Ulrich H. J. Körtner, Gerhard Kruip: Ist Migration zu begrenzen?
Rezensiert von Peter Flick, 23.06.2026
Ulrich H. J. Körtner, Gerhard Kruip:Ist Migration zu begrenzen? Verlag Karl Alber (Baden-Baden) 2026. 100 Seiten. ISBN 978-3-495-98973-9. D: 24,00 EUR, A: 24,70 EUR.
Reihe: Zwiegespräche. Ethische Erkundungen - 1.
Thema
Die Zeichen der Zeit stehen auf Migrationsabwehr – auch in Deutschland. Nach dem Abschied von der „Willkommenskultur“ (Angela Merkel) geht es in der deutschen Migrationspolitik vorrangig um Themen der „Abschreckung“: über das Pushback an den Außengrenzen, verstärkte Kontrollen an den Binnengrenzen der EU, Abschiebezentren in Drittstaaten, Aussetzung von Familiennachzügen für subsidiär Geschützte.
Im vorliegenden ersten Band der neuen Verlagsreihe „Zwiegespräche. Ethische Erkundungen“ streiten der protestantische Theologe Ulrich H. J. Körtner und der katholische Sozialethiker Gerhard Kruip über ethische Prinzipien einer Migrationspolitik und darüber, welche politische Haltung beide christliche Kirchen zur aktuellen Migrationspolitik der Regierung einnehmen sollten:
Ulrich Körtner erwartet von den christlichen Kirchen in der Frage der Begrenzung von Zuwanderung mehr politischen Realismus, der die Belastungsgrenzen des Staates und die Schwierigkeiten der kulturellen Integration berücksichtigt. Gegen eine Kritik an restriktiven Maßnahmen der alten und neuen Bundesregierung vertritt.
Der ethische Ansatz von Gerhard Kruip versucht der dualistischen Entgegensetzung von „christlich‑universalistischem“ Menschheitsethos (Nächstenliebe) und einer „exklusiven“ staatlicher Gemeinwohlorientierung (Ordnungspolitik) zu entkommen, indem er feststellt, dass die legitime Sorge um das nationale Gemeinwohl nicht gegen die Sorge um „das Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie“ (Johannes XXIII.) ausgespielt werden dürfe. Kruip verteidigt die regulative Idee globaler Bewegungsfreiheit, wobei der Staat in der Begründungspflicht ist, Einschränkungen zu rechtfertigen, ohne dabei das Ziel globaler Freizügigkeit aus den Augen zu verlieren. Er plädiert in diesem Sinn für mehr Möglichkeiten einer legalen Einwanderung nach Deutschland.
Autoren
Die Forschungsschwerpunkte des 2025 emeritierten, zuletzt an der Universität Wien lehrenden protestantischen Theologen Ulrich H. J. Körtner waren u.a. Fundamentaltheologie, Hermeneutik, Medizinethik und Ökumenische Theologie. Als Intellektueller hat er sich immer wieder kritisch zu Positionen seiner Kirche geäußert, wie zum Projekt einer EKD – Seenotrettung.
Gerhard Kruip lehrtebis 2024 Professor für Christliche Anthropologie und Sozialethik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In seiner Forschungstätigkeit beschäftigte er sich u.a. mit Themen der Bildung und Gerechtigkeit, mit Praktische Philosophie und Sozialethik, der Theologie der Befreiung und der Katholischen Soziallehre.
Aufbau und Inhalt
In der Einleitung stellt Ulrich H. J. Körtner zunächst fest, dass die Frage nach der Begrenzung „empirisch gesehen eigentlich keine Frage“ (8) sei. Man müsse „nur an autokratisch geführte Staaten wie Saudi-Arabien, China oder Nordkorea, aber auch an demokratisch verfasste Staaten wie Japan (.).“ (8) denken. Was die „ethische Frage“ angeht, „welche Maßnahme der Begrenzung moralisch zulässig“ (10) sei, müsse eine Debatte „die Sphären des Rechts, der Moral und der Ethik, der Politik, der Ökonomie und schließlich auch der Theologie“ (11) auseinanderhalten.
Im Folgenden unterscheidet er dann verschiedene Themenbereiche des Migrationsrechts und mahnt an, dass bei der Bewertung von Diskussionsbeiträgen zu diesem Thema die getrennten „Sphären“ von Moral, Recht und Politik „in ihrer Eigenlogik“ (23) beachtet werden müssten, was im Fall des „CDU-Politikers Thorsten Frei“ nicht geschehen sei; dessen Vorschlag, „aus dem Individualrecht auf Asyl eine Institutsgarantie zu machen“ (22), sei sogleich moralisch abgewertet worden.
In diesem Abschnitt wird Körtners Unbehagen an Tendenzen der Moralisierung der Migrationspolitik besonders deutlich. Aus der Sicht einer theologischen Ethik des Politischen gebe es auch im Hinblick auf die Forderung der Nächstenliebe eine klare Grenze der Hilfsbereitschaft: „Ultra posse nemo obligatur – über das Maß des Möglichen hinaus ist Hilfe nicht zu fordern.“ (30). Im Anschluss daran kritisiert er die Äußerung der ehemaligen Ratsvorsitzenden der EKD, Annette Kurschus, die sich bei der Aufnahme von Geflüchteten kategorisch gegen Obergrenzen und für legale Möglichkeiten der Einwanderung ausgesprochen hatte. Ihre Begründung, dass nach dem „Gebot der Nächstenliebe“ eine Obergrenze erst da erreicht sei, „wo es zur Selbstaufgabe kommt“ (31), zeuge theologisch und ethisch von einem falsch verstandenen Begriff der Nächstenliebe, da das christliche Liebes‑ und Barmherzigkeitsethos offensichtlich mit grenzenloser Hilfsbereitschaft verwechselt würde.
Der Autor übt Kritik an päpstlichen Stellungnahmen von Franziskus und Leo XIV. zum Thema Migration (vgl. 38). Er wirft ihnen vor, Migranten „christologisch (zu) überhöhen“ (38), was weder mit den vielfältigen Fluchtgründen noch mit den Aussagen der Bibel zur ethischen Haltung gegenüber Fremden zu vereinbaren sei. Zudem vermisst er den aristotelischen Sinn für das „Maß des Möglichen“. Im innerkatholischen Streit der Theologen Schwienhorst-Schönberger und Thomas Eggensperger (vgl. 46) über die Interpretation der „Ordo amoris“ Augustins ergreift Körtner Partei für den katholischen Moraltheologen Franz-Josef Bormann und seine Warnung vor möglichen „Verantwortungsdiffusionen“ (47) zwischen „Universalität“ allgemeiner Menschenliebe und „Partikularität“ der Liebe zu den Nächsten und Vertrauten. Ebenso verbiete es sich, die Nächstenliebe zum „universalen Prinzip staatlicher Migrationspolitik“ (47) zu erheben. Darin sieht der Körtner seine „evangelisch-theologischen Sichtweise“ bestätigt, die „im Ergebnis zur selben ethischen Position in der Migrationsdebatte wie Schwienhorst-Schönberger oder Bormann“ (47) kommt.
Körtner sieht seine Position im „Einklang mit der biblischen Überlieferung“ und einer „vom Geist der Nächstenliebe geleiteten Verantwortungsethik“ (49). Eine „politische Gemeinschaft“ (Michael Walzer) kann nicht auf eine „Selbstlosigkeit“ oder „Generosität“ gegründet werden, die die von ihr geschaffenen Güter bedingungslos an eine grenzenlose Zahl von neuen Mitgliedern abgibt. Er betont mit dem Ökonomen Paul Collier und dem Soziologen Ruud Koopmans die ökonomischen Eigeninteressen des Einwanderungslandes und die legitimen Rechte einer Mehrheitskultur gegenüber einem diffusen „Multikulturalismus“, der die Integrationsbereitschaft der Gesellschaft überfordere.
Angeregt von John Rawls Theorie der Gerechtigkeit (54) und Joseph Carens Prinzipien der Migrationsethik (55) erläutert Gerhard Kruip zunächst seinen Ansatz einer „Idealen Theorie“. Kruip geht darin von der Idee einer Weltgesellschaft ohne Staaten aus, in der die Leitprinzipien „offener Grenzen und globaler Freizügigkeit“ (55) gelten.
Sein „universalistisches Menschheitsethos“ (Hans Joas, 57) kann sich auf die Lehrmeinung der katholischen Kirche stützen. Kruip zitiert aus der Enzyklika „Pacem in Terris“ (1963), in der Papst Johannes XXIII. darauf hingewiesen hat, dass das Gemeinwohl des Staates nicht von dem der „ganzen Menschheitsfamilie“ (Johannes XXIII.) getrennt betrachtet werden dürfe (58). Kruip beruft sich weiter auf Papst Franziskus, der in seiner „Erklärung >Dignitas infinita< (DI)“ von der „Würde der Migranten“ als „erste Opfer der vielfältigen Formen von Armut“ (58) spricht. Generell werde „in der kirchlichen Soziallehre die Aufgaben der einzelnen Staaten in den Horizont einer Orientierung am Weltgemeinwohl und globaler Gerechtigkeit eingerückt.“ (59 f.). Diese Aussagen seiner Kirche interpretiert Kruip als regulative Idee im Sinne Kants, die Migrationspolitik am Ziel „globaler Gerechtigkeit und Freizügigkeit“ auszurichten. Den Vorteil seines methodischen Ansatzes sieht er darin, dass er Gründe benennt, warum sich eine Weltgesellschaft vernünftigerweise zunächst auf das Prinzip liberaler Bewegungsfreiheit als Weltbürgerrecht einigen sollte. Die Bewegungsfreiheit aller Menschen sollte Vorrang haben vor dem „Recht der Staaten Grenzen zu schließen“. (62). In weiteren Schritten, auf die hier nicht weiter eingegangen werden kann, kommt es auch bei Kruip wie schon bei Joseph Carens in „Aliens and Citizens“ (1987) zu „Abstrichen“ am Ursprungsideal globaler Freizügigkeit, indem Staaten in Ausnahmefällen das Recht auf Beschränkungen der Einwanderung zugestanden wird (vgl. 64).
Dies geschieht, sobald die Annahme gleichwertiger Lebensverhältnisse, in der kein Staat besorgt sein muss, dass „es zu viel Zuwanderung geben könnte“ (70), fallen gelassen wird. In einem dritten Schritt (oder „dritten Stufe“) wird der „Schleier des Nichtwissens“ in einer idealen Welt „so weit gelüftet, dass die aktuelle Aufteilung der Welt in Staaten sichtbar wird“. (79). Sobald einzelne Staaten ihre Schutzpflichten nicht mehr wahrnehmen können, „fallen die nicht mehr wahrgenommenen Pflichten auf die Menschheitsfamilie als Ganze zurück und machen eine veränderte moralische Arbeitsteilung nötig.“ (79). Für die wohlhabenderen Staaten ergebe sich so neben der Sicherung des nationalen Gemeinwohls „noch weitergehende Pflichten für die Zulassung von Migranten, deren Rechte in den Heimatstaaten nicht mehr gewährleistet sind“. (79).
Natürlich sieht auch Gerhard Kruip, dass Deutschland „nicht alle Menschen in Not“ (82) aufnehmen kann, und er hält, wie auch Andreas Cassee, „stärkere Restriktionen“ für „zulässig“ (86), aber perspektivisch sieht er die Möglichkeit einer „wesentlich offeneren Einwanderungspolitik“.
Insgesamt plädiert er „gegen die derzeitigen politischen Trends dafür, dass Deutschland sich bereit erklärt, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, weniger Geflüchtete abzuschieben und neben dem bisherigen Asylverfahren noch mehr andere legale Wege der Einwanderung zu eröffnen.“ (83)
In wechselseitigen Entgegnungen stellen Körtner und Kruip nochmals ihre Differenzen heraus: Was den „Ordo amoris“ betrifft: Das Ethos einer Menschheitsfamilie muss nicht am Fels nationaler Interessen „fehlender Akzeptanz von Zuwanderung in der Bevölkerung“ (90) zerschellen. Modern gedacht begründet der „ordo amoris“ eine Weltordnung, in der Staaten sich die Lasten der Solidarität teilen. Im Sinn dieser „moralischen Arbeitsteilung“ (92) traut Kruip der Bundesrepublik zu, „vor allem im Kontext der EU, für Lösungen zu sorgen, wenn sie selbst in einem gewissen Maße mit gutem Beispiel vorangeht“. (92)
Eine Moralisierung von Kirchenpolitik lehnt auch Kruip ab; aber Körtners Kritik der politischen Stellungnahme beider Kirchen zum Vorschlag eines „Zustrombegrenzungsgesetzes“, den die damalige CDU-Opposition 2025 in den Bundestag eingebracht hatte, treffe nicht zu. Mit der „Einschränkung des Familiennachzugs“ (93) sei ein „kirchentypisches Thema angesprochen“ worden, eine „grundsätzlich unbegrenzten Zuwanderung“(93) sei in der o.g. Erklärung nicht gefordert worden.
Körtner erneuert seine Kritik an der anthropologischen Grundannahme, dass die „Menschheit eine harmonischen Weltfamilie bildet“ (97). Die Argumentation des christlichen Naturrechts und der römisch-katholischen Kirchenlehre sei „nicht im strikten Sinne theologisch“ (96), da das „Idealbild einer urzuständlichen Harmonie“ den „Realismus einer christlichen Sündenlehre“ (98) ignoriere. Die „theologische Ethiken des Politischen von Augustin über die reformatorische Zwei-Reichen-Lehre bis zu den zeitgenössischen Demokratietheorien“ bestünden „auf der Voraussetzung einer nicht-idealen Welt, in der die Sünde und das Böse herrschen, das es einzudämmen gilt“. (98).
Die christliche Sündenlehre und eine ihr folgende theologische Ethik des Politischen betonen die Herrschaft des Rechts und die Autorität des Staates als „Form der Gewaltausübung (potestats)“ (98). Hier müsse staatsrechtlich strenger gedacht werden. Ein generelles Recht auf Freizügigkeit und Einwanderung gefährde die Funktionsfähigkeit des Staates und „das Vertrauen in die gemäßigten politischen Kräfte beispielsweise in Deutschland“ (99), eine Steuerung der Migration durchzusetzen.
Diskussion
Bemerkenswert an dieser Diskussion zwischen Körtner und Kruip ist die theologische Leidenschaft, die sich an der paulinischen Sündenlehre und einer christlichen Liebesphilosophie (der „ordo amoris“ Augustins) entzündet, und der daraus entstehende Konflikt zwischen „linkem“ Universalismus und „rechtem“ Gemeinschaftsdenken, der das demokratische Meinungsspektrum der Mitte entzweit.
Unlängst hat die Philosophin Olivia Mitscherlich Schönherr in ihrem Essay („Liebe in der Politik: Zwischen linkem Universalismus und rechtem Gemeinschaftsdenken“, „Communio“ online vom 22.2.2025) darauf hingewiesen, dass es schon lange vermittelnde Ansätze einer wertkonservativen Sozialphilosophie gebe, die geeignet sind, die starren Fronten zwischen einem universalistischen und partikular interpretierten Liebesethos aufzulösen. Sie verweist auf Max Scheler, der schon in „Wesen und Formen der Sympathie“ (1923) gezeigt habe, dass Universalismus und Exklusivität sich nicht notwendigerweise wechselseitig ausschließen, sondern sich ergänzen würden. Ganz ähnlich habe auch Robert Spaemann in „Glück und Wohlwollen“ (1989) beschrieben, dass exklusive Freundschaft als Vorbild für die Achtung menschlicher Würde betrachtet werden muss. Ob das Zusammenspiel von exklusiver und generalisierter Liebe wirklich so harmonisch funktioniert, wie uns das wertkonservative Ethiker nahelegen, sei dahingestellt. Der nicht relativierbare Schutz der Menschenwürde, der auch für Geflüchtete gilt, hat jedenfalls höchsten Verfassungsrang. Er basiert nicht auf „göttlichen Geboten“, sondern gründet in unserer Selbstachtung als menschliche Wesen, die sich gegenseitig die gleiche Achtung schulden. Neben der Moral ist das Recht zweifellos die wichtigste Quelle der „Solidarität untereinander vollkommen fremder Menschen“ (Hauke Brunkhorst, Solidarität unter Fremden, 1997). Der Sozialstaat und demokratisches Recht funktionieren ohne Liebe und Freundschaft. Beide bilden den Rahmen für die Ausgestaltung eines humanen Migrationsrechts.
Fazit
Das Buch erklärt, warum auch innerhalb der christlichen Kirchen die Gestaltung der Migrationspolitik hoch umstritten ist. Darüber hinaus kann es helfen, sich im demokratischen Meinungsspektrum besser zu orientieren, d.h. informierter und klüger über die Konflikte zwischen humanitärer Verantwortung, nationaler Souveränität und gesellschaftlichem Zusammenhalt zu streiten.
Rezension von
Peter Flick
Lehrer, unterrichtet die Fächer Sozialwissenschaften, Praktische Philosophie und Deutsch
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