Hans-Ludwig Kröber, Dieter Dölling et al. (Hrsg.): Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Band 1
Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 31.05.2008
Hans-Ludwig Kröber, Dieter Dölling, Norbert Leygraf, Henning Saß (Hrsg.): Handbuch der Forensischen Psychiatrie. Band 1 – Strafrechtliche Grundlagen der forensischen Psychiatrie. Steinkopff Verlag (Heidelberg) 2007. 590 Seiten. ISBN 978-3-7985-1446-1. D: 99,95 EUR, A: 153,50 EUR.
Thema
Mit Band eins liegt nun der zweite Teil des insgesamt auf fünf Bände konzipierten "Handbuch der Forensischen Psychiatrie" vor. Damit soll der gesamte wissenschaftliche Bereich der Forensischen (gerichtlichen) Psychiatrie, von den kriminologischen Aspekten, über strafrechtliche und psychopathologische Grundlagen bis hin zur Kriminalprognose und eine umfassende Darstellung der kriminaltherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten im aktuellen Wissenstand zum Fachgebiet erfasst und dargestellt werden. Bereits erschienen ist Band drei des Handbuchs (vgl. die Rezension), der sich mit den drängenden Fragen nach Kriminalprognose und Behandlungsansätzen in der Tätertherapie beschäftigt. Der vorliegende Band vermittelt die strafrechtlichen Grundlagen, welche den Rahmen für die im Strafverfahren und -vollzug zentrale Aufgabe Forensischer Psychiatrie, die Gutachtenerstellung bildet. Die Aufgaben des Strafrechts und die Merkmale von Straftaten, unter besonderer Berücksichtigung der Schuldfähigkeit werden ebenso wie die Organisation des Strafverfahrens und die dabei besondere Rolle der Sachverständigen dargestellt. Eine Schwerpunktsetzung erfolgt für den Bereich des Jugendstrafrechts. Wie schon im bereits erschienen Band drei "Kriminalprognose und Kriminaltherapie", erfolgt der internationale Vergleich der (hier: strafrechtlichen) Grundlagen Forensischer Psychiatrie. Das Handbuch versteht sich als interdisziplinärer Beitrag zur Forensischen Psychiatrie, entsprechend werden strafrechtliche Problemfelder durch psychiatrische Stellungnahmen und Anmerkungen ergänzt, wodurch der Dialog zwischen Strafrechtswissenschaft und Psychiatrie gefördert werden soll.
Autor/Hintergrund
Die Herausgeber des Handbuchs der Forensischen Psychiatrie sind prominente Wissenschaftler und Praktiker auf dem Gebiet der Forensischen Psychiatrie. H.-L. Kröber leitet das Institut für Forensische Psychiatrie der Charité in Berlin, N. Leygraf das entsprechende Institut der Universität Essen, womit zwei der vier deutschen Lehrstühle für forensische Psychiatrie in Deutschland vertreten sind. D. Dölling leitet das Institut für Kriminologie der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, womit die kriminologische Perspektive des Fachgebiets gut repräsentiert ist, H. Sass ist seit Jahren Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Aachen, versiert in Behandlungs- und Begutachtungsfragen. Die Herausgeber engagieren sich seit Jahren in der wissenschaftlichen Forschung. Für die einzelnen Schwerpunktthemen des Bandes (Strafprozessrecht, Schuldfähigkeit, Straftat) konnten namhafte Rechtswissenschaftler (Gropp, Schöch, Rössner) gewonnen werden.
Aufbau …
Band drei des Handbuchs ist in fünf Abschnitte untergliedert.
- Abschnitt
eins führt einleitend an die behandelte
Thematik heran. Dabei greift Kröber
die interdisziplinäre Stellung der Forensischen Psychiatrie und ethische
Aspekte der forensischen Tätigkeit auf.
- Abschnitt zwei befasst sich mit dem Strafrecht (Grundlagen, Straftat, Schuldfähigkeit, Steuerungsfähigkeit, strafrechtliche Rechtsfolgen und deren Vollzug).
- Das Strafprozessrecht wird durch die Darstellung der Grundlagen (Verfahren, Beteiligte), das Zusammenwirken von Juristen und psychiatrischen/psychologischen Gutachtern und der Rechtsstellung des Opfers in Abschnitt drei dargestellt.
- In Abschnitt vier werden die Besonderheiten des Jugendstrafrechts, insbesondere die forensisch-psychiatrische Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen.
- Im abschließenden fünften Kapitel erfolgt ein internationaler Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen der Forensischen Psychiatrie im Strafverfahren.
… und Inhalt
"Was ist Forensische
Psychiatrie?" fragt Kröber im
ersten Abschnitt und verweist in seiner Antwort auf die wissenschaftliche
Subdisziplin welche sich mit psychiatrischer Begutachtung und Forschung
beschäftigt und umfangreiche Beiträge zur Frage der Entstehung, Behandlung und
Prognose kriminellen Handelns insbesondere psychisch kranker Täter entwickelt
hat. Forensische Psychiatrie begnügt sich nicht länger mit der Rolle als
"Gehilfe des Gerichts" sondern definiert sich selbstbewusst als medizinische
Wissenschaft und empirische Sozialwissenschaft. Kröber verweist auf die interdisziplinäre Stellung der Forensischen
Psychiatrie: durch die Beschäftigung mit einer komplexen Materie (Straffälligkeit
und psychische Erkrankung) werden unterschiedliche Disziplinen wie Psychiatrie,
Kriminologie, Polizeiwissenschaften, Psychologie, Rechtswissenschaften berührt.
"Kunden" Forensischer Psychiatrie sind entsprechend Psychiater, Psychologen,
Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Polizei und Mitarbeiter in Straf- und
Maßregelvollzug, sowie die Politik, etwa im Rahmen der Rechtsgestaltung. Der
besondere Fokus Forensischer Psychiatrie liegt dabei auf dem Erkennen und
Benennen pathologischer psychischer Strukturen, die Auseinandersetzung mit der
"real existierenden, psychisch auffälligen einzelnen Person" (4) vor dem
Hintergrund der biografischen Zusammenhänge. Entsprechend liegt der Schwerpunkt
Forensischer Psychiatrie in der Bearbeitung von Defiziten, die als individuelle
Risikofaktoren die Gefährlichkeit eines Menschen begründen (können). Aus
sozialwissenschaftlicher, speziell sozialpädagogischer Perspektive wäre dieser
rein auf das (gestörte) Individuum bezogenen Sichtweise eine Perspektive der
Person in ihrer Umgebung (person-in-environment) und in einer spezifischen
Situation (person-in-situation) entgegen zu halten, wodurch sich die
diagnostische Sichtweise erweitern und (in Ergänzung zur
medizinisch-psychiatrischen Herangehensweise) zusätzliche Behandlungsebenen
(ganzheitlich) erfassen ließen.
Besonders wertvoll sind Kröbers
Hinweise auf ethische Aspekte forensischer Tätigkeit. Zwar müssen für die
Forensische Psychiatrie die gleichen ethischen Grundlagen anderer
wissenschaftlicher Disziplinen gelten. Forensische Psychiatrie braucht keine
eigene Ethik und unterscheidet sich zunächst nicht von den ethischen Grundlagen
und Problemfeldern der Medizin oder Justiz. Allerdings ergibt sich aus der
besonderen Abhängigkeitssituation forensischer Patienten eine ethische
Verpflichtung, welche durch Grundsätze wie Transparenzgebot, Schutz vor
Diskriminierung oder einer streng fachlich begründeten Objektivität zu
realisieren ist.
Der zweite Abschnitt bietet eine gründliche, dabei immer gut
lesbare und an der Praxis orientierte Einführung
in das Strafrecht. Das Kapitel ist besonders gelungen und ein Beispiel für
eine gut lesbare Darstellungsform wissenschaftlicher Grundlagenaspekte. Begriff
und Aufgaben des Strafrechts und eine ausführliche Auseinandersetzung des Straftatsbegriffs
führen den Leser an die zentrale Fragestellung Forensischer Psychiatrie, die
Schuldfähigkeit, heran. Die Grundlagen der Schuldfähigkeit (das Unrecht einer
Tat einsehen zu können – Einsichtsfähigkeit und die Fähigkeit nach dieser
Einsicht zu handeln – Steuerungfähigkeit) werden ausführlich beschrieben
und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen werden ebenso wie prozessuale
Fragen ausführlich behandelt. Kröber ergänzt diese juristisch-normativen
Aussagen zur Steuerungsfähigkeit mit der Perspektive psychiatrischer Aussagen
zur Willensfreiheit. Neben Ausführungen zu psychiatrischen Krankheitsbildern,
zur Frage des subjektiven Erlebens von Krankheit und einer knappen
Auseinandersetzung mit neurobiologischen Aussagen zur Willensfreiheit benennt Kröber die eigentliche Aufgabe des
Gutachters im Strafverfahren: das Erkennen und Beschreiben der Persönlichkeit
eines Angeklagten und darauf aufbauend die Beurteilung seiner Schuldfähigkeit. Kröber weist hier seinem Fachgebiet
zunächst keine normative Aufgabe zu. Forensische Psychiatrie habe zunächst auf
einer deskriptiven Ebene zu arbeiten, bevor Deutungen und Bewertungen durch
andere Verfahrensbeteiligte erfolgen können.
In zwei abgeschlossenen Unterkapiteln werden die strafrechtlichen Rechtsfolgen und deren Vollzug
ausführlich dargestellt. Alle Rechtsfolgen, von der Einstellung des Verfahrens,
über Geld- und Freiheitsstrafen, sowie Bewährungsstrafen, insbesondere aber die
Maßregeln der Besserung und Sicherung aus dem dritten Abschnitt des StGB werden
ausführlich vorgestellt, die aktuelle Rechtsprechung dazu referiert. Der Leser
erhält einen vollständigen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der
Anordnung und des Vollzugs von Strafen und Maßregeln. Wohl aus Gründen der
Übersichtlichkeit wurde auf die Darstellung der –zum Teil
unterschiedlichen- Regelungen der Bundesländer (die Durchführung des Vollzugs
der Maßregeln ist von jeher Ländersache) zum Vollzug der Maßregeln der
Besserung und Sicherung verzichtet, dem Leser entgehen so die relevanten Durchführungsbestimmungen
zum Vollzug der Maßregeln in den einzelnen Ländern.
Dem interdisziplinären Anspruch des Handbuchs folgend,
werden die ausführlich dargestellten rechtlichen Bestimmungen mit Anmerkungen
aus forensisch-psychiatrischer Perspektive ergänzt. Leygraf stellt hier fest,
dass die Fallzahlen im Maßregelvollzug deutlich angestiegen sind, die Relevanz
des Maßregelrechts für psychisch kranke Menschen insgesamt gestiegen ist und
die forensische Psychiatrie dieser Veränderung durch eine deutliche Orientierung
an fachlichen Standards begegnen sollte. Mit Verweis auf Band 3 des Handbuchs
und den dort ausführlich beschriebenen Behandlungsansätzen im Maßregelvollzug
betont Leygraf die unabdingbare Notwendigkeit einer therapeutischen Ausrichtung
der Maßregeleinrichtungen. Je aktiver die Behandlung gestaltet wird und
Therapie umgesetzt werden kann, umso weniger nachteilige Auswirkungen hat der
Zwangscharakter der Maßregel der Besserung und Sicherung für die Patienten.
Das Strafprozessrecht ist Gegenstand des dritten Abschnitts des Handbuchs. Systematisch stellt Rössner die unterschiedlichen Stufen eines Strafverfahrens von der Strafverfolgung über die gerichtliche Verhandlung bis zum Vollstreckungsverfahren dar. Das Kapitel beleuchtet die Vorgehensweise im Erkenntnisverfahren, also den Ablauf im Sammeln und Bewerten von strafrechtlich relevanten Fakten auf Grundlage rechtsstaatlicher Grundprinzipien. Im Erkenntnisverfahren beteiligte sind neben dem Beschuldigten die Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Zeugen, deren Position im Strafverfahren sehr anschaulich skizziert wird. Besonders gelungen ist die Darstellung der Organisationsstruktur der Strafgerichte. Eine besondere Rolle kommt den psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen Gutachtern im Strafverfahren zu. Deren Position ist formell die eines Zeugen im Sinn eines persönlichen Beweismittels der StPO definiert. Gutachter beraten durch ihre fachliche Qualifikation über Tatsachen und Zusammenhänge ihrer wissenschaftlichen Disziplin vor dem Hintergrund einer konkreten Fallfrage. Rössner verweist darauf dass diese Rolle nicht auf die des "Gehilfen des Richters" reduziert werden darf. Alleiniger Schwerpunkt der gutachterlichen Arbeit ist die Erhebung des psychopathologischen Befunds, die Diagnostik und die Benennung psychischer Zusammenhänge beim Angeklagten und die sich daraus ergebende Kriminalprognose. Die möglichen Rollenkonflikte des Gutachters zwischen Erwartungen des Gerichts (z. B. bessere Begründbarkeit von Rechtsfolgen) und des Angeklagten (z. B. Behandlungswunsch) wird (auch aus psychiatrisch-psychologischer Sicht) anschaulich analysiert, ebenso die Verständigungsprobleme (juristische vs. medizinische Sprache) zwischen den wissenschaftlichen Systemen. Die rechtlichen Ausführungen zum Strafprozessrecht enden mit der Darstellung zur Beauftragung und Auswahl des Sachverständigen, Grundlagen seiner Befunderhebung, dessen Rechtsstellung (Zeugenpflicht) und Aussagen zur Qualitätsstandards der Gutachtenerstellung.
Abschnitt vier befasst sich mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Die Zahl jugendlicher psychisch kranker Straftäter im Maßregelvollzug hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Einzelne Bundesländer haben spezielle Jugendmaßregeleinrichtungen geschaffen, oder sind gerade dabei. Für Jugendliche und Heranwachsende gilt allgemein, dass deren Einsichts- und Steuerungsfähigkeit unabhängig von psychischen Störungen, aber besonders vor dem Hintergrund einer psychiatrischen Erkrankung eingeschränkt sein kann. Die Regelungen des Jugendstrafrechts werden zunächst allgemein referiert. In einem weiteren Abschnitt gehen Bauer und Remschmidt auf die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen ein, beschreiben Diagnoseinstrumente und benennen Leitlinien zur Beurteilung der Schuldfähigkeit von Persönlichkeitsstörungen und sexueller Devianz, sowie Prognoseinstrumente zur Einschätzung der Delinquenz. Das Kapitel zum Jugendstrafrecht endet mit einem Abschnitt zur Therapie und zu Rehabilitationsmaßnahmen in der Arbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern. Damit liegt erstmals eine umfassende und in Bezug zum Maßregelrecht stehende Darstellung der Besonderheiten in Diagnostik und Behandlung jugendlicher Straftäter im Maßregelvollzug vor. Die Autoren legen dabei großen Wert auf die besondere Verantwortung der Behandlungsinstitutionen, welche das schwierige Gleichgewicht zwischen empfundener Strafe (beim Täter) und reeller Behandlungs- und Reifemöglichkeit herzustellen haben. Allerdings weisen die Autoren zu Recht darauf hin, dass die Unterbringung Jugendlicher im Maßregelvollzug auf (die wenigen) Hochrisikofälle beschränkt bleiben muss, die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen im Maßregelvollzug für diese Patientengruppe besonders kritisch und unter Abwägung möglicher Unterbringungsalternativen durchzuführen ist.
Wie bereits im zuvor erschienen Band 3 der Handbuchreihe ist das abschließende Kapitel dem internationalen Vergleich der Forensischen Psychiatrie, hier der rechtlichen Grundlagen, gewidmet. Albrecht weist auf die zum Teil erheblichen Unterschiede in den rechtlichen Regelungen, vor allem zur Rolle forensischer Sachverständiger im Strafverfahren, aber auch in Bezug auf die grundlegende Frage der Schuldfähigkeit hin. Deutliche Unterschiede zum Deutschen Strafrecht bestehen vor allem in den USA und in islamisch geprägten Ländern: Die Rechtsentwicklung sichernder Maßnahmen in den USA ist von einer restriktiven Ausrichtung der Akzeptanz von schuldausschließenden oder schuldmindernden psychiatrischen Diagnosen geprägt. Hier wurde zwar psychiatrische Konzepte eingeführt, diese jedoch erheblich ausgedünnt, um eine möglichst langfristige (zivilrechtliche) Unterbringung (im Anschluss an eine Haftstrafe) vornehmen zu können. In islamisch geprägten Ländern ist von einer uneinheitlichen Regelung in den unterschiedlichen Rechtsschulen bezüglich der Frage der Schuldfähigkeit auszugehen. Oft erfolgt die Unterbringung geisteskranker Straftäter in geschlossenen Anstalten, die Unterbringungsdauer ist oft auf unbestimmte Zeit angelegt.
Zielgruppe
Das Handbuch der Forensischen Psychiatrie wendet sich zunächst an Juristen, Gutachter und Behandler im Bereich der Forensischen Psychiatrie. Da Forensische Fragestellungen in zunehmenden Maße auch in nicht-forensischen Arbeitsfeldern, etwa in der Bewährungshilfe oder in der Sozialpsychiatrie an Bedeutung gewinnen, profitieren auch die dort tätigen Mitarbeiter aus allen Berufszweigen. Die gründliche Darstellung strafrechtlicher Grundlagen dürfte für Praktiker und Studenten unterschiedlicher Fakultäten in Gesundheits- und Sozialberufen von hohem Interesse sein.
Diskussion
Der Anspruch ein HANDBUCH der Forensischen Psychiatrie zu verfassen ist den Herausgebern in Band 1 der Reihe vollständig gelungen. Die Darstellung der strafrechtlichen Grundlagen der Forensischen Psychiatrie sind so verfasst, dass auch fachlich wenig vorgebildete Leser rasch einen Zugang zur Thematik finden. Band 1 des Handbuchs kommt ohne Vertiefung der theoretischen und rechtlichen Grundlagen durch Fallbeispiele aus. Diese finden sich im vorab erschienen Band 3 und können problemlos auf den vorliegenden Band übertragen werden. Der Abschnitt zum internationalen Vergleich strafrechtlicher Grundlagen forensischer Psychiatrie gibt einen genauen und umfassenden Überblick über die Rechtssituation Forensischer Psychiatrie. Eine Sonderstellung nimmt der Abschnitt zum Jugendstrafrecht ein, der erstmals die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets im Zusammenhang zur Forensischen Psychiatrie aufgreift und umfangreich diskutiert. Damit hat das Handbuch einen hohen Nutzen, nicht nur für Praktiker in Begutachtung, Beurteilung und Behandlung psychisch kranker Straftäter, sondern auch in angrenzenden Arbeitsgebieten der Psychiatrie und Strafrechtspflege. Leider trifft das Schicksal umfangreicher Handbücher, das in der langen Vorbereitungs- und Bearbeitungszeit liegt, auch auf den vorliegenden Band 1 des Handbuchs Forensische Psychiatrie zu: Die strafrechtlichen Veränderungen und Neuregelungen sind von einer gewissen Dynamik gekennzeichnet und haben zu einer Reihe von Gesetzesänderungen geführt, die im vorliegenden Band nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Das Reformgesetz zur Führungsaufsicht und die gesetzlichen Änderungen der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung, sowie das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (alle aus 2007) konnten leider nicht mehr berücksichtigt werden. Es bleibt der Trost, dass diese neuen Rechtsvorschriften wohl in einer überarbeiteten Version des Handbuchs später aufgegriffen werden.
Fazit
Der hohe Preis für den Band mag zunächst abschrecken. Allerdings bieten die Herausgeber dem Leser eine gut lesbare, dabei immer fachlich und wissenschaftlich fundierte Lektüre, die von international renommierten Wissenschaftlern verfasst worden ist. Der Anspruch, eine umfassende Darstellung der strafrechtlichen Grundlagen der Forensischen Psychiatrie zu verfassen ist vollständig gelungen. Die durchweg gut lesbare Darstellung der Themen erweitert und aktualisiert das bislang verfügbare Lehrbuchwissen. Die Ergänzung der juristischen Grundlagen um forensisch-psychiatrische und psychologische Aussagen werden zur Intensivierung des interdisziplinären Austauschs im Fachgebiet beitragen. Das Fachpublikum darf auf die Herausgabe der weiteren drei Bände der Handbuchreihe gespannt sein.
Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Es gibt 177 Rezensionen von Gernot Hahn.
Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 31.05.2008 zu:
Hans-Ludwig Kröber, Dieter Dölling, Norbert Leygraf, Henning Saß (Hrsg.): Handbuch der Forensischen Psychiatrie. Band 1 – Strafrechtliche Grundlagen der forensischen Psychiatrie. Steinkopff Verlag
(Heidelberg) 2007.
ISBN 978-3-7985-1446-1.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/5737.php, Datum des Zugriffs 26.01.2025.
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