Annette Schnellenbach, Sabine Normann-Scheerer et al.: Betreuungsrecht für die Praxis
Rezensiert von Wolfgang Schneider, 22.01.2026
Annette Schnellenbach, Sabine Normann-Scheerer, Michael Giers, Ulrike Thielke: Betreuungsrecht für die Praxis.
Gieseking Verlag Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH
(Bielefeld) 2026.
2. neu bearb. Auflage.
526 Seiten.
ISBN 978-3-7694-1338-0.
D: 79,00 EUR,
A: 81,30 EUR.
Reihe: FamRZ-Buch - 3.
Thema
Die große Betreuungsrechtsreform 2023 hat das Betreuungsrecht komplett umgestellt. Erste Gerichtsentscheidungen und Praxiserfahrungen liegen vor. Mit dem KostBRÄG 2025 ändern sich zum 1.1.2026 bereits wieder besonders wichtige Bereiche zur Schlussabwicklung, Betreuervergütung und den Gerichtskosten, weshalb dieses Buch nun aktualisiert wurde und in einer zweiten Auflage erscheint. Die Leser:innen finden hier Erläuterungen und Praxisberichte zum materiellen Betreuungsrecht samt Verfahren und Rechtsmitteln, aber auch Wissenswertes aus der Praxis der Rechtspflege wie zum Beispiel Aufsicht und Kontrolle vor allem im Bereich der Vermögenssorge, Vergütung, Aufwendungsersatz und Gerichtskosten. Ein Gesetzesanhang rundet das Werk ab.
Autor:innen
Annette Schellenbach ist Ministerialrätin mit Schwerpunkt Betreuungsrecht und beschäftigt sich dabei vor allem mit komplexen rechtspolitischen und verwaltungstechnischen Aspekten des Betreuungsrechts. Sabine Normann-Scheerer ist Richterin am Amtsgericht mit langjähriger Erfahrung in Betreuungsverfahren, was ebenso für Dr. Michael Giers gilt, der Amtsgerichtsdirektor a.D. ist. Ulrike Thielke ist Rechtspflegerin und insofern in der Praxis mit Fragen der Aufsicht, Kontrolle und Vermögenssorge betraut.
Aufbau und Inhalt
Zu Beginn werden die Grundlagen des Betreuungsrechts erläutert. Dabei werden die historische Entwicklung des Betreuungsrechts und dessen Abgrenzung zur früheren Entmündigung erläutert, bevor der Leitgedanke der rechtlichen Betreuung im Vordergrund steht, nämlich insbesondere der Schutz der Selbstbestimmung betreuter Personen. Aufgeräumt wird dabei mit einem in der uninformierten Öffentlichkeit verbreiteten Vorurteil, dass die Betreuung kein Instrument der Entmündigung darstellt, sondern der Unterstützung und Wahrung der Rechte volljähriger Personen dient, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Es wird deutlich: Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Person sind handlungsleitend für sämtliche betreuungsrechtlichen Entscheidungen. Die Autor:innen betonen den unterstützenden Charakter der Betreuung und heben das Prinzip der Erforderlichkeit sowie den Vorrang weniger eingriffsintensiver Hilfen hervor. Dazu zählt auch das sozialstaatliche Prinzip der Subsidiarität. Rechtliche Betreuungen sollen im besten Fall im familiären Umfeld der betroffenen Person gesucht werden (zum Beispiel Ehepartner:in), bevor die Aufgabe an andere Stellen übertragen wird. Grundsätzlich gilt auch außerhalb der Familie, dass eine ehrenamtliche Betreuungsperson einer Person, die Betreuungen beruflich führt, vorzuziehen ist. Vorrang ist im Fall der Fälle aber immer eine zu besseren Zeiten ausgestellten Betreuungsvollmacht zu gewähren. Ist die von der jeweiligen Person vor der Erkrankung oder dem Grund des Antrages auf Betreuung ausgestellt worden, ist diese zu nutzen. Eine rechtliche Betreuung dürfte in diesen Fällen nahezu gar nicht in Betracht kommen, sofern die bevollmächtigte in der Lage ist, die ihr zugeschriebenen Aufgaben wahrzunehmen.
Ein umfangreicher Teil des Buches befasst sich mit der Anordnung der Betreuung. Dargestellt werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die Notwendigkeit einer krankheits- oder behinderungsbedingten Beeinträchtigung der Fähigkeit zur eigenen Angelegenheitsbesorgung. Ausführlich behandelt werden das gerichtliche Verfahren, die Einholung medizinischer Gutachten, die Anhörung der betroffenen Person sowie deren verfahrensrechtliche Stellung. Auch die Rolle des Verfahrenspflegers wird eingehend erläutert.
Darauf aufbauend widmet sich das Werk der Auswahl und Bestellung des Betreuers. Behandelt werden die gesetzlichen Auswahlkriterien, die Berücksichtigung des Willens der betroffenen Person sowie die Unterschiede zwischen ehrenamtlicher, beruflicher und behördlicher Betreuung. Ein besonderes Augenmerk gilt der Abgrenzung der einzelnen Aufgabenkreise sowie deren konkreter Festlegung im Betreuungsbeschluss. Ein weiterer zentraler Abschnitt behandelt die Rechte und Pflichten des Betreuers. Hierzu zählen insbesondere die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung und die Vertretung gegenüber Behörden und Dritten. Detailliert erläutert werden genehmigungspflichtige Maßnahmen, insbesondere freiheitsentziehende Unterbringungen und medizinische Eingriffe. Gerade Freiheitsentziehungen im Sinne des § 1831 BGB sind ein massiver Eingriff in Grundrechte des Betroffenen, für die es eine richterliche Genehmigung bedarf. Es ist dabei klar geregelt, wenn eine solche Unterbringung gegen den Willen der betreuten Person überhaupt möglich ist. Es muss eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung vorliegen, die das Fehlen eines freien Willens begründet oder das Vorliegen einer Eigengefährdung – und zwar im ernsten und konkreten Sinne. Wichtig: Das bloße Nicht-Einnehmen von Medikamenten stellt für sich keine entsprechende Grundlage dar. Möglich ist eine freiheitsentziehende Unterbringung außerdem zur Durchführung ärztlicher Maßnahmen. Das Gesetz zählt hierfür sehr klar die Bedingungen auf:
- Eine ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff, die durchgeführt werden soll
- Die Notwendigkeit zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens
- Die Zulässigkeit der ärztlichen Maßnahme steht fest
- Die Maßnahme kann ohne die Unterbringung nicht durchgeführt werden
- Die zu betreuende Person kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder einer seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Maßnahme nicht erkennen oder kann nicht nach dieser Einsicht handeln
Die Autor:innen gehen zudem auf Fragen der Rechnungslegung, der gerichtlichen Kontrolle sowie der Haftung des Betreuers ein. Das Buch widmet sich ferner der Rolle des Betreuungsgerichts und der Betreuungsbehörden. Dabei werden Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen und Kooperationsformen dargestellt. Besondere Betreuungssituationen, etwa bei Maßnahmen am Lebensende oder bei Konflikten zwischen Betreuer und betreuter Person, werden differenziert analysiert. Abschließend behandelt das Werk aktuelle Reformen und Entwicklungen im Betreuungsrecht, insbesondere deren Auswirkungen auf die Praxis. Dabei wird näher betrachtet, inwieweit gesetzliche Neuerungen zu einer Stärkung der Selbstbestimmung beitragen und welche Herausforderungen sich bei der Umsetzung ergeben.
Diskussion
Wer eine fundierte und verständliche Orientierung für die rechtssichere Verwendung des Betreuungsrechtes benötigt, kann mit diesem Buch auch in der zweiten Auflage nichts falsch machen. Klare und präzise Erklärungen gepaart mit einer hohen Relevanz für die betreuungsrechtliche Praxis bilden eine kompetente Unterstützung für die Leser:innen – insofern ist dieses Buch ein Muss für all jene, die im Betreuungsrecht unterwegs sind.
Fazit
Komplexe Materie kompetent und praxisnah erläutert – wer mit Betreuungsrecht zu tun hat, sollte dieses Buch im Schrank stehen haben und als das nutzen, was es ist: ein fundiertes Standardwerk
Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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