschulkontext für Studierende und Lehrende – etwa in Schnittstellenseminaren zu Kriminologie, Kinder‑ und Jugendhilfe, Jugendstrafrecht und Straffälligenhilfe – als ausgesprochen hilfreich.
Nach Einschätzung des Rezensenten zeichnet sich das Handbuch durch drei Besonderheiten aus, durch die es sich von anderen Werken zu ähnlichen Themenfeldern abhebt.
Erstens leistet das Werk einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung von Profession und Disziplin Sozialer Arbeit im verrechtlichen Handlungsfeld von Justiz und holt damit die Soziale Arbeit – hier im inhaltlichen Schwerpunkt in Form der Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren – endgültig aus dem „Souterrain der Justiz“. So führen die Autor:innen zur verfahrensbegleitenden Mitwirkung des Jugendamtes aus: „Der Systemzweck der Jugendhilfe (Verwirklichung des Wohls des jungen Menschen) wird dem Systemzweck der Strafjustiz (Strafverfolgung) nicht untergeordnet“ (S. 341). Im Zusammenhang sozialer Anwaltschaft stellen sie zudem klar, „(…) dass es Ziel, Funktion und Aufgabe des Jugendamtes ist, der sozialpädagogischen (d.h. der interdisziplinären, sozialwissenschaftlich-kriminologisch fundierten) Perspektive im (Jugend-)Strafverfahren Geltung zu verschaffen (…)“ (S. 225). Dabei begreifen die Autor:innen Jugendstrafrecht und Kinder‑ und Jugendhilfe nicht als strikt getrennte Systeme, sondern stellen wechselseitige Bezüge her. Bildlich gesprochen gelingt es ihnen, die häufig beschriebene „Zweispurigkeit des Jugendrechtssystems“ in einen transdisziplinären Kreisverkehr zu überführen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Trenczek und Schmoll auch Anregungen formulieren, inwiefern sozialarbeiterische Perspektiven und Grundsätze als Impulsgeber für Veränderungen jugendjustizieller Logiken und Praxen wirken können, etwa durch eine stärkere Einbindung von Eltern und jungen Menschen in Strafverfahren und Sanktionierungsprozesse (S. 578 ff.).
Zweitens führen die Autor:innen rechtliche sowie kriminologisch-sozialwissenschaftliche Inhalte eng zusammen. Das Handbuch schließt damit eine Lücke in der bestehenden Literatur, die sich häufig entweder primär sozialpädagogisch oder primär rechtswissenschaftlich mit dem Themenfeld auseinandersetzt. Fundierte rechtliche Grundlagen und Rahmungen werden detailliert dargestellt und zugleich mit empirischem, interdisziplinär fundiertem Fachwissen angereichert.
Drittens zeichnet sich das Werk durch bemerkenswerte Gleichzeitigkeiten aus. Einerseits richtet es sich an ein spezialisiertes Fachpublikum, insbesondere durch die sehr detaillierten Ausführungen zur Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Andererseits ist es für Lesende unterschiedlicher Disziplinen anschlussfähig, die sich allgemein für Jugendkriminalität interessieren, da aktuelle und gesellschaftspolitisch hochrelevante Diskurse – etwa zur Strafmündigkeitsgrenze oder zu Jugendkriminalität im Kontext von nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und Migrationsgeschichte – aufgegriffen werden. Darüber hinaus gelingt es den Autor:innen, eine produktive Wechselseitigkeit zwischen praxisnahen Darstellungen und theoretischen Abstraktionen herzustellen. So ermöglichen etwa die den Kapiteln vorangestellten Zitate zentraler Akteur:innen aus der Historie des Handlungsfeldes nicht nur ein Denken innerhalb des Systems, sondern eröffnen zugleich Räume für kritische Reflexion über dieses.
Nicht zuletzt zeigen Trenczek und Schmoll eindrücklich, wie Kinder‑ und Jugendhilfe und Jugendstrafrecht bei sachgerechter Auslegung und Anwendung normativer Vorgaben abgestimmt ineinandergreifen können. Daraus leitet sich auch die „(…) Notwendigkeit einer strukturellen, fachlich-professionellen, interdisziplinären sowie institutionenübergreifenden Kooperation im Arbeitsfeld (…)“ (S. 588) ab. Zugleich blenden die Autor:innen systemische Widersprüche nicht aus, sondern thematisieren kritisch – ohne alte Grabenkämpfe neu zu eröffnen –, in welchen Konstellationen sozialarbeiterische Grundsätze im Kontext polizeilicher, staatsanwaltschaftlicher und richterlicher Kooperation an Grenzen stoßen. Damit leisten sie einen gewichtigen Beitrag zur weiteren Profilierung Sozialer Arbeit im justiziellen Zwangskontext. In diesem Zusammenhang resümieren sie treffend: „Die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben von Jugendamt/​Jugendhilfe und Polizei bzw. der Strafjustiz im Rahmen der unterschiedlichen Kooperationsprojekte werden nicht immer hinreichend beachtet. Die an sich im Arbeitsfeld notwendige Zusammenarbeit verletzt in der praktischen Umsetzung mitunter gesetzliche Vorgaben und fachliche Handlungsstandards der beteiligten Professionen“ (S. 608).
Nach vollständiger Lektüre des Handbuches wird deutlich, dass die vielschichtige und multiperspektivische Auseinandersetzung mit den Themenfeldern Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren durchaus einer Sisyphusarbeit gleicht. Passend dazu zitieren Trenczek und Schmoll am Ende des Werkes Klaus Breymann, dem zufolge man sich Sisyphos unbedingt als einen glücklichen Menschen vorstellen müsse. Dieser Gedanke wird durch das gesamte Werk getragen, indem es den Autor:innen gelingt, ihre Begeisterung und Motivation für dieses ebenso wichtige wie herausfordernde Handlungsfeld auf die Lesenden zu übertragen.
Fazit
Das in zweiter, vollständig überarbeiteter Auflage erschienene Handbuch stellt ein unentbehrliches Standardwerk zum Thema dar. Es eignet sich hervorragend sowohl dazu, einen umfassenden Gesamtüberblick zu gewinnen, als auch dazu, vertiefende Einblicke in die spezifischen Themenfelder von Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafverfahren zu erhalten. Daher ist es allen am Thema Interessierten aus Wissenschaft, Praxis und Studium unbedingt zu empfehlen.
Rezension von
Prof. Dr. Julian Knop
Gastprofessor für Kriminologie und Recht in der Sozialen Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin
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