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Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat

Rezensiert von Prof. Dr. Marion Möhle, 30.06.2007

Cover Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat ISBN 978-3-16-148725-5

Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen. Mohr Siebeck (Tübingen) 2005. 841 Seiten. ISBN 978-3-16-148725-5. 134,00 EUR. CH: 215,00 sFr.

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Thema und Hintergrund

Nicht erst seit der Einführung des Sozialgesetzbuches IX stellt das Rechtsgebiet Behinderung und Rehabilitation ein interdisziplinär zu erschließendes Forschungsgebiet dar. Dabei erweist sich die Notwendigkeit einer sorgfältigen Untersuchung der hier relevanten grundlegenden Begriffe und Konzepte als unabdingbar. Hier stellt nicht nur das Sozialrecht als eigentliche Domäne dieses Rechtsgebiets den Gegenstand der vorliegenden Studie dar, sondern auch das Verfassungsrecht.

Der Autor Felix Welti legt mit diesem Werk seine Habilitationsschrift für Öffentliches Recht vor, die für die Publikation auf den aktuellen Rechtsstand gebracht wurde.

Neben den zentralen Begriffen Behinderung und Rehabilitation unternimmt der Autor eine systematische Darstellung anderer hier bedeutsamer Konzepte wie Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe. Dabei werden die jeweiligen gesellschaftlichen, sozialmedizinischen, sozialwissenschaftlichen, institutionellen und politischen Bezüge herausgearbeitet. Ein besonderer Stellenwert kommt hierbei dem Bestreben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach einem einheitlichen wissenschaftlichen Begriff der Behinderung zu.

Diese theoretischen Klärungen dienen vornehmlich dazu, das eigentliche Kernthema des Buches aufzugreifen, das die Verantwortung des sozialen Rechtsstaats für Menschen mit Behinderungen mit all seinen Facetten erörtert. Hier werden umfassend zunächst Grundlagen für die Rechte behinderter Menschen diskutiert, wie Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit und Selbstbestimmung sowie Teilhabe. Daran im Anschluss erfolgt eine sorgfältige Untersuchung spezifischer Rechte behinderter Menschen in den einzelnen Lebenslagebereichen wie Gesundheit, Lebensunterhalt, Wohnung usw.

Dabei greift der Autor immer wieder auf Beispiele aus der Rechtssprechung aus dem Sozialrecht, Betreuungsrecht, Schadensersatzrecht sowie dem Arbeitsrecht zurück.

Aufbau

Das Buch ist in insgesamt sechs Teile gegliedert.

  1. Im ersten Teil, der zugleich auch die Einleitung des Werkes darstellt, erläutert der Autor die Fragestellung und die Herangehensweise seiner Studie.
  2. Der zweite Teil widmet sich den Begriffen "Behinderung" und "Rehabilitation" in etymologischer sowie rechtssystematischer Hinsicht.
  3. Im dritten Teil wird zunächst in einem großen historischen Bogen und sodann systematisch nach Rechtsgebieten die Verantwortung des Staates für Menschen mit Behinderungen untersucht.
  4. Der vierte Teil unternimmt den Versuch, Grundlagen für die Rechte behinderter Menschen darzulegen.
  5. Im fünften Teil werden dann Rechte behinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in das Zentrum der Betrachtungen gerückt.
  6. Der sechste und abschließende Teil leistet dann eine Zusammenfassung der Studie und endet mit einem Ausblick.

Im Folgenden sollen die Inhalte dieser sechs großen Teile des Buches im Einzelnen dargestellt werden.

Erster Teil: Einleitung

Ausgehend von der Feststellung, dass das Recht von Menschen mit Behinderung und der Rehabilitation über das Sozialrecht weit hinaus weist, stellt sich der Autor mit der vorliegenden Studie die Aufgabe, die "Grundlagen des rechtlichen Umgangs mit Behinderung im deutschen Recht systematisch" zu erfassen und darzustellen (S. 2). Dabei verweist er auf die Vielzahl der tief greifenden Rechtsreformen, die in der Bundesrepublik Deutschland seit Beginn der 90er Jahre sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene eingeführt wurden.

Zweiter Teil: Behinderung und Rehabilitation: Vom Phänomen zum Rechtsbegriff

In diesem 175 Seiten umfassenden zweiten Teil der Studie versucht Felix Welti zunächst, den heterogenen und umstrittenen Begriff der Behinderung in seinen unterschiedlichen Facetten darzustellen. Dabei greift sein Ansatz weit über eine juristische Untersuchung hinaus, bezieht er doch Definitionen und Begriffserläuterungen aus einer Vielzahl von Disziplinen mit ein, wie z.B. Medizin sowie Sozial- und Geisteswissenschaften. Dabei skizziert er auch die Karriere einiger mittlerweile nicht mehr genutzter Synonyme zum Behinderungsbegriff, wie Gebrechlichkeit, Beschädigung und Versehrtheit. Einen breiten Raum nimmt die Diskussion des Begriffes der Invalidität ein, dem in der deutschen Sozialpolitik und dem Sozialrecht eine herausragende Rolle zukommt. Hier unternimmt der Autor auch eine differenzierte Verortung des Invaliditätsrisikos in die unterschiedlichen Rechtsgebiete wie dem Rentenrecht, dem Versorgungs- und Unfallversicherungsrecht und dem Rehabilitationsrecht.

Eine systematische Untersuchung des Begriffes der Behinderung bedarf der Einordnung in die Konzepte von Gesundheit und Krankheit, die Felix Welti im weiteren Verlauf dieses zweiten Teils des Buches vornimmt. Dabei zeigt er die enge Verknüpfung von Krankheit und Behinderung im arbeitsrechtlichen Sinne auf, wobei eine besondere Problematik darin zu sehen ist, dass chronische Krankheit einerseits und Behinderung andererseits sozial(versicherungs)rechtlich nicht immer sauber abgrenzbar sind.

Weitere wichtige, im engen Zusammenhang mit Behinderung stehende soziale Risiken sind das Alter und die Pflegebedürftigkeit, denen der Autor neben weiteren in diesem Kontext relevanten Begriffen wie z.B. sonderpädagogischer Förderbedarf und Barrierefreiheit ausführliche Betrachtungen widmet.

Im weiteren Verlauf dieses zweiten Teils rückt Felix Welti dann den Rechtsbegriff der Behinderung in den Mittelpunkt der Betrachtungen.

Hier stellt er zunächst die internationale Begriffsverwendung sowohl im internationalen Recht als auch bei internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, Weltgesundheitsorganisation) vor. Daran im Anschluss wird der Zweck des Behinderungsbegriffs im Recht geklärt, wobei insbesondere herausgearbeitet wird, dass mit dem Rechtsbegriff "Behinderung" immer ein Wertungsbezug mittransportiert wird. Von vordringlicher Bedeutung bei dem Behinderungsbegriff im modernen sozialen Rechtsstaat ist der Anspruch eines Menschen mit Behinderung auf Schutz- und Teilhabeleistungen.

Im darauf folgenden Unterkapitel dieses zweiten Teils widmet sich der Autor dem Begriff der Rehabilitation, den er zunächst als Rechtsbegriff bestimmt und auch hier den internationalen Sprachgebrauch darstellt. Von herausragender Bedeutung ist die Rehabilitation im Bereich des Gesundheitswesens, weswegen die Diskussion dieser Zusammenhänge großen Raum einnimmt. Dabei wird zunächst die Rehabilitation als Sektor des Gesundheitswesens erörtert, wobei neben Zielen und Mitteln der medizinischen Rehabilitation auch das Selbstverständnis der ärztlichen Profession beleuchtet wird. Weiterhin werden die Zusammenhänge von Rehabilitation als Ziel des Gesundheitswesens mit Prävention, Krankenbehandlung, Versorgung chronisch Kranker und Pflege dargestellt.

Rehabilitation hat aber weit über das Gesundheitswesen hinausweisende Zielsetzungen, die in anderen gesellschaftlichen Sphären zum Ausdruck kommen. So stellt das Konzept der Rehabilitation im Bereich des Bildungswesens einen eigenen, wichtigen Sektor dar, insbesondere in der Heil-, der Sonder- und der Integrationspädagogik. Gleiches gilt für das Arbeitsleben, wo die Rehabilitation die Aufgabe hat, die Voraussetzungen für die Teilhabe an demselben zu schaffen bzw. sicherzustellen.

In der Zusammenschau der Vielschichtigkeit des Rehabilitationsbegriffs stellt Felix Welti zum Abschluss dieses zweiten Teils fest, dass der Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat sowohl als Prinzip als auch als Anspruch ein herausragender Stellenwert zukommt.

Dritter Teil: Die Verantwortung des sozialen Rechtsstaats

Der dritte Teil der Studie schlägt zunächst in Teil A einen sehr weiten historischen und sodann einen umfassenden geographischen Bogen. So stehen in den ersten Kapiteln dieses Teils die kulturgeschichtlichen Wurzeln der sozialstaatlichen Verantwortung im Mittelpunkt der Betrachtungen. Felix Welti beginnt mit der vorstaatlichen Zeit und spannt den Bogen über die Antike, das Mittelalter, die Frühe Neuzeit, der Aufklärung, die Industriellen Revolution über die Weimarer Zeit, dem Nationalsozialismus, der DDR bis hin zur heutigen Bundesrepublik Deutschland. Dabei steht neben der Untersuchung der normativen Grundlagen des Sozialstaates bzw. seiner Vorläufer immer wieder der staatliche Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Fokus der Betrachtungen.

Im weiteren Verlauf dieses dritten Teils untersucht der Autor die Entwicklung der europäischen Sozial- und Behindertenpolitik sowie die globale Perspektive, insbesondere den Stellenwert internationaler Organisationen und der Menschrechtspolitik.

In Teil B dieses dritten Teils des Werkes untersucht Felix Welti die normative Bedeutung des sozialen Staatsziels für Behinderung und Rehabilitation. Hier werden die verschiedenen Facetten der verbindlichen Verfassungsnorm des sozialen Staatsziels ausgeleuchtet, allen voran die Integration von Staat und Gesellschaft. Weitere hier im Zusammenhang relevante Teilnormen sind u.a. Daseinsvorsorge, Solidarität, sozialer Fortschritt, soziale Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit und Teilhabe sowie der soziale Bundesstaat. Nach der Betrachtung der normativen Grundlagen des sozialen Staatszieles erfolgt dann in Teil C. die Darlegung der Realisierung des sozialen Staatszieles durch Rechtsinstitute, Behörden, Anstalten und Körperschaften. Hier werden insgesamt vierzehn Strukturbereiche dargestellt, die sowohl dem engeren Gebiet der Sozialpolitik zugeordnet werden können (z. B. öffentliche Fürsorge, Sozialentschädigung, Sozialversicherung, Arbeitsmarktinterventionen, Bildungswesen, Gesundheitswesen etc.) aber auch einem sehr weiten Begriff der Sozialstaatlichkeit zugeordnet werden können (z.B. Kultur, Verkehr und Kommunikation, Verbraucherschutz). Jeder dieser Strukturbereiche wird jeweils nach der gleichen Systematik untersucht: zunächst werden die jeweiligen Verankerungen in Grundgesetz und Landesverfassungen dargestellt, bevor dies für die Ebene des europäischen und internationalen Rechts geschieht. Danach werden Ausgestaltung und Bedeutung für behinderte Menschen diskutiert bevor auf die Notwendigkeit dieses Bereiches für das soziale Staatsziel eingegangen wird.

Der letzte Teil D. dieses dritten Teils des Werkes unternimmt eine Bündelung der Betrachtungen dergestalt, als hier normative und institutionelle Konkretisierungen des sozialen Staatsziels für behinderte Menschen und für die Rehabilitation konzentriert betrachtet werden. Dabei rückt der Autor vor allem die sozialen Staatsziele der Landesverfassungen in das Blickfeld und untersucht dann die Institutionen mit dieser spezifischen Zielsetzung. Hier werden u.a. Beauftragte für behinderte Menschen, Beiräte und Ausschüsse, Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfeverbände und Leistungserbringer einer genauen Analyse unterzogen. Im Fazit dieses dritten Teiles unterstreicht Felix Welti die Notwendigkeit der Teilhabe behinderter Menschen im sozialen Rechtsstaat, die u.a. durch das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz und die Staatsziele der Landesverfassung verpflichtend festgeschrieben ist.

Vierter Teil: Grundlagen für die Rechte behinderter Menschen

In diesem Teil stellt der Autor die grundlegenden Rechtsbegriffe dar, die ihrerseits die Grundlage für die verschiedenen Rechte behinderter Menschen darstellen. Hierunter fallen Rechtsbegriffe wie der allgemeine und der besondere Gleichheitssatz sowie Gleichheit im öffentlichen Recht und im Zivilrecht. Besondere Beachtung erfahren die Leitbegriffe der jüngeren Gesetzgebung im Bereich Behinderung und Rehabilitation, nämlich Selbstbestimmung und Teilhabe. Gemeinsam ist diesen Vorgaben aus dem Bereich der Grundrechte, dass sie ihre gemeinsame Grundlage in der Unantastbarkeit und des Schutzes der Menschenwürde haben, weshalb Felix Welti deren Darstellung in diesem Teil der Erörterung der anderen genannten Grundlagen voranstellt. Jede dieser Grundlagen wird zunächst begrifflich bestimmt, sodann wird ihre verfassungsrechtliche Bedeutung erörtert und darauf aufbauend die Umsetzung in einfaches Recht.

Fünfter Teil: Rechte behinderter Menschen

Dieser Teil erhebt den Anspruch, für gesellschaftliche Situationen möglichst umfassend die Rechtspositionen behinderter Menschen auszuloten. Dabei steht der Autor vor der Herausforderung, dass diese "so unbegrenzt und vielfältig wie es Rechte einerseits, Behinderungen andererseits sein können" (S. 557). Grundsätzlich unterscheidet er zwischen subjektiven Rechtspositionen behinderter Menschen einerseits und der objektiven Pflicht des Rechtsstaates zur Berücksichtigung behinderter Menschen andererseits.

Seinem umfänglichen Anspruch gemäß, beginnt Felix Welti seine Darstellung hier mit dem Bereich "Leben", in dem er u.a. strafrechtliche Aspekte wie Tötungsdelikte und Abtreibung darstellt, aber auch Pränataldiagnostik und Sterbehilfe diskutiert. Weitere hier untersuchte Bereiche sind Gesundheit, Lebensunterhalt, Wohnung, Familie, Kommunikation, Mobilität, Bildung, Arbeit und Kultur. An dieser Aufzählung wird erkennbar, dass sich der Autor den Anspruch gesteckt hat, jeden nur erdenklichen Lebensbereich von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich ihrer rechtlichen Position und Ansprüche darzustellen.

Sechster Teil: Zusammenfassung

In diesem Teil stellt der Autor die wesentlichen Erkenntnisse der auf über 700 Seiten starken Studie Kapitelweise nochmals zusammen und schließt das Werk mit einem Ausblick, in dem er die Hoffnung äußert, dass der Behinderungsbegriff als solcher möglicherweise eines Tages überflüssig wird, zumindest aber sein humanes Anliegen nicht verlieren möge.

Haupterkenntnisse des Buches

Das Werk macht eindrücklich deutlich, dass Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat ihre rechtliche Grundlage in einem weit größeren Rahmen als lediglich dem Sozialgesetzbuch IX - Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen finden. Außerdem weist Felix Welti imponierend nach, dass die Entstehung des heutigen Begriffes von Behinderung und Rehabilitation eine wechselvolle Geschichte durchlaufen hat und diese Dynamik noch lange nicht an ihrem Ende angekommen ist.

Zielgruppen

In erster Linie ist dieses Buch für Forscher/innen aus dem Bereich des Rehabilitations- und Sozialrechts geeignet, aber auch für rechtshistorisch Interessierte, die sich umfassend über die Entwicklung des Rechts in den Bereichen Behinderung und Rehabilitation informieren möchten. Außerdem stellt das Buch für Rechts- und Sozialphilosoph/inn/en eine Fundgrube dar.

Fazit

Mit diesem Werk ist Felix Welti die wohl umfassendste Studie des Rechtsgebietes Behinderung und Rehabilitation gelungen, die bislang erschienen ist. Trotz eindeutiger juristischer Ausrichtung - das Buch ist, wie bereits erwähnt, die Habilitationsschrift des Autors im Fachgebiet Öffentliches Recht - hat der Autor in beeindruckender Weise Erkenntnisse aus den verschiedensten Disziplinen zusammengetragen, die so auch für Nichtjurist/innen von hohem Interesse sein werden.

Rezension von
Prof. Dr. Marion Möhle
Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege
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Es gibt 50 Rezensionen von Marion Möhle.

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Zitiervorschlag
Marion Möhle. Rezension vom 30.06.2007 zu: Felix Welti: Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen. Mohr Siebeck (Tübingen) 2005. ISBN 978-3-16-148725-5. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/3887.php, Datum des Zugriffs 29.03.2023.


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