Hiltrud Schröter: Das Gesetz Allahs. Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum
Rezensiert von Prof. Dr. Joachim Thönnessen, 28.09.2007
Hiltrud Schröter: Das Gesetz Allahs. Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum. Ulrike Helmer Verlag (Sulzbach/Taunus) 2007. 280 Seiten. ISBN 978-3-89741-221-7. 19,90 EUR. CH: 33,80 sFr.
Thema
In dem Buch "Das Gesetz Allahs" thematisiert die Verfasserin Frau Schröter das islamische und das christliche Gottesbild. Dies ist der Hintergrund, vor dem wichtige gesellschaftliche "Institutionen" wie Ehe und Familie, aber auch Sexualität, Heirat, die Geschlechterordnung, die Menschenrechtserklärungen sowie die extremen bzw. extremistischen Ausprägungen "Ehrenmorde" und "Zwangsverheiratungen" interpretiert werden.
Entstehungshintergrund
Im Rahmen eines Forschungsprojektes in Nord-Marokko (1989-1994) und einer Biografieforschung über muslimische Frauen (1990-2001) an der Universität Frankfurt/Main lernte Frau Schröter viele Frauen kennen, "die im Alter von 11 bis 14 Jahren verheiratet worden waren und inzwischen 40 bis 80 Jahre alte waren" (S. 67; vgl. auch Schröter 2003). Das vorliegende Buch schrieb Frau Schröter "aus Verantwortung für unsere Kinder und Enkelkinder, denen ich die Grundwerte unserer Kultur, zu denen die Gleichberechtigung von Frau und Mann und das generelle Tötungsverbot gehören, erhalten möchte, und in der Hoffnung, dass Aufklärung dazu beiträgt" (S. 15).
Inhalt
Das Buch ist in zehn Kapitel eingeteilt.
Zunächst wird die Scharia (mit diesem Begriff bezeichnen Muslime das Gesetz Allahs) u.a. unter Berufung auf "neuere Forschungsergebnisse" vorgestellt. Zitiert wird hier vor allem eine im Jahre 2005 durch den emeritierten Kath. Theologen Karl-Heinz Ohlig (Universität des Saarlandes) herausgegebene Aufsatzsammlung (Ohlig/Puin 2005) zur Entstehung des Islam. Frau Schröter führt die dort gewonnenen Ergebnisse an, um «berechtigte Zweifel an fast allem bisher Geglaubten und Gelehrten über Mohammed auszusprechen«: "Nichts davon ist historisch beweisbar. Alle schriftlichen so genannten «Quellen« wurden erst rund 200 Jahre nach den Anfängen des Islam verfasst. Sogar die Person Mohammed scheint eine Erfindung zu sein" (S. 31).
Das Buch wird fortgeführt mit einem Vergleich von islamischem und christlichem Gottesbild. Hier argumentiert Frau Schröter, dass es einen fundamentalen Unterschied gibt. Während der Weg Jesu "nach seiner Lehre immer der rechte Weg der Liebe und der Gewaltlosigkeit, der Weg der Wahrheit" ist (S. 44), kann "der Weg, den Allah leitet, … Rechtleitung und Irrleitung sein" (ebd.).
In den nächsten beiden Kapiteln werden Sexualität, Heirat, Ehe und Familie (diese Reihenfolge wird von Frau Schröter in den Überschriften festgelegt) im Islam und im Christentum miteinander verglichen. Auch hier gelangt sie zu einem fundamentellen Unterschied: "Gleichberechtigung gibt es in der islamischen Familie nicht" (S. 55). Und: "Nach christlicher Auffassung muss das Leben unverfügbar sein. Das gilt auch für das Leben vor der Geburt. Kinder werden als Geschenk Gottes angesehen. Ihre Erziehung durch die Eltern sollte Führung zum Eigenen sein. Sie sollten das Kind nicht zur Fügsamkeit zwingen" (S. 106). Im Islam hingegen "gehört das Abschleifen naturwüchsig vorhandener Individuierungstendenzen zugunsten der Entwicklung von Fügsamkeit und einer auf Familie und Sippe bezogenen Gruppenidentität" (S. 56f) besonders der Mädchen zur Sozialisation: "Durch religiöse Indoktrination werden äußere Autoritäten verinnerlicht, deren Stimme im Innern als eigener Wille eingeschätzt wird" (S. 57).
Im weiteren Verlauf ihrer Arbeit geht Frau Schröter ein auf die "Wurzeln der christlichen und islamischen Geschlechterordnung im Alten Testament". Zudem beschreibt sie die Grundzüge des islamischen Strafrechts, wobei sie besonders auf Steinigungen und Enthauptungen eingeht.
In der Themenwahl - wie mir scheint - relativ beliebig geht es in den nächsten Kapiteln weiter. Zunächst behandelt Frau Schröter die Bekleidungsvorschriften im Koran, insbes. das Kopftuch. Dabei stellt die Verfasserin 12 "Argumente gegen das Kopftuch im Staatsdienst" vor (S. 151). Sie fasst zusammen: "Die Forderung bestimmter Muslime nach dem Kopftuch auch für Lehrerinnen zeigt ihr Verständnis vom Islam als eine Art von «Politreligion«, die in alle Bereiche des Lebens hineinwirken, sie unterwandern und verändern soll" (S. 154).
Als nächstes wird in dem Kapitel "Im Namen der Ehre" über «Ehrenmorde« und «Zwangsverheiratungen« geschrieben. Ein Zitat fasst den Inhalt zusammen: "Strukturell geht es immer um dasselbe. Die Frau ist das Medium der Ehre des Mannes und der Familie. Die Bedeutung der Ehre ist immens: Ehre wird höher bewertet als ein Frauenleben" (S. 171).
Abgeschlossen wird das Buch mit einem Vergleich islamischer und westlicher Menschenrechtserklärungen. Zitat: "Hier ist die Würde der Person die Grundlage für die Individualrechte aller Menschen, dort das Allah-Gesetz für die unterschiedlichen Rechte und Pflichten von Frau und Mann, Muslimen und Nicht-Muslimen" (S. 220). Hinzu kommt noch ein Kapitel über "Das ewige islamische Paradies" und der Schluss "Die Frau ist weniger wert als der linke Hoden des Mannes" (S. 237ff). Desweiteren enthält das Buch die beiden Anhänge "Chronik der juristischen Entscheidungen und der Gesetzgebung zum Kopftuch" und "Ehrungen für den Einsatz gegen Ehrverbrechen".
Diskussion
Das Buch beinhaltet eine Ansammlung von Fakten, in die auch die Ergebnisse der Forschungsprojekte Frau Schröters miteinfliessen. Desweiteren nehmen Bibel- und Koranexegese bzw. Koraninterpretationen einen breiten Raum ein.
Hier schließt sich meine erste Frage an: Was befähigt und ermächtigt Frau Schröter - als Nicht-Theologin -, auch wenn sie von einem "theologischen Berater", Herrn Reinhard Wenner (vgl. S. 15), unterstützt wird, dies zu tun? Denn auch dieser theologische Berater hat sich nicht in erster Linie als Theologe und Korankenner einen Namen gemacht, sondern im "Bundesverband der Bürgerbewegungen zur Bewahrung von Demokratie, Heimat und Menschenrechten e.V." (BDB). Dieser Verband (www. Buergerbewegungen.de) warnt in seinem "Wertheimer Appell" vom 02.06.07 vor einer "schleichenden Islamisierung Deutschlands" und hat eine "Arbeitshilfe für die geistige Auseinandersetzung mit dem Islam" herausgegeben (3. Aufl. 2004). In deren Einleitung heißt es: "Der Koran als religiöse und gesellschaftspolitische Norm für Muslime stimmt in zentralen Fragen nicht mit den allgemein in Deutschland anerkannten Menschenrechten und Grundfreiheiten überein. Dennoch wird der Koran in Deutschland publiziert, in den Moscheen vorgetragen, muslimischen Kindern gelehrt und wohl künftig in staatlichen Ausbildungsstätten vermittelt".
Hier schließt sich meine zweite Frage an. In Verbindung mit der Tatsache, dass viele der dargestellten Sachverhalte und Erläuterungen einseitig, pauschalisierend und Vorurteile bekräftigend dargestellt werden (siehe auch Zitate oben), stellt sich doch die Frage: Was motiviert Frau Schröter, dieses Buch zu schreiben, und welches Ziel verfolgt sie dabei? Sie selber gibt (s.o.) folgende Antwort: "… aus Verantwortung für unsere Kinder und Enkelkinder, denen ich die Grundwerte unserer Kultur, zu denen die Gleichberechtigung von Frau und Mann und das generelle Tötungsverbot gehören, erhalten möchte, und in der Hoffnung, dass Aufklärung dazu beiträgt" (S. 15). Dazu meine dritte Frage/Anmerkung: Dieses Anliegen von Frau Schröter ist sehr unterstützenswert. Es ist nicht zu leugnen, dass es unter Berufung auf den Islam Tendenzen in der von ihr im Buch aufgezeigten Richtung gibt, aber trägt eine "Aufklärung", die den Sachverhalt, so wie sie ihn darstellt, wirklich zur Individuierung und Emanzipation bei? Oder bewirkt sie vielleicht eher das Gegenteil?
Grundsätzlich hat sich der Bochumer Rechtssoziologe Ralf Poscher (Poscher 2007) zu solchen Überlegungen geäußert. Er verdeutlicht: "Die Träger der religiösen Vorstellungen - Individuen oder Religionsgemeinschaften - sind weder Adressaten der Grundrechte noch des Demokratie-, Rechts- oder Bundesstaatsprinzips. Die Rede von verfassungswidrigen religiösen Überzeugungen impliziert einen Rechtsverstoß, wo kein Rechtsverstoß, sondern lediglich eine fehlende inhaltliche Übereinstimmung voneinander unabhängiger verfassungsrechtlicher und religiöser Überzeugungssysteme vorliegt, die durch das Grundgesetz nicht auf Harmonie festgelegt sind. Das differenzierte Verfassungsschutzkonzept des Grundgesetzes, das zwischen religiöser Gesinnung und verfassungsfeindlicher Bestrebung unterscheidet, schützt uns vielmehr vor einer Konstitutionalisierung der Religion und damit vor der Ironie, den konkreten und diffusen Befürchtungen, die Säkularisierung und Pluralisierung hervorrufen, mit einer Sakralisierung der Verfassung zu begegnen".
Fazit
Die religiösen, wirtschaftlichen und kulturellen Verschiebungen in unserem Lande lösen ohne Zweifel Ängste aus, - eine durchaus normale, menschliche Reaktion. Sie stellen uns vor die Aufgabe der Auseinandersetzung. Ein friedliches Miteinander erfordert dabei m.E. eine kühle, versachlichende und distanzierte Weise, sich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Zitate wie die u.a. oben aufgeführten provozieren hingegen Abschottungstendenzen und bauen neue Gräben auf.
Viele (Wissenschaftler wie Politiker) haben einen anderen Weg eingeschlagen: Ihnen geht es um die Integration der neuen Vielfalt in das herkömmliche staatskirchenrechtliche System: Die Islamkonferenz macht diese Tendenz im Bund sichtbar. In vielen Bundesländern gibt es ähnliche Bestrebungen: In Nordrhein-Westfalen wird über die Anerkennung islamischer Dachverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts verhandelt; es wird zudem über die Etablierung von Islamforschungszentren an Universitäten nachgedacht (vgl. Poscher 2007).
Ein Grossteil der Moslems lebt friedlich und in großer Ehrfurcht vor dem Leben - damit sind ausdrücklich auch die in Deutschland lebenden Moslems gemeint. Warum Frau Schröter von dieser Menschengruppe nicht spricht, ist eine vierte offene Frage, die mir dieses Buch nicht beantwortet.
Auf die Rezension des neuen Buches von Frau Schröter hatte ich mich sehr gefreut, schließlich war ich von ihrer letzten Veröffentlichung «Mohammeds Töchter«, welche ich auch rezensiert habe (vgl. Thönnessen 2004), sehr angetan. Dieses neue Buch hat mich aber etwas irritiert zurückgelassen.
Zitierte Literatur
- Ohlig, Karl-Heinz und Puin, Gerd-R. (Hg.): Die dunklen Anfänge. Neue Forschungen zur Entstehung und frühen Geschichte des Islam. Schiler, Berlin (1) 2005, (2) 2006
- Poscher, Ralf: Du musst nicht verfassungstreu sein; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.06.2007, S. 7
- Schröter, Hiltrud: Mohammeds deutsche Töchter. Ulrike Helmer Verlag, Königsstein/Ts 2003
- Thönnessen, Joachim (2004): Rezension: Hiltrud Schröter: Mohammeds deutsche Töchter. Bildungsprozesse, Hindernisse, Hintergründe; in: Österreichische Zeitschrift für Soziologie; 29, 04, S. 103-104
Rezension von
Prof. Dr. Joachim Thönnessen
Hochschule Osnabrück, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Studium der Philosophie und Soziologie in Bielefeld, London und Groningen; Promotion in Medizin-Soziologie (Uniklinikum Giessen)
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Zitiervorschlag
Joachim Thönnessen. Rezension vom 28.09.2007 zu:
Hiltrud Schröter: Das Gesetz Allahs. Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum. Ulrike Helmer Verlag
(Sulzbach/Taunus) 2007.
ISBN 978-3-89741-221-7.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/4964.php, Datum des Zugriffs 12.09.2024.
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