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Allgemeine Werbebedingungen der socialnet GmbH

Stand 2. Dezember 2016

socialnet strebt eine vom gegenseitigen Vertrauen gekennzeichnete Geschäftsbeziehung an. Um dies zu fördern, legen die Leistungsbedingungen klare Regeln für den Umgang miteinander fest.

  1. Werbeauftrag
    Unter Werbeauftrag ist die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel im Internet oder einem anderen Kommunikationsmedium zu verstehen.
    Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Bedingungen und die zugehörige Preisangabe; etwaige abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
  2. Werbemittel
    Als Werbemittel dienen z.B. Bild, Text, Tonfolge, Bewegtbilder, Banner, Link. Wenn sie aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbemittel erkennbar sind, werden sie als Werbung deutlich gekennzeichnet.
  3. Vertragsabschluss
    Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) oder der Aufschaltung des Werbemittels zustande.
  4. Platzierung des Werbemittels
    Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  5. Datenanlieferung
    Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Anlieferung ordnungsmäßiger, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechender Werbemittel.
    Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung des Werbemittels endet mit Vertragsablauf.
    Vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels werden auf seine Kosten vorgenommen.
  6. Ablehnungsbefugnis
    Der Auftragnehmer kann Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ablehnen oder später zurückziehen, wenn deren Inhalt gegen Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist.
  7. Rechtegewährleistung
    Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und wird den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der bei der Rechtsverteidigung anfallenden Kosten freistellen.
  8. Gewährleistung des Auftragnehmers
    Gewährleistet wird eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Da es nach dem Stand der Technik keine vollkommen fehlerfrei Software gibt, gelten geringe Abweichungen nicht als Fehler.
    Kein Fehler sind Darstellungsmängel
    • bei Verwendung ungeeignete Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser),
    • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
    • durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten,
    • durch Leistungsmängel zwischengeschalteter Proxyserver oder
    • durch einen Ausfall des Ad-Servers, solange eine Erreichbarkeit von über 97 % erhalten bleibt.
    Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber einen Anspruch auf eine dem Ausmaß des Qualitätsmangels entsprechende kostenfreie Vertragsverlängerung, soweit der Werbezweck durch den Qualitätsmangel beeinträchtigt wurde.
  9. Messung der Werbeleistung
    Maßgeblich für die Abrechnung von mengenbasierten Werbeleistungen, z.B. nach Anzahl der Einblendungen, ist die Statistik des von socialnet eingesetzten Adservers. socialnet wird dazu marktübliche Standardsoftware als Adserver einsetzen.
  10. Mängelrüge
    Der Auftraggeber hat das Werbemittel innerhalb von 14 Tagen nach der Information über dessen Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen; andernfalls gilt die Werbeleistung als vertragsgemäß.
  11. Haftung, Verjährung der Ansprüche
    Der Auftragnehmer haftet, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften.
    Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Auftragnehmer bis zur Höhe der Auftragssumme.
    Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren bei einem fahrlässig verursachten Schaden in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Schaden entstanden ist, soweit der Anspruch kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt.
  12. Preisanpassung
    Preisänderungen bei Vertragsverlängerungen bleiben vorbehalten.
  13. Zahlungsverzug
    Bei Zahlungsverzug – auch aus anderen Aufträgen mit dem Auftraggeber – kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen.
  14. Gerichtsstand
    Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand Bonn.