Maria A. Wolf: Eugenische Vernunft
Rezensiert von Dr. Aurelia Weikert, 28.04.2009

Maria A. Wolf: Eugenische Vernunft. Eingriffe in die reproduktive Kultur durch die Medizin 1900 - 2000. Böhlau Verlag (Wien Köln Weimar) 2008. 818 Seiten. ISBN 978-3-205-77761-8. 49,00 EUR.
Autorin
Maria Andrea Wolf ist a.o. Univ.-Prof. am Institut für Erziehungswissenschaften in Innsbruck. Ihre Schwerpunkte sind Frauen- und Geschlechterforschung in den Forschungsfeldern Sozialisation und Biographie, Familien und private Lebensformen, Sozialtheorie und sozialer Wandel, sowie Wissenschafts- und Wissensforschung.
Thema und Hintergrund
Maria Wolfs Thema ist die eugenische Vernunft des 20. Jahrhunderts in Österreich, die sie anhand der Eingriffe in die menschliche Reproduktion seitens der Medizin ausführlich darstellt. Eugenik als pädagogisches Konzept, das sich in der Sozialpolitik mithilfe der Medizin, aber genauso auch umgekehrt in der Medizin mithilfe der Sozialpolitik im Laufe des 20. Jahrhunderts durchzieht und durchsetzt. Während die „alte Eugenik“ mit Hilfe von Ehe-, Sexual- und Mütterberatung die Bevölkerung über die Notwendigkeit von eugenischen Maßnahmen zur Verhinderung „minderwertigen“ Nachwuchses aufzuklären versucht, grenzt sich die Humangenetik als „neue Eugenik“ von den Zwangs- und Vernichtungstechniken der „alten Eugenik“ ab und erweitert die Einschränkungen der sexuellen Beziehungen mit Hilfe humangenetischer Techniken um Wahlmöglichkeiten, die im Sinne einer eugenischen Rationalität genutzt werden sollen. Forschungsleitende Fragen der Arbeit sind: Welche gesellschaftlichen Veränderungen befördern eine Eugenisierung der Reproduktionswissenschaften; wie und wozu werden medizinische Eingriffe in generative Prozesse eugenisch motiviert und legitimiert; welchen Wandel erfahren diese Motivation und Legitimation im Verlaufe des 20. Jahrhunderts; welche Interessen welcher gesellschaftlicher Gruppen werden hierbei vertreten; und schließlich welche Konzepte von menschlicher Natur, Geschlecht und Generationen werden reproduziert, verändert oder neu hervorgebracht? Grundlage der Studie sind Fachartikel der „Wiener Klinischen Wochenschrift“ (WKW) der Jahrgänge 1900-2000, deren AutorInnen zum überwiegenden Teil habilitierte männliche Mediziner sind, außer im Nationalsozialismus, wo auch promovierte Mediziner schreiben konnten. Ab den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts etablieren sich sogenannte Teampublikationen. Die Auswahl der Artikel erfolgte auf Grundlage einer Recherche von Stichworten, die im Laufe der Jahrgänge erweitert bzw. erneuert wurde.
Aufbau
Wolfs Buch, das auf ihrer Habilitationsschrift beruht, ist in 3 große, chronologische Abschnitte unterteilt:
- Der erste Abschnitt behandelt die Jahre 1900 bis 1938,
- der zweite 1938 bis 1945 und
- der dritte beschäftigt sich mit den Jahren 1945 bis 2000.
1. Erster Abschnitt (1900-1938)
Der erste Abschnitt (1900-1938) zeigt, wie die Eugenik auf dem Boden der Medikalisierung der Sozialen Frage entsteht und zeichnet das Konzept der „wissenschaftlichen Mutterschaft“ nach. Die Eugenik sucht auf sozioökonomische Veränderungen eine Antwort. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern führt der ökonomische Wandel in Österreich erst spät zu negativen sozialen und gesundheitlichen Folgen. (Abwanderung der landwirtschaftliche Unterschicht in die Zentren der Industriearbeit), beispielsweise steigt in Wien die EinwohnerInnenzahl zwischen 1869 und 1910 um das Vierfache. Neben den ökonomischen Veränderungen vollzieht sich auch ein demografischer Wandel. Während bis zur Jahrhundertwende (19./20.Jht) ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum festgestellt wird, lösen die sinkende Geburtenrate vor allem während des 1. Weltkrieges eine geburtenpolitische Debatte in Österreich aus. Ursachen sind steigende Berufstätigkeit der Frauen während der Kriegsjahre, arbeitsintensivere Hausarbeit, Verknappung der Lebensmittel. Lange Arbeitszeiten, Unterernährung, Überanstrengung führen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Frauen und dies wiederum zu einer Zunahme der Fehlgeburten. Die sinkenden Geburtenzahlen korrespondieren mit einer Zunahme der Müttersterblichkeit infolge der Fehlgeburten sowie der Säuglingssterblichkeit. Der Staat ist aufgerufen zu handeln.
- Kapitel 1 dieses Abschnittes widmet sich der Frage von „Quantität“ und „Qualität“. Das Konzept der „Menschenökonomie“ (Rudolf Goldscheid) als Lehre vom organischen Kapital bedarf der Bevölkerungspolitik, die diese verwaltet sowie der Medizin, die dieses Konzept umsetzt. Parallel dazu findet eine Neuordnung der Generationen- und Geschlechterordnung statt. Für den Arzt und sozialistischen Wohlfahrtspolitiker Julius Tandler ist Bevölkerungspolitik die „Verwaltungskunst des organischen Kapitals“ . (80) Auch Tandler unterscheidet zwischen produktiven und unproduktiven bevölkerungspolitischen Ausgaben. Er diskutiert die Frage der „Vernichtung lebensunwerten Lebens im Interesse der Erhaltung lebenswerten Lebens“ (82) als hochaktuell. Die „Soziale Hygiene“ als Nachfolgerin der „wissenschaftlichen Hygiene“ des 19. Jahrhunderts betont die Einflüsse der natürlichen und sozialen Umwelt auf die menschliche Gesundheit und beschäftigt sich mit der Verbesserung eben dieser Umstände. Neben der Sozialhygiene konzentriert sich die Rassenhygiene ab Mitte der 20er Jahre des 20. Jhts. unter dem Aspekt der sogenannten qualitativen Verbesserung der Menschen der Auslese und Ausmerze. Allerdings tritt die menschliche Erbforschung im Bereich der Konstitutions- und Vererbungslehre hinsichtlich des Nachweises des Erbganges beim Menschen an der Stelle; nichtsdestotrotz werden medizinische Maßnahmen zur weiteren Verhinderung von sogenannten Erbkrankheiten gefordert. Die sozialhygienische orientierte Gesundheitspflege wird mit dem Sieg des autoritären Ständestaates 1934 endgültig zerschlagen und die öffentliche Fürsorge als kontraselektiv abgelehnt.
- Im zweiten Kapitel beschäftigt sich Wolf mit der Funktionsprüfung von Männlichkeit wie Weiblichkeit. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Österreich im Jahr 1868 ermöglicht die Durchführung von medizinischen Reihenuntersuchungen an Männern und damit die Prüfung der Militärdienst- sowie der Reproduktionstauglichkeit. Werden jedoch die Tüchtigsten als Soldaten in den Krieg geschickt, so sind es auch ebendiese, die durch den Krieg zugrunde gerichtet werden; dies wäre kontraproduktiv für den „Bevölkerungskörper“, so der Arzt und Sozialpolitiker Julius Tandler 1916. (169) Die Naturwissenschafterin und Philosophin Mathilde Vaerting führt einen zusätzlichen Nachteil an: Insofern die Vererbung von Intelligenz im darwinschen Sinn von der Jugendlichkeit des zeugenden Mannes abhängig ist, ist der Verlust der jungen Männer im Krieg eine Gefahr für die Intelligenz einer Gesellschaft. Hinzu kommen Unklarheiten bezüglich der Bestimmung der Vaterschaft, die mittels der Blutgruppenuntersuchung allenfalls ausgeschlossen werden konnte, sowie Debatten über Anteil und Ausmaß des männlichen/väterlichen Erbes bei der Zeugung. Im selben Maß rückt die weibliche Reproduktionsfähigkeit in das Zentrum medizinischer Untersuchungen. Nachdem Appelle an die Frauen, Kinder zu gebären, bevölkerungspolitisch nicht den gewünschten Erfolg bringen, wird vermehrtes Augenmerk auf die Senkung der Säuglingssterblichkeit gelegt. Vertreterinnen der sozialistischen Frauenbewegung fordern Frauenrechte und den Ausbau sozialer Einrichtungen zur Unterstützung der mütterlichen Erziehung. Konservative PolitikerInnen sehen einen Widerspruch zwischen Geburtenanstieg und Gleichstellung der Frauen. Der Arzt und Begründer der Rassenhygiene Wilhelm Schallmayer sieht in der „kulturellen Hebung“ der Frau einen wesentlichen Faktor des Geburtenrückganges. (198) Die katholische Frauenbewegung will die Hausarbeit ideologisch aufwerten und die austrofaschistische Frauenpolitik versucht durch Einschränkung der Berufstätigkeit von verheirateten Frauen die Geburtenrate zu heben. Des weiteren schwanken die Debatten um den illegalen Schwangerschaftsabbruch zwischen Indikationsmodellen und absolutem Verbot. Der mögliche Zugang zu Empfängnisverhütungsmitteln schwankt zwischen einer individuellen Entscheidungsautonomie für die Frau, um in Reproduktionsfragen dem Mann nicht mehr ausgeliefert zu sein, und einer eugenisch indizierten Fortpflanzungspolitik im Interesse des Staates. Zielt der politische Ehekonsens des 19. Jhts. auf eine Sozialkontrolle, Kleinhaltung der armen Bevölkerung, bezweckt der politische Ehekonsens nach dem 1. Weltkrieg eine Gesundheitskontrolle, eugenische und rassehygienisch Kontrolle. Nach den Worten des Internisten Friedrich Martius auf einem Vortag im April 1905 solle das Standesamt der Zukunft die EhekandidatInnen nicht nur juristisch und sozial, sondern auch biologisch und ärztlich die Zulässigkeit der Zeugung prüfen. (235) Die Ehe wird zum öffentlichen Thema. Für qualitativ hochwertige Bevölkerungspolitik sei die Gleichstellung der Frau mit dem Mann absolut erforderlich, nur bei gleichem Recht würde das Verantwortungsgefühl für die Zeugung und Aufzucht vorhanden. (239) In der sozialistischen Frauenzeitschrift „Die Unzufriedene“ werden Frauen aufgefordert, von ihren zukünftigen Ehemännern ein Gesundheitszeugnis zu verlangen.
- Das dritte Kapitel beschreibt die Bemühungen der Gesunderhaltung und Sicherung des Überlebens des Nachwuchses als wichtigste bevölkerungspolitische Maßnahme. Die Kinderheilkunde wird um 1900 als klinisches Fach etabliert und sosehr die Pädiater die von den Müttern angewandte Hausmedizin anprangern, sosehr sind sie darauf angewiesen, verfügt doch die Pädiatrie noch über keinerlei wirksamen Heilmethoden in der Kinderheilkunde. Im Bereich der Ernährung propagiert die Kinderheilkunde das Stillen, hingegen werden Saugen am Schnuller aus hygienischen Gründen, Wiegen als Ursache seelischer und körperlicher Krankheiten abgelehnt. Eine der ersten prophylaktischen Maßnahmen für Kinder ist die in der 2. Hälfte des 18. Jhts. entwickelte Pockenimpfung, die allerdings im ländlichen Bereich nur mit Zwang – ohne Impfung kein Schulbesuch – durchgesetzt werden kann. Die Etablierung der „Labormedizin“ lässt Krankheiten nicht mehr nur anhand von Organschädigungen, sondern jetzt auch aufgrund biochemischer Prozesse diagnostizieren. Schutzimpfungen und hygienische Maßnahmen wie Isolierungen sollen ansteckende Krankheiten in den Griff bekommen. Ab den 1890er Jahren werden in den Kinderspitälern Wiens eigene Isoliertrakte eingerichtet. Säuglinge werden nicht aufgenommen, da das geringe Wissen um die künstliche Ernährung eine der Ursache der enorm hohen Säuglingssterblichkeit in den europäischen Findelhäusern und Kinderspitälern ist (zwischen 78-100%). Erst Ende der 30er Jahre des 20. Jhts. gelingt die Herstellung von künstlicher Säuglingsnahrung. Trotzdem Säuglinge an Krankheiten sterben, mit denen sie sich in den Spitälern anstecken, und die hohe Säuglingssterblichkeit in überfüllten unhygienischen Wohnungen zurückgeht, wird eine noch gründlichere Hygienisierung der Krankenanstalten gefordert. Selbststillen wird propagiert und das Einrichten von Stillzeiten in den Fabriken gefordert, die Einführung der künstlichen Ernährung ohne zwingenden Grund seitens der Hebammen soll laut KinderärztInnen geahndet werden. Fürsorge– oder ArmenärztInnen kritisieren bevölkerungspolitische Forderungen nach einer Steigerung der Geburtenrate und verweisen, dass diese bei gegebenen sozialen Verhältnissen lediglich zu einer Steigerung der Säuglingssterblichkeit führen wird. Der Psychiatrieordinarius Erwin Stransky fordert, dass die gesamte Prophylaxe der Säuglingssterblichkeit aber nicht der sogenannten natürlichen Selektion entgegen arbeiten dürfe, sondern nur die Fehler in den Bereichen Ernährung, Hygiene und Umweltbedingungen ausgleichen soll. Nachdem im Laufe des 1. Weltkrieges die Stilltätigkeit zunimmt und in der Folge die Säuglingssterblichkeit zurückgeht, steigt die Kindersterblichkeit ab dem zweiten bis zum fünften Lebensjahr infolge der Unterernährung an. Die zwischenzeitlich eingerichteten Mütterberatungsstellen werden frequentiert, schwangere Frauen erhalten im Rahmen der Mütterfürsorge einen Entbindungsbeitrag, sofern sie sich rechtzeitig in einer geburtshilflichen Klinik anmelden. Die während des 1. Weltkrieges eingerichteten Säuglingsfürsorgestellen (Stillunterstützung, Pflegekinderaufsicht, städtische Berufsvormundschaft für uneheliche Kinder) sollen nach dem Krieg aus administrativen, fachlichen und finanziellen Gründen vereinheitlicht werden. Als Zentralisierungsmodell wird der sanitäre „Säuglingszentralkataster“ mit dem „Schwangerenkataster“. Wolf weist auf die Bedeutung des Begriffs Kataster, der an sich zur Aufzeichnung, Darstellung, Größe und Nutzung eines Grundstückes dient und hierbei zeigt, dass der Staat den Körper der Frauen als seinen Grundbesitz darstellt, vermisst, etc. Mütter werden angehalten in Tagebuchform die Entwicklung der Kinder festzuhalten, wobei die ausgearbeiteten Normwerte der Pädiatrie zur Beurteilung des Gesundheitszustandes des Kindes dienen. Die Pädiatrie möchte zur Erziehung der Kinder beitragen und dabei nur so viel Wissen vermitteln, dass ihre Autorität gewahrt bleibt. Für Wolf vermittelt der Kinderarzt nicht nur Wissen, sondern stellt auch die väterliche Autorität dar. Kindergärten und –krippen - aus den Findel- und Waisenhäusern hervorgegangen - zielen ihrem Anspruch nach auf die pädagogische Betreuung. In der Praxis herrscht im ersten Drittel des 20. Jhts. eine Klasseneinteilung: Kinder der wohlhabenden Schichten sind in „Kindergärten“ untergebracht, Kinder der unteren Schichte finden Aufnahme in „Kinderbewahranstalten“. (294) Kindheit und Mutterschaft gewinnen an Bedeutung und erfahren öffentliche Anerkennung, allerdings um den Preis der bevölkerungspolitischen Instrumentalisierung. Statt der privaten patriarchalen Kontrolle entsteht nun die Abhängigkeit vom Wohlfahrtsstaat. Erfolglosigkeit bei individueller Therapie – z.B. Behandlung der Tuberkulose - führt nicht nur zu einer Medizin als Sozialpolitik bzw. Sozialpolitik als Medizin, sondern bestärkte die Konstitutions- und Rassenhygiene, welche die Anfälligkeiten für Erkrankungen auf die unterschiedliche Konstitutionen zurückführt. In diesem Sinne gilt es die Nachkommenden vor den Lasten der Vorfahren zu schützen – und dies auf unterschiedlichsten Ebenen: Schutz der Kinder vor den Auswüchsen der kapitalistischen Ökonomie durch Verbot der Kinderarbeit und entsprechenden Kontrollen; Schutz der Kinder vor schlechten sozialen Verhältnissen durch wohlfahrtspolitische Maßnahmen, Schutz der Kinder vor schlechten Erbanlagen durch eugenische Maßnahmen; Schutz der Kinder vor mütterlicher Fehlerziehung durch öffentliche Erziehungseinrichtungen. Diesen Forderungen liegt nicht zuletzt die Erkenntnis zugrunde, dass wenige Wissen über sogenannte positive eugenische Maßnahmen vorhanden ist und deshalb zumindest in der Aufzucht der Kinder die Qualität gefördert werden soll, so Tandler 1916. (306) Aber nicht nur die Eugenik bzw. Rassenhygiene, sondern auch die Psychoanalyse entdeckt die Eltern als Ursache kindlicher Fehlentwicklungen. Der Kinderarzt und Sozialdemokrat Joseph Friedjung empfiehlt die Einführung des Pflichtkindergartens als prophylaktisches System gegenüber dem elterlichen Versagen in erzieherischen Angelegenheiten. Die von der Fürsorge abgenommen und in der Kinderübernahmestelle im „Roten Wien“ untergebrachten Kinder, werden dem schlechten erzieherischen Einfluss ihrer Eltern aber dadurch nicht nur entzogen, sondern sind zugleich Forschungsmaterial für die Kindheits- und Entwicklungsforschung der Psychologinnen Charlotte Bühler und Hildegard Hetzer. Es stehen Erziehungsideale und -bemühungen der sozialistischen und psychoanalytischen Richtung jenen der Rassenhygiene gegenüber.
Zweiter Abschnitt (1938-1945)
Der zweite Abschnitt (1938-1945) zeichnet Ideologie und Praxis des Nationalsozialismus aufbauend auf den vorangegangenen Jahren auf. Markant ist die Aufwertung der medizinischen Profession allgemein und vor allem der/des praktischen Ärztin/Arztes, da diesen aufgrund der Volksnähe der Vorrang in der Standeshierarchie eingeräumt wird. Die Vertreibung der jüdischen Ärzte und Ärztinnen (in Wien um 70%!) führt neben einem medizinischen Versorgungsproblem zu wesentlichen Einkommensverbesserungen.
- Im ersten Kapitel zeichnet Maria Wolf den Aufstieg des männlichen Arztes zum „Gesundheitsführer der Nation“ nach. Die eugenische Forschung legt verstärktes Augenmerk auf den „Erbgang“, Wohlfahrtsmaßnahmen kommen nur der sog. deutschstämmigen und erbgesunden Bevölkerung zugute, bisherige Formen der Wohlfahrtspflege werden als „Asozialenpflege“ abgelehnt. Der Arzt als Soldat für den Krieg im Inneren der Gesellschaft soll die Menschen erfassen und analysieren, und gegebenenfalls die sog. Rassenmischung beurteilen. Die Wendung von der Theorie der Forschung zur Praxis der Rassenhygiene vollzieht sich nun aber nicht nur im Rahmen der Eheberatung, Eheerlaubnis bzw. -verbot und Zwangssterilisation, sondern einzigartig in der Vernichtung von Menschen, deren Leben mittels medizinischer Diagnostik als „lebensunwert“ klassifiziert wird.
- Das zweite Kapitel ist der Politik der Prophylaxe gewidmet. Während chirurgische Unfruchtbarmachung aus eugenischen Gründen gesetzlich legitimiert ist, wird die Vernichtung von als „minderwertig“ diagnostizierten Menschen – euphemistisch als Euthanasie oder Gnadentod tituliert – durch einen Geheimbefehl Adolf Hitlers Ende Oktober 1939 ermöglicht. Um die Vermehrung der sog. Hochwertigen und nicht bloß die Steigerung der Bevölkerungszahl allein zu erreichen, werden zu den bisherigen Auslesetechniken die „periodisch ärztliche Gesundenuntersuchung (p.GU)“ eingeführt. (347) Gesundheit ist endgültig Staatssache geworden, die Programmatik wurde bereits von Julius Tandler ausgearbeitet, jetzt gibt es die gesetzlichen Grundlagen zur Realisierung. Neben lebensbegleitenden Gesundheitspässen wird im Rahmen der „p.GU“ die motorisierte Mütterberatung ausgeschickt, um die auf dem Land lebenden Mütter über richtige Erziehung zu informieren. Interessant ist hierbei, dass einerseits die ländlichen Lebensverhältnisse als jene bezeichnet werden, die den natürlichen Bedürfnissen der Kinder entsprechen, andererseits aber die wissenschaftlich Medizin den Müttern am Land die richtige Natur offenbar erst beibringen soll. D.h., es gilt die „Natur“ im Dienste der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik als Norm zu errichten. So wie für Rudolf Goldscheid bereits Jahrzehnte zuvor der Rückgriff auf die Natur als Instrument der Auslese ein Scheitern menschlichen Könnens bedeutet, wollen auch die Nationalsozialisten die Erhaltung der Art nicht der Natur überlassen. Es gilt sog. lebenswertes Leben zu erhalten, wobei die Argumentation im Gesundheitsbereich nach demselben Muster funktioniert: Neuanfang auf Basis der Abwertung. Bezüglich Eherecht, Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen bewirkt der Nationalsozialismus einen Modernisierungsschub. Im Gegensatz zum Austrofaschismus, wo trotz Propagierung und Aufwertung von Familie und Mutterschaft keine Ausweitung des Mutterschutzes und der Mutterschaftsleistungen erfolgt, gibt es ab 1942 das „NS-Mutterschutzgesetz“ mit Kündigungsschutz für Schwangere, Wochengeld ab der sechsten Woche vor der Entbindung, verlängerte Schutzfrist nach Frühgeburten und für stillende Mütter Mindeststillzeiten bei vollem Lohnausgleich. Diese Maßnahmen gelten allerdings nicht für Zwangsarbeiterinnen, Ausländerinnen und deutsche Frauen „nicht-arischer Herkunft“. Als Voraussetzung die nächste Generation gesund zu erhalten, gilt die „Ehetauglichkeit“. Bisherige Untersuchungen bei der militärischen Musterung oder zur medizinischen Überwachung von Prostituierten werden auf Ehewillige ausgedehnt. Damit ist die erst ab Mitte des 19. Jhts. gewährte persönliche Freiheit zur Eheschließung wieder aufgehoben. Das „Nürnberger Gesetz“ vom 15.9.1935, das die Ehe von „Juden/Jüdinnen“ mit „Deutschblütigen“ verbot, wurde im November auf „NegerInnen“, „ZigeunerInnen“ und „Bastarde“ ausgeweitet. Nachdem zu dieser Zeit noch keine „Erbwertskarten“ existieren, an denen die Gesundheitsämter erst arbeiten, wird die soziale Schichtung als Indikator herangezogen.
- Das dritte Kapitel beschreibt den Umgang mit dem „kommenden Geschlecht“, Maßnahmen sind die Verhütung „erbkranken“ Nachwuchses und die Versuche, das Individuum zum Verwalter seines eigenen Erbgutes zu motivieren. Nachdem das Sterilisationsprogramm seit 31.8.1939 weitgehend eingestellt und durch die „Euthanasie“-Aktion ersetzt wird, wird die Zwangssterilisation in Österreich (das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ist in Österreich am 1.1.1940 in Kraft getreten) nicht mehr in vollem Maß durchgeführt. Bereits im Mai 1940 werden das Vernichtungslager Hartheim und im Juli 1940 die „Kinderfachabteilung“ „Am Spiegelgrund“ in Betrieb genommen und mit den PatientInnenmorden begonnen. In der „WKW“ wird darüber jedoch nicht diskutiert. Wie bereits hundert Jahre zuvor sollen äußere Kennzeichen ein Hinweis auf „charakterliche Abartigkeit“ oder „Schwachsinn“ sein. Das Eingeständnis, dass im Falle von Schizophrenie oder „manisch-depressivem Irresein“ die Kenntnis des Erbgangs völlig im Dunkeln liegt, bedeutet keineswegs die Herausnahme dieser Akten aus den sterilisationspflichtigen Erkrankungen. D.h. die angewandte Eugenik in Form von Zwangssterilisation und Vernichtung wird nicht wegen wissenschaftlicher Erkenntnis, sondern trotz dieser durchgesetzt. Die unklare Ursache des Erbgangs soll durch „ärztliche Menschenkenntnis“, die letztendlich vom Arzt/von der Ärztin selbst gebildet werden muss, wettgemacht werden, während die soziale Indikation für Unfruchtbarkeitsmachungen aufgrund mangelnder Objektivität abgelehnt wird. Eingriff in die Reproduktion bedeutet aber auch, dass fortpflanzungsfähige Männer und Frauen nicht das Recht haben, ihre Erbmasse durch willkürliche Unterbrechung dem Volk vorzuenthalten. Maßnahmen der „positiven Eugenik“ sind der Raub von „höherwertigen“ Kindern und deren Unterbringung bei Pflege- oder Adoptivfamilien (“SS-Familien“). Wolf betont, dass die Morde im Rahmen der Euthanasie Vorbildcharakter für den Völkermord an „JüdInnen“ und „ZigeunerInnen“ hat. Sie alle werden wegen ihrer Erbanlagen vernichtet, sei es wegen angeblich vererbbarer Krankheiten oder angeblich vererbbarer Rassenmerkmale.
- Das vierte Kapitel beschreibt die Medizin als Interventionstechnik und den wissenschaftlichen Fortschritt als Legitimationsressource. Wesentlicher Eingriff des Staates in die Reproduktion bleibt der Antinatalismus, der zugleich die Forschungsbasis für pronatalistische Maßnahmen bietet. Eine exakte Definition der auszugrenzenden Gruppen ist die Voraussetzung für die Durchsetzung einer angewandten Eugenik und die Durchführung der Gesetze. Das Kriterium der „Arbeitsfähigkeit“ hat bei der Bestimmung des „Lebenswertes“ höchste Bedeutung. Wolf betont, dass die medizinische geleitete Vernichtung und die Humanexperimente in der klinischen Fachzeitschrift bis in die 90er Jahre des 20. Jhts verschwiegen wird. Die Ermordung von chronisch Kranken und Behinderten wird aber nicht im Rahmen von Kosten-Nutzen-Rechnungen legitimiert, sondern offenbart auch die von der Medizin selbst geschaffene Ohnmacht: Die Unerträglichkeit der Unheilbarkeit von Krankheiten. Nach jahrzehntelangen Bemühungen den Erbgang festzustellen und den Bemühungen der Heilung, ist die Medizin gescheitert. Diese Niederlage wird mit der Billigung und Durchführung der Ermordung von Menschen zu überwinden versucht. Für die historische Kontinuität von Menschenexperimenten verweist Wolf auf die Studien der Kulturhistorikerin Anna Bergmann. Das im 18. und 19.Jht. geforderte medizinische Tötungsrecht im Dienste der medizinischen Wissenschaft (Vivisektion) wurde weder damals noch im Nationalsozialismus gesetzlich legitimiert. Die Humanexperimente entsprechen den damals wie heute gültigen Kriterien der Wissenschaftlichkeit: Exaktheit, Objektivität, Wertfreiheit. Für die nationalsozialistischen Humanexperimente gelten u.a. soziale Distanz zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn, Abhängigkeit von Arzt/Ärztin von Institutionen, Anonymität und Stigmatisierung der PatientInnen; soziale Aufstiegschancen, finanzielle Honorierung und Erklärung der Forschung zur nationalen Aufgabe kommen hinzu. In diesem Sinne fordert der Mediziner und Historiker Klaus Dörner, zuerst ethisch und dann erkenntnistheoretisch zu denken; auch die im „Nürnberger Ärztekodex“ vorgesehene Zustimmung der Versuchspersonen, das Selbstbestimmungsrecht, verleitet möglicherweise, den „schwarzen Peter“ der Versuchsperson zuzuschieben. Wolf zeichnet die in der modernen Wissenschaft etablierten Vernunftstrukturen nach, die eine Trennung zwischen Vernunft und Leben etablieren. Rationale Entscheidungen dürfen nicht von Emotionen beeinflusst sein. Feministische Wissenschaftskritik und –theorie hat dieses Bild als Mythos dechiffriert, doch nach wie vor ist dieses männliche Rationalitätsprinzip in Wissenschaft, Politik und Beruf vorherrschend. Für Wolf ermöglicht das Verschweigen der Opfer der Medizin im Namen der Eugenik nach 1945 den Rückzug der Forschung ins Labor, wo die Humangenetik ihr naturwissenschaftliches Forschungsprogramm fort- und weiterführt. Die eugenische Medizin im Nationalsozialismus ist kein Bruch seitens der NS-Medizin im Vergleich zur tradierten wissenschaftlichen und ärztlichen Praxis. Der Bruch liegt vielmehr in der Möglichkeit der legalen und illegalen Gewalt, welche das NS-Regime ermöglicht, wozu es die medizinische Wissenschaft aber nicht zwingt. Der Nationalsozialismus missbraucht nicht die medizinische Wissenschaft für seine Interessen, vielmehr erweist sich die Medizin als verführbar, da ihr ein politisches System die Möglichkeit bietet, ihren Humanexperimenten nachzugehen, sowie ihr Sozialprestige und ihre ökonomische Lage zu verbessern. Die Politik erweist sich aber im selben Ausmaß verführbar, da sie der medizinischen Wissenschaft den Auftrag zur biologischen Verbesserung der „deutschen Volksgemeinschaft“ gibt. Nachdem die Versuche der Vererbungsforschung, den menschlichen „Erbgang“ nachzuweisen, gescheitert sind, wird die Vernichtung der PatientInnen nicht nur politisch als Entlastung des Volkskörpers empfunden, sondern bietet der Medizin auch eine Entlastung der an sie gerichteten Erwartung: durch positive eugenische Maßnahmen das Erbgut zu verbessern.
Dritter Abschnitt (1945-2000)
Der dritte Abschnitt (1945-2000)beleuchtet die neue Sachlichkeit einer eugenisierten Reproduktionsmedizin und die Normalisierung einer prophylaktischen Gesellschaft. Zwei Bewegungen dominieren die Wissenschaftsgeschichte der Eugenik: (1) Medizinische Eingriffe in Natur und Kultur der Reproduktion zur Beseitigung negativer und Stärkung positiver Einflüsse sollen als Erziehungsprojekt durch ärztliche Beratung und Aufklärung eine Verhaltensänderung der Menschen bezüglich ihrer sexuellen Praktiken bewirken. (2) Die Reproduktionsmedizin soll exogene und endogene Faktoren angeborener Missbildungsursachen erforschen, um eugenische Eingriffe in den Fortpflanzungsprozess zu ermöglichen.
- Im ersten Kapitel charakterisiert Wolf die Fortsetzungsgeschichte der Reproduktionsmedizin in der zweiten Jahrhunderthälfte durch drei Tendenzen: (1) wissenschaftsimmanente Ursachen, die zu den medizinischen Verbrechen des Nationalsozialismus geführt haben, werden ausgeblendet; (2) die Zustimmung zur „Auslesemedizin“ wird durch eine fortgeführte eugenische Sichtweise auf Reproduktion und Krankheit nicht revidiert, (3) die mörderische NS-Medizin wird durch die individuelle Verführbarkeit der MedizinerInnen bzw. durch die Verführungskräfte von Psychopathen erklärt. Das Resultat der Auseinandersetzung mit der NS-Medizin ist die Klage, dass die „Vererbungslehre“ wissenschaftlich und politisch missbraucht wurde. Die nunmehrige Humangenetik soll durch eine strikte Trennung von Biologie und Kultur die Verbindung zur Eugenik abbrechen, Rückzug ins Labor und Grundlagenforschung sollen dies ermöglichen. Ende der 70er Jahre sollen auch in Österreich nach amerikanischem Vorbild Ethikkommissionen die Medizin in Belangen medizinischer Humanexperimente beraten. Begründet wird dies nicht mit der NS-Geschichte, sondern mit dem Verweis auf US-amerikanische Humanexperimente, die den Prinzipien der „World Medical Association“ widersprochen hätten – als hätten Menschenversuche nur im Ausland stattgefunden. Der Einsatz von fachinternen Besetzungen der Ethikkommissionen erweckt laut Wolf den Eindruck, dass die medizinische Wissenschaft meint, nur durch Justiz oder Staat missbraucht werden zu können. Trotz all dieser Rehabilitierungsversuche bleibt die Verknüpfung von rein empirischer Wissenschaft mit Politik und Gesellschaft bestehen, auch die neu entwickelten naturwissenschaftlichen Methoden der Diagnose verschiedener Missbildungen entkommen diesem Dilemma nicht, solange nicht reflektiert wird, dass Missbildungen als individuell und gesellschaftlich belastend betrachtet und der Wert des Menschen an seiner Leistungsfähigkeit gemessen werden.
- Das zweite Kapitel widmet sich den Versuchen der Rehabilitierung der Eugenik nach 1945. Eine neu konzipierte psychische Hygiene soll auf die „Gesunderhaltung der Gesunden“ und den „prophylaktischen Schutz der Gefährdeten“ zielen. Diese Aufgabe wird vom Psychiatrieordinarius Erwin Stransky als „Eubiotik“ bezeichnet – als Lehre vom gesunden körperlichen und geistigen Leben, für dessen Einlösung die psychische Hygiene, Psychotherapie und Pädagogik eingesetzt werden sollen.
- Das dritte Kapitel zeigt die zunehmende Verankerung der angewandten Humangenetik als Bestandteil der Vorsorgemedizin im Dienste der Gesundheit der nächsten Generation. Die Suche nach den Missbildungsursachen, prophylaktische Eingriffe und die pränatale Pathologie stellt das missing link zwischen Geburtsmedizin und Pädiatrie dar. Vorsorge umfasst wieder oder nach wie vor die gesamte Population und schließt nicht nur Verhütung von Krankheiten, sondern auch Verminderung von Risikofaktoren (Rauchen, Übergewicht, etc.) mit ein. Im Rahmen der Reproduktionsmedizin wird ab Ende der 50 er Jahre eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen im pränatalen Bereich entwickelt und angewandt: Die Ultraschalluntersuchung – ursprünglich von der Militärforschung entwickelt – ab Mitte der 50er Jahre, gefolgt von der Amniozentese ab Mitte der 60er Jahre und der Chorionzottenbiopsie Anfang der 80er Jahre. Wolf zitiert Andreas Rett, damals Kinderarzt und Vorstand der Kinderabteilung im Wiener Krankenhaus Lainz, der von einer „verwurzelten existentielle(n) Neugier, solche Fehlbildungen zu deuten“ spricht. Die Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen schiebt Rett dem politischen System zu. Für Wolf bleibt nicht nur die Ideologie der Tatsachenforschung, sondern auch die sogenannte wissenschaftliche Neugier fraglich. Auch wenn bei der Erforschung der angeborenen Missbildungsursachen zunehmend zwischen exogenen und endogenen Ursachen differenziert wird, bleibt das Ziel die Verhinderung der Geburt missgebildeter Kinder. Erkenntnisse darüber werden durch die Auswertung der Untersuchung an Gehirnen behinderter Kinder erlangt; Kinder, die während des Nationalsozialismus in der Wiener Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ ermordet wurden. Das Alter der Mutter als Ursache für Missbildungen, vor allem im Falle von Trisomie 21, wird Indikation für vorgeburtliche Untersuchungen; ebenso werden durch die Medizin selbst verursachte Missbildungen durch die Verabreichungen von Medikamenten während der Schwangerschaft (DES, Contergan) erkannt. Wolf betont, dass zunehmend Kosten-Nutzen-Rechnungen bezüglich pränataler Untersuchungen und der Betreuung behinderter Menschen angestellt, aber keineswegs die Kosten der Forschung in Relation zu den Erkrankungsrisiken gesetzt werden. Die als Erfolg gewertete Senkung der Geburt behinderter Kinder seit Beginn der 70er Jahre verurteilt im Gegenzug jene schwangeren Frauen, die pränatale Diagnostik nicht in Anspruch nehmen wollen, als irrational.
- Das vierte Kapitel widmet Wolf der Herstellung physisch und psychisch gesunder Nachkommen. Sowohl zur Behandlung von Sterilität als auch zur Vermeidung von Geburten rückt nach dem 2. Weltkrieg die Hormonforschung in das Zentrum medizinischer Forschung, auch hier greifen Ärzte auf ihre eigenen Forschungen und Behandlungen während des Nationalsozialismus, auf Unfruchtbarmachung im Rahmen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, zurück. Das männliche Reproduktionssystem rückt erst Ende des 20. Jhts. in den Blickpunkt der medizinischen Behandlung, bleibt aber marginalisiert. Künstliche Befruchtung wird Ende der 1950er Jahre mit einem eugenischen Argument noch in Frage gestellt: Die künstliche Befruchtung könne zwar zum Erfolg führen, fraglich bleibt aber, ob es verantwortbar ist, ev. mit „Missbildungen behafteten Männern zu einer Nachkommenschaft zu verhelfen“, so H. Tulzer von der II. Universitäts- Frauenklinik in Wien. (564) Noch Anfang der 80er Jahre wird die Erfolgsrate von IVF-Behandlungen äußerst gering beurteilt. Doch die IVF-Forschung und Behandlung schreitet voran, trotzdem die Technik selbst Fehlbildungen, Schädigungen und Gefahren birgt (Erhöhung von Mehrlingsschwangerschaften, maternale Komplikationen, perinatale Mortalität und Morbidität). Für die Selektion der Eltern / Frauen, an denen eine IVF-Behandlung durchgeführt wird, kommt eine gemischte Indikationsstellung zur Anwendung: Intelligenz, Sexualität. Lifestyle, Alter, finanzielle Verhältnisse und Einstellung zur IVF-Behandlung, weiters wird die heterosexuelle Norm prolongiert, indem IVF-Behandlungen nur an verheirateten oder mit einem Mann in Lebensgemeinschaft lebenden Frauen durchgeführt wird (siehe auch Österreichisches Fortpflanzungsmedizingesetz 1994). Die andere Seite der Reproduktionsmedizin betrifft den Bereich der Empfängnisverhütung und Familienplanung, wobei Wolf die Argumente der Mehrheit der österreichischen Frauenärzte gegen die Abtreibung genau darstellt. Der 1975 eingeführte „Mutter-Kind-Pass“ soll Säuglings- und Mütterfürsorge fördern. Wolf zeichnet nach, wie die unterschiedlichen pränatalen Untersuchungen – anfangs nur für schwangere Risikopatientinnen - nach und nach für alle schwangeren Frauen eingeführt werden, bedingt durch finanziellen Anreiz- bzw. Sanktionssysteme. Kritische Stimmen gegenüber dieser zunehmenden Überwachung der Schwangerschaft werden in der WKW kaum publiziert bzw. als „oberflächlich“ und „subjektiv“ bezeichnet. Als Ende der 80er Jahre der routinemäßig angewandten Pränataldiagnostik der Erfolg zugeschrieben wird, zum Rückgang von geschädigten Kindern beigetragen zu haben, wird damit jegliche Kritik daran tabuisiert, trotz der zur selben Zeit publizierten Vergleichsstudien aus zwölf EU-Ländern, dass eine hochtechnisierte Schwangerschaftskontrolle sowie die Sonografie von klinisch unauffälligen Schwangerschaft keinerlei positiven Einflüsse garantiert. Für Wolf schafft die Pränatale Medizin erst Bedürfnisse, monopolisiert in der Folge die Mittel der Befriedigung und entkommt durch die autonome Entscheidung als Akt der Selbstbestimmung dem Vorwurf, Teil der neuen Eugenik zu sein. Pränatale Diagnostik markiert den Übergang von der alten Eugenik als „selektionistische Sozialtechnologie“ zur neuen Eugenik als „molekularbiologisches technological fix“ (641). Im Anschluss an Peter Weingart sieht Wolf die Gefahr der Humangenetik nicht im möglichen politischen Missbrauch, sondern einerseits in den globalen Vermarktungsstrategien und andererseits im Konsumverhalten der breiten Öffentlichkeit: Recht auf Reproduktion und Recht auf Gesundheit. Der Rückgang der Säuglingssterblichkeit von 23,5% im Jahr 1974 auf 6,5% im Jahr 1995 wird laut Wolf vom geburtsmedizinischen Establishment auf die umfassende Schwangerenvorsorge im Rahmen des „Mutter-Kind-Passes“ zurückgeführt, beachtet werden muss allerdings, dass zeitgleich, 1975, die Fristenlösung legale Abtreibungen erlaubt.
- Das fünfte Kapitel widmet Wolf den von den modernen Reproduktionstechnologien betroffenen Männern. In dem Ausmaß, in dem die modernen Verhütungstechnologien die Entscheidungsmacht der Frauen ermöglichen, befreien ebendiese Verhütungstechnologien die Männer vom Reproduktionsprozess. Erinnert sei an das 1962 stattgefundene Symposium des Schweizer Pharmakonzerns CIBA mit dem Titel „Man and his future“, auf dem über die zukünftige Fortpflanzungsmodalität mittels Samenauswahl als Verbesserung der menschlichen Rasse diskutiert wird.
In ihrer Conclusio hält Wolf fest, dass im Laufe des letzten Jahrhunderts die eugenische Vernunft aus dem Bereich der Wissenschaft in das Feld des Alltags transferiert wird. Heute gibt es kaum eine Lebenslage ohne entsprechende Beratungsangebote, die allerdings nicht als ExpertInnenwissen propagiert werden, sondern mittels eigenverantwortlicher Entscheidung eingefordert werden soll. Wolf spricht von der Eugenisierung sozialer Sinngebungsprozesse. Die alte Eugenik setzt mittels Ehe-, Sexual- und Mütterberatung, sowie Aufklärung die Verhinderung der Zeugung von als „minderwertig“ beurteilten Frauen und Männern die eugenische Vernunft durch. Durch den Einsatz von Biotechniken realisiert der Nationalsozialismus seine eugenischen Vorstellungen durch Zwangsabtreibung, Zwangssterilisierung und Ermordung. Insofern der Erbgang bis in die 1950er Jahre wissenschaftlich nicht erwiesen wird, beruht die eugenische Indikation auf persönlicher Einschätzung und auf sozialen Kriterien. Die Humangenetik als neue Eugenik grenzt sich von derartigen Politiken und Praktiken ab, sie präsentiert das Bild einer gemäß eugenischer und reproduktionsmedizinischer Vernunft handelnden Mutter als Norm. Mittels der neuen Reproduktionstechnologien können LiebespartnerInnen nach emotionalen Kriterien gewählt werden, ohne die definierte genetische Qualität der Nachkommen zu gefährden. Eugenische Vernunft heute schließt Qualitätssicherung in der Generationenfolge, Leidverminderung und Gesundheitssicherung ein. Allerdings, wer sich dieser vernünftigen Logik nicht anschließt, handelt unvernünftig! Maßstab der eugenischen Vernunft ist während des gesamten 20. Jahrhunderts die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Menschen.
Ausblick und Kritik daran sind für Wolf die Anerkennung und Akzeptanz von Abhängigkeiten, Bindungen, Begrenztheit des Individuums; sie plädiert, andere Vernünftigkeiten als jene der eugenischen Vernunft wach zu halten und diesen Stimme zu verleihen.
Diskussion und Fazit
Das Anliegen von Wolf, Kontinuität der eugenischen Wissenschaft in Theorie und Praxis, aber auch jene Kontinuitäten der handelnden Personen aufzuzeigen, sind ihr hervorragend gelungen. Über den langen Zeitraum von 100 Jahren spannt sie einen großen Bogen, der Kontinuitäten und Bezüge zwischen Wissenschaft, Politik und gesellschaftlichem Handeln klar aufzeigt. Trotz der manchmal zu langen Titel der einzelnen Kapitel, die Satzlängen übersteigen, erklärt Wolf die Fachbegriffe ausführlich. Mit ihrer fundierten Analyse der Situation in Österreich über das gesamte 20. Jahrhundert liefert Wolf v.a. auch für KennerInnen der Materie ein wichtiges und unentbehrliches Werk.
Rezension von
Dr. Aurelia Weikert
Sozialanthropologin und Politikwissenschafterin. Vortrags- und Autorinnentätigkeit zu den Themen Bevölkerungspolitik, Bioethik, Eugenik, Frauengesundheit, Fortpflanzungs- und Gentechnologien, Körperpolitik. Lehrbeauftragte am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien. Mitarbeiterin bei Miteinander Lernen - Birlikte Ögrenelim, Beratungs-, Bildungs- und Psychotherapiezentrum für Frauen, Kinder und Familien
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Es gibt 8 Rezensionen von Aurelia Weikert.
Zitiervorschlag
Aurelia Weikert. Rezension vom 28.04.2009 zu:
Maria A. Wolf: Eugenische Vernunft. Eingriffe in die reproduktive Kultur durch die Medizin 1900 - 2000. Böhlau Verlag
(Wien Köln Weimar) 2008.
ISBN 978-3-205-77761-8.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/6466.php, Datum des Zugriffs 29.03.2023.
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