Sabine von Schorlemer: Kindersoldaten und bewaffneter Konflikt
Rezensiert von Dr. phil. Hubert Kolling, 22.04.2010
Sabine von Schorlemer: Kindersoldaten und bewaffneter Konflikt. Peter Lang Verlag (Bern · Bruxelles · Frankfurt am Main · New York · Oxford) 2010. 408 Seiten. ISBN 978-3-631-58798-0. 59,80 EUR.
Thema
Trotz aller Friedensbemühungen geht es auf der Welt bekanntlich nicht überall friedlich zu. Die Auswirkungen von Kriegen und Gewalt treffen dabei häufig die Zivilbevölkerung, wobei unter den Opfer vor allen Frauen und Kinder zu beklagen sind. Ein ebenso schlimmes, weltweit sich verschärfendes Problem ist unterdessen die missbräuchliche Rekrutierung und Verwendung von Kindern im bewaffneten Konflikt, zumal damit oftmals schwerste Menschenrechtsverletzungen, wie beispielsweise systematische Entführungen, einhergehen.
Sabine von Schorlemer hat sich dem Thema angenommen und analysiert ausgehend vom humanitären Völkerrecht in ihrem vorliegenden Buch den Status von Kindersoldaten in den geltenden Menschenrechtsabkommen. Hierbei macht sie zugleich deutlicht, dass aufgrund der unter dem Dach der Vereinen Nationen seit den 1990er Jahren eingeleiteten Reformen eine Erweiterung des Schutzregimes für die zum Kriegsdienst gezwungenen Kinder erfolgte.
AutorIn
Die promovierte und habilitierte Juristin und Politikwissenschaftlerin ist Ordinaria für Völkerrecht, Recht der Europäischen Union und Internationale Beziehungen an der Technischen Universität Dresden sowie Leiterin der dortigen Forschungsstelle „Vereinte Nationen“. Seit 2002 Beraterin des Auswärtigen Amtes für Politik der Vereinten Nationen, war sie unter anderem für das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf und für die UNESCO tätig. Im Jahre 2009 wurde sie als Parteilose auf Vorschlag der CDU zur Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen ernannt (vgl. Artikel in Wikipedia).
Schwerpunkte ihrer wissenschaftlichen Arbeit sind Menschen- und Frauenrechte sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes. An die Öffentlichkeit trat Sabine von Schorlemer, die seit 2006 die „Dresdner Schriften zu Recht und Politik der Vereinten Nationen“ herausgibt, mit einer Reihe einschlägiger Publikationen, darunter „Die Vereinten Nationen und die Entwicklung der Rechte des Kindes“ (2004), „Strukturwandel in der Weltorganisation“ (2006) und „Die Vereinten Nationen und neuere Entwicklungen der Frauenrechte“ (2007).
Entstehungshintergrund
Anlass für die vorliegende Studie, schreibt die Autorin zum Gang ihrer Untersuchung, war der wachsende und nur schwer auflösbare Widerspruch zwischen einer nahezu einhelligen Verurteilung rechtswidriger Rekrutierungen und Einsätzen von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten, und, dazu kontrastierend, die in der Praxis zu beobachtende fortgesetzte Verwendung von Kindern in den „Kriegen Erwachsener“, in denen sie entweder getötet oder als Krüppel – physisch und psychisch – zurückgelassen werden. Dies werfe auch Fragen an die Wirkungskraft des geltenden Völkerrechts auf.
Aufbau
Das als Band 9 der „Dresdner Schriften zu Recht und Politik der Vereinten Nationen“ erscheinende Buch gliedert sich in die folgenden acht Kapitel:
- Einleitung und Problemaufriss
- Die Regelungen des humanitären Völkerrechts
- Überblick: Auf Kindersoldaten anwendbare Regelungen im internationalen Menschenrechtsschutz
- Kindersoldaten betreffende Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention (1989)
- Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (2000)
- UN-Praxis: Erfahrungen mit der Umsetzung
- Reformaspekte und Perspektiven
- Schlussbemerkung.
Der bedeutende Jurist und Experte auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts Knut Ipsen, von 1974 bis 2000 Professor an der Ruhr-Universität Bochum und von 1994 bis 2003 Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, hat zu dem Buch ein Vorwort beigesteuert, in dem er die Veröffentlichung würdigt. Sabine von Schorlemer habe mit der gründlichen Aufarbeitung der wichtigsten Umsetzungserfahrungen im UN-Rahmen die unerlässliche Grundlage für eine Einschätzung notwendiger und möglicher Reformen geschaffen und damit der Perspektiven eines umfassenden Schutzregime, dessen Kern die völkerrechtliche Bewältigung des Kindersoldaten-Phänomens sein würde. Wörtlich führt er aus: „So liegt mit diesem Werk ein richtungsweisender Beitrag der deutschen Völkerrechtswissenschaft zu einer Erscheinungsform aktueller, überwiegend asymmetrischer Konflikte vor, deren Regelungsnotwendigkeit unabweislich ist und deren völkerrechtliche Relevanz in ebenso gelungener Einzelanalyse wie in überzeugender Zusammenschau dargestellt worden ist“ (S. VII).
Inhalt
Nach einleitenden Hinweisen (S. 1-3) auf das 1989 angenommene Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, KRK) macht die Autorin in ihrem „Problemaufriss“ (S. 4-40) zunächst darauf aufmerksam, dass kaum ein anderes Feld des internationalen Menschenrechtsschutzes in den letzten Jahren eine vergleichbare Dynamik entfaltet habe wie das der Kinderrechte. Dabei erreiche nicht nur der Zuspruch zum Thema Kinderrechte einen Rekord – mit 193 Vertragsparteien sei das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 das best ratifizierte völkerrechtliche Abkommen in der Geschichte des Völkerrechts, sondern paradoxerweise auch die Zahl der Rechtsverletzungen. Schwere Verstöße gegen Kinderrechte stünden in einer Vielzahl von Ländern auf der Tagesordnung.
Die Verwendung von Kindersoldaten in Streitkräften stelle neben einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen zugleich eine besonders schwere Form der Kinderarbeit dar. Kindersoldaten werde ihre Jugend geraubt sowie Bildung und Schutz vorenthalten, wobei sie vielfach nicht einmal eine minimale Gesundheitsversorgung genießen könnten. Kinder hätten dabei im bewaffneten Konflikt eine doppelte Rolle inne. Sie seien nicht nur die ersten Opfer, sondern auch Akteure und somit eine relevante Größe für das Funktionieren der Streitkräfte in dieser Welt: Schätzungen zufolge seien zu jedem Zeitpunkt rund 300.000 Kindersoldaten zu verzeichnen. Anderen Angaben zufolge sei zu differenzieren zwischen 300.000 im Kampf befindlichen Kindersoldaten und weltweit etwa einer halben Million Kindern, die in Streitkräften und bewaffneten Einheiten militärischen Dienst leisteten. Etwa 10 Prozent des weltweit tätigen Personals in insgesamt 85 Ländern seien Kinder.
Der zu verzeichnende, alarmierende Anstieg von Kindersoldaten in Kampfeinsätzen seit dem Ende des Kalten Krieges stehe dabei in einem Sachzusammenhang mit der Militarisierung ganzer Gesellschaften sowie mit der leichten Verfügbarkeit etwa von Kleinwaffen. Waffenexporte in Spannungsgebiete, für die auch die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich zeichne (der Wert der deutschen Ausfuhrgenehmigungen für kleine und leichte Waffen, die für militärische Zwecke bestimmt sind, hat sich zwischen 1996 und 2005 nahezu versiebenfacht!), seien im Kontext der Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten besonders kritisch zu sehen.
Nach Überzeugung von Sabine von Schorlemer ist offensichtlich das „historische Tabu“, das einen militärischen Einsatz von Kindern im Krieg ausschloss, endgültig gebrochen, die Verwendung von Kindersoldaten daher heute geographisch so weit verbreitet wie noch nie in der Geschichte der Menschheit. Kindersoldaten existierten praktisch in allen Regionen der Welt, mehr als ein Drittel von ihnen auf dem afrikanischen Kontinent. Zusammenfassend hält die Autorin hierzu fest: „An Kindern im Kontext bewaffneter Konflikte begangene Menschenrechtsverletzungen besitzen eine besondere Dimension der Grausamkeit, welche zumeist tiefe Betroffenheit bei all denjenigen auslösen, die sich mit den Vorkommnissen im Feld jemals ernsthaft beschäftigt haben. Die an Kindern ausgeübte Brutalität, ihre massenhafte Vergewaltigung, Verstümmelung und Tötung zeugen allesamt von einem bestürzenden moralischen Tiefpunkt in der Geschichte der Menschheit“ (S. 19).
Hierauf aufbauend stellt Sabine von Schorlemer dezidiert die Regelungen des humanitären Völkerrechts vor (S. 41-71), gibt einen genauen Überblick über die auf Kindersoldaten anwendbare Regelungen im internationalen Menschenrechtsschutz (S. 73-105) und beleuchtet die Kindersoldaten betreffende Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention (1989) (S. 107-145) sowie das von der Generalversammlung mit Resolution 54/263 am 25. Mai 2000 angenommene und am 12. Februar 2002 in Kraft getretene Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (2000) (S. 147-186). Die Umsetzung dieses – über UN-Kreise hinausgehend immer noch relativ unbekannten – völkerrechtlichen Vertragswerkes untersucht sie sodann nicht nur auf der Ebene des UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, sondern bezieht auch Erfahrungen anderer internationaler Einrichtungen mit ein (S. 187-344).
Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin dann Reformaspekte und Perspektiven (S. 345-375). Hierbei stellt sie insbesondere dar, welche neuen rechtlichen Regelungen sich abzeichnen – auch über den sogenannten „straight 18-Ansatz“ (dem zufolge sowohl Rekrutierungen als auch Kriegsteilnahme von Jugendlichen unterhalb der Altersschwelle von 18 Jahren untersagt sind) hinaus. Gerade der enge, auf die Altersvorschriften fokussierte rechtliche Ansatz, so wie er in der Kinderrechtskonvention (Artikel 38 KRK) und im dazu gehörigen Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zum Ausdruck kommt, müsse – so die klare Aussage – Anlass für weiterführende Überlegungen der internationalen Gemeinschaft sein.
In ihrer Schlussbemerkung (S. 377-381) weist Sabine von Schorlemer zunächst darauf hin, dass von den Vereinten Nationen in den vergangenen Jahrzehnten eine reihe exzellenter Initiativen auf den Weg gebracht wurden. In normativer Hinsicht seien die Vereinten Nationen ihrer Verantwortung gerecht geworden. Hervorhebenswert seien auch signifikante Fortschritte, die im letzten Jahrzehnt bei der völkerstrafrechtlichen Aufarbeitung von an Kindersoldaten begangenen Verbrechen durch UN-Gerichte beziehungsweise UN-nahe Gericht gemacht wurden. Das Verbot der Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren sei heute in solider Weise sowohl im Völkervertrags- als auch im Völkergewohnheitsrecht verankert und genieße absolute Geltung. Zumindest die Ära der Straflosigkeit für die Rekruteure von sehr jungen Kindersoldaten (unter 15 Jahren) sei endgültig vorbei. Zu Besorgnis Anlass gäbe allerdings weiterhin die Schutzlücke, die sich auf der Staatenebene hinsichtlich der Rekrutierung und Teilnahme an Kriegshandlungen für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ergibt. Im Hinblick auf diese Altersgruppe sei daher eine Verschärfung der geltenden Rechtsvorschriften unabdingbar.
Im Mittelpunkt künftiger Bemühungen sollte – so eine wesentliche Schlussfolgerung der vorliegenden Studie – die Rechts- und Regelbefolgung stehen. Wenn es nicht gelinge, diese zu verbessern, würden auch Erfolg versprechende Maßnahmen der Vereinten Nationen längerfristig in eine Sackgasse geraten. Eine „Kultur des Friedens“ dulde keine Kindersoldaten. Insofern erscheine es auch sinnvoll, weltweite gesellschaftliche Netzwerke und Partnerschaften (unter Einbezug des privaten Sektors, der Wissenschaft, politischer Milieus, religiöser Führer und Menschenrechtsaktivisten) zur Ächtung des Kindersoldatentums zu schaffen. In völkerrechtlicher Hinsicht erscheine es außerdem zentral, die Rechtsstellung von ehemaligen Kindersoldaten fortzuentwickeln. Eine umfassende rechtliche Befähigung impliziere, dass Kinder nicht nur das subjektive Recht haben, nicht am bewaffneten Konflikt teilnehmen zu müssen und dafür nicht (zwangs-)rekrutiert zu werden (ante bellum), sondern dass sie zudem das Recht haben, umfassend in bewaffneten Konflikten (in bello) und im Anschluss an diese, vor einem erneuten Rückfall in die Gewalt geschützt zu werden (post bellum). Letztlich, so die Autorin, werde es „nachhaltige Fortschritte zur Beendigung der Gräueltaten an und von Kindersoldaten und Kindersoldatinnen erst geben, wenn es gelingt, im weltweiten Maßstab den Respekt für die Herrschaft des Rechts und klar formulierte völkerrechtliche Regeln zu erhöhen“ (S. 380).
Diskussion
Sabine von Schorlemer hat mit ihrer Studie „Kindersoldaten und bewaffneter Konflikt“ ein Thema aufgegriffen, das in der breiten Öffentlichkeit bislang kaum im Bewusstsein ist. Ihre gründliche Darstellung erlaubt es, sich einen hervorragenden Überblick über die bestehenden Schutzregelungen seitens der Vereinten Nationen zu verschaffen, ebenso wie über deren Schwächen und Defizite. Hierbei ist es ihr vorzüglich gelungen, das Thema auch für Nichtjuristen plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Wer sich über „Kindersoldaten“ und deren Schutz seitens der Vereinten Nationen informieren, kann nunmehr auf ein solides Grundlagenwerk zurückgreifen.
Fazit
Ein wichtiges Buch zu einem brisanten Thema dem zu wünschen ist, dass es einen festen Platz nicht nur in juristischen Bibliotheken findet.
Rezension von
Dr. phil. Hubert Kolling
Krankenpfleger, Diplom-Pädagoge und Diplom-Politologe
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