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Waltraut Kerber-Ganse: Die Menschenrechte des Kindes

Rezensiert von Prof. Dr. Friedhelm Vahsen, 09.01.2010

Cover Waltraut Kerber-Ganse: Die Menschenrechte des Kindes ISBN 978-3-86649-259-2

Waltraut Kerber-Ganse: Die Menschenrechte des Kindes. Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Versuch einer Pespektivenverschränkung. Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2009. 200 Seiten. ISBN 978-3-86649-259-2. D: 19,90 EUR, A: 20,50 EUR, CH: 35,90 sFr.

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Thema und Ausgangspunkte

20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention von über 193 Staaten und der danach erfolgten Ratifizierung in der Bundesrepublik Deutschland „ ist diese Konvention überwiegend unbekannt geblieben“ auch wenn es mittlerweile die „achte Auflage der Veröffentlichung dieser Konvention durch das Familienministerium“ (S.15) gibt.

„Sofern ein Exemplar überhaupt Eingang gefunden hat in Einrichtungen, deren Arbeit direkt oder mittelbar an Kinder oder Jugendliche adressiert ist, wird man doch überwiegend auf Erzieher/innen, Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen, Polizist/innen oder Jurist/innen und auf Ausbildner/innen der entsprechenden Berufe treffen, welche von der Konvention noch nichts gehört haben. Das Gleiche gilt für die Bereiche von Wissenschaft, Forschung und hochschulischer Ausbildung“ (S.15).

Dem will dieses Buch Abhilfe schaffen. Die Autorin verfolgt dabei „einen zweifachen Ansatz“: Die Konvention einmal in „ihrer aktuellen Stellung im UN-System und dessen Menschenrechtspraxis her zu durchdenken“ und zweitens die geschichtlichen Wurzeln herauszuarbeiten und hierbei auf das Werk von Janusz Korczak (1879-1942) zurückzugreifen als dem „erste[n] und so gesehen auch einzige[n] menschenrechts-basierte[n ]Pädagoge[n] als Praktiker und Theoretiker (S.18).

Aufbau

Diesem zweifachen Ansatz folgend, hat das Werk fünf Hauptteile:

  1. Zur Geschichte der Menschenrechte und der Kinderrechte
  2. Die Rechte des Kindes – Vision und Wirklichkeit verändernde Kraft?
  3. Von Korczak lernen
  4. Aspekte der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in einer von Korczak belehrten Perspektive
  5. Die Kinderrechtskonvention – ein historisch bemerkenswerter menschenrechtlicher Schritt. Ein Ausblick

Inhalt

In Teil I umgrenzt die Autorin den menschenrechtlichen Rahmen innerhalb dessen die Kinderrechtskonvention steht und zu verstehen ist. Es geht um die geschichtlichen Dimensionen der Menschenrechte und der Kinderrechte und um die Fragestellung der Universalisierung der Menschenrechte. Außerdem werden die Vorarbeiten zur Beschlussfassung von 1989 herausgearbeitet, um zu verdeutlichen, wie „um Festlegungen und Formulierungen international gerungen“ wurde, „bis ein aus vielfältigen Kontroversen hervorgegangenes menschenrechtliche Vertragswerk international abstimmungsfähig" (S.19) war.

In Teil II werden von Kerber-Ganse menschenrechtliche Gesichtspunkte aufgeführt, die die „vielfältigen Dimensionen“ der Konvention erschließen helfen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Stellung des Kindes, das einerseits abhängig von den Eltern ist, unter dem besonderen staatlichen Schutz steht und doch auch schon „Menschenrechtssubjekt“ ist.

In Teil III wird erörtert, was J. Korczak für die Menschenrechte des Kindes bedeutet.

Die Autorin fragt, ob sich durch diesen „Pionier der Menschenrechte, der Blick auf die Konvention vertiefe und ein „geschärftes Verständnis“ für sie entstehe?

Dies wird in Teil IV weiter ausgearbeitet: Hier geht es unter dem speziellen Blickwinkel von Korczak um die Verpflichtungen, die Staaten eingehen müssen, wenn Eltern die elterliche Sorge verlieren. Es geht um die Umsetzung der Konvention. Es werden „aktuelle Arbeitspapiere von Gremien der UN in eine Beziehung gesetzt zu jener Praxis von Korczak, die er konkret in seinen Schriften durchleuchtet und durchdenkt“ (S.19). Dies bezieht sich auf folgende Aspekte:

  • Wie wird das Recht der Beteiligung unter dem Aspekt des Rechtes des Kindes auf Achtung gesehen?
  • Welche aktuellen Diskurse gibt es in der Pädagogik für die Schule und der Sozialen Arbeit unter dem Blickpunkt der ´Beteiligung’?

In Teil V erfolgt eine zusammenfassende Bewertung: „Die Kinderrechtskonvention erweist sich als ein Meilenstein in der Entwicklung der Menschenrechte.[…] Denn in ihrer offenen Formulierung ermöglicht sie es erst, sensitiv mit den kulturellen Gegebenheiten eines Landes und mit dem jeweiligen Stand der Entwicklung umzugehen. Es zeigt sich, dass die Rechte des Kindes bei weitem nicht allein zu einer juristischen Frage der Gesetzgebung führen. Sie sind ein Politikum: eine große bildungs- und sozialpolitische Herausforderung“(S.20f.).

Die Autorin arbeitet heraus, dass, geschichtlich gesehen, neben Eglantyne Jebb, die 1924 beim Völkerbund die Genfer „Deklaration der Rechte des Kindes“ eingebracht hatte, Jan Korczak entscheidend an einem menschenrechtlich basierten pädagogischen Denken mitgewirkt hat. Korczaks Bedeutung wurde deshalb nicht gesehen, da er kaum ins Englische übersetzt wurde. Die Kenntnis seiner Person und seines Werkes beziehe sich im Wesentlichen auf seine Waisenhaustätigkeit und seinen Gang als polnischer Jude „gemeinsam mit zweihundert Kindern“ zum „Warschauer Verladeplatz für die Judenvernichtung“(S.119). Er ging zusammen mit „dem ihm anvertrauten Kindern aus dem Warschauer Ghetto direkt in den Gastod“ (S.42).

Als Schlüssel für Korczaks Wirken sieht die Autorin seinen menschenrechtlichen Zugang zur Theorie und Praxis erzieherlichen Handelns. Dies dokumentiert sich in seiner zentralen Schrift, „„Das Recht des Kindes auf Achtung“ von 1929 und seiner Magna Charta Libertatis, die er in „Das Kind der Familie“ (1919) umreißt“(S.119f.). Doch ließe sich in all seinen Schriften eine menschenrechtlich begründete Haltung gegenüber dem Kind nachweisen. Korczak habe die Würde des Kindes an den Anfang seines pädagogischen Wirkens gestellt.

„Er machte sich für „die Rechte des Kindes stark, indem er von den Erwachsenen einforderte das Kind in seiner Würde als ganzer Mensch sehen und achten zu lernen“ (S.120). Würde ist aber nicht die alleinige Kategorie, es geht auch um Achtung. Diese Pädagogik der Achtung „gibt einen menschenrechtlichen Maßstab für die Beziehung zwischen Menschen, die gleichzeitig ’gleich´ und – an Erfahrung – sehr ’verschieden´ sind. Hier liegt [...] der Schlüssel zu Korczaks kinderrechtlicher Bedeutung“ (S.120f.). Korczak könne uns prinzipiell belehren. Aus seiner Perspektive gesehen geht es vor allem um die Beteiligung von Kindern und um die Frage einer außerfamilialen Unterbringung von Kindern ohne elterliche Versorgung und Zuwendung. Es „wird [heute] von 100 bis 150 Millionen Kindern weltweit gesprochen“ (S.161).

Diskussion

Dies Buch geht ausführlich auf das Denken und Handeln von Korczak und seine Bedeutung für die Entwicklung der Kinderrechte ein. Die Verfasserin macht deutlich, wie die Umsetzung von Kinderrechten, in Deutschland unter Rechtsvorbehalten ratifiziert, an Grenzen stößt. Grenzen, die auch an ein fehlendes Interesse der Fachbasis und etablierten Forschung stoßen. Hier spielen zwar die internationalen und nationalen NGOs und National Coalitions in ihrer „Aufgabe einer umfassenden Advokatorik und dauerhaften Wachsamkeit“(S.165) eine Rolle, doch nach Auffassung der Autorin wird in der öffentlichen Debatte den menschenrechtlichen Fragen wenig Aufmerksamkeit geschenkt: „Deswegen ist in unserem Land eine weitere Bewusstseinsbildung noch dringend vonnöten“ (S.166).

Achtung und Beteiligung der Kinder sind in Korzaks Ansatz zentral. Die Indikatoren für eine gelingende Beteiligung können nur für bestimmte Konstellationen in Heim oder Schule in ähnlicher Situation erarbeitet werden. Korczak gibt Hinweise auf das im Artikel 12 der Konvention festgelegten Rechts auf Gehör des Kindes „ zu den das Kind berührenden Angelegenheiten“ ohne Einschränkung des Alters (S.191) und seiner Weiterentwicklung zur Beteiligung.

Korzcak habe aber keine Schutzrechte formuliert, ihm ging es um Rechte, die die Unabhängigkeit vom Erwachsenen festlegen sollten: „ Seine Pädagogik der Achtung kehrt das Generationenverhältnis geradezu um: vom Kind lernen“ (S.240), war seine Maxime.

Fazit

Die Autorin stellt selbst fest: „Die Orientierung an Korczak hat sich mehr als eine heuristische Herangehensweise erwiesen“. Es lässt sich erkennen, was im Vergleich zu damals erreicht ist und „doch fällt zugleich ins Auge, wie sehr wir dennoch am Anfang stehen mit der Achtung vor dem Kind“ (S.242).

Den Denkansätzen Korczaks nachzuspüren und dies in Beziehung zu setzen zur UN-Kinderrechtskonvention macht einen etwas verschütteten Ansatz für die pädagogische Debatte wieder fruchtbar, die neuerdings um agency und capability kreist. Gerade Korczaks theoretischen Einsichten und praktischen Impulse ragen über zeitgerechte und zeitgeistorientierte „Neubestimmungen“ pädagogischer Zielsetzungen hinaus. Dieses Buch öffnet den Blick auf die Bedeutung von Kinderrechten und eines pädagogischen Impetus, der diese Rechte schon inhaltlich in den Blick nimmt gleichzeitig aber den Vorläufer der UN-Kinderrechtskonvention, die Genfer Erklärung der „Rechte des Kindes“ von 1924, „bissig kritisiert“. Er spricht von „einem Appell an den guten Willen, eine Bitte um Wohlwollen“ (Korczak in: ’Achtung’ Bd.4, S.401, zit. nach Kerber-Ganse, S.42). Gelte dies auch für die heutige Konvention? Denn wischen universellem Anspruch und Realität klaffen große Lücken.

Rezension von
Prof. Dr. Friedhelm Vahsen
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Es gibt 56 Rezensionen von Friedhelm Vahsen.

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ISSN 2190-9245