Allgemeine Publikationsbedingungen der socialnet GmbH
Stand 25. Juni 2024
socialnet strebt eine vom gegenseitigen Vertrauen gekennzeichnete Geschäftsbeziehung an. Um diese zu fördern, legen die Publikationsbedingungen klare Regeln für den Umgang miteinander fest.
- Geltungsbereich
Die allgemeinen Publikationsbedingungen gelten für alle Angebote des socialnet Verlags und der socialnet Materialien. Beides sind Geschäftsbereiche der socialnet GmbH, Weidengarten 25, 53129 Bonn. Der socialnet Verlag ist ein Open Access Verlag für Soziale Arbeit, Pädagogik und Gesundheitsbereich. Die socialnet Materialien sind ein Repository (Dokumentenserver) für wissenschaftliche und praxisorientierte Fachpublikationen aus dem gleichen Themenfeld. - Abweichende Regelungen
Für den Publikationsauftrag gelten ausschließlich diese Bedingungen und die zugehörigen Preisangaben auf unserer Website. Abweichungen können ausschließlich durch individuelle Vereinbarungen in Textform vereinbart werden, insbesondere durch individualisierte Angebote von uns und deren Annahme. Etwaige abweichende Bedingungen der Auftraggeber:in finden keine Anwendung. - Publikationsauftrag
Unter Publikationsauftrag ist der Auftrag zur Veröffentlichung eines Textes oder mehrerer fachlicher Texte wissenschaftlicher oder praxisorientierter Art im Internet, als Druckausgabe oder einem anderen Kommunikationsmedium zu verstehen. Der Auftrag kann Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung enthalten, z.B. zur konzeptionellen Beratung, inhaltlichen, formalen und technischen Aufbereitung des Textes, der Förderung der Verbreitung und der Monetarisierung. - Publikation
Die Publikation kann nach Absprache neben Texten weitere elektronische Medien umfassen, z.B. Audiodateien, Videos, Software oder Datensammlungen. - Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit erst der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch die socialnet GmbH (Auftragnehmerin) oder spätestens mit der Veröffentlichung der Publikation zustande. - Mitwirkung der Auftraggeber:in
Die Auftraggeber:in hat die Pflicht zur Anlieferung ordnungsmäßiger, insbesondere dem Format und technischen Vorgaben der Auftragnehmerin entsprechender Dateien, zur Übermittlung erforderlicher Zusatzangaben sowie zur zeitnahen Beantwortung von Rückfragen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sollen Rückmeldungen in der Regel innerhalb weniger Werktage, jedenfalls spätestens nach vier Wochen erfolgen. Sofern Verletzungen der Mitwirkungspflicht oder nachträgliche Änderungen des Auftrags bzw. der zu veröffentlichenden Publikation zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand führen, kann die Auftragnehmerin den Mehraufwand in Rechnung stellen. - Ablehnungsbefugnis
Die Auftragnehmer:in kann Publikationen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form ablehnen oder später zurückziehen, wenn deren Inhalt gegen Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Auftragnehmerin unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Auftraggeber:in bei der Auftragserteilung für die Beurteilung der Publikation wesentliche Informationen zurückgehalten hat, der Text gegen ethische Leitlinien von socialnet verstößt oder der Auftragnehmerin ein Rechtsstreit droht. - Rechtegewährleistung
Die Auftraggeber:in gewährleistet und sichert zu, dass sie alle zur Auftragserteilung erforderlichen Rechte besitzt und wird die Auftragnehmerin von allen diesbezüglichen etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der bei der Rechtsverteidigung anfallenden Kosten freistellen. Bei den erforderlichen Rechten der Auftraggeber:in handelt es sich in der Regel um das Urheberrecht, sofern der Rechtegewährung gegenüber der socialnet GmbH keine weiteren Vereinbarungen entgegenstehen, oder um ein von der Urheber:in der Auftraggeber:in gewährtes Nutzungsrecht. - Nutzungsrechte der Auftragnehmerin
Die Auftraggeber:in stimmt einer unentgeltlichen Nutzung der Publikation durch die Auftragnehmerin zu. Die eingeräumten Nutzungsrechte enden mit dem Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist. Die Nutzungsrechte umfassen- insbesondere die digitale Speicherung und Veröffentlichung sowie Verlinkung unter www.socialnet.de und auf weiteren Portalen der Auftragnehmerin, auch von Teilen der Publikation, z.B. einer Zusammenfassung, einzelner Kapitel oder einzelner Abbildungen,
- die Veröffentlichung in gedruckter Form, als E-Book, Audio-Book, per Sprachausgabe und in weiteren, auch künftig neu entwickelten Formaten,
- die weitergehende Nutzung, zum Beispiel Übersetzung, Aufnahme in Datenbanken, maschinelle Auswertung und Weitergabe zur Nutzung durch Dritte einschließlich Erteilung von Unternutzungsrechten im gleichen Umfang wie durch die Auftragnehmerin,
- das Recht zur Durchführung kleinerer redaktioneller Änderungen (z.B. Löschung/Korrektur veralteter Links, Korrektur von Rechtschreibfehlern, Formatierung und Bearbeitung entsprechend den Publikationsstandards von socialnet, Aktualisierung der Autor:innenangaben) sowie
- im Falle der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, z.B. im Urheberrecht, bei Open-Access-Lizenzen oder Publikationsbedingungen von führenden Repositories, die Anpassung der Lizenz, unter der der Beitrag veröffentlicht wurde. Dabei ist die Intention der ursprünglichen Lizenzierung bzw. des erteilten Auftrags zu berücksichtigen.
- Gewährleistung der Auftragnehmerin
Gewährleistet wird eine dem jeweils üblichen technischen und fachlichen Standard entsprechende Online-Publikation einschließlich etwaiger Zusatzleistungen, z.B. technisch korrekte Übermittlung an einen Print-on-Demand-Dienstleister. Da es nach dem Stand der Technik kein vollkommen fehlerfreies technisches System gibt, gelten geringe Abweichungen nicht als Fehler.
Kein Fehler sind Darstellungsmängel- bei Verwendung ungeeigneter Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser),
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder bei Online-Diensten,
- durch Leistungsmängel zwischengeschalteter Proxyserver oder
- durch einen Ausfall des Dokumentenservers, solange eine Erreichbarkeit von über 99 % erhalten bleibt.
- Dauer der Verfügbarkeit, Auflagenhöhe
Die Auftragnehmerin sichert eine Verfügbarkeit der Publikation im Internet für zehn Jahre zu. Sie strebt grundsätzlich eine zeitlich unbefristete Bereitstellung der Publikation an. Ein Rückzug einer Publikation durch die Auftraggeber:in ist nur mit Zustimmung der Auftragnehmerin oder bei zwingenden rechtlichen Gründen, z.B. einer Rechteverletzung, möglich.
Im Falle von Print-Ausgaben entscheidet die Auftragnehmerin über die Auflagenhöhe. - Mängelrüge
Die Auftraggeber:in hat die Publikation innerhalb von einem Monat nach der Information über ihre Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen; andernfalls gilt die Publikationsleistung als vertragsgemäß erbracht. - Haftung, Verjährung von Ansprüchen
Die Auftragnehmerin haftet, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung die Auftraggeber:in in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Auftragnehmerin bis zur Höhe der Auftragssumme.
Etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeber:in verjähren bei einem fahrlässig verursachten Schaden in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Schaden entstanden ist, soweit der Anspruch kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt. - Preisanpassung
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen bei Vertragsverlängerungen, z.B. bei der Veröffentlichung von Reihen, bleiben vorbehalten. Nach der Mitteilung einer Preisänderung besteht für einen Monat ein jederzeitiges Sonderkündigungsrecht in Bezug auf die Leistungen, für die der erhöhte Preis gilt. - Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Die Auftragnehmerin rechnet die Leistung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, bei mehreren Publikationswegen (Online, Print-on-Demand) bei der ersten Veröffentlichung ab. Die Auftragnehmerin hat das Recht, ab Annahme des Auftrags eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen. Die Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug – auch aus anderen Aufträgen mit der Auftraggeber:in – kann die Auftragnehmerin die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen. - Erlöse aus den Nutzungsrechten
Da die Publikation der Auftraggeber:in im Open-Access-Verfahren, insbesondere auf den Portalen von socialnet, veröffentlicht wird, erzielt die Auftragnehmer:in in der Regel keine Erlöse durch die Veröffentlichung. Wenn bei einzelnen Publikationskanälen Fremdkosten anfallen, z.B. bei Print-on-Demand, steht es der Auftragnehmerin frei, den Verkaufspreis nach eigenem Ermessen zu kalkulieren und einen Gewinnaufschlag einzurechnen. Ebenso kann sie bei der Vergabe von Nutzungsrechten Lizenzgebühren erheben. Etwaige Einnahmen verbleiben bei der Auftragnehmerin und tragen dazu bei, die Kosten für Open-Access-Publikationen zu senken. - Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand Bonn. - Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Regelungen ungültig sind, behält die Vereinbarung im Übrigen ihre Gültigkeit. Die ungültige Regelung ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der ursprünglichen Intention möglichst nahekommt.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.