Walter Schellhorn, Lothar Fischer et al.: SGB VIII/KJHG - Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Rezensiert von Prof. Dr. Brigitta Goldberg, 17.04.2008

Walter Schellhorn, Lothar Fischer, Horst Mann, Helmut Schellhorn: SGB VIII/KJHG - Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe. Ein Kommentar für Ausbildung, Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft. Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Hürth) 2007. 3. Auflage. 660 Seiten. ISBN 978-3-472-05581-5. 68,00 EUR.
Vorbemerkung
In den Jahren 2004 und 2005 gab es im Kinder- und Jugendhilferecht zahlreiche wichtige Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 sowie das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) vom 08.09.2005. Eine Vielzahl von Paragraphen des Sozialgesetzbuchs VIII wurde dabei geändert oder neu eingefügt, so dass in den Jahren 2006 und 2007 die meisten Kommentare zum SGB VIII in Neuauflagen herauskamen. Der vorliegende, von Walter Schellhorn (Geschäftsführer des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge a.D.), Dr. Helmut Schellhorn (Professor an der FH Frankfurt/Main), Prof. Dr. Lothar Fischer (Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel) und Horst Mann (Leiter des Servicebereichs Recht beim Landeswohlfahrtsverband Hessen) in dritter Auflage herausgegebene und bearbeitete Kommentar gehört zu diesen Neuauflagen. Er tritt an die Stelle der (noch von Walter Schellhorn allein herausgegebenen) zweiten Auflage aus dem Jahre 2000. Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung wurden bis Juli 2006 berücksichtigt.
Die vorliegende Rezension behandelt nicht nur die Besonderheiten des Kommentars von Schellhorn/Fischer/Mann, sondern vergleicht diesen stellenweise mit anderen Kommentaren zum SGB VIII, insbes. dem Gemeinschaftskommentar von Fieseler/Schleicher/Busch (vgl. dazu meine Rezension), dem Lehr- und Praxiskommentar von Kunkel (vgl. dazu meine Rezension) sowie – demnächst auch mit einer Rezension bei socialnet – dem Frankfurter Kommentar von Münder u. a. sowie dem Kommentar von Wiesner.
Aufbau und Inhalt
Das Werk beginnt mit einer ausführlichen Einführung in das Kinder- und Jugendhilferecht. Diese Einführung bietet einen sehr guten Überblick über die wesentlichen Fragen dieses Rechtsgebietes und ermöglicht auch Fachfremden eine schnelle Einarbeitung in die Thematik. Im Anschluss an diese Einführung richtet sich der Aufbau – wie bei Kommentaren üblich – nach dem zugrunde liegenden Gesetz, hier dem SGB VIII. Jeder Paragraph wird einzeln kommentiert, wobei jeweils der Gesetzestext sowie eine Gliederung zum leichteren Auffinden der einzelnen Inhalte vorangestellt wurden. Die Kommentierungen beginnen im gesamten Werk durchgängig mit einem Überblick über die Bedeutung der Norm sowie die Gesetzesänderungen seit Inkrafttreten des SGB VIII. Sofern vorhanden wird in den Kommentierungen darüber hinaus auf die ergänzend heranzuziehenden Landes-Ausführungsgesetze zum SGB VIII verwiesen. Am Ende jeder Kommentierung findet sich ein ausführliches Literaturverzeichnis, das eine Fundgrube für weitergehende Beschäftigungen mit den Inhalten ist.
Anders als in manchen anderen Kommentaren finden sich im Schellhorn/Fischer/Mann keine einführenden Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten des Gesetzes und keine die Kommentierungen ergänzenden und für das Verständnis durchaus hilfreiche Übersichten. Wem solche Vorbemerkungen oder Übersichten wichtig sind, sollte eher auf andere Kommentare (wie z. B. den Gemeinschaftskommentar von Fieseler/Schleicher/Busch, den Frankfurter Kommentar von Münder u. a. oder den Kommentar von Wiesner), die über solche Vorbemerkungen und Überblicke verfügen, zurückgreifen. Ebenso sind die für das Verständnis vieler Paragraphen erforderlichen ergänzenden Regelungen aus anderen Gesetzen (anders als in den Kommentaren von Kunkel, Münder u. a. sowie Wiesner) nicht mit abgedruckt und auch nicht mit erläutert, so dass beim Gebrauch des Kommentars häufig (in der Praxis nicht immer vorhandene) Gesetzestexte oder sogar andere Kommentare zusätzlich herangezogen werden müssen.
Im Vergleich zu anderen SGB VIII-Kommentaren weist der vorliegende Band aber andere Besonderheiten auf, die vielen anderen Kommentaren fehlen. So finden sich am Anfang des Werkes ein Register der Änderungen des SGB VIII (ein solches Verzeichnis findet sind ansonsten nur bei Kunkel) sowie ein Verzeichnis der zitierten höchstrichterlichen Entscheidungen mit ihren Fundstellen.
Inhaltliche Schwerpunkte setzt der Kommentar bei der Abstimmung mit dem Kommunalverfassungsrecht sowie den Auswirkungen der Föderalismusreform.
Inhaltliche Prüfung des Kommentars anhand des § 8a SGB VIII
Anhand einer inhaltlichen Prüfung der Kommentierung zu dem durch das KICK neu eingefügten § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) soll die Brauchbarkeit des Werkes nun beispielhaft untersucht werden. Der § 8a wird von Horst Mann dargestellt. Die Erläuterung fällt mit nur 6,5 Seiten deutlich kürzer aus als in den anderen Kommentaren und wird der Bedeutung der Norm in der Praxis der Jugendhilfe nur annähernd gerecht. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Schellhorn/Fischer/Mann auch der Kommentar mit der mit Abstand geringsten Gesamtseitenzahl ist, was sich im Preis gleichwohl nur bedingt widerspiegelt.
Die Kommentierung des § 8a beginnt mit einem kurzen Überblick über die Bedeutung des Paragraphen. Mann schildert hier die Reichweite des staatlichen Wächteramtes sowie Anlass, Sinn und Zweck der (Neu-)Regelung und geht darauf ein, dass die Norm als Verfahrensregelung zu verstehen ist. Für manche andere Inhalte, die darüber hinaus in anderen Kommentaren ausführlich erläutert werden, gibt Mann nur Literaturhinweise (so z. B. zur Frage der Stellung des § 8a im Gesetz oder zur strafrechtlichen Garantenhaftung). In der Folge werden die vier Absätze des § 8a nacheinander kommentiert. Alle diese Erläuterungen bleiben aufgrund der Kürze der Kommentierung recht oberflächlich und manche schwierigen (und ggf. auch umstrittenen) Fragen bleiben ausgeklammert, was allerdings z. T. durch weitergehende Literaturhinweise aufgefangen wird. Soweit ersichtlich hält Mann sich inhaltlich jeweils im Bereich der herrschenden Meinung, so dass die Hinweise in der Praxis jeweils gut brauchbar sind.
Insgesamt gesehen ist der Schellhorn/Fischer/Mann im Hinblick auf den § 8a sehr gut geeignet für eine Einführung und einen schnellen Überblick über die Thematik sowie für Hinweise auf weiterführende Literatur. Aufgrund der Kürze bleibt die Kommentierung aber häufig zu oberflächlich, so dass sie bei umstrittenen Fragen als alleinige Quelle nicht ausreicht. Damit wird die Erläuterung dem Anspruch des Kommentars, auch für die Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis tauglich zu sein, nicht gerecht (hier sind die Kommentare von Münder u. a. sowie Wiesner, für die Rechtsprechung zudem der von Kunkel, deutlich vorzugswürdig). Für die Ausbildung jedoch eignet sich der Schellhorn/Fischer/Mann bezogen auf § 8a sehr gut. Zu beachten ist, dass hier nur ein Paragraph einer eingehenderen inhaltlichen Prüfung unterzogen wurde und dass die diesbezüglichen Anmerkungen keinesfalls auf den ganzen Kommentar übertragbar sind.
Bewertung und Fazit
Dieser Kommentar zeichnet sich durch zahlreiche Hinweise auf die Rechtsprechung und weiterführende Literatur sowie einen sehr guten Überblick über Gesetzesänderungen und die ergänzende Landesgesetzgebung aus. Insoweit ist er – so wie er es laut Ankündigung sein möchte – auch für die Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis ein sehr brauchbares Hilfsmittel in der täglichen Arbeit mit dem SGB VIII. Aufgrund der Kürze des Kommentars fehlt jedoch an vielen Stellen die für die Praxis notwendige Tiefe der Darstellung, so dass ergänzend die in der Kommentierung genannten ergänzenden Hinweise bzw. sogar andere Kommentare herangezogen werden müssen.
Rezension von
Prof. Dr. Brigitta Goldberg
Ev. Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum
Website
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