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Rainer Göckler: Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Rezensiert von Prof. Dr. Michael Buestrich, 05.09.2009

Cover Rainer Göckler: Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement ISBN 978-3-8029-7485-4

Rainer Göckler: Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement. Praxisorientierte Betreuung und Vermittlung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Walhalla Fachverlag (Berlin) 2009. 3. Auflage. 248 Seiten. ISBN 978-3-8029-7485-4. 19,90 EUR.

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Thema

Der Informations-, Klärungs- und Beratungsbedarf im Bereich der Arbeitsberatung und -vermittlung nach ihrer gesetzlichen Neugestaltung im SGB II (und auch im SGB III) erscheint – vor dem Hintergrund anfänglicher Einführungs- und Umsetzungsprobleme, die jedenfalls zum Teil bis heute in der Praxis fortwirken – nach wie vor hoch.

So verwundert es nicht, dass Rainer Göckler seinen Titel „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement“ bereits in der dritten Auflage vorlegt. Neu ist der Untertitel („Betreuung und Vermittlung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Case Management in der Praxis“), der jetzt auf den Zusatz „Eine Einführung“ verzichtet, was darauf hinweisen mag, dass das Thema Fallmanagement sich zwischenzeitlich auch und gerade in der Beschäftigungsförderung ein Stück weit etabliert hat.

Auch die Neuauflage bleibe dabei „der Praxis verpflichtet und verzichtet deshalb auf allzu weit gehende wissenschaftliche und ethische Erörterungen“ (S. 10). Es geht dem Autor folglich darum, den Fallmanagern vor Ort einen praktischen Ratgeber an die Hand zu geben, Studierenden das Einsatzfeld der Beschäftigungsförderung näher zu bringen und Führungskräften, die sich mit der Implementation von Case Management in der Beschäftigungsförderung befassen (müssen), entsprechende Orientierungspunkte aufzuzeigen.

Änderungen der Neuauflage

Der Umfang des Bandes ist gegenüber der vorherigen Auflage (zur Person des Autors, zur Gliederung sowie den Inhalten vgl. die Rezension der Vorauflage: Vorauflage) um gut 50 Seiten gewachsen. Dieser Zuwachs verdankt sich den folgenden Ergänzungen und Aktualisierungen:

  1. Ein kurzes zusätzliches Kapitel beschäftigt sich, nachdem die Grundlagen des Fallmanagements sowie die Themen „Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit und Armut“ einführend behandelt wurden, nun mit „Erwartungen an ein beschäftigungsorientiertes Fallmanagement“. Vor dem Hintergrund absehbar steigender Arbeitslosenzahlen im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und in Anbetracht von Überlegungen zur Schaffung eines „Dritten Arbeitsmarktes“ für Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen bestehe eine zentrale Herausforderung an das beschäftigungsorientierte Fallmanagement darin, zumindest an einer Entschärfung des Kreislaufes (von Arbeitslosigkeit, geringem Selbstvertrauen, Apathie, Resignation etc.) zu arbeiten, wenn möglich ihn sogar zu durchbrechen (S. 29). Das Fallmanagement bewege sich dabei allerdings auf einer schwierigen Gratwanderung zwischen der Verbesserung individueller Integrationschancen und den von den Arbeitsuchenden nicht zu beeinflussenden strukturellen Ursachen. Diese Perspektive dürfe nicht vernachlässigt werden, weil damit einer weiteren Individualisierung (der Gründe) von Arbeitslosigkeit Vorschub geleistet würde: „Positiv gewendet liegt hier die Befähigung zur Selbsthilfe und zur Aktivierung (Empowerment), negativ die Ausgangsbasis für potenzielle Sanktionen.“ (S. 30). Dazu sei es nötig das beschäftigungsorientierte Fallmanagement auch auf sogenannte Übergangsarbeitsmärkte hin zu orientieren, die „mittel- und langfristig soziale Integration für einen Personenkreis strukturieren, für den eine reguläre Integration nicht mehr möglich ist.“ (S. 32). Ob und inwiefern eine solche Perspektive realistisch ist, kann und soll hier nicht beurteilt werden [1]. Bemerkenswert ist allerdings schon diese Forderung selbst, weil sie die vermittlerischen Schranken des Fallmanagements außerhalb des eigentlichen Mikro-Managements des Einzelfalls realistisch benennt. Damit grenzt sich der Autor zumindest graduell von anderen Einschätzungen ab, die davon ausgehen, dass das Fallmanagement „[…] eine realistische Chance (bietet), über sozial-integrative Schritte die Lebenssituation so zu verbessern, dass eine nachhaltige Integration mittel- oder längerfristig gelingen kann.“ [2]
  2. Göckler lässt außerdem die Erkenntnisse einer eigenen Studie zur Beratung im Kontext von Sanktionsbedrohung in eine erweiterte Betrachtung des Beratungsgeschehens einfließen [3];
  3. Zwischenzeitlich vorgenommene gesetzliche Änderungen (etwa das „Gesetz über die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“) sowie Urteile der Rechtsprechung, die für das Thema Fallmanagement relevant sind, wurden eingearbeitet;
  4. Ebenso finden die Erkenntnisse und Ergebnisse der Hartz-Evaluationsforschung (vgl. die Rezension) Berücksichtigung;
  5. In Anbetracht der Tatsache, dass die Regelung der Frage der Trägerschaft im SGB II (ARGEn versus Optionskommunen) nach wie vor aussteht, hat sich der Autor entschlossen, Betrachtungen zur Implementation des Fallmanagements und der Ausgestaltung seiner Organisation stärker von der Frage der Trägerschaft zu entkoppeln. Beides werde nun eher „grundsätzlich betrachtet, wobei die hoheitliche Aufgabenstellung des SGB II jedoch handlungsleitend bleibe“ (S. 9).
  6. Thematisiert werden nun auch Aspekte des externen Fallmanagements, wie es zwischenzeitlich von zahlreichen Institutionen im Bereich der Beschäftigungsförderung angeboten wird. Die Übernahme des Fallmanagements durch Dritte (d. h. beauftragte Träger) stelle dabei ein noch weitgehend ungelöstes Problem dar. Da diese oftmals nur mit Teilaufgaben betraut würden, ergäben sich für die Fachkräfte der Grundsicherungsträger keine Entlastungseffekte, da der Fall letztlich in der Betreuung der Fachkräfte verbliebe, Daten nachträglich eingegeben und im Kundenkontakt oftmals nachkorrigiert werden müssten. Daraus resultiere die Schwierigkeit, den ausgelagerten Teil wieder sinnvoll in den Gesamtleistungsprozess zu reintegrieren. Ein weiteres Schnittstellenproblem lag offenbar in der unzureichenden Vorinformation der Grundsicherungsträger begründet. Zudem waren Dritte bisher nicht willens oder in der Lage, die leistungsrechtlichen Konsequenzen bei mangelnder Mitwirkung durchzusetzen, was zu erheblicher Verärgerung bei den Fachkräften der Institutionen führte, die diese – unangenehme – Aufgabe dann selber wahrnehmen mussten. Der ganzheitliche Betreuungsauftrag des SGB II sieht außerdem vor, dass beauftragte Dritte Ermessensleistungen zulasten der Grundsicherungsträger erbringen können. Diese allerdings hätten von einer Budgetierung beauftragter Dritter bisher weitgehend abgesehen. Letztlich hätten diese Umstände und Schwierigkeiten dazu geführt, dass sich die meisten Grundsicherungsträger (egal, ob es sich um zugelassene kommunale Träger oder Arbeitsgemeinschaften handelt) dazu entschlossen haben, die Kernprozesse primär (weiterhin oder wieder) in eigener Verantwortung durchzuführen.

Diskussion

Der Band will – wie oben erläutert – programmatisch ein Leitfaden und Ratgeber für die Praxis und damit für die Praktiker und kein wissenschaftliches Werk sein, auch wenn Göckler am Ende eine knappe „wissenschafts- und forschungstheoretische Einordnung“ des Fallmanagements vornimmt. Die Ausführungen zum Fallmanagement als einem Instrument des aktivierenden Sozialstaats und weiter gehend einem Baustein moderner Governance-Strukturen sind dabei relativ allgemein gehalten und referieren eher grob z. B. das „Fallmanagement als Mikroelement in gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozessen“.

Das „Elend des Pragmatismus“ dieses wie anderer Leitfäden und verwandter Ratgeberliteratur besteht darin, dass sie in den praktischen (Umsetzungs-)Problemen ihren Ausgangspunkt besitzen, mit denen sich ihr Fachpublikum herumschlagen muss, das verständlicherweise nach Rat und Lösungen sucht, ohne sich i. d. R. allerdings weiterführende Gedanken über die Ansprüche und Widersprüche der politischen Programmatik zu machen oder machen zu wollen, die dem Handeln jeweils konditionierend zugrunde liegt. Mit diesen Anforderungen gilt es im Alltagsgeschäft vielmehr – „professionell“ und eben „pragmatisch“ – umzugehen, d. h. sie zu bewältigen, woraus sich u. a. auch der Boom des Case Managements (und entsprechender Fortbildungen) in diversen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit erklärt.

Dagegen wäre aus professioneller Sicht auch nichts einzuwenden, wenn damit nicht das unrealistische Versprechen oder zumindest die Hoffnung verbunden wäre, die politisch bzw. sozialgesetzlich determinierenden und zugleich widersprüchlichen Voraussetzungen des Verfahrens (etwa im Hinblick auf den rechtlich erzwingbaren Abschluss der sogenannten Eingliederungsvereinbarung) und damit verbundene Konflikte ausgerechnet auf der (Arbeits-)Ebene des Einzelfalles (auf-)lösen zu können.

Fazit

Thomas Münchs zwiespältiges Urteil über die Vorauflage hat insofern auch für die aktualisierte Neuauflage Bestand: „Wer immer schon wissen wollte, welche Denkstrukturen, welche Deutungs- und Handlungsmuster im Inneren des Leviathan Arbeitsverwaltung vorherrschen, dem ist die Lektüre dieses Büchleins zu empfehlen. Auch wer wissen möchte, wie eben dieser Leviathan „ARGE“ und „Agentur für Arbeit“ Exklusion und Armut tagtäglich produziert und reproduziert und wie diese banale Exekution ideologisch ummantelt wird, auch der sollte sich diese Lektüre zumuten. Wer aber seinen Blick schärfen möchte für die Zukunft der Erwerbsgesellschaft und der Sozialen Arbeit, für neue und mögliche Perspektiven, für einen neuen Horizont – der greife dann doch lieber zu einem anderen Buch.“


[1] Zur Programmatik, den Intentionen und möglichen arbeitsmarktpolitischen Erfolgsaussichten eines so genannten dritten Arbeitsmarktes vgl. ausführlich Michael Buestrich (2008): Ein dritter Arbeitsmarkt – Wozu?, Berlin/Münster.

[2] Siglinde Bohrke-Petrovic (2008): Case-Management: Zum Stand der Diskussion in der Beschäftigungsförderung. In: Matthias Müller/Corinna Ehlers (Hrsg.): Case-Management als Brücke, Berlin, S. 59. Bemerkenswerterweise denkt die Autorin dabei weniger an die Betroffenen als vielmehr an die soziale Befriedungsfunktion des Fallmanagements, insofern dieses „[…] aus einer übergeordneten Perspektive durch die beschriebene Brückenfunktion zum Erhalt des ‚sozialen Friedens‘ in Deutschland beitrage.“ (ebd.). Begrifflich bewegt sie sich damit – bewusst oder nicht, jedenfalls aber affirmativ – sehr nah an der mit der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nicht ohne Grund wieder verstärkt in den Vordergrund rückenden ordnungspolitischen Funktion von Arbeitsmarktpolitik.

[3] Es handelt sich um die an der Fakultät für Erziehungswissenschaften der TU Dresden angenommene Dissertation des Autors mit dem Titel „Beratung im Sanktionskontext. Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung“ (Tübingen 2009).

Rezension von
Prof. Dr. Michael Buestrich
Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum
Website

Es gibt 35 Rezensionen von Michael Buestrich.

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Zitiervorschlag
Michael Buestrich. Rezension vom 05.09.2009 zu: Rainer Göckler: Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement. Praxisorientierte Betreuung und Vermittlung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Walhalla Fachverlag (Berlin) 2009. 3. Auflage. ISBN 978-3-8029-7485-4. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/7797.php, Datum des Zugriffs 06.10.2024.


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