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Yvonne Wilms: Drogenabhängigkeit und Kriminalität

Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 12.05.2007

Cover Yvonne Wilms: Drogenabhängigkeit und Kriminalität ISBN 978-3-8258-8864-0

Yvonne Wilms: Drogenabhängigkeit und Kriminalität. Eine kritische Analyse des § 64 StGB unter kriminalwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten. Lit Verlag (Berlin, Münster, Wien, Zürich, London) 2005. 392 Seiten. ISBN 978-3-8258-8864-0. 39,90 EUR.

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Thema

In ihrer Dissertation befasst sich die Autorin mit verfassungsrechtlichen und kriminalwissenschaftlichen Aspekten der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach $ 64 StGB. Dort werden Menschen untergebracht die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung straffällig werden und aufgrund dieser Konstellation als für die Allgemeinheit gefährlich eingeschätzt werden. Das deutsche Strafrecht reagiert unterschiedlich auf den Zusammenhang von Suchterkrankung und Kriminalität, wobei die Maßregel der Besserung und Sicherung gem. § 64 StGB den gravierendsten Eingriff darstellt, da die Maßnahme neben der Freiheitsentziehung auch auf die Behebung der zugrunde liegenden psychischen Fehlhaltung (Suchterkrankung) abzielt und damit einen Eingriff in die innere Freiheit der Betroffenen darstellt. Die Grenzen für eine solche  Zwangsbehandlung müssen aus verfassungsrechtlicher und kriminalwissenschaftlicher Sicht eng gesetzt werden und messen sich letztendlich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ("freier Wille des Betroffenen" vs. "Schutzinteresse der Gesellschaft"). Daneben setzt sich die Studie kritisch mit der Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Drogenabhängigkeit und Kriminalität auseinander. Um eine ausreichende fachliche Tiefe in der Bewertung der Sinnhaftigkeit und Vertretbarkeit des Maßregelvollzugs nach  § 64 StGB zu erreichen, nähert sich  Wilms der Thematik aus interdisziplinärer Perspektive: einbezogen werden neben juristischen und kriminologischen Gesichtspunkten auch Beiträge aus Psychologie und Sozialwissenschaften.

Das Ergebnis der Studie: Zwischen Drogenabhängigkeit und Kriminalität ist ein Kausalzusammenhang wissenschaftlich nicht nachweisbar, Drogenabhängigkeit und Kriminalität werden als zwei voneinander unabhängige Ausdrucksformen eines devianten Lebensweges aufgefasst. Aus diesem Grund bewertet Wilms die Unterbringung nach § 64 StGB auch unter dem Aspekt der Legitimität der Rechtsnorm als nicht vertretbar, wird dort doch die Gefährlichkeit des Täters in seiner Abhängigkeit von Rauschmitteln begründet. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt stellt demnach eine Verfassungswidrigkeit dar.

Autorin/Hintergrund

Die vorliegende Arbeit wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster im Juli 2004 als Dissertation angenommen und mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 ausgezeichnet. Die Autorin studierte 1991-1996 Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Nijmegen/NL und arbeitet seit ihrer Promotion als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Städtetag im Bereich Sozialpolitik.

Aufbau

Die Untersuchung zur kriminalwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Legitimität der Maßregel nach § 64 StGB gliedert sich in vier Hauptteile:

  1. Einleitung
  2. Begriffliche, empirische und gesetzliche Grundlagen der Suchtkrankenbehandlung im strafrechtlichen Kontext
  3. Juristische Grundlagen und Konstruktion des Kausalzusammenhangs von Abhängigkeitserkrankung und Kriminalität und deren kritische Bewertung
  4. Legitimität des § 64 StGB unter dem Blickwinkel "Vorhersagbarkeit strafbaren Verhaltens", "Verhältnismäßigkeit", "Aspekte des Grundrechts"

Inhalt

  • Nach der kurzen Hinführung an die Thematik und die Erläuterung des Forschungsvorgehens im ersten Teil erfolgt im zweiten Abschnitt eine umfassende Darstellung der begrifflichen (Drogen, Illegalisierung, Drogenmissbrauch und -abhängigkeit, Kriminalität) und gesetzlichen Grundlagen der Suchtkrankenbehandlung: Absehen von der Strafverfolgen nach § 31a BtMG, Therapie-statt-Strafe-Regelung nach § 35 BtMG,  Unterbringung in der Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Deutschland. In diesem Zusammenhang wird auch der aktuelle wissenschaftliche Forschungsstand zum Drogenkonsumverhalten und zur Drogenkriminalität (vorwiegend auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2002) in Deutschland referiert.
  • Im dritten Abschnitt wird die juristische Konstruktion des Kausalzusammenhangs von Abhängigkeitserkrankung und dadurch begründeter Kriminalität ("Drogenkriminalität") dargestellt. Die Rechtsnorm § 64 StGB schöpft seine Rechtfertigung und Existenzberechtigung daraus, dass mit der Behandlung der zugrunde liegenden Abhängigkeitserkrankung die "Wurzel des Übels" bekämpft wird, da der Anordnungsgrund der Maßregel die Gefährlichkeit des Täters aufgrund seiner Alkohol- oder Drogenabhängigkeit ist. Die Maßnahme zielt (wie alle Maßregeln der Besserung und Sicherung) auf die Reduktion der Gefährlichkeit durch Behandlung, so dass die prospektiv angenommene Gefährlichkeit des Täters als so gering eingeschätzt werden kann, dass eine Rückführung in gesellschaftliche Bezüge (Freiheit) vertretbar erscheint. Ausführlich werden Grundprinzipien (Zweispurigkeit des Strafrechts, Schuldfähigkeit, künftige Gefährlichkeit des Täters) und Eckpunkte der juristischen Bewertung der Kriminalität Drogenabhängiger dargestellt (Anlassdelikt, Abhängigkeit und "Hang berauschende Mittel im Übermaß zu konsumieren", Erheblichkeit der Anlasstat, Zuziehung von Gutachtern, Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit der Maßregel zur Gefährlichkeit des Täters). Wilms“ Kritik an der juristischen Konstruktion des Kausalzusammenhangs zwischen Abhängigkeitserkrankung und Kriminalität ("Drogenkriminalität") setzt daran an, dass weder der Zustand des Täters noch seine begangene Tat oder seine künftige Gefährlichkeit einen bestimmten Erheblichkeitsgrad erreicht haben müssen. Es ist nach ihrer Auffassung ein Missstand, dass so therapieunfähige oder -unwillige Straftäter zwangsweise einer Behandlung zugeführt werden können. Ausführlich beschreibt Wilms im gleichen Abschnitt die Vollstreckungsrealität der Maßregel nach § 64 StGB (Dauer der Unterbringung, Merkmale der Untergebrachten Patienten, Art der Unterbringungsdelikte, Behandlungsziele, Effektivität der Maßnahme). In diesem Zusammenhang kritisiert Wilms, dass die Mehrzahl der deutschen Maßregeleinrichtungen an einem veralteten Therapieziel orientiert seien, nämlich dass sich der Behandlungserfolg ausschließlich an der vollständigen Konsumfreiheit der Patienten messen lasse. Jeder Drogenrückfall (der aus suchttherapeutischer Sichtweise als Symptom der Erkrankung zu sehen ist und akzeptiert werden muss) werde juristisch als Misserfolg ("schuldhaftes Therapieversagen") bewertet und kann im Einzelfall mit strafbewerten Maßnahmen geahndet werden. Die Behandlungserfolge in der Entziehungsanstalt sind entsprechend dürftig.
    Zur Abgrenzung der Maßnahme "Unterbringung in der Entziehungsanstalt nach § 64 StGB" von anderen juristischen Reaktionen auf Straftäter mit Drogenproblemen beschreibt Wilms ausführlich die Sanktionsformen "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB“, Bewährungslösungen nach §§ 56 und 67b StGB, Regelvollzug, Behandlung in einer Sozialtherapeutischen Anstalt gem. § 9 StVollzG und Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG, sowie deren Behandlungsrealtiät. Hier setzt Wilms mit einem zweiten Kritikpunkt an der Maßregel nach § 64 StGB an: alle juristischen Sanktionsformen die auf eine Behandlung der suchtmittelabhängigen Täter abzielen, setzen auf die Zustimmung der Betroffenen, wodurch diese ihre "psychische Freiheit" behalten würden, lediglich § 64 StGB setzt sich über diesen Grundsatz weg, was zu einer nicht zu aktzeptierenden Eingriffsintensität der Maßregel führe.
    Der dritte Abschnitt endet mit der Darstellung der Anordnungspraxis des § 64 StGB. Die Strafverfolgungsstatistik belegt ein rasantes Ansteigen der Einweisungs- und Unterbringungzahlen in diesem Bereich innerhalb der letzten zehn Jahre, durchschnittlich befinden sich 1000 bis 1800 Patienten im Vollzug gem. § 64 StGB. Dabei würden die Anordnungsbestimmungen des § 64 StGB nicht umfassend berücksichtigt, es hängt oft vom Zufall ab, ob die Unterbringung in der Entziehungsanstalt ausgesprochen wird oder nicht. Der Großteil der suchtmittelabhängigen Täter wird so weiterhin der Vollstreckung von Haftstrafen in Justizvollzugsanstalten zugeführt, wodurch ein strukturiertes Angebot an Therapiemaßnahmen unterbleibe.
  • Im vierten Abschnitt erfolgt die Überprüfung der Legitimität des § 64 StGB hinsichtlich seiner Tatbestandsvoraussetzungen bzgl. des (konstruierten) Kausalzusammenhangs zwischen Suchterkrankung und Kriminalität. Die Anordnung der Maßregel orientiert sich im Gegensatz zur Verhängung von Strafen nicht an der Schuld, sondern an der (künftigen) Gefährlichkeit des Täters, d. h. weitere Straftaten des Täters müssen auf seinen Hang (Suchtmittelabhängigkeit) zurückzuführen sein, was eine generellen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen Abhängigkeit und Kriminalität unterstellt. Die Annahme einer solchen Symptomatizität der Straffälligkeit Drogenabhängiger wird in dem zentralen vierten Teil der Studie kritisiert. Dazu wird zunächst der Diskussionsstand zur Legitimität des § 64 StGB referiert. Wilms verweist hier auf Probleme der kriminalpsychiatrischen Prognosewissenschaft, den Grundwiderspruch von Hilfe und Kontrolle in Institutionen der Zwangsbehandlung, die Einwilligungsvorausetzung der Betroffenen und die Fraglichkeit der Effektivität der Maßnahme. Ausführlich erfolgt dann die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Legitimität der Maßregel gem. § 64 StGB. Unter Rückgriff auf die bestehende Rechtslage, v. a. des Bundesverfassungsgerichts, sowie psychiatrisch-psychologische Aspekte kommt Wilms in ihrer Studie zu dem Schluss, dass von der "Vorstellung eines kausalen Nexus von Kriminalität und Aggressivität durch Alkohol- oder sonstige Drogenabhängigkeit abgewichen werden" sollte. Dem Staat wird die Berechtigung der Zwangsbehandlung nicht einsichtsfähiger oder -williger Suchtkranker nicht zuerkannt. Stattdessen müssten Therapieoptionen auf freiwilliger Basis angeboten werden. Dem deutschen Gesetzgeber wird abschließen aufgetragen, die Existenzberechtigung des § 64 StGB im deutschen Strafrecht kritisch zu prüfen und durch andere, legitime und besser geeignete Maßnahmen zu ersetzen.

Diskussion

Die wissenschaftliche Reihe "Beiträge zur Strafrechtswissenschaft", in dem die vorliegende Studie veröffentlicht wurde, richtet sich vorwiegend an Juristen die im Bereich der Strafrechtspflege oder als Lehrende an Hochschulen arbeiten. Diese, sowie mit Forschungsfragen befasste Wissenschaftler werden von der faktenreiche Analyse profitieren. Für Praktikerinnen aus Sozialberufen erweist sich die Buchreihe und die vorliegende Studie von Wilms als schwere Kost, da eine an rechtswissenschaftlichen Normen orientierte Sprache den Zugang zur -höchst relevanten- Thematik erschwert. Für Praktikerinnen im Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs bietet das Buch keine konkreten Handlungsansätze, was mit dem Forschungsaufbau der Studie auch nicht beabsichtigt war. Für Studienanfänger (in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologie und Rechtswissenschaften) ist das Werk weniger geeignet, da durch die umfassende Verknüpfung der Forschungsfragestellung mit empirischen Daten und rechtlichen Grundlagen schnell der Überblick verloren gehen dürfte.

Fazit

Eine umfangreiche und sehr genaue Analyse zur Legitmität staatlicher Zwangstherapiemaßnahmen gegenüber alkohol- und drogenabhängigen Straftätern. Die (angemessene) Faktenfülle und der verzweigte Forschungsaufbau gehen zu Lasten der Lesbarkeit der Studie. Für juristisch nicht vorgebildete Leserinnen dürfte die Fachsprache in einzelnen Abschnitten eine gewisse Herausforderung darstellen. Durch die Darstellung des aktuellen Forschungsstandes zum Drogenkonsum in Deutschland und die Übersicht über juristische Sanktionsformen bzgl. drogenkranker Straftäter, lohnt sich die Lektüre auch für PraktikerInnen aus dem Bereich der sozialen Arbeit. Die in der Studie formulierten Aussagen zur (In)Effektivität des Maßregelvollzugs gem. § 64 StGB wurden bedauerlicher Weise nicht durch eigenes Datenmaterial (z. B. Befragung der Maßregeleinrichtungen) untermauert, so dass ein etwas zu einseitiges (negatives) Bild dieses Einrichtungstyps gezeichnet wird. Die Studie greift ein Spezialthema auf, dass zunächst nur für die direkt damit befassten Berufsgruppen Relevanz besitzt. Allerdings gelang der Autorin die Verknüpfung mit generellen Fragen um die Legitimität staatlicher Eingriffe in individuelle Persönlichkeitsrechte, wodurch das Werk seine Bedeutung auch für andere Arbeitsfelder sozialer Arbeit gewinnt.

Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Es gibt 177 Rezensionen von Gernot Hahn.

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Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 12.05.2007 zu: Yvonne Wilms: Drogenabhängigkeit und Kriminalität. Eine kritische Analyse des § 64 StGB unter kriminalwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten. Lit Verlag (Berlin, Münster, Wien, Zürich, London) 2005. ISBN 978-3-8258-8864-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/3933.php, Datum des Zugriffs 26.01.2025.


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