Wolfgang Weissbeck: Jugendmaßregelvollzug in Deutschland
Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 28.09.2009

Wolfgang Weissbeck: Jugendmaßregelvollzug in Deutschland. Basisdokumentation. MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (Berlin) 2009. 160 Seiten. ISBN 978-3-939069-94-2. D: 49,95 EUR, A: 51,45 EUR, CH: 85,50 sFr.
Thema
Wolfgang Weissbeck befasst sich in der vorliegenden Publikation bereits zum zweiten Mal mit der Thematik „Psychisch kranke Straftäter im Jugendalter“ (vgl. die Rezension zu Brünger/Weissbeck: Psychisch kranke Straftäter im Jugendalter). Im vorliegenden Band wird erstmals die Situation Jugendlicher im Maßregelvollzug systematisch beschrieben und dargestellt, wobei die Einrichtungen und Konzepte vorgestellt und verglichen werden, die sich in altersentsprechender Weise mit psychisch kranken Straftätern im Jugendalter befassen. Weissbeck gelingt dadurch der Nachweis, dass die Unterbringung Jugendlicher im Erwachsenenmaßregelvollzug, welche weiterhin eher die gängige Regel darstellt, unangemessen, nicht zielführend und ethisch kaum vertretbar ist.
Autor und Hintergrund
Dr. med. Wolfgang Weissbeck studierte Medizin in Heidelberg und ist seit 1993 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, derzeit als Oberarzt in Klingenmünster tätig. Die vorliegende Publikation basiert auf der 2008 eingereichten Dissertation „Übersicht über Maßregelvollzugseinrichtungen für Jugendliche in Deutschland – Auswertung der Basisdokumentationen 2004-2005 Jugendforensischer Einrichtungen und konzeptuelle Überlegungen“ bei Prof. Günter, Universität Tübingen. Seit 2003 Sprecher des Arbeitskreis Forensik und Maßregelvollzug in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zertifizierter kinder- und jugendpsychiatrischer Gutachter. Die vorliegende Dokumentation wurde durch den Arbeitskreis „Jugendforensik“ koordiniert und begleitet und soll die Bemühungen um den Ausbau des Jugendmaßregelvollzugs in Deutschland unterstützen.
Aufbau …
Der vorliegende Band ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt. Neben einer Einführung zum historischen Hintergrund des Maßregelvollzugs, zu den rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie und besonders zum Jugendstrafrecht, aktuellen Angaben zur Jugendkriminalität in Deutschland und zum Zusammenhang zwischen Jugenddelinquenz und psychischen Störungen im ersten Abschnitt, nehmen die Kapitel im zweiten Abschnitt zum Bedarf an Behandlungsplätzen für Jugendliche, die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrageerhebung in den Bundesländern, die Darstellung der konkreten Jugendmaßregelvollzugseinrichtungen und die Diskussion der unterschiedlichen Behandlungskonzepte und der Befunde aus der bundesweiten Erhebung zur Anlassdelinquenz, Diagnosen und Entlassungen aus der Unterbringung den größeren Raum ein.
… und Inhalt
Die Geschichte des Maßregelvollzugs in Kapitel eins wird übersichtlich und dabei äußerst knapp dargestellt. Die Einführung der Maßregeln der Besserung und Sicherung für psychisch kranke Straftäter, unabhängig von der Schuld werden dabei als fachlich sinnvolle wenn auch widersprüchliche Entwicklung (Grundwiderspruch von Hilfe und Kontrolle, von „Besserung und Sicherung“) eingeschätzt. Jugendliche Straftäter hat der Gesetzgeber von der Anordnung einer Unterbringung im Maßregelvollzug nicht ausgenommen, hier gelten allerdings noch schärfere Prüfkriterien als bei erwachsenen Tätern. Nach Etablierung der Kinder- und Jugendpsychiatrie 1969 als eigenem Fach kam es verzögert, dann jedoch kontinuierlich zu einer Hinwendung zur Thematik psychisch kranker jugendlicher Straftäter. Weissbeck gibt hier einen Überblick der unterschiedlichen Strömungen, welche von einer völligen Ablehnung der Maßregeln der Besserung und Sicherung für Jugendliche bis hin zur Forderung nach jugendspezifischen Maßregeleinrichtungen reichen. Die speziellen Jugendforensischen Einrichtungen in Deutschland sind Gegenstand der vorliegenden Publikation.
Kapitel zwei greift die zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterbringung jugendlicher psychisch kranker Straftäter auf. Der besondere Schutzbedarf Jugendlicher hinsichtlich der Festlegung strafrechtlicher Folgen bei Delinquenz ergibt sich aus den Regelungen im Jugendgerichtsgesetz, der für Täter bis zum 18 Lebensjahr und für besondere Gruppen von Heranwachsenden mit Reifungsrückständen vorwiegend erzieherische Maßnahmen (anstatt Bestrafung) vorsieht. Die strafrechtlichen Grundlagen für eine Unterbringung im Maßregelvollzug werden kompetent, dabei übersichtlich dargestellt, die zentralen Begriffe (Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit, Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen) angemessen erläutert und diskutiert.
Kapitel drei ist dem Phänomen Jugendkriminalität gewidmet. Weissbeck beschränkt sich hier auf zwei Seiten Text, um die komplexe Thematik darzustellen. Deutlich wird dabei dass 90% der Kinder und Jugendlichen die Straftaten begehen dies vor dem Hintergrund von Entwicklungsphänomenen tun. Nur bei 10% ist eine Verfestigung hin zu einer kriminellen Entwicklung festzustellen. Diese kleine Gruppe von Intensivtätern begeht fast die Hälfte der bekannt gewordenen Delikte. Bedenklich ist dabei die Entwicklung hin zu einem immer jüngeren Einstiegsalter und die steigende Bereitschaft zur Anwendung exzessiver Gewalt und der hohe Anteil an Sexualdelikten (25% aller Delikte in diesem Bereich). Eine Darstellung des aktuellen Forschungsstandes zur Jugendkriminalität, sowie die Ergebnisse der Längsschnittstudien zum Kriminalitätsverlauf jugendlicher Straftäter fehlen in diesem Kapitel, so dass die fachliche Verortung der Thematik zu kurz gerät. Insbesondere fehlen hier Angaben der gesellschaftswissenschaftlichen Bezugsdisziplinen, welche in zahlreichen Studien Zusammenhänge zwischen Bildungssituation, ökonomische Lage, familiärer Belastung und Delinquenz belegen. Damit fehlen auch Hinweise auf mögliche Präventionsansätze, welche im gesamten Maßregelvollzug zu kurz kommen. Die forensische Psychiatrie reagiert, entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag erst, wenn negative Entwicklungsprozesse zu Straftaten geführt haben. Das präventive Potential der Forensischen Wissenschaften ist weiterhin nur dürftig ausgeprägt.
Der Zusammenhang zwischen Jugenddelinquenz und psychischen Störungen ist Gegenstand des vierten Kapitels. Weissbeck beschreibt zunächst spezifische Besonderheiten der Jugenddelinquenz: anders als erwachsene Straftäter agieren Jugendliche öfter in Prozessen der Gruppendynamik, werden zu Mittätern, wenngleich das Potential für eine Einzeltat nicht vorliegt. Daneben sind Jugendliche leichter affektiv affizierbar und lassen sich von Handlungsabläufen mitreisen. Eine andere Gruppe von Jugendlichen zeigt Auffälligkeiten in delinquenten „Phantasievorgestalten“, szenischen Deliktabläufen auf Fantasieebene, die bei zufälligem Zusammentreffen mit einem potentiellen Opfer zu konkreten Straftaten führen kann. Adoleszenzkrisen sind der Hintergrund für eine Reihe weiterer typischer Deliktformen, welche jedoch kaum als psychische Störung im Sinn der Einweisungskriterien in den Maßregelvollzug aufgefasst werden können. Weissbeck betont, dass die Zuordnung delinquenten Verhaltens zu psychischen Störungen grundsätzlich problematisch ist. Durch diagnostische Kategorisierung abweichenden Verhaltens als psychische Störung, also als Krankheit werden Fakten geschaffen, welche weitreichende Folgen schaffen. Neben der vom Autor genannten Konsequenz möglicher Unterbringung im Maßregelvollzug wären hier noch Stigmatisierung und Psychiatrisierung zu nennen. Weissbeck geht abschließend nochmals ausführlich auf die unterschiedlichen Unterbringunsgruppen („krankhafte seelische Störung“, „Schwachsinn“ und „schwere andere seelische Abartigkeit“) ein und übersetzt diese (problematischen) juristischen Begriffe in psychiatrische Kategorien und belegt, auch an Hand von Praxisbeispielen, die Notwendigkeit und die besondere Verantwortung in der jugendpsychiatrischen Begutachtungspraxis.
Kapitel 5: Die Zuweisung von Straftätern durch Gerichte in den psychiatrischen Maßregelvollzug ist in einem Zeitraum von 25 Jahren um 92% gestiegen. Die Tendenz zu einer vermehrten Unterbringung zur „Besserung und Sicherung“ gilt auch für Heranwachsende, allerdings nicht für jugendliche Straftäter. Insgesamt ergibt sich nach Weissbeck der Befund, dass die Unterbringung Jugendlicher im Maßregelvollzug rein zahlenmäßig eine Randerscheinung darstellt. Weissbeck referiert dazu die Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung aus dem Jahr 2000: damals ergibt sich bundesweit die Anzahl von 218 jungen (meist männlichen) Menschen in psychiatrischen Einrichtungen auf Grund jugendstrafrechtlicher Entscheidungen. Auf 1 Mio. Einwohner bezogen ergeben sich so Verhältniszahlen zwischen 0,5 bis 9,1 Behandlungsfälle. Der Autor weist in diesem Kapitel nach, dass die Unterbringung jugendlicher im Maßregelvollzug stark von regionalen Bedingungen abhängt. Ebenso heterogen sind die einzelnen Patientenpopulationen in den verschiedenen Bundesländern hinsichtlich Alter, psychiatrischer Erkrankung und Anlassdelinquenz. Erschütternd ist der Befund, dass eine konsequente getrennte Unterbringung von erwachsenen und jugendlichen Straftätern nur in fünf Bundesländern durchgeführt wurde. Neben der Unterbringung und Behandlung von jugendlichen Straftätern erfolgt in einem zahlenmäßig größerem Umfang die geschlossene Therapie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dann allerdings i. d. R. auf Grundlage zivilrechtlicher Grundlagen, bzw. nach dem FGG, bzw. nach Krankenhaus- und Unterbringungsgesetzen der Bundesländer.
Im zentralen sechsten Kapitel stellt Weissbeck die Ergebnisse einer eigenen Datenerhebung zur Unterbringungssituation jugendlicher und heranwachsender Straftäter im Maßregelvollzug vor. Dazu wurden alle Landesjustizministerien zur Frage der Vollstreckungspläne und zur Frage, in welchen Einrichtungen junge Patienten im Alter zwischen 14 und 21 Jahren im Maßregelvollzug untergebracht sind angeschrieben. Demnach befanden sich im Jahr 2006 knapp 300 Jugendliche/junge Erwachsene im Maßregelvollzug, wobei in der Mehrzahl die gemeinsame Unterbringung mit erwachsenen Straftätern erfolgte. In einem zweiten Schritt wurden dann die sieben Institutionen in den Bundesländern, die eine getrennte Unterbringung von jugendlichen und erwachsenen psychisch kranken Straftätern angegeben hatten untersucht. Zunächst erfolgte hier in den Jahren 2004 und 2005 eine Datenerhebung im Sinn einer Basisdokumentation welche Angaben zum Alter der Patienten zum Aufnahmezeitpunkt, zum Zeitpunkt der Stichtagserhebung, zu Staatsangehörigkeit und Geschlecht, Wohnsituation vor Aufnahme, Rechtsgrundlage der Unterbringung, Anlassdelikten, psychiatrischen Diagnosen, Ausbildungssituation und Lockerungsmaßnahmen während des bisherigen Behandlungsverlaufs erfasst. Abschließend erfolgt die Beschreibung der Entlassfälle, also der Jugendlichen, welche aus dem Jugendmaßregelvollzug wieder entlassen worden sind. Die Ergebnisse dieser Datenerfassung zeigen deutlich, dass die sehr jungen Patienten bereits multiple psycho-soziale Promblemlagen entwickelt hatten und vor diesem Hintergrund erhebliche psychische Probleme entstanden waren, welche zu ebenfalls erheblichen Straftaten, mehrheitlich Gewalt- und Sexualdelikte, führt hatten.
Im umfangreichen Kapitel 7 erfolgt die ausführliche Beschreibung der Institutionskonzepte der in Kapitel sechs erfassten Jugendforensischen Einrichtungen. Hier finden sich Angaben zur realen Ausgestaltung des Maßregelvollzugs bei Jugendlichen, welcher teils in spezialisierten Jugendmaßregelkliniken, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in integrierten Versorgungssystemen stattfindet. Der interessierte Leser erhält hier einen genauen Einblick in Konzepte, Methoden, Behandlungsformen und konkrete Arbeitsschritte dieser Spezialeinrichtungen.
Im abschließenden achten Kapitel erfolgt die Diskussion der zuvor dargestellten Daten und Befunde. Weissbeck schätzt die Anordnung des Maßregelvollzugs in Deutschland gegenwärtig und für die Zukunft als Rarität ein. Die Unterbringungszahlen sind stabil gering. Hintergrund dazu sind ausreichend angemessene Behandlungsalternativen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Für die jungen Patienten, deren forensische Unterbringung jedoch notwendig wird, sind verlässliche Organisationsstrukturen und Behandlungsstrategien vorzuhalten. Auch wenn die Unterbringungszahlen hier gering sind, ist eine getrennte Unterbringung und Behandlung aus fachlichen Gründen unabdingbar. Weissbeck: „Es ist davon auszugehen, dass die … Unterbringung einzelner Jugendlicher gemeinsam mit Erwachsenen aus meiner Sicht weder gesetzeskonform … noch in irgendeiner Weise ethisch vertretbar erscheint, noch den gegenwärtigen Standards von Therapie und Diagnostik entspricht, … „ (123). Dennoch ist genau diese unangemessene Form der Unterbringung in den allermeisten Fällen Realität. Die im umfangreichen Datenteil präsentierten Daten und deren Auswertung im achten Kapitel belegen die Notwendigkeit und Möglichkeiten der Umsetzung eigenständiger Jugendmaßregelvollzugseinrichtungen. Wesentliche Vorteile sind dabei die hohe Behandlungskompetenz für die spezielle Zielgruppe, die Kleinteiligkeit der Behandlungseinheiten, der relativ hohe Personalschlüssel und die Möglichkeit einer Umsetzung lebensnaher Erlebnisräume als reale Erprobungs- und Expositionsfelder. Weissbeck fordert abschließend die Einbeziehung Heranwachsender psychisch kranker Straftäter, also die Gruppe der 18 bis 21jährigen in neu zu schaffende Jugendforensische Einrichtungen. Dabei wägt der Autor kritisch ab, ob die Schaffung solcher Spezialangebote u. U. einen künftigen eigenen Bedarf wecken könnte und damit auch in diesem Bereich eine „Forensifizierung“ der psychiatrischen Landschaft erfolgt. Die hier vorgelegte und diskutierte Datenlage lässt den Schluss zu, „dass die Bundesländer mit spezifischem Angebot für Jugendliche und Heranwachsende im Maßregelvollzug keine erhöhten Zuweisungsraten aufweisen“ (129). Als Resümee formuliert Weissbeck, dass Jugendliche und Heranwachsende in den meisten Bundesländern weiterhin nicht angemessen versorgt werden. Um diesen Misstand abzuwenden ist die flächendeckende Einführung geeigneter Spezialeinrichtungen unabdingbar.
Diskussion
Wolfgang Weissbeck will mit seiner Darstellung des Jugendmaßregelvollzugs vor allem Verantwortliche in den Kliniken, in der Justiz und Politik erreichen und eine verlässliche Informationsbasis zur Verfügung stellen. Dadurch soll für die Problematik der Unterversorgung psychisch kranker jugendlicher Straftäter sensibilisiert werden und die Grundlage für den Aufbau einer angemessenen Versorgungsstruktur in Deutschland geschaffen werden. Darüber hinaus wird der Band für alle Praktiker in Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie und im Maßregelvollzug von Bedeutung sein, wenn es darum geht einzuschätzen, welche Behandlungsstrategien und -maßnahmen in spezialisierten Einrichtungen vorgehalten werden. Mit der hier vorgelegten Basisdokumentation zu Jugendforensischen Einrichtungen und den damit verbundenen Institutionskonzepten wird ein Standard in der Versorgung jugendlicher und heranwachsender psychisch kranker Straftäter formuliert. Es ist das Verdienst Wolfgang Weissbecks den blinden Fleck der psychiatrischen Versorgung jugendlicher Täter in Deutschland aufgezeigt zu haben und Alternativen konsequent entworfen, weiterentwickelt und in seiner Tätigkeit als Sprecher des Arbeitskreis Jugendforensik beschrieben und fachlich ausdifferenziert zu haben.
Als Mindestanforderung gilt dabei die konsequente Trennung jugendlicher und erwachsener psychisch kranker Straftäter, eine entsprechende Personalausstattung, die Schaffung eines altersgemäßen therapeutischen und pädagogischen Milieus, sowie ein Behandlungskonzept das neben der stationären diagnose- und deliktorientierten Arbeit Aspekte der schulischen und beruflichen Bildung, sowie eine angemessene Nachsorge berücksichtigt.
Fazit
An der hier vorgelegten Dokumentation der fachlichen Möglichkeiten einer angemessenen Ausgestaltung des Jugendmaßregelvollzugs wird niemand, der in Verantwortung für die psychiatrische Versorgung Jugendlicher und Heranwachsender steht, vorbei gehen können. Insofern ist der Band „Jugendmaßregelvollzug in Deutschland“ als Meilenstein in der weiteren fachlichen Entwicklung Forensischer Psychiatrie in Deutschlands einzuschätzen.
Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
Website
Mailformular
Es gibt 180 Rezensionen von Gernot Hahn.