Allgemeine Leistungsbedingungen der socialnet GmbH
Stand Mai 2005
socialnet strebt eine vom gegenseitigen Vertrauen gekennzeichnete Geschäftsbeziehung an. Um dies zu fördern, legen die Leistungsbedingungen klare Regeln für den Umgang miteinander fest.
- Mitwirkung des Kunden
Soweit socialnet bei dem Kunden arbeitet, stellt dieser die erforderliche Zahl von Terminals mit Zugang zu den jeweiligen EDV-Anlagen einschließlich der notwendigen Programme während der üblichen Betriebszeiten unentgeltlich zur Verfügung. Bindungen an bestimmte Nutzungsrechte oder –zeiten teilt der Kunde rechtzeitig vorher mit. - Abnahme
- Sobald Komponenten bzw. Teilergebnisse vom Kunden mehr als 14 Kalendertage produktiv genutzt werden, sind sie als selbständige Vertragsteile zu behandeln und gelten als abgenommen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Er kann in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, wie die wirtschaftliche Nutzung ganz gravierend einschränkende Fehler innerhalb von 60 Kalendertagen nach deren Anzeige und dem vereinbarten Fertigstellungstermin aus von socialnet zu vertretenden Gründen nicht behoben sind. Andere Fehler (kleinere Abweichungen gelten nicht als Fehler) werden im Rahmen der Gewährleistung auf der Grundlage eines gemeinsam zu erstellenden Zeitplans behoben. Sie haben keinen Einfluß auf die Abnahme.
- Fehler sowie unzureichende Dokumentation bei Geräten und Programmen anderer Hersteller, die nicht unter diesem Vertrag geliefert werden, und/oder Bedienungsfehler, die nicht durch socialnet zu vertreten sind, haben keinen Einfluß auf die Abnahmeverpflichtung.
- Änderung des Leistungsumfangs
Erbringt der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses übernommene Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder hat er Änderungswünsche und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwendungen, kann socialnetunbeschadet anderweitiger Rechte Änderungen des Zeitplans und der Preisvereinbarung geltend machen. - Preise und Zahlungsbedingungen
- Bei Abrechnungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden zu den jeweils gültigen Sätzen, die verbrauchten Teile zu den im Leistungszeitpunkt gültigen Preisen und die Auslagen in Rechnung gestellt.
- Im Angebot angegebene Schätzpreise wird socialnet nur mit Zustimmung des Kunden um mehr als zehn Prozent überschreiten.
- Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
- Verschwiegenheit, Datenschutz, Einschaltung Dritter
- Die Vertragspartner werden wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners vertraulich behandeln.
- Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen und sie gegen unbefugten Zugriff sichern.
- Jedoch kann socialnet Dritte mit der Erbringung von (Teil)Leistungen beauftragen und darf diesen zur Auftragsbearbeitung notwendige Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie sich zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Datenschutzes vertraglich verpflichtet haben.
- Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält die Arbeitsergebnisse für kundeninterne Anwendungen aller Art und wird in diesen enthaltene Copyright-Vermerke in alle Kopien und Weiterverarbeitungen übernehmen. Eine Weitergabe an Dritte – vollständig, in Teilen oder bearbeitet – darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung von socialnet erfolgen. - Materialien Dritter
Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß sein an socialnet zur Bearbeitung übergebenes Material frei von einer Bearbeitung sowie deren Verwertung oder Veröffentlichung einschränkenden Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt socialnet von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei, soweit socialnet nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. - Gewährleistung, Haftung, Verjährung der Ansprüche
- Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen für solche Arbeitsergebnisse, die der Kunde ändert oder in die er sonstwie eingreift, es sei denn, er weist nach, daß dies nicht für den Fehler ursächlich geworden ist.
- socialnet haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren bei einem fahrlässig verursachten Schaden in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Schaden entstanden ist, soweit der Anspruch kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt.
- Die Gewährleistungspflicht beträgt außer bei Vorsatz sechs Monate.