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Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend et al.: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit

Rezensiert von Prof. Dr. Michael Buestrich, 20.04.2009

Cover Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend et al.: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit ISBN 978-3-86764-155-5

Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend, Ariadne Sondermann: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit. Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime. UVK Verlagsgesellschaft mbH (Konstanz) 2009. 302 Seiten. ISBN 978-3-86764-155-5. 29,00 EUR. CH: 49,90 sFr.
Reihe: Analyse und Forschung - Sozialwissenschaften.

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Autor

Dr. Wolfgang Ludwig-Mayerhofer ist Professor für empirische Sozialforschung und Soziologie an der Universität Siegen. Er hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Themenfeld „Arbeitsmarktpolitik“ vorgelegt. Dr. Olaf Behrend ist Soziologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wissenschaft und Technikforschung der Universität Bielefeld. Die Soziologin Ariadne Sondermann promoviert am Fachbereich 1 der Universität Siegen.

Die Arbeit basiert auf einem von der Bundesagentur geförderten Projekt mit dem Titel „Organisationsreform der Arbeitsverwaltung und neue Maßnahmen für Arbeitssuchende: Soziale Ungleichheit und Partizipationschancen Betroffener“, das im Frühjahr 2008 abgeschlossen wurde. In der hier vorliegenden Untersuchung werden die Projektergebnisse systematisch aufgearbeitet. Dies geschah mit der wissenschaftlichen und materiell-technischen Unterstützung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB).

Thema, Intention und Untersuchungsmethodik

Die mit den Hartz-Reformen eingeführte und umgesetzte neue Arbeitsmarktpolitik steht unter der Prämisse der „Aktivierung“, vornehmlich der Arbeitsuchenden, zugleich aber auch einer als „überbürokratisiert“ und deshalb als „träge und ineffizient“ charakterisierten und deshalb grundsätzlich reformbedürftigen Arbeitsverwaltung.

Über Aktivierung wurde nach Ansicht der Autoren in den vergangenen Jahren zwar viel geschrieben, wenig davon allerdings empirisch informiert[1]. Hier setzt die Untersuchung an: „Wir fragen auf der einen Seite: Müssen Arbeitslose tatsächlich aktiviert werden? Auf der anderen Seite richtet sich unser Augenmerk darauf, ob, und wenn ja: wie, Arbeitsvermittler aktivieren […] analysiert werden soll mithin, wie die neue Arbeitsmarktpolitik in der Arbeitsverwaltung praktisch umgesetzt wird und wie Arbeitslose diese Praxis erleben und damit umgehen.“ (S. 10). Insofern will sich die vorliegende Untersuchung nicht darauf beschränken, Programmatiken, Gesetze und Verordnungen darzustellen und zu interpretieren sowie die inzwischen zahlreich verfügbare Sekundärliteratur zum Thema auszuwerten. Vielmehr besteht das Anliegen der Autoren darüber hinausgehend explizit darin, zu zeigen, „[…] wie Aktivierung sich konkret vollzieht und gestaltet wird.“ (ebd.).

Die Studie untersucht zu diesem Zweck mit interpretativen und rekonstruktiven Forschungsmethoden (hier: leitfadengestützte Interviews) die besonderen Handlungskonstellationen und d. h. bestehenden sowie sich im Prozess entwickelnden gegenseitigen Erwartungen und Anforderungen innerhalb einer Situation, in der Arbeitslose und Arbeitsverwaltung in einem stark verrechtlichten und zugleich komplexen verwaltungstechnischen Handlungsrahmen irgendwo zwischen „Hilfe und Kontrolle“ aufeinandertreffen und sich „arrangieren“ müssen.

Dabei agierten die Fachkräfte in der Arbeitsverwaltung nach Aussage der Autoren als „[…] wichtige ‚Instrumente‘ in der Durchsetzung der neuen Arbeitsmarktpolitik“ (S. 10) ebenso wie die Arbeitsuchenden im Rahmen einer Deutung von Gesellschaft, die „[…] nicht davon lassen will oder kann, sich als Arbeitsgesellschaft zu definieren“ (S. 9). Dies wirft für die Autoren die Frage auf, wie diese Deutung unter den gegenwärtigen Bedingungen von den Arbeitsvermittlern sowie den Arbeitslosen „prozessiert“ wird, wozu auch die Beantwortung der Frage gehört, wie mit den von dieser Norm abweichenden Arbeitslosen umgegangen wird?

Aufbau und Inhalt

Der Einleitungsteil umfasst das erste, grundlegende Kapitel („Die neue Arbeitsmarktpolitik: Gesellschaftlicher und gesetzlicher Kontext, Arbeitsverwaltung als Handlungskonstellation sowie organisatorische Rahmenbedingungen“). In ihm wird dargelegt, in welcher Begrifflichkeit sich die neue Arbeitsmarktpolitik selbst beschreibt, um dann die angesprochenen Handlungskonstellationen und d. h. die Praxis der Arbeitsverwaltung als gemeinsamen Bearbeitungsprozess durch die Fachkräfte und die Arbeitslosen zu erläutern. Diese Fragestellung wird zugleich in den Kontext des organisatorischen Umbaus der öffentlichen Arbeitsverwaltung gestellt. Auf dieser Basis skizzieren die Autoren ihre Fragestellung genauer, erläutern das methodische Vorgehen sowie ihre Datenbasis.

Der zweite, mit „Analysen“ überschriebene Teil, schildert im zweiten Kapitel („Detaillierte Fallrekonstruktionen Arbeitsloser: Die Facetten der Krise, Handlungsprobleme und Zugänge zur Institution“) anhand dreier kontrastiv ausgewählter Fälle „das Erleben der persönlichen Krise der Arbeitslosigkeit“ einschließlich der Rolle, die aus Sicht und der Erwartungshaltung der betroffenen Arbeitslosen der Arbeitsverwaltung und ihrer Beschäftigten dabei zukommt. Neben der Bedeutung von Arbeit und den in der Arbeitswelt erworbenen Erfahrungen werden insbesondere die Wirkungen von Arbeitslosigkeit sowie die möglicherweise belastende bzw. entlastende Rolle der Arbeitsagentur in dieser Krisensituation thematisiert.

Das dritte Kapitel („Arbeitsvermittler, ihre Deutungsmuster und wie sie die Handlungsprobleme zu bewältigen suchen“) beschäftigt sich – nun auf der Seiten der Mitarbeiter in den Agenturen - mit der Frage, wie sich aus den verschiedenen Deutungsmustern von Arbeitslosigkeit bzw. auch der arbeitsuchenden Personen („technokratisches Aktivieren“, „einfühlsames Aktivieren“ und „freundliches und bestimmtes Steuern schwieriger Fälle“) deren konkretes Vermittlungshandeln sowie die dabei zum Einsatz kommenden Interventionsformen ergeben?

Im vierten Kapitel („Zusammenführung der beiden Perspektiven: Wahrnehmungen der Handlungssituation und Probleme aus Sicht von Vermittlern und Arbeitslosen“) wird das Deutungsmuster „Erwerbsarbeit“ als grundlegende Gemeinsamkeit von Arbeitsuchenden und Arbeitsvermittlern dargestellt, zugleich aber auch auf divergierende Normalitätsvorstellungen innerhalb des Verhältnisses beider Seiten hingewiesen. Darüber hinaus thematisieren die Autoren handlungspraktische Probleme innerhalb des Vermittlungsprozesses und ihre Folgen für die Partizipationschancen und die soziale Ungleichheit der Arbeitslosen, die sich aus dem spezifischen Setting der Kommunikationsstruktur/-situation zwischen Arbeitsvermittler und Arbeitslosen ergeben. Der letzte Abschnitt präsentiert Schlussfolgerungen aus der Frage nach den Folgen der konkreten Aktivierungspraxis für die betroffenen Arbeitslosen: „Zusammenfassend lauten diese, dass die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass diese Praxis tendenziell (nicht zuletzt mentale) Abwärtsmobilität erzeugt, bestehende Ungleichheiten zwischen den Arbeitslosen dabei eher noch verstärkt, und dass sie schließlich durch Einkleidung ihres herrschaftlichen Charakters in ökonomische Rationalität, aber auch durch die Willkür, die sich auf Ebene der Organisation wie einzelner Fachkräfte zeigen lässt, deautonomisierend wirken kann.“ (S. 11 f.).

Der dritte und letzte Teil der Untersuchung („Schlussfolgerungen“) fragt im fünften Kapitel („Was tun? Zwei bescheidene Vorschläge“), welche praktischen Schlüsse nun aus der Analyse des Verhältnisses von Arbeitsuchenden und Arbeitsvermittlern zu ziehen sind, um den angedeuteten Negativkonsequenzen in der Umsetzungspraxis der Aktivierungsprozesse innerhalb der Arbeitsverwaltung begegnen zu können? Die Autoren plädieren hierbei einerseits für die Umsetzung einer weitgehenden Freiwilligkeit der Kooperation der Klienten mit ihren Arbeitsvermittlern: „Grundsätzlich wäre damit Freiwilligkeit, d. h. die Autonomie des Klienten, zum Ausgangspunkt einer professionalisierten Beratung gemacht. In ihr wäre die Dienstleistung der Vermittlung in Arbeit gut eingebettet, aber eben auch ein Arbeitsbündnis realisierbar, das nicht zwingend die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben muss.“ (S. 289). Diese ist für sie andererseits notwendig verbunden mit einer (Teil-)Professionalisierung der Berufstätigkeit der Arbeitsvermittler. Denn die Bewältigung der Handlungsprobleme der sozialen Dienstleistung „Arbeitsvermittlung“ sei darin zu sehen, dass zwischen 1) der Autonomie des Einzelfalls und deren Stärkung (therapeutisch-sozialer Fokus), 2) dem Allgemeinwohl (der Solidaritätsgemeinschaft), empirisch verkörpert im Gesetz (juristischer Fokus) und 3) einer bürokratischen Verwaltungsrationalität (Steuerung des Mitteleinsatzes; Unterteilung in Kundengruppen; zeitliche Fokussierung der Aktivitäten) vermittelt werden müsse.

Die Aussichten einer erfolgreichen Vermittlung dieser unterschiedlichen Anforderungen beurteilen die Autoren allerdings skeptisch: „Um es kurz zu machen: Diese drei Foki sind unter der aktuellen Gesetzeslage nicht vermittelbar.“ (S. 291). Die „nackte Tatsache des Zwangsverhältnisses“ widerspreche den Prämissen des therapeutischen Fokus, der von der Autonomie des Objektes auch in der Krise, damit von dessen Freiwilligkeit[1] und d. h. einer „Krankheitseinsicht“ ausgehe. Die in den Organisationsvorgaben eingelagerte Adressierung der Bürger als zu kontrollierende oder die „latente bürokratische Unterstellung des Missbrauchs als dem Normalfall“ seien ebenfalls nicht mit den Prämissen einer professionalisierten Beratung vereinbar.

Vor diesem Hintergrund müssten die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen dafür sensibilisiert werden, die Dimensionen „Autonomie und Krise des Klienten“, „limitierender Gesetze“, „Volkssouverän und Solidaritätsgemeinschaft“, die „eigene Herrschaftsposition“ sowie „organisationale Vorgaben“ stärker reflexiv in ihrer Fallarbeit zu berücksichtigen: „Dies würde auch helfen, die Unvereinbarkeiten dem Klienten besser kommunizieren und sie selbst besser ertragen zu können.“ (S. 293).

Diskussion

Die Formulierung derartiger Forderungen ist vor dem Hintergrund der widerspruchsvollen, z. T. konfrontativen inhaltlichen Ausgestaltung der geschilderten Arbeitsabläufe in den Arbeitsagenturen nachvollziehbar. Sie löst die zugrunde liegende Problematik – die auf einem letztlich in bzw. durch Politik und Gesetz in der Arbeitsverwaltung institutionalisierten Interessengegensatz beruht, der sich über Machtverhältnisse vermittelt, wie die Autoren es ausführlich und zutreffend beschreiben – dabei am Ende nicht: „Die Motiviertheit der meisten Klienten wird zwar von ihren Vermittlern zur Kenntnis genommen, kann aber aus vor allem rechtlichen Gründen nicht zum Ausgangspunkt eines wirklichen Arbeitsprozesses gemacht werden. Wir sprachen unter anderem deshalb von Subjektivierung. Rechtlich ermöglicht wird dies durch das Zwangsverhältnis.“ (S. 282).

Dies gilt jedenfalls dann, wenn man nicht die „bessere Kommunikation“ sowie die „bessere Erträglichkeit“ der Umstände (im Übrigen: nur für die Vermittlungskräfte?) in dieser Hinsicht schon für ausreichend halten will. Anders ausgedrückt: In dieser Konsequenz belegt die von den Autoren in der Vermittlungspraxis aufgedeckte und zugleich realisierte Widersprüchlichkeit die den Einzelfall strukturell determinierenden Bedingungen der Arbeitsvermittlung unter dem Rechtsregime des SGB II und SGB III. Diese Konstellationen werden im ersten Kapitel der Arbeit nicht umsonst in aller Ausführlichkeit und Eindringlichkeit als (politisch-gesetzlicher) Handlungskontext beschrieben, innerhalb dessen sich Arbeitsuchende und Arbeitsvermittler zu bewegen haben.

Sie weisen als diese Determinanten damit über die kompensierenden Möglichkeiten einer persönlichen Fallgestaltung, d. h. die Potenziale eines (individuellen) Mikromanagements hinaus und stehen damit der Einrichtung eines zielgerichteten Arbeitsbündnisses entgegen. Damit ist einerseits ein Arbeitsmarkt gemeint, der als wesentliche externe Erfolgsbedingung gar nicht mehr alle potenziell Erwerbsfähigen benötigt (die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise wird dazu absehbar nicht unerheblich beitragen), der - Stichwort: „Arbeitsgesellschaft“ – andererseits jedoch die unbedingte Aufrechterhaltung des Anspruches an die Arbeitsvermittlung verlangt, Arbeitsuchende ohne Wenn und Aber in Arbeitsverhältnisse, möglichst auch noch des ersten Arbeitsmarktes, zu vermitteln.

Fazit

Der ausführliche, arbeitsmarktpolitisch detailliert und kenntnisreich argumentierende, dabei durchweg gut verständliche Band schließt eine bestehende Lücke in der Arbeitslosenforschung. Dies gilt insbesondere für sein Kernanliegen: die systematische Verknüpfung der Makroperspektive der organisatorischen Rahmenbedingungen von Arbeitsvermittlung mit ihrer praktischen Durchführung auf der Mikroebene der konkreten Fallbearbeitung vor Ort. Mit dieser Ausrichtung stellt die Untersuchung nicht nur ein Angebot für wissenschaftlich Interessierte dar. Sie kann vor allem auch den Beschäftigten innerhalb der Arbeitsverwaltung dazu dienen, die Voraussetzungen ihrer Arbeit eingehender zu reflektieren, um darüber ihre Arbeitszufriedenheit – trotz oder gerade wegen widriger Vorgaben und Umstände – jedenfalls ein Stück weit zu erhöhen.


[1] Ähnliche Untersuchungsdesigns finden sich – zumindest in Ansätzen, wenn auch mit anderer inhaltlicher Ausrichtung bzw. Gewichtung – allerdings schon bei Magnin, Chantal (2005): Beratung und Kontrolle. Widersprüche in der staatlichen Bearbeitung von Arbeitslosigkeit, Zürich (https://www.socialnet.de/rezensionen/2856.php) sowie bei Kantel, H. Dieter (2008): Grundsicherungsarbeit. Armuts- und Arbeitsmarktpolitik nach Hartz IV, Wiesbaden (https://www.socialnet.de/rezensionen/5792.php).

[2] Damit ist für die Autoren letztlich auch ein Arbeitsbündnis gemeint und realisierbar, „[…] das nicht zwingend die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben muss.“ (S. 289). Diese Option ist in Anbetracht einer nach wie vor steigenden Zahl von Langzeitarbeitslosen und gleichzeitig angestellten Überlegungen zur Etablierung eines so genannten „dritten Arbeitsmarktes“ vernünftig. Sie widerspricht allerdings zugleich den „objektiven“, d. h. gesetzlich und sozialpolitisch gemachten Vorgaben einer Grundsicherung für Arbeitssuchende, die eben „unbedingte Aktivierung“ und damit Arbeit „sans phrase“ verlangt.

Rezension von
Prof. Dr. Michael Buestrich
Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum
Website

Es gibt 35 Rezensionen von Michael Buestrich.

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Zitiervorschlag
Michael Buestrich. Rezension vom 20.04.2009 zu: Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend, Ariadne Sondermann: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit. Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime. UVK Verlagsgesellschaft mbH (Konstanz) 2009. ISBN 978-3-86764-155-5. Reihe: Analyse und Forschung - Sozialwissenschaften. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/7353.php, Datum des Zugriffs 06.10.2024.


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