Andrea Hagemeier: Der Behandlungsgedanke bei Sexualdelinquenz
Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 15.10.2009
Andrea Hagemeier: Der Behandlungsgedanke bei Sexualdelinquenz.
Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2008.
201 Seiten.
ISBN 978-3-8329-3705-8.
49,00 EUR.
Reihe: Studien zum Strafrecht - Band 20.
Autorin und Überblick
Andrea Hagemeier arbeitet als wissenschaftliche Assistentin an der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und ist Habilitandin am Lehrstuhl für Strafrecht (Prof. Dannecker). In der vorliegenden Veröffentlichung, welche 2008 von der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover als Dissertation angenommen wurde, befasst sich die Autorin mit den Grundlagen der Sexualdelinquenz und deren Behandlungsmöglichkeiten im Strafvollzug. Ausgangspunkt ist dabei, dass Sexualstraftäter während der Verbüßung einer Haftstrafe therapeutisch versorgt sein müssen, um deren Rückfälligkeit nach Entlassung aus der Haft zu verringern und dadurch einen verbesserten Schutz der Bevölkerung zu erreichen.
Aufbau
Die Dissertation ist in fünf Kapitel unterteilt.
- Einleitend definiert Hagemeier den Behandlungsgedanken im Strafvollzugsrecht, speziell im Sexualstrafrecht.
- Im zweiten Kapitel werden Geschichte, Entwicklung und Konzept der sozialtherapeutischen Anstalt beschrieben.
- Im umfangreichen dritten Kapitel erfolgt die Darstellung der Sexualdelinquenz, deren unterschiedliche Störungsmodelle, Tätergruppen und Erklärungsansätze zur Genese straffälligen Sexualverhaltens.
- Kapitel vier ist den Möglichkeiten der Behandlung von Sexualstraftätern gewidmet, bevor im knappen
- Schlusskapitel Schlussfolgerungen aus dem zuvor dargestellten gezogen werden.
Der Behandlungsgedanke
Die Autorin leitet zunächst aus der Rechtsprechung zur Behandlung im Strafvollzug und mit Verweis auf § 9 StVollzG (Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt) die Grundlagen zur Behandlung von Sexualstraftätern ab, bevor sie den Begriff selbst, mit Rückgriff auf unterschiedliche Behandlungsschulen, definiert. „Behandlung im Sinne des Strafvollzugsgesetzes ist die institutionalisierte reflektierte Kommunikation, auf die weitere Behandlungsmaßnahmen aufbauen, und die auf einem dem einzelnen Straftäter nach seinen Defiziten genau angemessenen, wissenschaftlich fundierten Konzept basiert, wobei es sich um einen dynamischen Prozess handelt… Dabei ist die Behandlung immer auf das Ziel der Resozialisierung gerichtet und enthält neben gezielter Einflußnahme auf das Verhalten des Delinquenten auch unterstützende und beratende Elemente“ (23). Spätestens an dieser Stelle fällt auf, dass die Thematik „Behandlung von Sexualstraftätern“ aus juristischem Blickwinkel erfolgt. In der Definition fehlen Hinweise auf Entwicklung (des Straftäters), Ressourcenförderung und -aktivierung; Aspekte die in der modernen Tätertherapie längst zum Wissens- und Handlungsspektrum gehören. Das erste Kapitel endet mit dem Verweis auf die Einführung des „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ von 1998. Mit diesem Gesetz wurde der Behandlungsgedanke deutlich betont und der Missstand, dass die Mehrzahl von Sexualstraftätern unbehandelt im Regelvollzug untergebracht waren beendet.
Die sozialtherapeutische Anstalt
In Kapitel zwei beschreibt Hagemeier die Geschichte dieser Vollzugsform, welche als Strafrechtsreform in den 1960er Jahren grundsätzlich (erstmals) den Behandlungsbedarf im Strafvollzug formulierte. Einige Grundideen der Sozialtherapie (Einbezug der Lebenswelt; Fokussierung auf das Verhalten des Täters und auf die Verhältnisse, in denen er lebt; Beziehungsgestaltung und Gruppenbildung i. S. einer therapeutischen Gemeinschaft) werden benannt.
Sexualstraftäter
Das umfangreiche dritte Kapitel beschreibt ausführlich die heterogene Gruppe „der Sexualstraftäter“. Die Autorin nähert sich der Thematik zunächst durch unterschiedliche Definitionsebenen (Devianz, Deviation, Perversion, Paraphilie, Dissexualität) um dann die quantitative Ebene der Problematik, inklusive Angaben zur Rückfallhäufigkeit zu erläutern. Dabei wird deutlich, dass Sexualdelikte mit einem Anteil von unter 1% aller abgeurteilten Straftäter eine rein zahlenmäßig untergeordnete Rolle spielen und die Rückfallhäufigkeit (hier zitiert Hagemeier mehrere relevante Rückfallstudien und Metastudien) gegenüber anderen Delikten als eher gering eingeschätzt werden muss, insbesondere, wenn geeignete Therapiemaßnahmen durchgeführt werden. Sehr ausführlich beschreibt die Autorin im Weiteren unterschiedliche Typologisierungen von Sexualstraftätern aus verhaltenstherapeutischer bzw. psychoanalytischer Sichtweise. Das Verdienst der vorliegenden Arbeit liegt hier nicht in einem eigenständigen, neuen Erklärungsansatz der Sexualdelinquenz, sondern darin, einen Überblick über die einschlägigen Erklärungsmodelle (Groth, Schorsch, Rehder, Beier, Knight & Prentky) zu liefern. Hier ist allerdings anzumerken, dass derartige Überblicksarbeiten bereits seit langem und in großer Zahl vorliegen.
Behandlungsmöglichkeiten
Auch im vierten Abschnitt fasst Hagemeier die bekannten und z. T. seit langem eingeführten, sowie teilweise in ihrer Wirksamkeit überprüften Ansätze zusammen. Dabei gilt auch hier, dass derartige Überblicksarbeiten bereits in ausreichendem Maße, zudem aus fachlich psychiatrisch-therapeutischer Kompetenz heraus (vgl. Rezension zu Hans-Ludwig Kröber, Dieter Dölling u.a. (Hrsg.): Handbuch der forensischen Psychiatrie, Band 3. Psychiatrische Kriminalprognose und Kriminaltherapie) vorliegen. Einige Anmerkungen zur Institutionsstruktur sozialtherapeutischer Anstalten und zu allgemeinen Wirkmechanismen psychotherapeutischer Arbeit ergänzen das vierte Kapitel, bevor ein „Zwischenergebnis hinsichtlich der Behandlungsmöglichkeiten von Sexualstraftätern in sozialtherapeutischen Anstalten“ (169) erreicht wird. Dieses Ergebnis ist: „Behandlungsmöglichkeiten von Sexualdelinquenten in sozialtherapeutischen Einrichtungen (sind) durchaus vielversprechend „(169), wenn „gerade kognitiv-behaviorale Ansätze und multimodale Programme“ (ebd.) zum Einsatz kommen und nur solche Täter zur Sozialtherapie „verlegt“ werden „bei denen die besonderen therapeutischen Hilfen einer sozialtherapeutischen Einrichtung Erfolg versprechen“ (ebd.). Hagemeier definiert diese Sinnhaftigkeit der Verlegung mit dem Vorliegen einer umfangreichen Diagnostik, eines gewissen „Maß an kognitiven Fähigkeiten und (einem) Minimum an Therapiemotivation“ (170). Daneben sollte, so die Autorin auf die Besonderheiten der (zuvor im dritten Kapitel beschriebenen) speziellen Subtypen von Sexualdelinquenten eingegangen werden, insbesondere eine Einschätzung der Rückfallgefahr und Schwere der zugrunde liegenden Störung vorgenommen werden. Unbeantwortet bleibt dabei, was mit den Strafgefangenen passieren soll, deren Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt „nicht angezeigt erscheint“. Abschließend fordert die Autorin den Ausbau ambulanter nachsorgender Angebote, welche entlassene Straftäter nach Abschluss einer stationären Therapiemaßnahme weiter beraten, behandeln und in einem gewissen Maße auch kontrollieren. Die Autorin verweist darauf, dass solche Angebote durch die sozialtherapeutischen Anstalten „größtenteils nicht statt“(finden) (177); ein Befund der sich seit Abschluss der Arbeiten am vorliegenden Buch grundsätzlich geändert haben dürfte. In der Praxis bieten eine Vielzahl sozialtherapeutischer Anstalten mittlerweile eigene Nachsorgemaßnahmen an, bzw. wurden eine Reihe von sexualtherapeutischen Fachambulanzen eröffnet. Durch die Reform der Führungsaufsicht 2007 wurde zudem ein bundesgesetzlicher Rahmen zur Anordnung von Weisungen, z. B. für Therapieauflagen im ambulanten Bereich geschaffen. Auf diese rechtliche Veränderung, die bereits während der Erstellung der dem Buch zugrunde liegenden Dissertation vollzogen war, geht die Autorin leider nicht ein.
Schlussfolgerungen
Im neun Seiten knappen Schlusskapitel zieht Andrea Hagemeier ein Resümee aus den zuvor dargestellten Aspekten zum Behandlungsgedanken, zur Gruppe der Sexualstraftäter und ihrer Behandlungsmöglichkeiten. Zusammenfassend stellt sie fest, dass die Änderung in § 9 I StVollzG in Folge der Einführung des Gesetzes zur Verhinderung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten von 1998 zunächst zu einem verbesserten Behandlungsangebot und damit zu einer Stärkung des Behandlungsgedankens im Strafvollzug geführt hat. Ihre Kritik (bzw. die von der Autorin übernommene Kritik aus anderen Quellen) bezieht sich auf die Uneinheitlichkeit von Therapiemaßnahmen, die aus dieser Sicht fehlende Evidenzbasierung der Behandlungsmaßnahmen und die weitgehend fehlende Evaluation der Behandlungserfolge. Ob die abschließend propagierte Einführung von Behandlungsmanualen und eine damit verbundene Standardisierung zur erhofften Qualitätssteigerung in der Behandlung führen (183) muss hinterfragt werden. Wie in jeder Psychotherapie gilt es zunächst die Besonderheiten im konkreten Einzelfall zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren. Rückschlüsse auf Zugehörigkeit des konkreten Täters zu Tätergruppen (Typologien) können hier in einem zweiten Schritt folgen. Entsprechend richtig ist der Folgeschluss, dass in „Anbetracht der unterschiedlichen Tätertypen letztendlich … eine gewisse Methodenvielfalt „ (183) zur Anwendung kommen muss. Das Abschlusskapitel endet mit dem Hinweis, dass die durch manche Politiker formulierte Abkehr vom Behandlungsgedanken im Sexualstrafrecht und eine damit verbundene Hinwendung zum reinen Verwahrvollzug (z. B. im Entwurf der Hessischen Landesregierung vom Dezember 2002) dem Vollzugsziel Resozialisierung und damit verbessertem Opferschutz, nicht dienlich sind.
Zielgruppe
Die Veröffentlichung der dem Buch zugrunde liegenden Dissertation dürfte vor allem für Mitarbeiter des Justizbereichs interessant sein. Für diese Zielgruppe wird ein knapper, dabei gut fundierter Überblick zur Thematik gegeben. Als Grundlage für die Therapieplanung und -gestaltung greifen die Überlegungen der Autorin nicht weit genug (s. u.). Für Angehörige anderer Berufsgruppen, welche mit dem Phänomen der Sexualdelinquenz befasst sind, ergibt sich der Gewinn aus der Lektüre in der klaren Beschreibung der strafvollzugsrechtlichen Grundlagen der Behandlung von Tätern in sozialtherapeutischen Anstalten.
Diskussion
In der vorliegenden Publikation wird der vorliegende Erkenntnisstand zur Sexualdelinquenz, ihrer Ursachen, unterschiedlichen Tätertypen und therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten zusammen gefasst. Dadurch erhält der Leser einen weitgehend vollständigen Einblick in die Thematik. Dabei wird deutlich dass die der Publikation zugrunde liegende Dissertation nicht unter psychiatrischem, oder psychotherapeutischem, sondern unter juristischem Blickwinkel geschrieben wurde. In der Auseinandersetzung der Autorin mit der Thematik fällt die Bezugnahme auf bekannte Basiskonzepte zur Genese und Behandlung der Sexualdelinquenz auf. Weitergehende Überlegungen zur Behandlung von Tätern wie Ressourcenorientierung, Beziehungsgestaltung in der therapeutischen Arbeit, oder die notwendige Bezugnahme auf Bindungstheorie und Traumatheorie, welche in der Fachwelt vor allem in den letzten Jahren verstärkt im Zusammenhang mit dissozialem und dissexuellem Verhalten diskutiert wurden, fehlen. Der Titel des Buches „Der Behandlungsgedanke bei Sexualdelinquenz“ weckt die Erwartung einer umfassenden Darstellung von Behandlungsstrategien und Behandlungssettings. Die Darstellung bezieht sich leider ausschließlich auf den Vollzugsbereich im Rahmen sozialtherapeutischer Anstalten. Ambulante Behandlungsmöglichkeiten, welche durch die Reform der Führungsaufsicht in den vergangenen zwei Jahren eine besondere Bedeutung bekommen haben, werden leider nicht erwähnt. Ebenso wurde die Chance auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem Problem der Zwangsbehandlung im Rahmen des Strafvollzugs nicht aufgegriffen. Der staatliche Behandlungsanspruch bei Sexualstraftätern welche zu einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind ist fachlich sinnvoll und (wie im vorliegenden Band aufgezeigt) effektiv. Die Diskussion dieser Thematik vor dem Hintergrund rechtsstaatlicher Prinzipien hätte die vorliegende Publikation allerdings deutlich bereichert.
Fazit
Insgesamt gelingt der Autorin eine gute Darstellung der Grundlagen, Erklärungsansätze und Behandlungsansätze der Sexualdelinquenz im Strafvollzug. Der Leser profitiert von der Übersichtlichkeit und Klarheit in der Darstellung. Die im Abschlusskapitel formulierten Überlegungen (Evaluation der Behandlungsmaßnahmen, weiterer Ausbau der räumlichen und personellen Ressourcen etc.) sind gut mit dem theoretischen Fachteil des Bandes verknüpft und erfahren dadurch eine fundierte Begründung.
Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 15.10.2009 zu:
Andrea Hagemeier: Der Behandlungsgedanke bei Sexualdelinquenz. Nomos Verlagsgesellschaft
(Baden-Baden) 2008.
ISBN 978-3-8329-3705-8.
Reihe: Studien zum Strafrecht - Band 20.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/6834.php, Datum des Zugriffs 13.09.2024.
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