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Beate Rudolf, Matthias Mahlmann (Hrsg.): Gleichbehandlungsrecht. Handbuch

Rezensiert von Ute Wellner, 01.06.2007

Cover Beate Rudolf, Matthias Mahlmann (Hrsg.): Gleichbehandlungsrecht. Handbuch ISBN 978-3-8329-1413-4

Beate Rudolf, Matthias Mahlmann (Hrsg.): Gleichbehandlungsrecht. Handbuch. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2006. ISBN 978-3-8329-1413-4. 49,00 EUR. CH: 84,00 sFr.

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Thema

Ein Gesetz zum Thema Gleichbehandlung und nicht nur im Arbeitsleben. Selten hat es im Vorlauf soviel an öffentlichen Diskussionen, Bedenken und auch ein Hinauszögern der Umsetzung und Verabschiedung gegeben wie zum seit dem 18.8.2006 geltenden AGG. AGG steht für Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Diskutiert wurde es in der Vergangenheit als Anti-Diskriminierungsgesetz. Der deutsche Gesetzgeber war in der Pflicht in der EU verabschiedete Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Man ließ sich dafür viel Zeit, auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Im Arbeitsleben wie in der Zivilgesellschaft besteht nun die Möglichkeit sich wegen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, der Religion, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder aufgrund von sexueller Identität zu beschweren oder zu klagen. Möglich sind Ansprüche auf Geld wie Schadensersatz und Entschädigung. Einklagen auf eine Stelle kann man sich nicht. Arbeitgebende befürchten Klagewellen. Man wird abwarten, aber in der Vergangenheit haben die  geltenden Anti-Diskriminierungsvorschriften wenige vor die Gerichte bewegt. Einschränkend ist zu bemerken, dass es hier vorrangig um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts ging und Frauen klagen - klagen aber seltener laut. Benachteiligungen zu beweisen ist nicht unbedingt einfach.

Mit dem Gesetz neu geschaffen ist die Antidiskrimnierungsstelle mit Sitz in Berlin. Sie soll informieren, fördern, analysieren, beobachten, unterstützen und evaluieren. Fraglich bleibt, ob eine einzige zentrale Stelle nicht nur einen Placebo-Effekt hat.

Übersicht

Beate Rudolf und Matthias Mahlmann haben dieses umfangreiche und vielfältige Handbuch herausgegeben. Es nimmt sich dem AGG aus vielerlei Sicht an. Folgende Themen werden dargestellt:

  • Mahlmann: Die Ethik des Gleichbehandlungsrechts
  • Rudolf: Der völkerrechtliche Rahmen von Gleichbehandlungsrecht
  • Mahlmann: Gleichheitsschutz im Europäischen Rechtskreis
  • Malek: Anti-Discrimination Law in Britain
  • Latraverse: Antidiskriminierungsrecht in Frankreich: Eine neue Herausforderung für den Gleichheitssatz
  • Rudolf: Gleichbehandlungsrecht und Öffentliches Recht
  • Armbruster: Der allgemein-zivilrechtliche Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Voggenreiter: Der arbeitsrechtliche Teil des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Hühn: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Klose: Sozialdaten zu Ungleichbehandlung und Diskriminierung

Inhalt

Vorab: ich habe natürlich das ganze Buch gelesen, aber nur einige - vielleicht zu wenige - Themengebiete und AutorInnen zur Beschreibung genutzt.

Alexander Klose hat sozio-ökonomische Daten zusammengestellt, die Diskriminierungen nahe legen, aber natürlich, so der Autor, lassen sie auch andere Interpretationen zu. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden Daten und Zahlen genannt die mehr, aber auch nicht weniger, als Indizien für Benachteiligungen anzusehen sind. So haben z.B. nur 1% der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland einen Migrationshintergrund. Junge Frauen haben aufgrund ihrer Nationalität weit mehr Erfahrungen mit rassistischen Abwertungen gemacht als andere. Auch Frauen mit Behinderungen gehören dazu. Als Beispiele für Benachteiligungen werden von ihnen genannt: unverhohlenes Anstarren oder auch ungefragtes Duzen. Sehr unterschiedliche Untersuchungen und Befragungen zieht der Autor heran. Sie machen eins sehr deutlich, die Vielfalt um die es bei diesem Thema gehen kann.

Fördern, analysieren, beobachten, unterstützen auch evaluieren soll die neu geschaffene Antidiskriminierungsstelle mit Sitz in Berlin zugunsten von Benachteiligten, ebenso wie den Arbeitgebenden und weiterer Personen.  Jeder EU-Staat muss sicherstellen, dass es zu den Zuständigkeiten dieser Stelle gehört:

  • die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise zu unterstützen und ihrer Beschwerde wegen Benachteiligungen nachzugehen,
  • unabhängige Untersuchungen zum Thema der Diskriminierung durchzuführen,
  • unabhängige Berichte zu veröffentlichen und Empfehlungen zu allen Aspekten vorzulegen, die mit Diskriminierung in Zusammenhang stehen.

Erfahrungen mit solchen Stellen gibt es z.B. aus Österreich. Uta Hühn stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor und geht auf die geforderte unabhängige Arbeitsweise und ihre Aufgaben detailliert ein: Die Vermittlung von Beratung durch andere Stellen wird ebenso erläutert, wie die sogen. Weiterleitungspflicht.

Die Ethik des Gleichbehandlungsrechts ist das Thema von Matthias Mahlmann. "Modernes Gleichbehandlungsrecht ist in manchen Aspekten ein rechtspolitisch besonders umkämpftes Rechtsgebiet.", so sein Einstiegssatz. Das überrascht und doch auch nicht. Vielleicht weil Gleichheit und Gerechtigkeit schon seit der Antike "zusammengedacht" werden. Gleichbehandlungsrecht ermöglicht in gesicherten Freiheitssphären eine Entfaltung der Vielfalt der Menschen, ohne dass ein bestimmtes Merkmale für die Menschen zum Hindernis wird. Der Schutz menschlicher Wertgleichheit dient der Möglichkeit, menschliche Vielfalt und deswegen willkommene faktische Ungleichheit zu verwirklichen. Wie andere Rechtsgebiete auch, so wird das Gleichbehandlungsrecht nicht alle Probleme des Ausschlusses von Menschengruppen aufgrund bestimmter angeborener oder erworbener Merkmale lösen. Der Zweck des Rechts liegt aber gerade darin, individuelle Gerechtigkeit herbeizuführen. Gleichbehandlungsrecht sichert die gewünschte Vielfalt der Lebensformen.

Wie stehen Völkerrecht, Europarecht und deutsches Recht im Rahmen von Gleichbehandlung zueinander. Die Autorin und Mit-Herausgeberin des Buches Beate Rudolf gibt einen Überblick wie die einzelnen Rechtsbereiche aufeinander einwirken und was Bestand hat. Wie wirken Altverträge auf die Neuregelungen ein und wie erfolgt eine völkerrechtskonforme Auslegung des deutschen Rechts. Detailliert stellt sie die völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote im Einzelnen nacheinander dar. Beginnend mit den Grundbegriffen und Normtypen, zu den von ihnen erfassten Lebensbereichen zu den völkerrechtlich verbotenen Unterscheidungsmerkmalen. Danach hat das Völkerrecht früher als das deutsche Verfassungsrecht erkannt, dass sich aus Diskriminierungsverboten eine staatlliche Schutzpflicht ergeben muss. In einem weiteren Teil geht Rudolf auf die Durchsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen ein und stellt das Berichts- und Beschwerdeverfahren vor.

Claudia Voggenreiter widmet sich dem arbeitsrechtlichen Teil des AGG. Umfassend stellt sie den Anwendungsbereich und die Benachteiligungstatbestände im Einzelnen dar. Erläutert in welchen Schritten eine rechtliche Prüfung erfolgt und deren entscheidungsrelevanten  Voraussetzungen. Definition und Schutzbereich  der einzelnen Merkmale werden von ihr erläutert um dann mögliche Rechtfertigungstatbestände darzustellen. Immer auch ergänzt mit Beispielen. Anschliessend beschreibt sie die Rechtsfolgen einer Benachteiligung, Ersatz des Vermögensschadens oder eines immateriellen Schadens, also die Entschädigung der benachteiligten Person. Wie sieht bei  der Geltendmachung von Ansprüchen die prozessuale Situation aus? Erörtert wird hier im speziellen die Frage der Beweislast. Wo kann es bei Benachteiligungen Unterstützung geben? Wie hilfreich oder/und unterstützend sind bestehende oder sich bildende Anti-Diskriminierungsverbände? Auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird in einem eigenen Kapitel eingegangen. Weiter geht es mit dem schwierigen und aktuellen Thema der Stellenausschreibung, der BewerberInnenauswahl und dem damit verbundenen Fragerecht der Arbeitgebenden. Die sich anschliessenden Absagen sowie den Vertragsschluss mit dem oder der neuen Beschäftigten erläutert sie anschliessend Schritt für Schritt, auch wieder mit Beispielen ergänzt. Was ist von Arbeitgebenden in den laufenden Beschäftigungsverhältnissen alles zu berücksichtigen, zu tun oder zu unterlassen? Zusammenfassend stellt sie fest, "das der Gesetzgeber den Rechtsanwendern ein gesetzliches Puzzle überlassen hat, dem einige fehlerhafte Stücke beigefügt wurden, einige Stücke noch gänzlich fehlen und von dem zu erwarten ist, dass erst eine sehr lange Anpassungsphase durch Rechtsprechung ein homogenes Ganzes ergeben wird, das dann auch die zu wünschende Rechtssicherheit vermittelt."

Dem Gleichbehandlungsrecht in bezug zum Zivilrecht ist in den Medien etc. viel Beachtung mit allen Vorteilen, aber vor allen Dingen Nachteilen geschenkt worden. Weniger Berücksichtigung findet die Beziehung zwischen AGG und dem öffentlichen Recht, obwohl es hier zahlreiche Berührungspunkte gibt. Die formellen und materiellen Anforderungen der Verfassung wirken auf das AGG ein und das AGG modifiziert eine Reihe von Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts. Beate Rudolf geht diesem Verhältnis sehr differenziert mit Blick nach vielen Seiten und auf unterschiedlichste Ebenen nach. Die europarechtlichen Richtlinien müssen umgesetzt werden sowohl bei den Leistungen der öffentlichen Hand wie auch bei den dortigen Beschäftigungsverhältnissen. Wie sieht der jeweilige Anwendungsbereich aus und wie ist das Verhältnis von AGG zum Verfassungsrecht vom Inhaltlichen, vom Rang und der Wirkung der Diskriminierungsverbote? Das Ziel, Diskriminierungen (oder wie im AGG Benachteiligungen) zu bekämpfen, hat in der Regel ein höheres Gewicht als das Grundrecht, in welches dabei eingegriffen wird, soweit nicht dessen Kernbereich betroffen ist. Aber, zwischen den einzelnen Diskriminierungsverboten besteht keine Hierachie. Die in § 1 AGG aufgezählten Merkmale werden im Zusammenhang des Verfassungsrechtes wieder näher beschrieben. So wird deutlich, dass das Grundgesetz noch weitere Diskriminierungsverbote enthält: wie z.B. Sprache und Schutz von Ehe und Familie, um zwei zu nennen. Diese dürfen, so die Autorin, nicht in das AGG hineingelesen werden. Weiter gibt es einen Überblick über das Beamtenrecht, das Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnnen und Soldaten, erläutert wird der Bildungssektor, wie das Sozialrecht . Ausführlich stellen Rudolf und Klose das geltende Recht für die Soldatinnen und Soldaten dar. Hier ist ein eigenes Gesetz geschaffen worden. Fazit der Autoren, hier hat der Gesetzgeber eine Minimallösung gewählt.

Fazit

Handbuch ist nicht das richtige Wort für dieses Werk. M.E. ist  es mehr ein Nachschlagewerk. Wer sich umfangreich in die Materie AGG einarbeiten möchte und dazu interessante umfangreiche Hintergrundinformation haben muss, ist mit diesem Buch sehr gut bedient. Es öffnet auch den Blick über den deutschen Tellerrand nach Großbritannien und Frankreich. Weitere Informationen und Entscheidungen sind über die reichlich vorhandenen Fußnotenverweise möglich. Diese habe ich an einigen Stellen bereits hilfreich genutzt. Gerade im  arbeitsrechtlichen Teil können Lesende immer wieder Beispiele aus der Praxis finden, die, wie ich finde, nicht nur für das eigene Verständnis, sondern auch für die Erläuterung die "vor Ort" notwendig sein können und eine Hilfestellung geben. Für mich besonders interessant war die statistische Darstellung, deren Verknüpfungen und die daraus gezogenen Schlüsse. Die Darstellung der Prüfungsschritte im Bereich Arbeitsrecht, sowie im  öffentlichen Recht die sehr ausführlichen Erläuterungen zum SoldatenInnenrecht.  Die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch hätte ich mir ausführlicher gewünscht. M.E. wären sie ein eigenes Kapitel wert gewesen.

Ich werde dieses Nachschlagewerk zukünftig sicher noch häufiger in die Hand nehmen und es auch entsprechend zitieren. Erwähnen möchte ich auch noch das sehr umfangreiche Stichwortverzeichnis mit Randnummern. Dies ist eine gute Hilfestellung des AutorInnenteams bei der Suche.

Abschliessend, das Buch ist für Lesende ohne Rechtskenntnisse nicht leicht zu bearbeiten. Es bietet vielfältigste Informationen, die mehr als nur die Grundlage für eine fundierte Argumentation geben.

Rezension von
Ute Wellner
Juristin und Mediatiorin,freiberuflich tätig in Personaltraining, Fortbildung und Mediation. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Gleichstellungsrecht, Diskriminierung am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, AGG)

Es gibt 21 Rezensionen von Ute Wellner.

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Zitiervorschlag
Ute Wellner. Rezension vom 01.06.2007 zu: Beate Rudolf, Matthias Mahlmann (Hrsg.): Gleichbehandlungsrecht. Handbuch. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2006. ISBN 978-3-8329-1413-4. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/4447.php, Datum des Zugriffs 28.11.2023.


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