Suche nach Titel, AutorIn, RezensentIn, Verlag, ISBN/EAN, Schlagwort
socialnet Logo

DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (Hrsg.): Privatisierung [...] in Bewährungshilfe und Strafvollzug

Rezensiert von Prof. Dr. Wolfgang Klug, 13.11.2008

Cover  DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (Hrsg.): Privatisierung [...] in Bewährungshilfe und Strafvollzug ISBN 978-3-924570-17-0

DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (Hrsg.): Privatisierung und Hoheitlichkeit in Bewährungshilfe und Strafvollzug. DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht (Köln) 2008. 176 Seiten. ISBN 978-3-924570-17-0. 10,00 EUR.
DBH-Materialien Nr 59. Bestellungen über vertrieb@dbh-online.de .

Weitere Informationen bei DNB KVK GVK.

Thema

"Seit mehreren Jahren ist eine Diskussion über die Übertragung von Justizaufgaben auf freie Träger der Straffälligenhilfe und private Anbieter im Gange. Das Ergebnis ist weitgehend offen geblieben, so dass es nunmehr faktisch in einigen Bereichen und Regionen einzelne Modelle der Übertragung gibt und in anderen der Status quo erhalten blieb. In der Auseinandersetzung werden unterschiedliche Argumente vorgetragen, die einerseits von der Sensitivität gegenüber nichthoheitlich legitimierten Eingriffen getragen und von verfassungsrechtlichen Argumenten gestützt sind, andererseits solche, die Kosten-, Effektivitäts- und Flexibilitätsargumente vorbringen.

In diesem Band sind Beiträge zum Thema versammelt, die die fach- und berufspolitische Diskussion widerspiegeln. […] Die Beiträge erstrecken sich auf das Feld der Bewährungshilfe und des Strafvollzugs." (Klappentext)

Herausgeber

Der DBH e. V. ist ein bundesweit und international aktiver Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten. Der DBH fördert Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und eine humane Straffälligenhilfe, leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention, arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität, setzt sich ein für Schadenswiedergutmachung und für den Täter-Opfer-Ausgleich, unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen. (Selbstbeschreibung in: www.dbh-online.de)

Aufbau

Der Band setzt sich aus vier Kapiteln zusammen, denen unterschiedliche Quellen zugrunde liegen:

  • Teil A vereinigt Redebeiträge einer DBH-Tagung zum selben Thema und einige grundlegende, bereits in Zeitschriften erschienene Artikel. Themenschwerpunkte sind die Sozialen Dienste der Justiz.
  • Teil B ist überschrieben mit "Abhandlungen zur Privatisierung des Strafvollzugs". Hier finden sich Redebeiträge und Fachveröffentlichungen.
  • Teil C beinhaltet Stellungnahmen von Verbänden zum Thema "Privatisierung".
  • Teil D ist eine ausführliche Bibliographie.

Teil A

Nach einer Einleitung durch die Herausgeber stellt der Präsident des DBH Hans-Jürgen Kerner thesenhaft die Position des DBH vor. Sein Artikel ist überschrieben mit: "Privatisierung der Sozialen Dienste der Justiz. Perspektiven und kritische Fragen". In seinem Beitrag wird deutlich, dass der DBH Privatisierung nicht grundsätzlich ablehnt, sondern an Kriterien binden will.

Im nächsten Kapitel erscheint ein sehr grundsätzlich gehaltener Beitrag von Heinz Müller-Dietz, einem der wichtigsten deutschsprachigen Kriminologen. Er referiert unter dem Titel "Strafrechtspflege und Privatisierung – neue Aufgabenverteilung zwischen Staat und Bürger?" prinzipielle Fragen des Verhältnisses von Staat und Bürger aus verfassungsrechtlicher und staatstheoretischer Sicht. Sein Fazit: "Je stärker der Zugriff des Staates auf Freiheitsrechte des Bürgers ist, desto mehr verdichtet sich auch sein Gewaltmonopol. Desto mehr bedarf dann auch die Ausgestaltung der Strafvollstreckung staatlicher Handhabung und Kontrolle." (S. 41) Der Artikel verhehlt nicht seine eher skeptische Haltung zur Übertragung staatlicher Aufgaben an Private.

Es folgt mit Jens Martin Zeppernick der Vertreter des Justizministeriums in Baden-Württemberg, das als erstes in Deutschland die Bewährungshilfe an einen privaten Träger übergeben hat. Wie nicht anders zu erwarten, stellt sein Beitrag "Die Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Sicht" ein Plädoyer für die Möglichkeit und Notwendigkeit der Privatisierung Sozialer Dienste in der Justiz dar. Für sein Ministerium ist die Tätigkeit von Bewährungshelfern – da reine "helfende" Tätigkeit – keine Kernaufgabe des Staates. Ebenfalls sieht er in der Übertragung keine beamtenrechtlichen Probleme.

Zum gegenteiligen Schluss gelangt Dieter Sterzel, em. Professor für Öffentliches Recht in Oldenburg. Er hält in seinem Artikel "Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe – Verfassungsrechtliche Grenzen einer Verlagerung von Hoheitsaufgaben im Justizbereich auf Private" die in Baden-Württemberg praktizierte Übertragung schlicht für verfassungswidrig, da hier hoheitliche Aufgaben privatisiert werden. Zudem sei die Überlassung von Beamten an einen privaten Träger inklusive einer Dienstherrenfunktion mit dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip unvereinbar und damit ebenfalls verfassungswidrig.

Zu dem Ergebnis einer Unvereinbarkeit der Tätigkeit von Bewährungshilfe unter privater Trägerschaft kommt auch Marc Hinsel ("Hoheitliche Aufgaben in der Bewährungshilfe – Aus Sicht der Sozialarbeit"), Bewährungshelfer aus Borken. Er wendet sich gegen eine Definition der Tätigkeit seines Dienstes als reine "Hilfe". Vielmehr seien im Arbeitsauftrag viele Elemente von Kontrolle enthalten, die keinesfalls durch Private ausgeübt werden könne.

Teil B

Wie nicht anders zu erwarten, werden auch im Bereich "Strafvollzug" die Positionen sehr kontrovers diskutiert. Helmut Roos ("Privatisierung im Strafvollzug") plädiert als Vertreter des Landes Hessen, das mit der JVA Hünfeld eine Haftanstalt teilprivatisiert hat, für diese Möglichkeit. Sein Argument: Da sich "die verfassungsrechtliche Postulation [des Verbleibs in staatlicher Trägerschaft, W.K.] auch nur auf Tätigkeiten bezieht, die hoheitlich durchzuführen sind, bedeutet dies umgekehrt, dass einzelne Handlungsfelder im Strafvollzug, soweit sie sich auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne ohne Eingriffsbefugnis gegenüber Gefangenen beschränken, auch nicht von öffentlich Bediensteten abgedeckt werden müssen. Sie sind privatisierbar." (S. 79)

Im folgenden Abschnitt unterstützt Werner Päckert in seinem Beitrag "Teilprivatisierter Justizvollzug am Beispiel der Justizvollzugsanstalt Hünfeld" diese Auffassung. Er referiert aus seiner Sicht als Leiter der JVA Hünfeld ausführlich die Geschichte der Teilprivatisierung seiner Anstalt und erläutert an vielen Beispielen, was privatisierbar ist und was nicht. Seine Erfahrungen mit diesem Modell sind sehr positiv, wenngleich er zwischen den Zeilen durchaus Übergangsprobleme einräumt.

Es kommt schließlich der neben dem Ministerium und dem konkreten Anstaltsleiter "Dritte im Bunde" zu Wort: Der Fa. Serco wurde in der JVA Hünfeld ein breites Spektrum von Aufgaben, von der Gebäudebewirtschaftung bis zu den Sozialen Diensten, überlassen. Darüber berichtet Thomas Baumeyer ("Teilprivate Betreibermodelle im Strafvollzug"). Er hebt den Effizienz- und Qualitätsgewinn für den Strafvollzug hervor und wehrt sich gegen den Vorwurf, dass mit einer privaten Trägerschaft Qualitätsverluste für die Anstaltsinsassen verbunden seien.

Etwas "außer der Reihe" ist der Beitrag des Anstaltspfarrers Martin Faber, der von seinen Erfahrungen einer Hospitation in einem schottischen Gefängnis berichtet. Der Titel seines Beitrages: "In welchem Gefängnis auf welche Freiheit vorbereiten?"

Der Teil B schließt mit Bemerkungen eines Hochschullehrers. Heinz Cornel fragt: "Warum hört man so wenig gute Argumente für die Privatisierung des Strafvollzugs?"  Die von Polemik nicht ganz freie Antwort des Autors schlägt einen weiten Bogen zum Thema "Privatisierung" im Allgemeinen und erläutert an vielen Beispielen (Bahn, Post, Banken, Rentenversicherungsträger, Lkw-Mautsystem, Müllabfuhr, Bundesdruckerei), weshalb das Argument, private Träger seien öffentlichen überlegen, wohl nicht haltbar sei.

Teil C

In Teil C werden Stellungnahmen von Verbänden zum Thema Privatisierung gesammelt. Die überwiegende Zahl der Verbände spricht sich eindeutig gegen eine Privatisierung der Sozialen Arbeit in der Justiz aus.

Zielgruppen

Das Buch wendet sich wohl in erster Linie an Studierende und Fachkräfte der Sozialen Arbeit innerhalb des Justizsystems. Allerdings dürften auch interessierte Juristen (z. B. Anstaltsleiter) profitieren, weil ein Großteil der Argumente im juristischen Kontext angesiedelt ist.

Diskussion

Die Herausgeber legen ein aktuelles Werk zu einem höchst umstrittenen Thema vor, in dem sie Gegner und Befürworter sowie die Verbände ausführlich zu Wort kommen lassen. Daneben sind einzelne wissenschaftliche Beiträge zu finden. Wer sich also einen Überblick über die Thematik und die verwendeten Argumente machen will, dem sei das Buch herzlich empfohlen.

Interessant ist zunächst, wie unterschiedlich man Soziale Arbeit definieren kann: als vorwiegend "helfende" Tätigkeit im Einvernehmen mit dem Täter (Zeppernick) oder als "Vollzugsorgan der Strafrechtspflege zur unmittelbaren Eingriffsverwaltung" (Sterzel),  als "Betreuungsmanagement", das neben Gebäudemanagement und Versorgungsmanagement privatisierbar ist (Roos), oder mit hoheitlichen Eingriffsrechten versehene Profession (Hinsel). Je nach Argumentationsinteresse erscheinen Soziale Dienste als privatisierbare Beratungsstelle oder als nicht privatisierbarer, im staatlichen Auftrag tätiger Kontrolleur.

Was allerdings auffällt: Es dominieren eindeutig die Juristen und ihre Argumentationslinien. Das ist keine Kritik, sondern eher eine Zustandsbeschreibung: "Privatisierung" im Kontext der Justiz wird offenkundig hauptsächlich unter der juristischen Fragestellung der verfassungs- und beamtenrechtlichen Vereinbarkeit geführt. Inhaltliche Kriterien, die für oder gegen eine Privatisierung sprechen, sind höchstens am Rande und als Stütze der jeweiligen Argumentation zu lesen. Was macht die Soziale Arbeit in einer privatisierten JVA "anders", "besser", wie und warum ist sie "effizienter" oder "effektiver" oder gar "billiger"? Darüber hätte man gerne etwas mehr – und am liebsten mit empirisch erhobenen Fakten – erfahren. Vielleicht liegt hier ja auch das Manko der Debatte: Es wird behauptet, aber nicht belegt. Das kann man dem Sammelband nicht vorwerfen, aber wer alle Beiträge liest, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit der Privatisierung ein "Feldversuch" stattfindet, der auf der These der Überlegenheit privater Anbieter beruht – mehr nicht. Die Gegenseite vertritt die gegenteilige These – belegen kann seine These keiner.

Fazit

Das Buch darf als wichtige Lektüre für jeden gelten, der sich mit der Thematik "Privatisierung" im Feld der Justiz auseinandersetzt. Den Herausgebern gebührt das Verdienst, dass sie aus unterschiedlichen Quellen wichtige Beiträge gesammelt und gut lesbar vorgelegt haben. Dass dabei hauptsächlich Praktiker zu Wort kommen, ist einerseits ein Vorteil, da nämlich quasi aus erster Hand Befürworter und Gegner auf der tatsächlichen Handlungsebene ihre Argumente austauschen. Ein wenig vermisst man aber andererseits die (empirische) Wissenschaft, die die Tücken und Lücken der Argumentation der Antagonisten aufgreift und andere Zugänge eröffnet. Unter dieser Einschränkung ist das Buch durchaus empfehlenswert.

Rezension von
Prof. Dr. Wolfgang Klug
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Fakultät Soziale Arbeit
Mailformular

Es gibt 56 Rezensionen von Wolfgang Klug.

Zitiervorschlag anzeigen

Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.


socialnet Rezensionen durch Spenden unterstützen
Sie finden diese und andere Rezensionen für Ihre Arbeit hilfreich? Dann helfen Sie uns bitte mit einer Spende, die socialnet Rezensionen weiter auszubauen: Spenden Sie steuerlich absetzbar an unseren Partner Förderverein Fachinformation Sozialwesen e.V. mit dem Stichwort Rezensionen!

Zur Rezensionsübersicht

Sponsoren

Wir danken unseren Sponsoren. Sie ermöglichen dieses umfassende Angebot.

Über die socialnet Rezensionen
Hinweise für Rezensent:innen | Verlage | Autor:innen | Leser:innen sowie zur Verlinkung

Bitte lesen Sie die Hinweise, bevor Sie Kontakt zur Redaktion aufnehmen.
rezensionen@socialnet.de

ISSN 2190-9245