Raimund Waltermann, Benjamin Schmidt et al.: Sozialrecht
Rezensiert von Hans-Joachim Dörbandt, 30.12.2025
Raimund Waltermann, Benjamin Schmidt, Katja Chandna-Hoppe: Sozialrecht.
C.F.Müller Verlag
(Heidelberg) 2025.
16., neu bearbeitete Auflage.
282 Seiten.
ISBN 978-3-8114-6414-8.
27,00 EUR.
Reihe: Schwerpunkte. Schwerpunktbereich. Jura auf den [Punkt] gebracht.
Thema
Bei dem vorzustellenden Werk handelt es sich um ein Standardlehrbuch zum Sozialrecht in der 16. Auflage.
Die Autoren
Raimund Waltermann, Benjamin Schmidt und Katja Chandna-Hoppe sind erfahrene Fachleute. Sie sind seit vielen Jahren im Sozialrecht tätig und mit den damit verbundenen Rechtsfragen befasst. Darüber hinaus sind sie als Referenten tätig.
Raimund Waltermann ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit.
Benjamin Schmidt wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Er ist als Prüfer in der Staatlichen Pflichtfachprüfung beim Hessischen Justizprüfungsamt tätig. Als Autor und Herausgeber befasst sich Dr. Schmidt insbesondere mit dem Arbeitsförderungsrecht und dem Prozessrecht und zudem mit dem SGB XIV.
Katja Chandna-Hoppe ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsvergleichung. Seit November 2018 ist sie akademische Rätin a. Z. und Habilitandin an der Universität Bonn.
Aufbau
Die Kommentierung gliedert sich nach dem Vorwort, einem Auszug aus dem Vorwort zur 1. Auflage, den Arbeitsmitteln und dem Literaturverzeichnis dann in die folgenden sechs Teile:
- Einführung in das Sozialrecht
- Bedeutung, System und internationale Dimension des Sozialrechts
- Sozialversicherung und Arbeitsförderung
- Soziale Entschädigung, Soziale Hilfe und Soziale Förderung
- Allgemeine Vorschriften, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz
- Anhang
Die einzelnen Unterabschnitte sind mit Randnummern versehen, die eine präzise Lokalisierung von Textstellen ermöglichen. Der jeweiligen Kommentierung sind die Fundstellen zum Schrifttum vorangestellt.
Faktisch erleichtern die vielen Schaubilder, Checklisten, Grafiken und Synopsen dem Leser den Durchblick der doch zum Teil schwierigen und weit gefassten Materie. Zum Teil wird die Materie anhand von einzelnen Fallbeispielen erarbeitet, was einen leichteren Zugang zum Sozialrecht ermöglicht.
Inhalt
Bereits in dem Vorwort zur 1. Auflage (2000) weist der Herausgeber darauf hin, dass das Sozialrecht für Jeden von größter gesellschaftlicher und praktischer Bedeutung ist.
Bescheide z.B. der Deutschen Rentenversicherung, Arztbesuche, Kita-Plätze, das Arbeitslosengeld, die Rehabilitationsmaßnahmen oder auch das Wohngeld sind Themen, die jeden früher oder später tangieren, weil wir alle Bürger eines Sozialstaates sind und damit zwangsläufig auch mit den Leistungen auf diesen Gebieten in Berührung kommen.
Demzufolge umfasst das Sozialrecht alle staatlichen Regelungen zur Absicherung sozialer Risiken wie u.a. Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und Tod. Also alles, was mit staatlichen Leistungen der Bürger zu tun hat, wie z.B. Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung, aber auch Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, Elterngeld und BAföG (Sozialgesetzbücher I-XIV und weitere Gesetze). Es dient der sozialen Sicherheit und Gerechtigkeit und umfasst die Sozialversicherung, soziale Entschädigung und soziale Förderung & Hilfe, gestützt durch ein Netz der Grundsicherung.
Das vorliegende Buch soll dabei helfen, die Struktur des Sozialrechtes klar und verständlich abzubilden. Dabei kommen auch Ausführungen zu den wirtschaftlichen und politischen Zusammenhängen nicht zu kurz. Personen, die Ansprüche aus dem Sozialrecht geltend machen möchten, haben bestimmte Rechte – etwa auf Information, Beratung sowie auf ein faires Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig bestehen Mitwirkungspflichten. So sind zum Beispiel relevante Angaben zu machen, damit über einen Antrag rechtswirksam entschieden werden kann.
Zum Bezug von Leistungen im Sozialrecht bedarf es eines Antrages darauf. Die zuständigen Stellen prüfen dann individuell, ob die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Kommt es zu einer Ablehnung eines Antrags oder einer anderen Entscheidung, besteht grundsätzlich das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, der grundsätzlich mit dem Widerspruch beginnt.
Zielgruppe
Der Kommentar richtet sich an Studierende, die nach den jeweils einschlägigen juristischen oder sozialwissenschaftlichen Prüfungsordnungen der Universitäten, aber auch der Fachhochschulen und Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademien über Kenntnisse im Sozialrecht verfügen müssen. Die können jedoch nicht als abschließende Adressatengruppen angesehen werden. Seine klare, übersichtliche und nachvollziehbare Struktur sowie die Art der Aufarbeitung des Stoffes kann auch für privat- und arbeitsrechtlich Tätige einen erleichterten Zugang zum Sozialrecht bieten. Besonders hervorzuheben ist der Umstand, dass der Verfasser zu Beginn eines jeden Abschnitts einen kleinen Fall darstellt, der sodann anhand der dann folgenden Darstellung gelöst wird. Somit lernt der Leser gleichzeitig die Methodik der sozialrechtlichen Fallbearbeitung.
Diskussion
Das Buch „Sozialrecht“ von Waltermann, Schmidt und Chandna-Hoppe ist ein bekanntes Lehrbuch zum Sozialrecht, das sich aufgrund seiner hohen Aktualität als eine zuverlässige Quelle zur Erarbeitung wesentlicher Inhalte des Sozialrechts bestens eignet. Ein Lehrbuch, das in 25 Jahren seit dem ersten Erscheinen auf 16 Auflagen schafft, ist zweifelsfrei als in der Fachwelt etabliert und angesehen zu bezeichnen.
Rezensionen sind nicht dazu da, den Autor nur zu dem beeindruckenden Werk zu beglückwünschen, auch wenn die Autorenhier ohne Zweifel ein solches vorgelegt und dieses in jeder Neuauflage auch wieder präzise aktualisiert wurden. Vor diesem Hintergrund ist jedenfalls zu beachten, dass das Buch insgesamt 282 Seiten umfasst. Zwangsläufig können in diesem nicht alle möglichen Fallgestaltungen aus den 14 Sozialbüchern ausführlich abgebildet und erläutert werden. Hier sind Schwerpunkte zu setzen, wie geschehen. Gleichwohl spannen die Ausführungen einen ausreichenden Bogen für einen gelungenen Überblick über das Sozialrecht.
Personen, die im sozialen Bereich ihre Aufgaben und ihre Arbeit erfüllen, sind mit zum Teil schwierigen juristischen Zusammenhängen konfrontiert, wie die Herausgeber in ihrem Vorwort erwähnen. Die Anwendung des Rechts ist nicht allein dem Juristen vorbehalten. Vielmehr beeinflusst und verändert auch der soziale Rechtsanwender Lebenssituationen, indem er Sachverhalte einer konkreten Lösung zuführt. Hierzu benötigt er praxisnahe rechtsübergreifende Fachliteratur. Das vorliegende Buch erfüllt diese Anforderungen. Für die o. g. Zielgruppe ist es die zuverlässige Arbeitshilfe in vielen Fragen zum Sozialrecht. Es dient als
- umfassende Einführung,
- tägliches Arbeitsmittel und
- aktuelles Nachschlagewerk für Einzelprobleme.
Das setzt voraus, dass das Sozialrecht kompakt und praxisnah dargestellt wird. Denn der Leser ist auf ineinandergreifenden Rechtsgebiete angewiesen, um seine Aufgabe sorgfältig und vertrauensvoll zu erfüllen. Über das Basiswissen hinaus befasst sich das Handbuch immer auch mit aktuellen Fragestellungen. Änderungen im Gesetz und der Rechtsprechung werden zeitnah (Stand: 15. Juli 2025) verarbeitet. Der praktische Nutzen steht im Mittelpunkt dieses Kommentars. Auch deshalb kann empfohlen werden, dieses Buch zu kaufen.
Fazit
Die ersten Auflagen dieses Buches waren bereits uneingeschränkt zu empfehlen, so auch die neue 16. Auflage. Kompakt dargestellt sind alle Begriffe und Anspruchsgrundlagen; sie gewähren so eine besondere Praxisnähe. Als weiteres Fazit kann abschließend festgehalten werden, dass sich die Kommentierungen in den einzelnen Abschnitten durchweg auf einem sehr hohen Niveau bewegen, ohne in eine unverständliche Mengenerweiterung der Materie abzugleiten.
Rezension von
Hans-Joachim Dörbandt
Fachautor in den Bereichen Pflege, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
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