Julia Hugo, Charlotte Assmann et al. (Hrsg.): Educational leadership and children´s rights? = Kinderrechte als Führungsaufgabe?
Rezensiert von Prof. Dr. Manfred Liebel, 30.09.2026
Julia Hugo, Charlotte Assmann, Andreas Schmidt (Hrsg.): Educational leadership and children´s rights? = Kinderrechte als Führungsaufgabe? Waxmann Verlag (Münster, New York) 2025. 156 Seiten. ISBN 978-3-8309-4825-4. 34,90 EUR.
Reihe: Gemeinsam Schule gestalten - Volume 6.
Thema
Kaum noch jemand bezweifelt heute, dass Kindern eigene Rechte zustehen, doch die Vorstellungen, wie diese Rechte zu verstehen und zu handhaben sind, unterscheiden sich. Der vorrangige Bezugspunkt ist die UN-Kinderrechtskonvention, die nach mehr als zehnjährigen Beratungen am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einmütig beschlossen wurde. Die in der Konvention verankerten Rechte umfassen bürgerliche Freiheitsrechte ebenso wie soziale und kulturelle Rechte (nach einer anderen Systematik oft auch als Schutz-, Förder‑ und Partizipationsrechte unterschieden). Heute wird nicht nur diskutiert, inwieweit die Rechte umgesetzt wurden, sondern auch, in welchen Bereichen die Konvention selbst weiterzuentwickeln ist (z.B. ökologische Rechte). Auch wird darauf hingewiesen, dass Kinderrechte sich nicht auf die in der Konvention kodifizierten Rechte beschränken, sondern auch „moralische Rechte“ oder „ungeschriebene Rechte“ umfassen, die zum Beispiel von Kindern und Jugendlichen formuliert und eingefordert werden. Auch wird zwischen objektiven Rechten oder staatlichen Verpflichtungen einerseits und subjektiven oder handlungsbezogenen Rechten andererseits unterschieden.
In Deutschland trat die Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft und hat dazu geführt, dass in zahlreichen Gesetzen Grundgedanken der Konvention aufgenommen wurden (z.B. im Kinder‑ und Jugendhilferecht oder dem Kindheits‑ und Familienrecht). Sie hat auch dazu beigetragen, Kinderrechten in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Auch junge Menschen berufen sich häufiger auf sie. Mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen wirken seit 1995 in einem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (National Coalition) zusammen und sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Belange von Kindern und ihre Rechte. Seit 2015 besteht am Deutschen Institut für Menschenrechte eine unabhängige Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention, die vor allem das staatliche Handeln in diesem Bereich evaluiert. In Deutschland wird seit Jahren gefordert, die politische Partizipation von Kindern zu erweitern (z.B. über das Wahlrecht), rechtsverbindliche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder zu schaffen (bisher kaum vorhanden) und die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. In der Politik der gegenwärtigen Regierungskoalition wird den Kinderrechten nur geringe Beachtung geschenkt oder sie werden nur als Schutzrechte verstanden.
Im Zusammenhang mit Studiengängen an Hochschulen und Fortbildungsprogrammen zu Kinderrechten ist mittlerweile eine interdisziplinäre Forschung zu Kinderrechten entstanden. Über ihre Aufgaben, Erkenntnisweisen und Grundlagen wird vorwiegend in englischer Sprache diskutiert. Bei den in deutscher Sprache vorliegenden Veröffentlichungen handelt es sich meist um juristische und rechtsethische Auslegungen der UN-Kinderrechtskonvention und damit verbundener Rechtsfragen, oder sie befassen sich in pragmatischer Weise mit den Prozessen und Schwierigkeiten der Umsetzung dieser Konvention.
Entstehungskontext und Zielsetzung
Der vorliegende Band ist im Rahmen des Projekts „Collaborative School Development/​Gemeinsam Schule gestalten“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) entstanden. Die 1994 gegründete arbeitgebernahe Stiftung engagiert sich unter dem Motto „Wir stiften Chancen!“ mit Bildungsangeboten für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Promovierende und junge Berufstätige. Ihr Ziel ist es, junge Menschen an den entscheidenden Stellen der Bildungskette zu fördern und ihnen bessere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungs‑ und Berufsweg zu ermöglichen. Im Vorwort des Bandes umreißt die Alumni-Vereinigung der Stiftung das Ziel des Projekts mit folgenden Worten: „Unternehmerisches Denken und Handeln sind für die Förderung einer offenen und fortschrittlichen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. In dieser Gesellschaft bilden die Menschenrechte die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, das es den Menschen ermöglicht, ihr Potenzial voll zu entfalten und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Daher ist insbesondere die Anerkennung und der Schutz der Kinderrechte von entscheidender Bedeutung“ (übersetzt aus dem Englischen). Die beiden Herausgeberinnen Julia Hugo und Charlotte Assmann sind Forschungsassistentinnen am Lehrstuhl für Schulpädagogik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Herausgeber Andreas Schmidt ist Doktorand am Erziehungswissenschaftlichen Institut der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Inhalt und Aufbau
Die Einleitung der Herausgeber*innen trägt die Überschrift „Educational Leadership and Children’s Rights? Two Disparate Strands United“ und wird durch die Unterzeile „Führung und Kinderrechte im Kontext einer interdisziplinären Perspektive“ ergänzt. Darin deutet sich an, dass sich die Publikation vornehmlich an Fachkräfte in pädagogischen Einrichtungen richtet und sie motivieren will, sich analog zu wirtschaftlichen Unternehmen als „Führungskräfte“ zu verstehen. Sie sollen „die Kinderrechte“ zu ihrer Sache machen und sich an ihnen bei der Gestaltung ihrer Einrichtungen orientieren. Der Band umfasst zehn Beiträge, von denen sieben in englischer Sprache und drei in deutscher Sprache verfasst sind, und ist in zwei Abteilungen gegliedert.
Die erste Abteilung widmet sich spezifischen Aspekten von „Educational Leadership“ und diskutiert sie mit Blick auf Kinderrechte. In drei Beiträgen werden Lehrer*innen als „Change Agents“ an ihre Aufgabe erinnert, die in Deutschland vorherrschende „schulische Selektion“ als Herausforderung zu verstehen und sich für mehr Bildungsgerechtigkeit einzusetzen. Ein Beitrag wendet sich an die „Anerkennungsbehörden als Gatekeeper“ und fordert sie auf, die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse anzuerkennen, um die beruflichen Möglichkeiten von Zugewanderten zu erweitern. Ein als „Focal Point“ hervorgehobener Beitrag spricht sich für ein „Diversity Management“ in Kindertagesstätten aus, um der Diskriminierung von Minderheiten entgegenzuwirken.
Die zweite Abteilung widmet sich spezifischen Aspekten der Kinderrechte und diskutiert sie mit Blick auf Führungsaufgaben der Lehrkräfte und Schulleitungen. Der erste Beitrag erinnert Schulleitungen an ihre Verpflichtung, dem Mobbing in Schulen durch eine „Null-Toleranz-Politik“ entgegenzuwirken. Der zweite Beitrag spricht sich für eine „Schulgestaltung“ aus, die zur besseren „Begabungsentfaltung“ beiträgt. Im dritten Beitrag wird über eine Evaluation des UNICEF-Programms für Kinderrechteschulen berichtet. Zwei weitere als „Focal Points“ hervorgehobene Beiträge umreißen die normativen Forderungen, die sich aus dem Partizipations-Artikel 12 der Kinderrechtskonvention („Recht auf Gehör“) für pädagogische Institutionen und deren „Leitungsakteure“ ergeben, und weisen auf die Implikationen der Kinderrechtskonvention für die Gestaltung ganztägiger Bildungs‑ und Betreuungsangebote hin.
Diskussion
Die Beiträge des Bandes machen unter dem Aspekt der Kinderrechte auf zahlreiche Mängel und Defizite im deutschen Bildungssystem aufmerksam. Ihr Fokus ist allerdings nicht auf Machtstrukturen, rechtliche Barrieren oder ökonomische Rahmenbedingungen gerichtet, sondern nimmt fast ausschließlich das Verhalten der pädagogischen Fachkräfte in den Blick. Das Verständnis von „Educational Leadership“ bezieht sich ausnahmslos auf die Fachkräfte und Behörden, die an ihre Verpflichtungen erinnert werden. Die jungen Menschen in den pädagogischen Einrichtungen kommen nicht als Subjekte der Kinderrechte vor, sondern bleiben in einem paternalistischen Verständnis dieser Rechte auf ihre Rolle als Bildungsadressaten beschränkt. Die Kinderrechtskonvention wird als ein Dokument interpretiert, das Erwachsenen Verantwortung für Kinder zuweist, statt auch Kinder als Akteur*innen mit eigenen Sichtweisen und Interessen in Betracht zu ziehen. Zudem werden Kinderrechte in einem neoliberalen Sinn als individuelles Freiheitsversprechen verstanden, das die Kinder auf die Selbstverantwortung für ihren Lebensweg hinweist und somit strukturelle Gründe für soziale Benachteiligung und Diskriminierung ausblendet. Die in dem Band formulierte Kritik an unzureichender Bildungsgerechtigkeit und an Diskriminierungspraktiken ist wichtig, sie greift aber zu kurz, da sie nicht die übergreifenden ökonomischen Rahmenbedingungen, die Kinder auf potenzielles Humankapital reduzieren, in Frage stellt.
Fazit
Der Band bietet einen seltenen Einblick in das Denken von Wissenschaftler*innen, die sich Kinderrechte nur als pädagogische Führungsaufgabe von Erwachsenen vorstellen können.
Rezension von
Prof. Dr. Manfred Liebel
Prof. a.D. für Soziologie an der Technischen Universität Berlin, Unabhängiger Kindheits- und Kinderrechtsforscher
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