Stefanie Schüler-Springorum: Unerwünscht
Rezensiert von Prof. Dr. Gertrud Hardtmann, 06.02.2026
Stefanie Schüler-Springorum: Unerwünscht. Die westdeutsche Demokratie und die Verfolgten des NS-Regimes. S. Fischer Verlag (Frankfurt am Main) 2025. 255 Seiten. ISBN 978-3-10-397664-9. D: 24,00 EUR, A: 24,70 EUR.
Thema
Das vorliegende Buch widmet sich der Ausgrenzung der Verfolgten des NS-Regimes nach Kriegsende 1945.
Autorin
Stefanie Schüler-Springorum ist Historikerin und seit 2011 Direktorin des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU Berlin und seit 2012 Ko-Direktorin des Selma-Stern-Zentrums für jüdische Studien Berlin-Brandenburg. Sie arbeitete zuvor an der Stiftung Topographie des Terrors und leitete von 2001–2011 das Institut für die Geschichte der deutschen Juden in Hamburg. Arbeitsthemen sind jüdische, deutsche und spanische Geschichte im 19./20. Jahrhundert.
Entstehungshintergrund
Entstehungshintergrund für den vorliegenden Titel ist die kaum bekannte Geschichte von Rassismus, Antisemitismus, Ressentiments und Diskriminierung nach 1945 gegenüber Menschen, die in der NS-Zeit verfolgt wurden, insbesondere überlebende Konzentrationslagerhäftlinge.
Aufbau
Der Aufbau gliedert sich wie folgt: Die Entwicklung in Deutschland nach der umfassenden Niederlage 1945 und der Umgang mit den ‚unerwünschten Opfern‘, deren fortgesetzte Ausgrenzung und verspätete Anerkennung.
Inhalt
1. Deutsches Glück
Selbstmitleid und Selbstgerechtigkeit beobachtete der US-amerikanische Offizier Saul K. Padover nach den Verbrechen der Nazis und ihrer Unterstützer 1945 in Deutschland. Zwar ermöglichte die Blockkonfrontation 1973 wieder die Aufnahme in die Völkergemeinschaft, doch wurden die Stimmen der überlebenden Verfolgten und ihre Lebensbedingungen weitgehend nicht wahrgenommen.
2. Totschlag und Mord
Hauptsächlich wurden die schwachen und wehrlosen Verfolgten unterschiedlicher Gruppen (z.B. Sinti und Roma, Erbkranke, Homosexuelle) aus der Perspektive rassenbiologischer oder anderer Vorurteile nicht wahrgenommen und auch nicht unterstützt (hierzu eine Übersicht über die zeitliche Abfolge der Verfolgungsmaßnahmen in der NS-Zeit).
3. Frei!
Es folgt eine Schilderung der katastrophalen Zustände der überlebenden Häftlinge und Gefangenen gegen Kriegsende, der vielen Todesfälle durch Hunger oder Krankheit noch nach der Befreiung. Die Amerikaner richteten zur Unterstützung eigene Lager für jüdische DPs (displaced persons) ein. In der deutschen Bevölkerung gab es zwar Trauer und Verzweiflung, doch meist bezogen auf den engeren Familienkreis. In den ersten Wochen nach der Kapitulation zeigte sich auch vorübergehend eine kurze Phase spontaner Hilfe für die Opfer.
4. Heimatlos.
NS-Kategorien hatten , z.B. bei ‚Mischfamilien‘, zum Teil weiter Gültigkeit. Rettungsgeschichten waren ‚beliebt‘. Remigranten wurde mit Skepsis begegnet. 1947 diagnostizierten US-Behörden ein Ansteigen von Nationalismus und ‚Anti-Ausländer-Stimmung‘. Steigende Kriminalität unterstützte beim Volk ‚Opfergefühle‘.
Nach der Gründung der Bundesrepublik übernahm zwar die Regierung die Verantwortung für die Opfer, jedoch nur halbherzig mit Hinweis auf die Vertriebenen aus Ostpreußen. Man rechnet mit ca. 150 000 bis 250 0000 heimatlosen Menschen, die zum Teil in DP-Lagern lebten. Einigen gelang auch ein ‚unauffälliges‘ zweites Leben.
Die Anerkennung als ‚Opfer’ gestaltete sich für viele von ihnen schwierig, z.B. für Sinti und Roma und Homosexuelle; einigen fanden nur durch größtmögliche Anpassung und misstrauische Distanz einen Weg in die Gesellschaft. Alleinstehende Jugendliche waren meist hilflos der Gesellschaft ausgeliefert, und Rückkehrer waren generell unerwünscht.
5. Verfolgung
DP-Lager zogen latent und offen antisemitische Aufmerksamkeit auf sich (Verdacht auf Schwarzhandel und in der Folge Polizeieinsätze). 1949 wurde eine Bundeszentrale zur Bekämpfung der ‚kriminellen Landfahrerei‘ eingerichtet. Erst in den 1970er Jahren wurden Bettelei, Landstreicherei und Prostitution keine Straftatbestände mehr. Auch für Homosexuelle war die Verfolgung noch nicht zu Ende: Erst 1969 wurde eine liberalere Version des Paragraphen 175 beschlossen und 2017 ein Entschädigungsfonds für Homosexuelle eingerichtet.
6. Anerkennung
Ratlosigkeit und Entsetzen über fehlende Anteilnahme und Auseinandersetzung in Deutschland angesichts der Verbrechen in der NS-Zeit finden sich in Briefen, Tagebüchern und Reiseberichten; es wurden Friedhofsschändungen und Hakenkreuze beobachtet. Vor Gerichten wurden meist lokale Ereignisse oder die T4-Aktion verhandelt. 1949 verabschiedete der Bundestag ein Straffreiheitsgesetz für Pogromgewalt. Viele Verfahren endeten erfolglos (speziell bei ‚Zigeunern‘).
Nach dem Bundesentschädigungsgesetz 1956 waren nur deutsche Bürger anspruchsberechtigt: Sühne nur für Deutsche? Lange hielt sich auch die Legende von der ‚sauberen Wehrmacht‘. Für Juden setzte sich die Claims Conference ein, dennoch war es nur eine symbolische Anerkennung der Leiden: Überlebende aus Konzentrationslagern konnten nach mehreren Instanzen nur Haftentschädigung ab Mai 1943 erstreiten. Die ‚kalte bürokratische Abfertigung‘ verletzte zusätzlich und traf besonders Sinti und Roma, Kriminelle‚ Asoziale, Homosexuelle, Zwangssterilisierte und Opfer von Menschenversuchen; sie mussten um Anerkennung mit Entschädigungsämtern und Ärzten kämpfen. Mit den besetzten Nachbarländern wurden zwischen 1959 und 1964 Pauschalabkommen geschlossen. Die nicht-jüdischen ‚heimatlosen Ausländer‘ konnten Schäden an Leben, Freiheit, Eigentum und Vermögen nicht einklagen, und Rassismus und Widerstand wurden auch ausgeklammert. Eine Gruppe ausländischer politischer Verfolgter schlug der Bundesregierung ironisch vor Gedenktage in ‚Danktage für Getötete ohne Wiedergutmachungsanträge‘ umzuwandeln.
7. »Bisschen spät alles«
Anfängliches Schweigen, späte Entschädigung, in Büchern und Filmen vereinzelt Erinnerungen: Erst in den 1980 Jahren entstanden auf den Nationalsozialismus konzentrierte kleine und größere Sammlungen, Archive und Geschichtswerkstätten. 1982 wurde die Verfolgung der Sinti und Roma als ‚Völkermord‘ anerkannt und 1994 der Paragraph 175 gestrichen.
In den 90er Jahren kam es zu einer erinnerungspolitischen Wende. Eine Entschädigung für Zwangsarbeiter wurde 2000 auf Druck vom Ausland beschlossen. Es folgten Denkmale für die ermordeten Juden 2005, für Sinti und Roma und Ausstellungen verschiedener Opfergruppen, für die sich Juristen, Ärzte und Sozialwissenschaftler einsetzten.
Erschreckend sind aber personelle und ideologische Kontinuitäten, bei denen es eher um Reputationsgewinnung als um Wiedergutmachung ging. War es die Wut und Enttäuschung über die totale Niederlage oder eine Abneigung gegenüber Schwachen und Kranken? Rachsucht, Ressentiment, Pedanterie und Ignoranz und nach wie vor Superioritätsgefühle, richtete sich gegen alle ‚Fremden‘ , z.B. auch Gastarbeiter.
‚Man kann nicht gegen den Nazismus sein, ohne der Opfer der Nazis zu gedenken‘ (Kurt Schumacher 1949). Deshalb kann und darf eine Erinnerungskultur nicht abgeschlossen sein, da die Gefahren von Vorurteilen, Rassismus, Menschenverachtung, überheblichem Nationalismus in jeder Generation erkannt und wirksam bearbeitet werden müssen. Denn sie sind keine ‚Nachgeschichte des Nationalsozialismus‘ sondern eine ‚Geschichte der Bundesrepublik Deutschland‘.
Diskussion
Ein für mich sehr persönlich bewegendes und wichtiges Buch, da ich in den 50er Jahren studierte und erlebte, wie selbst in der Studentenbewegung zwar die Auseinandersetzung mit der Elterngeneration begann, aber die Opfer noch nicht im Fokus waren. Direkt nach 1945 ging es allerdings auch für die meisten Deutschen um das nackte Überleben nach Zerstörung, Hunger und Entwurzelung. Das macht die Selbstbezogenheit verständlich, entschuldigt aber nicht die mangelnde Aufmerksamkeit und Anteilnahme was die überlebenden Opfer anbetrifft. Es ist gut, das dieses Buch, historisch gut recherchiert, wenn auch spät erschienen ist. Denn die allgemeine Verrohung, was Schuld- und Schamgefühle und Anteilnahme für die Opfer des Nationalsozialismus, der rassistischen Ideologie und des totalen Krieges anbetrifft, ist auch eine Folge der NS-Zeit.
Dieses Buch gehört als Teil der NS-Nachkriegsgeschichte und vor allem als Teil deutscher Geschichte in jede öffentliche- und Schulbibliothek, nicht um anzuklagen, sondern als Anregung zum Nachdenken über die Nachwirkungen mentaler, ideologischer und verbrecherischer Gewalt und Vorurteile und die Übernahme von Verantwortung für aktive und passive Teilnahme und Unterstützung an den Verbrechen. Es ist insofern auch aktuell, als es Vorurteile und ideologisch begründete Ressentiments in jeder Generation neu gibt. Sich das offen, und beschämt, einzugestehen, ermöglicht individuell und sozial eine ehrliche und konstruktive Auseinandersetzung. Entwertende Vorurteile und Handlungen, z.B. Mobbing, Lügen ohne Schamgefühl und Gewalt ohne Schuldgefühle gibt es auch heute noch. Man kann als Täter oder Opfer, oder auch beides, davon betroffen sein.
Auch die später sogenannte ‚Wiedergutmachung‘ ist insofern eine ‚Lüge‘, als man die traumatisierenden Erfahrungen der Überlebenden nicht mehr ungeschehen und das heißt tatsächlich ‚gutmachen‘ kann. Die Wunden können vernarben, aber sie hinterlassen lebenslang Spuren.
Fazit
Ein wichtiges Buch, das dazu anregen kann, sich mit eigenen Vorurteilen, ideologischer Verblendung, Scham- und Schuldgefühlen selbstkritisch auseinander zu setzen und diese Nachkriegsgeschichte dem Erbe des Nationalsozialismus – über das Jahr 1945 hinaus – zuzurechnen.
Rezension von
Prof. Dr. Gertrud Hardtmann
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Psychoanalytikerin
Mailformular
Es gibt 136 Rezensionen von Gertrud Hardtmann.





