Nina Kläsener, Reinhold Schone et al. (Hrsg.): Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Sozialen Arbeit
Rezensiert von Wolfgang Schneider, 21.07.2026
Nina Kläsener, Reinhold Schone, Wolfgang Tenhaken (Hrsg.): Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Sozialen Arbeit. Ein Lehr- und Praxisbuch zum Umgang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2026. 3. Auflage. 340 Seiten. ISBN 978-3-7799-9671-2. D: 25,00 EUR, A: 25,70 EUR.
Reihe: Basistexte Erziehungshilfen.
Thema
Die dritte, vollständig überarbeitete Auflage dieses Lehr‑ und Praxisbuchs will Fachkräfte dabei unterstützen, Kindeswohlgefährdung fachlich sicher einzuschätzen und handlungsfähig zu bleiben. Behandelt werden daher zentrale Fragen des Kinderschutzes unter gleichzeitiger Darstellung des aktuellen Stands der fachlichen und rechtlichen Diskussion. Durch den breiten Blick auf Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und weitere beteiligte Professionen soll eine gemeinsame fachliche Sprache gefördert werden, die letztlich eine Erleichterung für die interdisziplinäre Zusammenarbeit darstellt. Beiträge zu Gefährdungseinschätzung, Gesprächsführung, Schutzplanung und organisationalen Schutzkonzepten sollen helfen, Unsicherheiten zu reduzieren und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verlässlich umzusetzen.
Herausgeber:innen
Prof.in Dr. Nina Kläsener ist Professorin für Soziale Arbeit in Organisationen an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften am Institut für die Wissenschaft der Sozialen Arbeit der TH Köln.
Dr. phil. Reinhold Schone war Professor für Organisation und Management in der Sozialen Arbeit am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Münster mit den Arbeitsschwerpunkten Jugendhilfeplanung, Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz.
Wolfgang Tenhaken, Dipl.-Sozialarbeiter, M.A., ist Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind: Allgemeiner Sozialer Dienst, Kinderschutz, Digitalisierung im Sozialwesen, interprofessionelle Kooperation.
Aufbau & Inhalt
Der erste Teil des Buches, der aus den Kapiteln 1 bis 5 besteht, widmet sich grundlegenden fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Einführung in die Thematik. Reinhold Schone versucht zunächst, den Begriff der Kindeswohlgefährdung zu definieren oder um es in seinen Worten zu sagen, „den Pudding an die Wand zu nageln“. Denn es gibt keine Legaldefinition in einem Gesetz, die besagt, was genau Kindeswohl und auch Kindeswohlgefährdung überhaupt sind. Beides sind Begriffe, die im Einzelfall der Auslegung bedürfen, wie an Beispielen deutlich wird. Das zweite Kapitel, ebenfalls von Schone verfasst, beschäftigt sich mit dem Aufgabenprofil des Jugendamtes und speziell des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), der im staatlichen Gefüge – manchmal auch mit anderem Namen – der zentrale Player im Kinderschutz ist. Welche rechtlichen Verantwortungen Freie Träger der Jugendhilfe im Kinderschutz haben, untersucht im dritten Kapitel Kerstin Feldhoff. Sie skizziert die in den letzten 20 Jahren mehrfach novellierten und durch weitere Gesetze erweiterten gesetzlichen Grundlagen des Kinderschutzes, die insbesondere für die Fachkräfte von freien Trägern und für sogenannte Berufsgeheimnisträger (§ 4 KKG), die ebenfalls verantwortungsvoll in die Anforderungen zum Kinderschutz eingebunden wurden, von Bedeutung sind. Das von Feldhoff verfasste vierte Kapitel geht dann einem großen Missverständnis auf dem Grund: nämlich dem, dass Datenschutz den Kinderschutz oft ausbremst. Im fünften Kapitel wirft sie einen Blick auf den zweiten großen Akteur im staatlichen Kinderschutz, das Familiengericht.
Im zweiten Teil des Bandes (Kapitel 6 bis 9) wird es dann praktischer, da wichtige Handlungsschritte bei der Einschätzung und Abwehr von Kindeswohlgefährdungen beleuchtet werden. Dazu stellt Wolfgang Tenhaken die kollegiale Beratung als Instrument der Gefährdungseinschätzung vor, womit teambasiertes sozialpädagogischen Fallverstehen ermöglicht werden soll. Sabine Ader, Sandra Krome und Nathalie Reimund nehmen im siebten Kapitel einen der anspruchsvollsten Punkte bei der Bearbeitung von Mitteilungen zu Kindeswohlgefährdungen in den Blick, in dem sie sich mit der gesetzlich normierten Pflicht für Freie Träger und auch das Jugendamt auseinandersetzen, Eltern und betroffene Kinder in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen. Im Anschluss daran stellt Dominique Eising im achten Kapitel Methoden und Techniken der Gesprächsführung im Kinderschutz vor. Hilfen zur Erziehung sind das Mittel der Jugendhilfe, um Gefährdungen abzuwenden. Dass deren Installation aber nicht automatisch die Lösung des Problems sind, sondern es mitunter fortdauernder Schutzvereinbarungen im Rahmen der Hilfeplanung bedarf und wie diese aussehen sollten, erläutern im folgenden Kapitel Nina Kläsener und Reinhold Schone.
In den Kapitel 10 bis 13 geben die Autor:innen einen Überblick über verschiedenen Zielgruppen, die aufgrund spezifischer Lebenslagen von Familien mit besonderen Gefährdungsrisiken, die sowohl bei der Einschätzung von Gefährdungen als auch in der Kommunikation mit den Eltern und Kindern über diese Einschätzungen einer besonderen Berücksichtigung bedürfen. Dirk Bange beschäftigt sich dabei mit einer besonders vulnerablen Gruppe, denn Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen geraten häufig noch aus dem Blick des Kinderschutzes, sind aber statistisch gesehen einem erhöhten Risiko für das Erleben von kindeswohlgefährdendem Verhalten ausgesetzt. Gregor Hensen schreibt im Kapitel 11 über ein besonders komplexes Thema im Kinderschutz, wenn er sich den komplexen Herausforderungen in Fällen der sexuellen Gewalt an Jungen und Mädchen widmet, wozu er die vielfältigen fachlichen und gesetzlichen Diskussionen der letzten zehn Jahre näher betrachtet. Anja und Emily Julia Quast nehmen im Anschluss suchtbelastete Familien im Zusammenhang mit Kinderschutz näher in den Blick, bevor Sabine Wagenblass unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Forschungstätigkeit einen Blick auf die besondere Situation von Familien mit psychisch kranken Eltern und deren sich daraus ergebenden Unter stützungsbedarf wirft.
Zwei Beiträge über institutionelle und organisationale Fragen bilden den Abschluss des Buches. Nina Kläsener geht dazu der Frage nach, wie institutioneller Schutzkonzepte von Einrichtungen und Diensten aussehen können, um Gefährdungsmomente, die von diesen Einrichtungen und ihren Fachkräften selbst ausgehen können, zu erkennen und abzuwenden. Denn es ist weder juristisch noch praktisch so, dass Kindeswohlgefährdungen nur durch Eltern ‚begangen‘ werden. Den Abschluss des Buches bildet ein Beitrag von Wolfgang Tenhaken, der deutlich macht, welche enorme Bedeutung die Kooperation zwischen verschiedenen Professionen im Kinderschutz hat und wie wichtig in diesem Zusammenhang Netzwerkarbeit ist.
Diskussion
Dieses Buch ist auch in dieser inhaltlich vollständig überarbeiteten Fassung ein sehr guter ‚erster Aufschlag‘ für Fachkräfte und Studierende, sich dem Thema Kinderschutz zu widmen. Verständliche Sprache, klare Strukturierung und die Verdeutlichung mit praktischen Beispielen sorgen für eine gute Lesbarkeit, sodass die Inhalte im Gedächtnis bleiben. Natürlich lassen sich aus Platzgründen gerade bei diesem Thema nie alle Aspekte berücksichtigen. Trotzdem hat auch dieses Buch eine inhaltliche Schwäche, die es mit vielen anderen Veröffentlichungen zum Thema teilt. Was ist mit Kindeswohlgefährdungen, die nicht ‚mal eben‘ lösbar sind, für die es vielleicht sogar keine vorgefertigten Vorgehensweisen gibt? Drogen konsumierende Jugendliche mit hoch-riskanten Verhalten in verschiedenen Bereichen, Obdachlosigkeit oder auch Delinquenz sowie das Phänomen der Gewaltausübung von Kindern gegen ihre Eltern stellen in der Regel eine Kindeswohlgefährdung dar. Aber wie sollen die Akteure hier reagieren, wenn die jungen Menschen sich jeder Intervention verweigern, sogar für sich Benefits aus dem Verhalten, das sie eigentlich gefährdet, ziehen? Für dieses Dilemma gibt es keine einfache Lösung, denn ein Jugendlicher, der durch illegale Geschäfte einen fünfstelligen Geldbetrag monatlich zur Verfügung hat, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf die Angebote der Jugendhilfe einlassen, um die Gefährdung, die dem zugrunde liegt, abzuwenden. Wieso sollte er das aus seiner subjektiven Sicht auch? Diese Thematik wird leider in den Veröffentlichungen und auch Ausbildungen zum Kinderschutz häufig außer Acht gelassen, weswegen die Konfrontation damit viele Berufseinsteiger:innen und auch erfahrene Fachkräfte in der Realität überfordert. Aber auch für diese jungen Menschen mit verstörenden Verhaltensweisen gilt das, was das SGB VIII in § 1 postuliert: Sie haben ein Recht auf Förderung ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Fazit
Gibt einen wichtigen Überblick über eines der herausforderndsten Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit.
Rezension von
Wolfgang Schneider
Sozialarbeiter
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