Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Recht für die soziale Arbeit
Rezensiert von Prof. Dr. Corinna Grühn, 02.03.2010

Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Recht für die soziale Arbeit.
UTB
(Stuttgart) 2010.
243 Seiten.
ISBN 978-3-8252-3368-6.
D: 19,90 EUR,
A: 20,50 EUR,
CH: 33,90 sFr.
Reihe: UTB - 3368. utb.de Bachelor-Bibliothek.
Thema
Der Autor liefert mit seinem „Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit“ ein Lehrbuch, dass die Grundlagen des Rechts und der Rechts(anwendungs)techniken und die für die Soziale Arbeit einschlägigen Rechtsthemen, wie verfassungsrechtliche Grundlagen, spezifische zivilrechtliche und strafrechtliche Themen, sowie verwaltungsrechtliche Fragestellungen, aufnimmt. Das Facht „Recht“ hat in der Sozialen Arbeit immer wieder gegenüber anderen Fächer, die vermeintlich wichtiger sind, wie Psychologie, Erziehungswissenschaften, empirische Sozialforschung etc. seine Existenzberechtigung zu legitimieren und seinen Umfang in der Ausbildung zum Sozialarbeiter zu rechtfertigen. Dies ist durch die Modularisierung der Lerninhalte an den Hochschulen nicht einfacher geworden. Reinhard J. Wabnitz macht mit seinem Buch deutlich, welchen Umfang und welchen Inhalt die Grundlagen des Rechts in einer in das Recht einführenden Lehrveranstaltung in einer sozialarbeiterischen Ausbildung mindestens haben müssen.
Autor
Der Autor ist selbst Professor für Rechtswissenschaft, insbesondere Familien- und Jugendhilferecht am Fachbereich Sozialwesen an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden und in der Ausbildung von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen B.A. tätig.
Entstehungshintergrund
Reinhard J. Wabnitz stellt mit seinem „Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit“ in der Reihe utb.de Bachelor Bibliothek ein Lehrbuch für Studiengänge der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik zur Verfügung, dass insbesondere der Umstellung der Studiengänge vom Diplom zum Bachelor und den damit eingeführten neuen Studienstrukturen (Stichwort: Modularisierung der Studieninhalte) Rechnung tragen soll. In dieser Reihe erschienen vom gleichen Autor bereits ein Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit (vgl. Friedrich Barabas. Rezension vom 12.09.2006 zu: Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit. UTB FÜR WISSENSCHAFT (Stuttgart) 2006. 206 Seiten. ISBN 978-3-8252-2754-8. In: socialnet Rezensionen unter https://www.socialnet.de/rezensionen/3611.php, Datum des Zugriffs 18.02.2010) und ein Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit (vgl. Stefan Schaub. Rezension vom 02.07.2009 zu: Reinhard Joachim Wabnitz: Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die soziale Arbeit. UTB FÜR WISSENSCHAFT (Stuttgart) 2009. 2. Auflage. 192 Seiten. ISBN 978-3-8252-2878-1. In: socialnet Rezensionen unter https://www.socialnet.de/rezensionen/7402.php, Datum des Zugriffs 18.02.2010). Diese Reihe versucht Lern- und Lehrmaterial für die im Rahmen der Bachelorisierung der Studiengänge neu geschaffenen Module zu liefern. Der Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit ist konzipiert als Begleitbuch für eine einführende Lehrveranstaltung in das Fach Recht, dem in der Regel weitere Veranstaltungen zu spezielleren Themen wie Kinder- und Jugendhilferecht, Sozialrecht und Strafrecht / Kriminologie folgen.
Aufbau
Die Veröffentlichung ist in 14 Kapitel unterteilt und schließt im Anhang mit Musterlösungen, Literatur und einem Sachregister ab. Jedes Kapitel kann zur Grundlage einer einzelnen Sitzung einer Lehrveranstaltung verstanden und genutzt werden. In jedem Kapitel finden sich Übersichten, in den meisten Kapiteln Fälle zur Übung und Vertiefungshinweise.
Inhalt
Die 14 Kapitel gliedern sich in
- Soziale Arbeit und Recht
- Rechtsnormen
- Methoden praktischer Rechtsanwendung
- Allgemeine Zivilrechtsfragen
- Einzelne zivilrechtliche Verträge
- Zivilrechtliche Haftungsfragen (Deliktsrecht)
- Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsverwirklichung
- Verfassungsrecht
- Öffentliche Verwaltung und Verwaltungsbehörden
- Überblick über das Sozialrecht und das Sozialgesetzbuch
- Grundformen des Verwaltungshandelns
- Rechtsschutz gegenüber Verwaltungshandeln
- Strafrecht
- Strafverfahren, Jugendstrafrecht
Die ersten drei Kapitel haben am Anfang jeder juristischen Ausbildung in der Sozialen Arbeit zu stehen.
- Die Überschrift „Soziale Arbeit und Recht“ des ersten Kapitels stellt die Frage nach dem „warum“ rechtlicher Anteil in der sozialarbeiterischen Ausbildung und begründet die Notwendigkeit.
- Im Kapitel 2 werden die unterschiedlichen Rechtsnormen vorgestellt und objektives und subjektives Recht voneinander abgegrenzt.
- Kapitel 3 nimmt sich eines schweren Themas – nämlich der Methoden der praktischen Rechtsanwendung an. In der Regel ein Bereich der nicht nur angehenden Sozialarbeitern schwer fällt, da es hier um die Auslegung von Normen und der Fallbearbeitung im Gutachtenstil geht.
Die Kapitel 4 bis 6 befassen sich mit einschlägigen zivilrechtlichen Fragestellungen. Dies sind neben Grundlagen wie Personen, Rechtsfähigkeit / Handlungsfähigkeit / Geschäftsfähigkeit, Altersstufen, Willenserklärungen und Verträge, ausgesuchte Verträge (Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag) auch ein Kapitel zum für die Soziale Arbeit besonders wichtigem Deliktsrecht.
Kapitel 7 widmet sich der Rechtsdurchsetzung und stellt hierfür den Gerichtsaufbau und die Möglichkeiten der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe dar.
Die folgenden Kapitel (Kapitel 8 bis 12) widmen sich dem öffentlich-rechlichen Themenbereich, um dann in den Kapiteln 13 und 14 mit strafrechtlichen Fragestellungen abzuschließen.
Diskussion
Der Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit bietet eine gute Grundlage für den Einstieg ins Recht der Sozialen Arbeit. Viele Beispiele, Fälle mit Musterlösungen und Übersichten, ein gutes übersichtliches Layout und eine einfache, aber nicht unwissenschaftliche Sprache machen das Lesen und Verstehen leicht. Das Buch kann gut zur Vorbereitung für die meist in diesem Fach zu schreibende Klausur genutzt werden. Insbesondere die Musterlösungen am Ende spiegeln zum Teil recht gut wider, was Studierenden hier häufig abverlangt wird. Hilfreich wäre vielleicht gewesen, den Gutachtenstil in den Musterlösungen noch konsequenter zu verfolgen und die Lösungen auch zu untergliedern und mit Überschriften zu versehen. Erfahrungsgemäß fällt den Studierenden dies besonders schwer.
Die Vertiefung des Rechts für die Soziale Arbeit wird jedoch mit diesem Grundkurs nicht erfolgen. Die Kapitel zum Sozialrecht und zu den verwaltungsrechtlichen Themen sind allenfalls ein erster Einblick in die für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsfragen in diesen Rechtsbereichen.
Fazit
Der Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit bietet einen schönen „Fahrplan“ für eine einführende Lehrveranstaltung in das Fach Recht in Studiengängen der Sozialen Arbeit und ist daher sowohl Studierenden als auch Lehrenden dringend zu empfehlen. Vertiefungen sind in einem Grundkurs naturgemäß nicht zwingend zu erwarten, erfolgen jedoch zum Teil. Für bestimmte Rechtsbereiche bleibt dieser Grundkurs jedoch, was er verspricht: eine Grundlage, auf die in weiteren Lehrveranstaltungen und mit weiterer Literatur vertiefend einzugehen ist.
Rezension von
Prof. Dr. Corinna Grühn
Hochschule Bremen, Studiengang Soziale Arbeit
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