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Helmut Ridder (Hrsg.): Gesammelte Schriften

Rezensiert von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Christoph Nix, 05.02.2010

Cover Helmut Ridder (Hrsg.): Gesammelte Schriften ISBN 978-3-8329-4520-6

Helmut Ridder (Hrsg.): Gesammelte Schriften. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2010. 785 Seiten. ISBN 978-3-8329-4520-6. 148,00 EUR. CH: 250,00 sFr.
Herausgegeben von Dieter Deisreoth/ Peter Derleder /Christoph Koch / Frank-Walter Steinmeier.

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Thema

Helmut Ridder ist einer der letzten großer Theoretiker des bundesrepublikanischen Sozialstaates, er ist aber auch ein Praktiker und ein unerschrockener Mann gewesen, dies belegen die Herausgeber seiner Gesammelten Schriften in einer Randbemerkung. Als Dekan an der Universität Bonn, habe er den Honorarprofessor Ludwig Erhard zur Einhaltung seiner Lehrverpflichtungen ermahnt. Ridders korrekte Haltung, insbesondere seine Fürsorge für die Studenten wurde von der Politik als respektlos angesehen. Ludwig Erhard ist berühmt geworden und gilt heute als der Schöpfer einer sozialen Marktwirtschaft, der überaus fleißige, brillant formulierende Helmut Ridder ist unter Sozialarbeitern und Jurastudenten nahezu vergessen. Was lernen wir daraus und wer liest also heute noch Gesammelte Schriften? Welche Mühe macht es einen solchen Band mit rund 800 Seiten herauszugeben. Bescheiden kommen seine Schüler, Hochschullehrer, und unter Ihnen der Bundesrichter Dieter Deiseroth und der ehemaligen Außenminister Frank Steinmeier daher: Auf glänzend formulierten sechs Seiten umreißen sie Ridders Lebenswerk: es ist der Versuch, das Verhältnis von Staat und Gesellschaft im 20. Jahrhunderts zu klären, normativ zu erfassen und seine emanzipatorische Veränderungspotentiale auszuloten. Hinter allem steht der Gedanke, den Sozialstaat dieses Jahrhunderts, als ein Gebilde anzusehen, das letztlich die Trennung von Staat und Gesellschaft aufzuheben vermag.

Autor

Helmut Ridder wurde 1919 geboren, just in dem Jahr, in dem die Weimarer Reichsverfassung, die erste demokratische Grundordnung des deutschen Reiches in Kraft treten sollte. Er studierte Jura während der Nazi-Zeit, war kein Nazi, aber auch kein Widerstandskämpfer, was er immer wieder selbstkritisch bedauerte, war jung und war teilweise in den Dechiffrierungsabteilungen tätig. Nach dem Krieg in Cambridge, 1948 zurück in Deutschland, stellte Ridder fest, dass der kurze demokratische Frühling schon verflogen war. 1959 nahm er einen Ruf an die Universität nach Bonn an, die längste Zeit seiner Lehrtätigkeit verbrachte er an der Universität Giessen, hier in der Provinz wollte er eine Reformfakultät schaffen, die „vor allem in den Anfangssemestern auf studentische Tutoren setzende Juristenausbildung sollte sich auch an Absolventen aus Arbeiterfamilien wenden und diesen historische und sozialwissenschaftliche Kenntnisse und die Verantwortung für eine demokratische Rechtsentwicklung vermitteln:“ (S.IX)

In Gießen hatte ich das Glück zu seinen Hörern zu zählen, hier war er der einzige, dem man mit Freunde und Spannung zuhören konnte und verstand dennoch vieles nicht. Ridders Liebe zur Literatur, seine Polemiken und seine freien Assoziationen, sein Engagement für die Meinungsfreiheit der gewählten Studentenschaft, sein Kampf gegen die Notstandsgesetze, ja seine Intellektuelle Redlichkeit waren Lichtblicke in der deutschen juristischen Fakultät.

Entstehungshintergrund

Nach dem Tod Helmut Ridders im Jahre 2007 war es vor allem dem Fleiß und der Energie des Marburger Sozialwissenschaftlers Friedrich-Martin Balzer zu verdanken, dass viele seiner verstreuten Texte editorisch gesammelt und aufbereitet wurden. Oft brauchen die akademischen Schüler eines starken Mannes, einen Anstoß von Außen, um das Lebenswerk zu ordnen, leiden Sie häufig doch unter dem Schatten, den der akademische Vater verbreitet, such selbst doch lange den eigenen Weg und vollenden Ihn nicht zuletzt mit der Herausgabe solche Gesammelter Schriften.

Aufbau

Dem, der an der Idee des Sozialen nachhaltig interessiert ist, sei es, dass er als Sozialarbeiter wirkt, als einer der soziale Arbeit lehrt, Sozialrechtler ist oder eben sozial wirkt, gar die Idee des Sozialstaates erfassen, verändern, brauchbar machen will, sei die erste Schrift, die lange vergriffen war ans Herz gelegt.

Im 1. Teil, auf den ersten 193 Seiten finden wir den Text „Die soziale Ordnung des Grundgesetzes“, es ist Ridders kohärente Zusammenfassung seiner Verfassungstheorie.

Der 2. Teil vereint Auszüge aus seinen Grundgesetzkommentierungen, insbesondere zu Art 5 GG, sowie die Auseinandersetzungen mit dem deutsch-faschistischen Hochschullehrer Carl Schmitt, aber auch Portraits von Erwin Stein oder Wolfgang Abendroth (S.193-482)

Im 3. Teil haben die Herausgeber Ridders Schriften zum politischen Strafrecht, der Spiegel Affäre, die Kommentierungen zum KPD Verbot und die deutschen(n)-polnischen Frage(n) aufgenommen, ganz am Schluss das Schrifttumsverzeichnis, in dem wir unter 1975 die Fundstelle von Ridders brillantem Referat zum s.g. Politischen Mandat der Studentenschaft finden.

Inhalt

Helmut Ridder verstand sich als aufgeklärten Rechtspositivisten, aber der junge Leser muss da gedanklich anhalten, denn diese Haltung ist mit dem Positivismus Poppers oder dem alten Rechtspositivismus des 19. Jahrhunderts nicht zu verwechseln. Es ging Ridder um die Bereitschaft den Text einer Norm zunächst einmal zu lesen, zu verstehen, hinzunehmen und „ nicht von vorneherein verfälschen zu wollen.“ Natürlich war Ridder ein historisch und politisch denkender Jurist, aber die Trennung der rechtlichen von der politischen Ebene war für Ridder strategisch, aber auch im Diskurs, ein notwendiges Sektionsbesteck. Die soziale Ordnung ist insoweit auch ein methodisches Werk, sie vor allem aber die Begründung, warum der Freiheitstotalitarismus des Bundesverfassungsgericht, die Freiheit erschlägt, es ist die Begründung dafür, dass man Grundrechte zu aller erst in ihrem sozialen Feld, in ihrem konkreten Normbereich ermitteln und erkunden muss, bevor man auf unnötige Güterabwägungen oder Schaukeltheorien eingehen sollte.

Vor allem hat Helmut Ridder im Soziastaat weder den sozialdemokratischen Kompensierstaat, noch den feinen Herren der katholischen Soziallehre gesehen, der alles ein wenig anders richtet und umverteilt, bevor die Revolutionäre kommen. Ridder sieht in den Art 20, 28 GG eine Art Therapieprogramm, einen Heilungsentwurf gegen die Trennung von Staat und Gesellschaft. Er entwirft mithin eine Utopie, er stellt die Frage der materiellen Gleichheit, er erinnert an das Unerledigte der bürgerlichen Revolutionen.

Will man etwas lernen von der Feinheit in der Ridderschen Textexegese, dann empfiehlt sich seine Auseinandersetzung mit dem KPD Verbot, der Artikel „Streitbare Demokratie“ von 1957. Ridder unterzieht hier die Begriffsbildung des BVerfG zur „FDGO“ einer Fundamentalkritik (S. 544 f.), indem er andeutet wie ein anatomisches Verfahren die demokratischen Grundlagen mit den spezifisch freiheitlichen demokratischen Einrichtungen kontrastiert werden könnten. Ridder spielt diesem Gericht, das für sich beansprucht genau zu sein, eine andere Genauigkeit vor, die Höllenfahrt in die Verästelungen der demokratischen Spuren, die Lust am Widerspruch, es ist, wenn wir so wollen eine „Kritische Theorie der Rechtswissenschaften.“

Der drittel Teil ist eine Revue von Ridders Auseinandersetzungen mit zentralen politische Konflikten dieser Republik, die früh wieder begonnen hatte ihre vermeintlichen feinde zu bekämpfen, vor allem, wenn es Linke waren, die sich auf die alte Idee des Sozialstaates beriefen.

Diskussion

Würden Sozialpolitiker und Sozialrechtler Ridder wieder anfangen zu lesen, würde es der Sozialdemokratie gelingen, soziale Diskurse über den Rechtsstaat zu entfachen, so fänden sie in den Analysen des alten Mannes, der, wie seine Herausgeber benennen, später solitär blieb, das Futter, die Inhalte und vielleicht auch das Zu-Trauen, das der Sozialstaat gerade jetzt erst beginnen müsste und nicht im Umbau, sondern im Ausbau seiner Idee des Sozialen, als einer realen Utopie. Tragisch, dass viele seiner Schüler in der Realpolitik so hinfällig und eben nur pragmatisch geworden sind.

Fazit

Ridder lesen ist mühsam, weil er sich manchmal zu verlieren scheint, dabei macht er aber neue Türen auf. Er erinnert Juristen und Sozialarbeiter, dass man gut daran tut, Tucholsky und Brecht, die Brüder Grimm und Väterchen Marx nicht zu vergessen, das sich das Denken und die Aufgabe des Intellektuellen lohnt, Mahner und Analytiker zu sein und dass der Sozialstaat noch eine andere Farbe hat, statt grau, die Farbe des Regenbogens.

Rezension von
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Christoph Nix
Intendant Theater Konstanz
Professor an der Universität Bremen
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Es gibt 8 Rezensionen von Christoph Nix.

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Zitiervorschlag
Christoph Nix. Rezension vom 05.02.2010 zu: Helmut Ridder (Hrsg.): Gesammelte Schriften. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2010. ISBN 978-3-8329-4520-6. Herausgegeben von Dieter Deisreoth/ Peter Derleder /Christoph Koch / Frank-Walter Steinmeier. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/8982.php, Datum des Zugriffs 13.09.2024.


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