Katja Limbächer, Maike Merten et al. (Hrsg.): Das Mädchenkonzentrationslager Uckermark
Rezensiert von Prof. Dr. Friedhelm Vahsen, 20.01.2008
Katja Limbächer, Maike Merten, Bettina Pfefferle (Hrsg.): Das Mädchenkonzentrationslager Uckermark. Unrast Verlag (Münster) 2005. 2., überarbeitete, erweiterte und aktualisierte Auflage. 328 Seiten. ISBN 978-3-89771-204-1. 18,00 EUR.
Ausgangspunkt
Als Pendant zum Jugendschutzlager Moringen in der Nähe von Göttingen für männliche Jugendliche (1940) wurde im Jahre 1942 in abgeschiedener Lage das Jugendschutzlager Uckermark für weibliche Jugendliche nur 1,5 km vom Konzentrationslager Ravensbrück entfernt in der Nähe des damals mecklenburgischen Städtchen Fürstenau eingerichtet. Formell als letzte Erziehungsinstanz für "gemeinschaftsfremde, asoziale und kriminelle" Jugendliche deklariert, waren diese beiden Lager faktisch Konzentrationslager. Die dort Eingewiesenen waren im Regelfall über 16 Jahre alt, teilweise jedoch auch darunter.
Die Einweisungsgründe waren vielfältig und willkürlich. H. Himmler selbst hat z.B. in einem Erlass die sog. Swingjugendlichen als nicht gemeinschaftsfähig deklariert, angewiesen die Jugendlichen in die Jugendschutzlager einzuweisen und "brutal und rücksichtslos durchzugreifen" und die Eltern in Sippenhaft zu nehmen. Swingjugendliche hörten Jazz, tanzten danach, kleideten sich auffällig anders als Hitlerjugendliche. Andere Jugendliche waren (in besetzten Ländern) im Widerstand aktiv, halfen Partisanen, brachten ihnen Essen oder waren einfach widerborstig, fielen wiederholt den Jugendbehörden auf oder verweigerten den Dienst in HJ und BDM oder begingen sog. Arbeitsvertragsbrüche oder wurden als sexuell verwahrlost bezeichnet.
Von der vorgenommener Kategorisierung durch die erbbiologischen Untersuchungen von Robert Ritter und Mitarbeiter/innen hing das weitere Schicksal der Inhaftierten ab. Sog. Untaugliche oder "Störer" kamen wie die "Dauerversager" in Heilanstalten oder Konzentrationslager. Die Mädchen wurden in drei Blöcke aufgeteilt: Den Beobachtungsblock für die Dauer bis zu einem halben Jahres, danach erfolgte die Aufteilung in Erziehungsfähige und den unteren Block der "hemmungslos triebhaften" "die ewigen Querulanten" und die "Uneinsichtigen". Hinzu kam ein eigener Block für Gestapohäftlinge und für slowenische junge Frauen. Die "Einteilung war ein Urteil über Leben und Tod" (S.27). Mit dem Zusammenbruch der Ostfront wurden die weiblichen Jugendlichen in "die Konzentrationslager Ravensbrück und Bergen-Belsen" (S.23) Anfang des Jahres 1945 überstellt.
Aufbau und Inhalt
Der vorliegende Sammelband enthält 23 Beiträge, die sich im Wesentlichen auf folgende Aspekte beziehen:
1. Das Lager als Teil der nationalsozialistischen Jugendpolitik zwischen Unterstützung und Ausgrenzung/Ausmerze. Hier setzen sich Autorinnen u.a. mit folgenden Themen auseinander:
- Das Lager selbst und den historischen Bedingungen die den Aufbau und das Bestehen des Jugendschutz- und Vernichtungslagers Uckermark ermöglicht haben.
- Den Aufbau und die Funktion des Jugendschutzlagers als Mädchenkonzentrationslager.
- Die normierende und disziplinierende Funktionen und die ökonomische Bedeutung des Lagers.
- Das Lager als Teil der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik (S.11).
- Der Band zeigt das Zusammenwirken der einzelnen Behörden als Einweisungsinstanzen, die teilweise in Konkurrenz zueinander standen, wer die Einweisung veranlassen und mit durchsetzen konnte jenseits der Letztentscheidungsinstanz, dem Reichskriminalpolizeiamtes in Berlin (RKPA). Herausgearbeitet werden die Rolle der Pflegeamtsfürsorgerinnen und die Beteiligung der Sozialen Arbeit bei der Umsetzung rassehygienischer Programmatik und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Fürsorge und Psychiatrie. Anhand von Einweisungsakten wird verdeutlicht, wie Mädchen in die Maschinerie der Sozialdisziplinierung gerieten, welche Rolle weibliche und männliche Polizistinnen und Polizisten dabei spielten.
2. Zeugnisse der Überlebenden. In mehreren lebensgeschichtlichen Interviews werden einzelne Biographien zum Sprechen gebracht, die auf unterschiedliche Einweisungsgründe verweisen.
- Es geht um "unangepasste" und "asoziale" Mädchen
- aber auch um politische Häftlinge insbesondere aus Slowenien und Kärnten/Österreich.
3. Auseinandersetzung um den Umgang mit der Geschichte des Lagers und die Diskussion um die Gestaltung des Geländes des Lagers
- Dazu gehört die Darstellung der Entschädigungspraxis und des gesellschaftliche Umgangs mit den Opfern.
- Die Darstellung eine landschaftsplanerischen Wettbewerbes und der Schwierigkeiten der Umsetzung.
- Ein Plädoyer für eine neue Gedenkstättenpolitik.
- Die Vorstellung der Wanderausstellung Uckermark.
Diese breite Themenpalette lässt ein differenziertes Bild der nationalsozialistischen Jugendpolitik im Umgang mit "gemeinschaftsfremden" weiblichen Jugendlichen entstehen. So war das Lager sowohl Experimentierfeld für rassehygienische Kategorisierungs- und Selektionsmechanismen als auch Ort der definitiven Aussonderung der als asozial, amoralisch und politisch unerwünscht definierten jungen Frauen. Zugleich war das Jugendschutzlager vorgeblich ein "pädagogisches Experiment", ein letzter Erziehungsversuch- wie es in der damaligen Fürsorgeliteratur- beschrieben wurde, der das nationalsozialistische Ideal der Lagererziehung in der Realität zu einer Selektionsinstanz pervertierte, und tendenziell der Vernichtung von jungen Menschen diente.
Inwieweit der Anspruch der Umerziehung der als rassenrein definierten Insassinnen nicht nur propagiert wurde, bleibt offen. Es wurde jedoch zwischen politischer und moralischer Verdorbenheit unterschieden. Insbesondere die jungen Mädchen aus Slowenien , die in einem Extrablock untergebracht wurden, wurden nach eigenen Recherchen weltanschaulicher Unterweisung ausgesetzt. Dieser Aspekt ist jedoch m. E. bisher wenig erforscht, wie hier die Integration in die Volksgemeinschaft erzwungen werden sollte. S. Kavčič verweist in ihrem Beitrag auf spezielle Absonderung der als "verführt" deklarierten Slowenierinnen (S.165).
Gleichzeit diente das Lager der Ausbildung junger Menschen zu Fürsorgerinnen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie.
Die Vielfalt der Beiträge lässt diesen Sammelband zu einem informativen Fundort für die Auseinandersetzung mit dem Thema "Ausmerze und Auslese" von Jugendlichen im Dritten Reich werden.
Der Artikel von Merten und Limbächer bietet grundlegende Informationen zur Einordnung des Jugendschutzlagers in die Nationalsozialistische Erziehungsideologie. Er verdeutlicht auch, dass schon in der Weimarer Republik Zwangsverwahrung für Jugendliche diskutiert wurde, "bei denen die Erziehungsbemühungen als "aussichtslos" oder "nicht mehr lohnenswert" erschienen"(S.17). Diese Diskussion vertiefte sich im Nationalsozialismus um ein Bewahrungsgesetz und ein Gemeinschaftsfremdengesetz.
Die Autorinnen sehen in der Einweisungspraxis in das Lager den Vorgriff auf das bereits konzipierte Gemeinschaftsfremdengesetz: Arbeitsscheue, Nichtsesshafte, Sittlich andere Gefährdende sollten ständig untergebracht werden. Die Jugendschutzlager waren gleichsam das Experimentierfeld für das geplante, aber nie realisierte Gesetz.
Das Lager wurde von 1942 systematisch ausgebaut und "bis Anfang 1945 war das Lager auf ca. 17 Häftlingsbaracken mit rund 800 Häftlingen" (S.22) angewachsen.
An der Ausarbeitung der Einweisungsvorschriften war übrigens Hans Muthesius maßgeblich beteiligt (S.23) dem späteren Beigeordneten im deutschen Städtetag und Vorsitzenden des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (1950-1964). Ähnliches gilt für Dr. Ritter, der nach dem Kriege in Frankfurt von 1947 bis 1949 als Stadtarzt und Leiter der Jugendpsychiatrie tätig war (S.78). Limbächer skizziert in einem Beitrag die "Karriere" von A. Leutner, einer Aufseherin im Lager Uckermark hin zu Sozialinspektorin in Frankfurt bis 1964.
Die Autorinnen ziehen das Fazit, die apologetischen Äußerungen der Lagerleitung und des RKPAs, die Lager seien als letzter Erziehungsversuch zu werten auf ein Verständnis von Erziehung beruhten, das der Unterordnung, dem völligen Gehorsam und der Ausbeutung der Arbeitskraft und nicht zuletzt der Aussonderung und Vernichtung diente (S.35).
Verschiedene Beiträge fächern das Thema weiter auf: Es werden u.a. die Rolle der Pflegfürsorgerin in der NS (Lehnert)dargestellt, der weiblichen Polizei (Nienhaus) genauso wie die Bedeutung der Rassehygiene als Prinzip fürsorgerischen Handelns (Schikorra) herausgearbeitet wird. In den Einzelfallschilderungen der Einweisungsmechanismen in die unterschiedlichen Einrichtungen tritt prägnant hervor, dass "Asozialität" im Kontext von Geschlecht und Devianz als wiederkehrendes Stigmatisierungsmerkmal der außerhalb der Gemeinschaft Stehenden herangezogen wurde. Daraus wurde dann eine rassehygienisch negative Prognose abgeleitet, die die Aufhebung der Fürsorgeerziehung legitimierte und als Einweisungsgrund in das Jugendschutzlager diente.
Mit der Einweisungspraxis setzen sich generell Limbächer und Merten auseinander.
Lebensgeschichtliche Erinnerungen verdeutlichen den Lageralltag. Mehrere biographische Schilderungen ehemaliger Häftlinge belegen prägnant die Lagerpraxis, die einerseits der Disziplinierung diente, andererseits aber auch der Ausnutzung der Arbeitskraft der Häftlinge. Schikanen, ein unmenschliches Strafsystem, sog. Ordnungsübungen, stundenlange Appelle, Anbinden an einen Pfahl, Übergießen mit Wasser im Winter, Prügelstrafen, Essensentzug verdeutlichen, dass der vermeintliche Erziehungsanspruch bestenfalls der Entlastungsargumentation der Aufseherinnen vor Gericht und bei der (zahlreichen) Wiedereinstellung in staatliche Institutionen dienen konnte. Eine besondere Gruppe junger Frauen stellten die Slowenierinnen dar. Der Verfasser dieser Besprechung hat im Rahmen eines eigenen Forschungsprojektes mehrere dieser Frauen um die Darstellung ihrer Lebensgeschichte gebeten. Die in diesem Sammelband wieder gegebenen Schilderungen decken sich mit eigenen Erkenntnissen. S. Kavčič gibt einem detaillierten Bericht über den Widerstand in Slowenien, die Lebenslage der slowenischen jungen Frauen im Lager und den Lageralltag und berichtet über die Organisierung der Frauen nach 1945 in Slowenien. Gerade diese Berichte über die inhaftierten slowenischen Frauen und deren eigenen Darstellungen runden diesen Sammelband ab. Diese authentischen Schilderungen belegen eindeutig den Stellenwert des Lagers. Erpel arbeitet in ihrem Beitrag eindrucksvoll heraus, dass das Jugendschutzlager in letzter Konsequenz ein Vernichtungslager war.
Die Entschädigungspolitik gegenüber der "Uckermarkerinnen" nach dem Kriege stellt kritisch P. Vollmer dar. Ihr Fazit: "Abwiegeln und diskriminieren.
In den letzten Beiträgen geht es um den Einbezug von Uckermark in ein Konzept und um die Gestaltung der Gedenkstätte Ravensbrück und Uckermark als einer "lebendigen Gedenkstätte und die Verhinderung der Bebauung des Geländes.
Das Buch stellt im letzten Kapitel eine (bestellbare) Ausstellung zum Lager vor.
Diskussion
Da die politische Diskussion um die sog. Erziehunglager für straffällige Jugendliche wieder aufflammt, hier noch ein bedenkswerter Nachsatz aus dem Sammelband: Die Herausgeberinnen verweisen ausdrücklich darauf, dass die "aktuelle Diskussion um die Bekämpfung devianten Jugendverhaltens" gerade auch im Kontext der Aufarbeitung der Entstehung und Einrichtung der Jugendschutzlager kitisch zu sehen sei: "Damals wie heute stand nicht das Individuum und seine spezifische Notlage im Interesse der Gemeinschaft, sondern die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit soll gewährleistet werden. Mit diesem Buch möchten wir auch Denkanstöße für einen sensiblen Umgang mit kriminalisierten Jugendlichen heute geben, mit deren Einschließung wir uns nicht aus der gesellschaftlichen Verantwortung ziehen dürfen." (S.10f.).
Deshalb sei dieses Buch auch allen empfohlen, die sich an der Debatte um geeignete „Maßnahmen gegen Jugendkriminalität“ beteiligen und die (weitere) Einrichtung von Erziehungslagern fordern. Auch hier gilt es genau auszuloten, welche Perspektiven Einrichtungen dieser Art bieten. Es steht das gesamte System der Hilfen im Bereich der Integrations- und Bildungspolitik auf dem Prüfstand.
Fazit
Ein informativer Sammelband über das Jugendkonzentrationslager Uckermark.
Den authentischen Berichten der ehemaligen Häftlinge ist nichts hinzuzufügen.
Die analytischen Kapitel sind systematisch angelegt und verweisen auf intensive Archivrecherchen.
Das Buch verdeutlicht wie im Nachkriegsdeutschland die Jugendkonzentrationslager zu Erziehungsanstalten uminterpretiert wurden und so der Wiedereinstellung und der Karriere von Aufseherinnen, Ärzten und Therapeuten und Mitarbeitern verschiedener Behörden, die an der Errichtung, Einweisung und Ausgestaltung mitgewirkt hatten, nichts entgegen stand. Es handelt sich um eine grundlegende, fundierte Informationsquelle zur Lebenslage von jungen Mädchen und deren Stigmatisierung und Ausgrenzung und Einweisung in das Lager. Für Seminare zum Thema Jugend im Dritten Reich zwischen Auslese und Ausmerze ist dies eine wichtige Quelle. Es ist - dies sie als kl. ergänzender Hinweis erlaubt - spannend zu wissen, welche Wege Frauen aus dem Lager gegangen sind. Sie, die als praktisch erziehungsunfähig angesehen wurden, waren auf ihrem weiteren Lebensweg - nicht nur vereinzelt - sehr erfolgreich. Gleichzeitig leiden viele unter den gesundheitlichen Folgen des Lageraufenthaltes und haben anhaltende physische und psychische Schäden davongetragen (S.172). S. Kavčič bringt es auf den Punkt: "Jede Forscherin, die sich mit den Erinnerungen ehemaliger KZ-Häftlinge beschäftigt, weiß, dass sie nie im Ganzen erfassen wird, was Konzentrationslager bedeutet. Es gibt die "Grenze des Sagbaren" (S.171).
Rezension von
Prof. Dr. Friedhelm Vahsen
Mailformular
Es gibt 56 Rezensionen von Friedhelm Vahsen.
Zitiervorschlag
Friedhelm Vahsen. Rezension vom 20.01.2008 zu:
Katja Limbächer, Maike Merten, Bettina Pfefferle (Hrsg.): Das Mädchenkonzentrationslager Uckermark. Unrast Verlag
(Münster) 2005. 2., überarbeitete, erweiterte und aktualisierte Auflage.
ISBN 978-3-89771-204-1.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/5191.php, Datum des Zugriffs 09.12.2024.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt.
Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns.
Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen
für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.