Kathleen Schnoor: Beurteilung der Schuldfähigkeit
Rezensiert von Dr. phil. Gernot Hahn, 12.03.2010
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Kathleen Schnoor: Beurteilung der Schuldfähigkeit. Eine empirische Untersuchung zum Umgang der Justiz mit Sachverständigen.
Psychiatrie Verlag GmbH
(Bonn) 2009.
400 Seiten.
ISBN 978-3-88414-487-9.
39,95 EUR.
CH: 64,90 sFr.
Reihe: Forschung fuer die Praxis - Hochschulschriften.
Autorin und Überblick
Kathleen Schnoor studierte Jura und war in den Jahren 1999 – 2005 an einem Forschungsprojekt der Universität Rostock im Auftrag des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern beteiligt, das sich mit Fragen der psychiatrischen Begutachtung von Beschuldigten im Strafprozess beschäftigte. Teilaspekte dieser Untersuchung und deren Ergebnisse sind Grundlage der vorliegenden Publikation, die im Frühjahr 2009 von der Justus-Liebig-Universität Gießen als Dissertation angenommen wurde. Psychiatrische Gutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit und Notwendigkeit der Unterbringung eines Straftäters in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs haben im Strafverfahren eine besondere Rolle. Als wesentliche Grundlage dienen diese Gutachten der Entscheidungsfindung der Gerichte. Insofern irritiert der (seit Jahren immer wieder festgestellte) Befund, dass eine Großzahl dieser Gutachten fachliche und methodische Mängel aufweist, welche die richterliche Entscheidung entsprechend beeinflussen. Die Autorin beschäftigt sich in der vorliegenden Arbeit mit diesen Mängeln, die auch in der aktuellen Datenerhebung erneut festgestellt werden konnten, aber auch mit der Rolle der Justiz, dem Umgang der Gerichte mit den von ihr ausgewählten Gutachtern und der Rezeption der von diesen erstellen Gutachten. Die unkritische Übernahme der vorgelegten fachlichen Expertisen aus der Psychiatrie durch die Justiz spielt dabei eine zentrale Rolle, wobei offensichtliche Mängel in den Gutachten entweder bewusst in Kauf genommen, oder nicht wahrgenommen werden. Kathleen Schnoor greift diese Mängel in der Qualität der Gutachten und die Mängel in der Kommunikation zwischen den Systemen Justiz und Psychiatrie auf und fragt –erstmals und damit neu in dieser Debatte- danach, was die Justiz selbst tun kann, um die Qualität der Gutachten und der damit verbundenen Entscheidungen zu verbessern. Daraus entwickelt sie Lösungsansätze, die auf Auswahl und Anleitung von Gutachtern, eine verbesserte Ausbildung der Gutachter und der Juristen in dieser Thematik und vor allem auf die Entwicklung von Qualitätsstandards und die damit verbundene Möglichkeit der Qualitätskontrolle zielen.
Aufbau und Inhalt
Die vorliegende Arbeit ist in vier Abschnitte unterteilt.
- Im Einführungskapitel erfolgt die Beschreibung des Problems (Gutachtenmängel in der Praxis der Schuldfähigkeitsbeurteilung), ein Blick auf die bislang vorliegende Forschung zum Thema, die Abgrenzung zwischen den beteiligten Fachpersonen aus Justiz und Psychiatrie, sowie die ableitende Formulierung der Fragestellung für dieses Buch.
- In Kapitel zwei erfolgt die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Hinzuziehung eines Sachverständigen, dessen Auswahl und Anleitung gelten.
- Im dritten Kapitel werden empirische Referenzdaten für die vorliegende Arbeit aus einem Forschungsprojekt in Mecklenburg-Vorpommern ausführlich vorgestellt.
- Im Abschlusskapitel erfolgt die Diskussion der erhobenen Befunde sowie die Entwicklung von Lösungsansätzen zur Verbesserung der Gutachtenqualität und zur Optimierung der Kompetenzverteilung zwischen den Systemen Justiz und Psychiatrie.
Im Einleitungskapitel wird die
Grundproblematik des Zusammentreffens von juristischer
Beurteilungsnotwendigkeit und Zuziehung sachverständigen Wissens
durch nicht-juristische Fachleute beschrieben: Dort, wo der
„unabhängige allein verantwortliche Richter sich fremder
Sachkunde bedienen muss, um sachkundig urteilen zu können, wird
ein Einfallstor für formelle und materielle Fehler geschaffen
(18).“ Diese Thematik fächert Schnoor in drei
Problembereiche auf: dem Gutachter kann es an Fachlichkeit mangeln,
der Sachverständige kann seine Sachkunde dem Gericht nicht
vermitteln, das Gericht folgt ohne weitere Prüfung dem Gutachten
und unterlässt eine kritische Prüfung der sachkundigen
Aussagen. Mit diesen Problemen ist seit 40 Jahren die
Kriminalwissenschaft beschäftigt, deren zentrale Aussagen von
frühen Arbeiten (Moser 1971, Repressive
Kriminalpsychiatrie) bis zu aktuellen Befunden (Fegert 2003,
„Bestandsaufnahme und Qualitätssicherung der
forensisch-psychiatrischen Gutachtertätigkeit in
Mecklenburg-Vorpommern„; Fegert 2006, „Psychiatrische
Begutachtung in Sexualstrafverfahren“) referiert wird. Die in
dieser Forschung erkannten Mängel in der Gutachtenerstellung
benennen seit langem die Bereiche Materialauswahl, Befunderhebung,
Diagnostik, Beurteilung, Einstellung des Gutachters und schließlich
formale Aspekte des schriftlichen Gutachtens.
Schnoor
greift auch die aktuellsten Forschungsergebnisse zu dieser Thematik
(an der sie selbst beteiligt war) auf, welche belegen, dass „noch
immer viele schriftliche Gutachten mit erheblichen Mängeln
behaftet sind, die ihre Verwendbarkeit in einem Strafverfahren
infrage stellen“ (39).
Neben der mitunter fehlenden
fachlichen Güte der angeforderten Gutachten befasst sich Schnoor
auch mit dem Einfluss von Sachverständigengutachten im
erkennenden Strafverfahren. Hier kommt es häufig zu einer
unkritischen Übernahme der gutachterlichen Einschätzung,
auch wenn offenkundige Fehler vom Gericht erkannt wurden. Schnoor
referiert auch zu dieser Thematik die empirischen Befunde aus über
drei Jahrzehnten Forschungstätigkeit, sowie das aktuelle
Datenmaterial. Im Strafverfahren ergibt sich so insgesamt die Gefahr
der Kompetenzverschiebung, wenn „der Gutachter Aufgaben des
Richters übernimmt“ (47) und damit die juristische
Bewertung von Schuld und Schuldfähigkeit zum Großteil aus
dem normativen Bereich der Rechtswissenschaft in den medizinischen
Bereich verlagert werden. Schnoor spricht hier vom abwälzen
der richterlichen Entscheidung auf den „Richter in Weiß“
(65).
Kathleen Schnoor entwickelt aus den in den
Einführungskapiteln referierten Befunden die Fragestellung für
ihre Forschungsarbeit: welche Maßnahmen sind im Bereich der
Justiz erforderlich, um die Qualität von
Schuldfähigkeitsgutachten zu verbessern. Der Untersuchung wurden
die Verfahrensakten zugrunde gelegt, die im Rahmen einer Studie zur
Gutachtenqualität der Universität Rostock in
Mecklenburg-Vorpommern Verwendung fanden. Diese beziehen sich auf die
Verfahrensjahrgänge 1994-1998, liegen damit z. T. über 15
Jahre zurück, was insgesamt zu einer Einschränkung der
Aussagequalität hinsichtlich der heutigen Verhältnisse
führen dürfte.
Kapitel zwei handelt die rechtlichen Grundlagen der Beurteilung der Schuldfähigkeit mithilfe Sachverständigengutachtens ab. Schwerpunkte werden hier darauf gelegt, welche Aufgaben den am Strafverfahren beteiligten Juristen zukommen, unter welchen Voraussetzungen ein Sachverständiger zugezogen werden muss und nach welchen Kriterien Sachverständige ausgewählt werden, wie deren richterliche Anleitung erfolgen soll und wie die Rezeption des Gutachtensergebnisses im Strafverfahren umgesetzt werden muss.
Im dritten Kapitel erfolgt die
Darstellung des umfangreichen empirischen Materials der vorliegenden
Studie. Auf Grundlage der von Fegert et al. zwischen 1999 und
2001 durchgeführten Studie „Bestandsaufnahme und
Qualitätssicherung der forensisch-psychiatrischen
Gutachtachtertätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern“ wurden
die Akten aus 109 Strafverfahren aus den Deliktsbereichen Tötungs-
und Brandstiftungsdelikte berücksichtigt, die jeweiligen
psychiatrischen Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, inkl.
der zugehörigen gerichtlichen Auftragsschreiben,
staatsanwaltlichen Abschlussverfügung und der erstinstanzlichen
gerichtlichen Entscheidung analysiert. Zusätzlich erfolgten
teilstandardisierte Experteninterviews mit den Behördenleitern
aller Staatsanwaltschaften und Gerichte im Bundesland, zur Frage
ihrer Erfahrungen im Umgang mit psychiatrischen und psychologischen
Gutachtern und eine anschließende Befragung mittels Fragebogen.
Ebenso wurden teilstandardisierte Interviews mit psychiatrischen
Sachverständigen zur Frage ihrer Erfahrungen als Gutachter in
Strafverfahren und ihre Erwartungen an die Zusammenarbeit mit
Staatsanwaltschaften und Gerichten durchgeführt.
Die Auswahl der Gutachter erfolgte in
der Mehrzahl der Fälle durch die beteiligten
Staatsanwaltschaften, meist auf Empfehlung durch Kollegen, oder weil
die Gutachter den gerichtlichen Stellen bereits persönlich
bekannt waren. Dabei waren Kriterien wie „rasche Erledigung des
Gutachtens“, „Sachkunde des Gutachters“ und
„positive Erfahrungen mit dem Gutachter“ von erheblicher
Bedeutung. Als Gründe für die positiven Erfahrungen mit
einem Gutachter wurden vorwiegend die „Nachvollziehbarkeit der
Ergebnisse der Begutachtung“ und eine gute „Zusammenfassung
der Ergebnisse der Begutachtung“ als wesentlich eingeschätzt.
Dabei spielen Fertigkeiten der Zuordnung medizinischer Sachverhalte
(z. B. Vorliegen einer psychiatrischen Störung) zu juristischen
Klassifikationen (z. B. Vorliegen eines Eingangsmerkmals zur
Schuldunfähigkeit) eine zentrale Rolle. Als häufig
auffallende Fehler in den Gutachten wurden „Nichtfestlegenwollen
auf eine klare Aussage“, „mangelnde Verständlichkeit“
des Gutachtens und „fehlende Trennung von Datenerhebung und
–interpretation“ benannt. Hinsichtlich der systematischen
Schuldfähigkeitsprüfung in den psychiatrischen Gutachten
hat Schnoor die erhebliche Fehlerquote von 63,7 % (236)
erhoben. Die Fehler liegen hier z. B. darin, dass die
Einsichtsfähigkeit der Beschuldigten nicht geprüft worden
war, jedoch Aussagen zur Schuldfähigkeit getroffen wurden, oder
gleichzeitig die Verminderung und Aufhebung von Einsichts- und
Steuerungsfähigkeit bejaht wurden.
In diesem Kapitel
findet sich eine Fülle weiterer empirischer Befunde zur Qualität
der psychiatrischen Gutachten und zur Rezeption sachverständiger
Einschätzungen und Aussagen. Die Ergebnisse entsprechen auch den
in den vergangenen 40 Jahren vorgelegten
kriminalpsychiatrisch-kritischen Expertisen. Die Gründe dafür
liegen in mehreren Bereichen: u. a. in der Übersichtlichkeit der
Gutachterlandschaft, d. h. es stehen nicht ausreichend tatsächlich
sachkundige Gutachter zur Verfügung; die von den psychiatrischen
Fachverbänden verfassten Mindestanforderungen für Gutachten
werden in der Praxis nicht konsequent umgesetzt; die angefertigten
psychiatrischen gutachterlichen Einschätzungen werden durch die
Gerichte häufig unhinterfragt übernommen und für die
Urteilsfindung herangezogen, ohne eine eigenständige Bewertung
vorzunehmen. Im Zusammenspiel zwischen Gerichten und Gutachtern hat
sich im Verlauf ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis
ergeben, das mit dem Begriff des „Hausgutachters“ (als
Tendenz immer wieder einen klein Kreis von Gutachtern, oder nur einen
Gutachter zu beauftragen) oder dem ökonomischen Hintergrund der
Beauftragung (die Hälfte der erfassten Gutachter erzielte über
einen Zeitraum von vier Jahren ein beträchtliches Nebeneinkommen
von mehr als 50000 EUR aus der Gutachtertätigkeit) beschrieben
werden kann.
Im abschließenden Kapitel entwickelt Kathleen Schnoor aus der Diskussion der erhobenen empirischen Daten Lösungsstrategien die in zwei Richtungen weisen:
- die Verbesserung der Qualität forensisch-psychiatrischer Gutachten durch Schulung der Gutachter und
- die Verbesserung der Entscheidungskompetenzen der Gerichte durch Aus- und Weiterbildung der Juristen, etwa durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Verhaltenswissenschaften.
Schnoor formuliert auf Grundlage der erhobenen empirischen Daten den Vorwurf, dass seitens der Justiz durch eine an pragmatischen Vorgehensweisen orientierte Praxis eine künstliche Situation geschaffen worden sei. Diese sei gekennzeichnet durch die Auswahl von „forensisch erfahrenen Gutachtern“ was z. B. dazu führe, dass niedergelassene Allgemeinpsychiater in der Regel nicht zur Gutachtenerstellung angefragt würden, obwohl diese fachlich dazu durchaus in der Lage wären. Allerdings müssten die Gerichte dazu die ihnen zugeschriebene Rolle der Anleitung erfüllen „wie das Gesetz es vorsieht“ (309). Die Folge sei, dass in der Praxis „eine Spezialwissenschaft aus der Schuldfähigkeitsbegutachtung gemacht und dadurch die Auswahl der Sachverständigen stark eingeschränkt“ (309) wurde. Schließlich fordert Schnoor seitens der Justiz einen kritischen Umgang mit den Texten der anderen Profession. Dadurch wird zwar keine fachliche Überprüfung der Gutachten ermöglicht, jedoch können so offenkundige Fehler bzw. schlicht Unnachvollziehbares benannt und hinterfragt werden. Kritisch beurteilt Schnoor den Wirkeffekt höchstrichterlicher Vorgaben zur Schuldfähigkeitsbegutachtung. Die Erfahrungen im Umgang mit dem Urteil des BGH zu Mindeststandards für die Glaubhaftigkeitsbegutachtung sind für die Zwecke der Schuldfähigkeitsbegutachtung nur schwer zu übertragen. Zwischenzeitlich sind allerdings im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe am BGH Mindestanforderungen an die Schuldfähigkeitsbegutachtung erstellt worden, deren Umsetzung mittlerweile in der Begutachtungspraxis deutlich zu erkennen ist. Diese Entwicklung setzte allerdings erst nach Abschluss der Datenerhebung zur vorliegenden Studie ein, so dass mögliche Wirkeffekte in der vorliegenden Publikation nicht erfasst werden konnten.
Zielgruppe
Der Band analysiert die Qualität und Verwendung psychiatrischer Gutachten im Zusammenhang mit der Feststellung der Schuldfähigkeit in Strafverfahren und richtet sich damit vordringlich an Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und psychiatrische Sachverständige, die mit diesen Fragen beschäftigt sind. Psychiatrische Sachverständigengutachten und Gerichtsurteile sind mittlerweile Arbeitsgrundlage für viele Institutionen im psychosozialen Feld. Für die dort Tätigen empfiehlt sich die Lektüre dieses Buchs dringend, um eine kritische Hinterfragung der damit verbundenen normativen und diagnostischen Aussagen zu ermöglichen. Daneben empfiehlt sich die Lektüre politischen Entscheidungsträgern, deren Entscheidungen die Gutachtenspraxis in Strafverfahren wesentlich beeinflussen können.
Fazit
Kathleen Schnoor greift in ihrer Arbeit ein wichtiges Thema im Bereich der Strafjustiz und Kriminalpsychiatrie auf. Die hier beschriebenen Grenzverschiebungen im Kompetenzbereich zwischen normativen und naturwissenschaftlichen Entscheidungsträgern und die offenbar umfangreichen Fehler in der Gutachtenspraxis sind bemerkenswert. Schnoor richtet ihre Aufmerksamkeit auf den interdisziplinären Charakter der Thematik und benennt offen problematische Aspekte auf Seiten der Justiz und der psychiatrischen Sachverständigen. Entsprechend zielen die hier vorgelegten Lösungsvorschläge in beide Richtungen. Seit Abschluss der Datenerhebung im Rahmen der vorliegenden Studie, die sich u. a. auf die Analyse von Prozessakten der Jahre 1994-1998 beziehen, hat sich in der Landschaft der forensischen Psychiatrie ein deutlicher Wandel vollzogen, der durch die Formulierung von Mindeststandards, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, eine rege Publikationstätigkeit zu Fragen forensischer Begutachtung und die weit vorangeschrittene Professionalisierung der Forensischen Psychiatrie (z. B. durch Einführung der Schwerpunktsbezeichnung „Forensische Psychiatrie“ innerhalb der Facharztrichtlinien für Psychiatrie) gekennzeichnet sind. Die hier vorgelegten Befunde sind ein Markstein für die künftige (und sicher notwendige) Überprüfung, ob die beschriebenen Probleme und Missstände überwunden werden konnten.
Rezension von
Dr. phil. Gernot Hahn
Diplom Sozialpädagoge (Univ.), Diplom Sozialtherapeut
Leiter der Forensischen Ambulanz der Klinik für Forensische Psychiatrie Erlangen
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Es gibt 177 Rezensionen von Gernot Hahn.
Zitiervorschlag
Gernot Hahn. Rezension vom 12.03.2010 zu:
Kathleen Schnoor: Beurteilung der Schuldfähigkeit. Eine empirische Untersuchung zum Umgang der Justiz mit Sachverständigen. Psychiatrie Verlag GmbH
(Bonn) 2009.
ISBN 978-3-88414-487-9.
Reihe: Forschung fuer die Praxis - Hochschulschriften.
In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/8747.php, Datum des Zugriffs 15.01.2025.
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